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   BGH, 27.03.2019 - XII ZB 345/18   

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https://dejure.org/2019,11234
BGH, 27.03.2019 - XII ZB 345/18 (https://dejure.org/2019,11234)
BGH, Entscheidung vom 27.03.2019 - XII ZB 345/18 (https://dejure.org/2019,11234)
BGH, Entscheidung vom 27. März 2019 - XII ZB 345/18 (https://dejure.org/2019,11234)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Herausgabe des Kinderreisepasses

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anspruch eines Elternteils auf Herausgabe des Kinderreisepasses

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Herausgabeanspruch betreffend Kinderreisepass

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch eines Elternteils auf Herausgabe des Kinderreisepasses

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Diskussion mehr um den Kinderreisepass?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zum Anspruch auf Kinderreisepass-Herausgabe zwischen den Eltern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kinderreisepass: Herausgabeanspruch z. B. bei Reise

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Muss man den Kinderreisepass an den anderen Elternteil herausgeben?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wenn es Streit um die Herausgabe eines Kinderreisepasses gibt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Herausgabeanspruch des Elternteils gegen den anderen Elternteil bezüglich des Kinderpasses

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ferienzeit - Streit über den Reisepass des gemeinsamen Kindes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Herausgabe des Kinderreisepasses an den anderen Elternteil

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch eines Elternteils auf Herausgabe des Kinderreisepasses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 897
  • MDR 2019, 676
  • FamRZ 2019, 1056
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Nürnberg, 24.11.2015 - 11 UF 1140/15

    Anspruch auf Herausgabe persönlicher Unterlagen des Kindes als Annex zum

    Auszug aus BGH, 27.03.2019 - XII ZB 345/18
    aa) Zum einen wird auf eine extensive Auslegung des § 1632 Abs. 1 BGB abgestellt (Gottschalk ZKJ 2016, 62, 64; Erman/Döll BGB 15. Aufl. § 1632 Rn. 15; MünchKommBGB/Huber 7. Aufl. § 1632 Rn. 23; BeckOGK/Kerscher BGB [Stand: 1. September 2018] § 1632 Rn. 11; zum Streitstand vgl. auch Götz FamRZ 2018, 519, 520 Fn. 9 und Palandt/Götz BGB 78. Aufl. § 1632 Rn. 6).

    cc) Nach anderer Auffassung regelt sich die Herausgabe der zum persönlichen Gebrauch des Kindes bestimmten Gegenstände als Annex zum Unterhaltsanspruch nach §§ 1601, 1610 Abs. 2 BGB (entschieden für Impfpass und Untersuchungsheft - OLG Nürnberg FamRZ 2016, 563, 564 mwN; ebenso Bömelburg in: Prütting/Helms FamFG 4. Aufl. § 231 Rn. 6a; krit. Heinemann FamRB 2016, 58, 59).

    Lebten die Eltern getrennt und befinde sich das Kind in der Obhut eines Elternteils, sei der Anspruch in gesetzlicher Verfahrensstandschaft analog § 1629 Abs. 3 BGB durch den Obhutselternteil im eigenen Namen geltend zu machen (OLG Nürnberg FamRZ 2016, 563, 564).

  • OLG Köln, 19.02.2001 - 25 UF 213/00

    Beantragung eines Reisepasses als Gegenstand der elterlichen Sorge

    Auszug aus BGH, 27.03.2019 - XII ZB 345/18
    Damit hat der Gesetzgeber verkannt, dass § 50 d FGG - trotz seines verfahrensrechtlichen Charakters - jedenfalls auch als (materiell-rechtliche) Anspruchsgrundlage für die Herausgabe gedient hat (vgl. OLG Frankfurt FuR 2009, 635, 636 und OLG Köln FamRZ 2002, 404, 405).
  • OLG Frankfurt, 08.10.2008 - 6 UF 120/08

    Zuständigkeit für Streit der Eltern eines minderjährigen Kindes über die

    Auszug aus BGH, 27.03.2019 - XII ZB 345/18
    bb) Das OLG Frankfurt hat - allerdings ohne Nennung einer konkreten Vorschrift - erwogen, Verfahren über die Herausgabe von Kinderausweisen und Personalausweisen von Jugendlichen ausnahmsweise als Sorgerechtsverfahren anzusehen, weil der Besitz solcher Ausweise zur Ausübung der elterlichen Sorge erforderlich sei (ZKJ 2009, 129 f.).
  • BGH, 10.10.2018 - XII ZB 231/18

    Ehefrau der Kindesmutter wird nicht aufgrund der Ehe zum rechtlichen

    Auszug aus BGH, 27.03.2019 - XII ZB 345/18
    Zum anderen muss die Vergleichbarkeit der zur Beurteilung stehenden Sachverhalte gegeben sein, also der entscheidungsrelevante Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht so weit mit dem Tatbestand, den der Gesetzgeber geregelt hat, vergleichbar sein, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2018 - XII ZB 231/18 - FamRZ 2018, 1919 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 22.04.2020 - XII ZB 383/19

    Änderung des Geschlechtseintragseintrags bei empfundener Intersexualität nach

    Zum anderen muss eine Vergleichbarkeit der zur Beurteilung stehenden Sachverhalte gegeben sein, also der entscheidungsrelevante Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht so weit mit dem Tatbestand, den der Gesetzgeber geregelt hat, vergleichbar sein, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (Senatsbeschlüsse BGHZ 220, 58 = FamRZ 2018, 1919 Rn. 16 mwN und vom 27. März 2019 - XII ZB 345/18 - FamRZ 2019, 1056 Rn. 26).
  • BGH, 24.03.2021 - XII ZB 230/16

    Versorgungsausgleich: Externe Teilung rückstellungsfinanzierter

    Zum anderen muss die Vergleichbarkeit der zur Beurteilung stehenden Sachverhalte gegeben sein, d.h. der entscheidungsrelevante Sachverhalt muss in rechtlicher Hinsicht so weit mit dem gesetzlich geregelten Tatbestand vergleichbar sein, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung - bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift - zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 2020 - XII ZR 28/20 - WuM 2021, 411 Rn. 27 mwN und Senatsbeschluss vom 27. März 2019 - XII ZB 345/18 - FamRZ 2019, 1056 Rn. 26 mwN).
  • BGH, 10.07.2019 - XII ZB 33/18

    Anspruch auf statusneutrale Klärung der biologischen Abstammung eines Kindes bei

    Der beim statusneutralen Klärungsanspruch zur Beurteilung stehende Sachverhalt ist in rechtlicher Hinsicht auch so weit mit dem Tatbestand des vom Gesetzgeber in Art. 19 Abs. 1 EGBGB geregelten Sachverhalts vergleichbar, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (vgl. zu dieser Voraussetzung Senatsbeschlüsse vom 27. März 2019 - XII ZB 345/18 - FamRZ 2019, 1056 Rn. 26 und vom 10. Oktober 2018 - XII ZB 231/18 - FamRZ 2018, 1919 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 16.12.2020 - XII ZR 28/20

    Ausgleich der gepfändeten und zur Einziehung überwiesenen Versorgungsanrechte im

    Diese Voraussetzung ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann erfüllt, wenn der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht so weit mit dem gesetzlich geregelten Tatbestand vergleichbar ist, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung - bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift - zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. März 2019 - XII ZB 345/18 - FamRZ 2019, 1056 Rn. 26 und vom 10. Oktober 2018 - XII ZB 231/18 - FamRZ 2018, 1919 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 10.07.2019 - XII ZB 579/17

    Erledigung einer Familiensache - nach Erlass der Entscheidung

    a) Der Senat hat - nach Erlass des angegriffenen Beschlusses des Kammergerichts - entschieden, dass der personensorgeberechtigte wie auch der umgangsberechtigte Elternteil in entsprechender Anwendung der §§ 1632 Abs. 1, 1684 Abs. 2 BGB grundsätzlich einen Anspruch auf Herausgabe eines Kinderreisepasses haben kann (Senatsbeschluss vom 27. März 2019 - XII ZB 345/18 - FamRZ 2019, 1056).

    Herauszugeben sind auch all diejenigen persönlichen Gegenstände, Kleidungsstücke und Urkunden, die das Kind während seines Aufenthalts bei dem die Herausgabe begehrenden Elternteil voraussichtlich benötigt (Senatsbeschluss vom 27. März 2019 - XII ZB 345/18 - FamRZ 2019, 1056 Rn. 29).

  • KG, 12.01.2021 - 1 W 1920/20

    Eintragung eines österreichischen Transsexuellen im Geburtenregister eines Kindes

    Zum anderen muss die Vergleichbarkeit der zur Beurteilung stehenden Sachverhalte gegeben sein, also der entscheidungsrelevante Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem Tatbestand, den der Gesetzgeber geregelt hat, vergleichbar sein, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (BGH, FamRZ 2019, 1056, 1057).
  • OLG Hamburg, 28.04.2021 - 12 WF 54/21

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Entscheidung über Bewilligung von

    Zwar ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Verpflichtung zur Herausgabe der Krankenversicherungskarte aus einer Zusammenschau der §§ 1632, 1684 BGB (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2019 - XII ZB 345/18, FamRZ 2019, 1056, juris Rn. 30).
  • OLG Koblenz, 13.06.2022 - 9 WF 264/22

    Beschwerde in Familiensachen: Isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung in

    Ein solcher Herausgabeanspruch begründet sich aus einer Analogie zu §§ 1632 Abs. 1, 1684 Abs. 2 BGB (BGH BeckRS 2019, 7520 Rn. 19 ff.; BeckOGK/Kerscher, 1.3.2022, BGB § 1632 Rn. 11), sodass Gegenstand des amtsgerichtlichen Verfahrens unmittelbar weder eine Regelung der elterlichen Sorge noch die Herausgabe eines Kindes war.
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