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   BGH, 27.03.2019 - XII ZB 417/18   

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https://dejure.org/2019,11864
BGH, 27.03.2019 - XII ZB 417/18 (https://dejure.org/2019,11864)
BGH, Entscheidung vom 27.03.2019 - XII ZB 417/18 (https://dejure.org/2019,11864)
BGH, Entscheidung vom 27. März 2019 - XII ZB 417/18 (https://dejure.org/2019,11864)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, §§ ... 7, 274, 303 Abs. 2 FamFG, § 274 Abs. 1 FamFG, § 274 Abs. 4 FamFG, § 1908 b BGB, § 7 Abs. 4 FamFG, § 278 Abs. 1 FamFG, § 170 Abs. 1 Satz 1 GVG, § 170 Abs. 1 Satz 3 GVG, § 7 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuungsverfahren, Hinzuziehung, konkludente Hinzuziehung, Beteiligte, Angehörige

  • rewis.io

    Beschwerdeberechtigung in einer Betreuungssache: Beteiligung eines Elternteils durch konkludente Hinzuziehung zum Verfahren bei dessen Anwesenheit bei der Betroffenenanhörung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 7 Abs. 4 ; FamFG § 303 Abs. 2 Nr. 1
    Ermöglichen der Einflussnahme eines Beteiligten auf das laufende Verfahren durch das Gericht hinsichtlich Erforderlichkeit für die auch konkludent mögliche Hinzuziehung zu einem Betreuungsverfahren; Anwesenheit eines Angehörigen bei der Anhörung des Betroffenen als ...

  • rechtsportal.de

    FamFG § 7 ; FamFG § 303 Abs. 2 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Beteiligung eines Elternteils in einer Betreuungssache

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Beteiligtenstellung im Betreuungsverfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beteiligung eines Angehörigen durch konkludente Hinzuziehung zu Betreuungsverfahren

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Beteiligung eines Angehörigen durch konkludente Hinzuziehung zu einem Betreuungsverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 835
  • MDR 2019, 1015
  • FGPrax 2019, 222
  • FamRZ 2019, 1091
  • Rpfleger 2019, 509
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 08.03.2023 - XII ZB 283/22

    Beschwerde des Angehörigen im Interesse des Betroffenen nach § 303 Abs. 2 Nr. 1

    Entgegen der von der Rechtsbeschwerde vertretenen Auffassung bedarf es für eine solche Beteiligung im Sinne von §§ 7, 274, 303 Abs. 2 FamFG immer eines vom Gericht gewollten Hinzuziehungsaktes, unabhängig davon, ob es sich um einen Muss-Beteiligten im Sinne von § 274 Abs. 1 FamFG oder um einen Kann-Beteiligten nach § 274 Abs. 4 FamFG handelt (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 3. Februar 2021 - XII ZB 437/20 - FamRZ 2021, 799 Rn. 3 mwN und vom 27. März 2019 - XII ZB 417/18 - FamRZ 2019, 1091 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 17.06.2020 - XII ZB 574/19

    Betreuungsverfahren: Beschwerderecht der Angehörigen gegen von Amts wegen

    Allein aus der Nennung eines Angehörigen im Rubrum einer betreuungsgerichtlichen Entscheidung lässt sich nicht auf dessen (konkludente) Hinzuziehung zum erstinstanzlichen Verfahren schließen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 27. März 2019 - XII ZB 417/18, FamRZ 2019, 1091).

    (2) Weitere Verfahrenshandlungen, aus denen auf einen Willen des Amtsgerichts zur Beteiligung des Beteiligten zu 2 am erstinstanzlichen Verfahren geschlossen werden kann (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 27. März 2019 - XII ZR 417/18 - FamRZ 2019, 1091 Rn. 7), liegen nicht vor.

    Dabei muss das Gericht dem Dritten zu erkennen geben, dass es ihn am Verfahren beteiligen will (Senatsbeschluss vom 27. März 2019 - XII ZB 417/18 - FamRZ 2019, 1091 Rn. 7 mwN).

  • BGH, 17.03.2021 - XII ZB 169/19

    Konkludent mögliche Hinzuziehung eines Beteiligten zu einem Betreuungsverfahren

    Für die auch konkludent mögliche Hinzuziehung zu einem Betreuungsverfahren ist erforderlich, dass das Gericht dem Beteiligten eine Einflussnahme auf das laufende Verfahren ermöglichen will und dies zum Ausdruck bringt (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 17. Juni 2020 - XII ZB 574/19, FamRZ 2020, 1590 und vom 27. März 2019 - XII ZB 417/18, FamRZ 2019, 1091).

    Hierbei kommt es darauf an, ob das Gericht dem Beteiligten eine solche Einflussnahme ermöglichen will und dies zumindest konkludent zum Ausdruck bringt (Senatsbeschlüsse vom 17. Juni 2020 - XII ZB 574/19 - FamRZ 2020, 1590 Rn. 11 ff. mwN und vom 27. März 2019 - XII ZB 417/18 - FamRZ 2019, 1091 Rn. 6 ff. mwN).

    Selbst eine (inhaltliche) Anregung, für einen Dritten eine Betreuung einzurichten, begründet für sich gesehen keine Beteiligtenstellung des Anregenden (Senatsbeschluss vom 27. März 2019 - XII ZB 417/18 - FamRZ 2019, 1091 Rn. 15 mwN).

  • BGH, 23.03.2021 - XIII ZB 69/20

    Sicherungshaft zur Überstellung eines syrischen Staatsangehörigen nach Rumänien

    Dies ist für eine Beteiligung im Sinne des § 429 Abs. 2 FamFG ausreichend, da ein förmlicher Hinzuziehungsakt nicht erforderlich ist, sondern das Gericht lediglich - gegebenenfalls konkludent - zum Ausdruck bringen muss, dass es der Vertrauensperson eine Einflussnahme auf das Verfahren in derselben Instanz ermöglichen will (vgl. zur entsprechenden Konstellation im Betreuungsrecht BGH, Beschlüsse vom 27. März 2019 - XII ZB 417/18, FamRZ 2019, 1091 Rn. 7 f.; vom 13. März 2019 - XII ZB 523/18, FamRZ 2019, 915 Rn. 6 u. 8; vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 213/16, FamRZ 2018, 197 Rn. 8, jew. mwN).
  • LG München I, 24.07.2019 - 13 T 10013/19

    Beschwerde gegen Zurückweisung des Antrags auf Akteneinsicht in Betreuungsakten

    Zwar war die Beschwerdeführerin bei der Anhörung der Betroffenen am 30.8.2018 zugegen, allein dies macht sie nicht zur Beteiligten (BGH Beschluss vom 27.3.2019, XII ZB 417/18, RN 11).
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