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   BGH, 05.06.2019 - XII ZB 58/19   

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https://dejure.org/2019,19229
BGH, 05.06.2019 - XII ZB 58/19 (https://dejure.org/2019,19229)
BGH, Entscheidung vom 05.06.2019 - XII ZB 58/19 (https://dejure.org/2019,19229)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 2019 - XII ZB 58/19 (https://dejure.org/2019,19229)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW

    § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § ... 319 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 69 Abs. 1 Satz 2 und 3 FamFG, § 37 Abs. 2 FamFG, § 275 FamFG, § 288 Abs. 1 FamFG, § 1896 Abs. 1a BGB, § 1896 Abs. 3 BGB, § 1896 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 3 BGB, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG, § 666 BGB, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Einrichtung einer sog. Kontrollbetreuung gegen den freien Willen des Betroffenen; Leiden der Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel; Behebung des Mangels durch Übersendung des im Verfahren eingeholten Sachverständigengutachtens an den Betroffenen und dessen ...

  • Wolters Kluwer

    Einrichtung einer sog. Kontrollbetreuung gegen den freien Willen des Betroffenen; Leiden der Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel; Beheb...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sachverständigengutachten, Überlassung an den Betroffenen, Rechtszeitigkeit, Erneute Anhörung, Verfahrensmangel, Kontrollbetreuung

  • rewis.io

    Betreuungssache: Erneute Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren nach erstmaliger Übersendung des Sachverständigengutachtens; Einrichtung einer Kontrollbetreuung gegen den freien Willen des Betroffenen

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einrichtung einer sog. Kontrollbetreuung gegen den freien Willen des Betroffenen; Leiden der Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel; Behebung des Mangels durch Übersendung des im Verfahren eingeholten Sachverständigengutachtens an den Betroffenen und dessen ...

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorsorgevollmacht - und die Widerrufsbefugnis der Kontrollbetreuerin

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuungsverfahren - und das dem Betroffenen nicht überlassene Sachverständigengutachten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kontrollbetreuung - und der freie Wille des Betroffenen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kontrollbetreuung gegen den freien Willen des Betroffenen?

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Keine Kontrollbetreuung gegen den freien Willen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Kontrollbetreuung gegen den freien Willen des Betroffenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 1027
  • MDR 2019, 994
  • FamRZ 2019, 1355
  • Rpfleger 2019, 642
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.02.2019 - XII ZB 504/18

    Betreuungsverfahren: Absehen von einer erneuten Anhörung des Betroffenen im

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - XII ZB 58/19
    Dann hat das Beschwerdegericht diesen Mangel durch die Übersendung des Sachverständigengutachtens an den Betroffenen und dessen anschließende erneute Anhörung zu beheben (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 6. Februar 2019 - XII ZB 504/18, MDR 2019, 498).

    Davon kann nur unter den Voraussetzungen des § 288 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Februar 2019 - XII ZB 504/18 - MDR 2019, 498 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 16.07.2014 - XII ZB 142/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen der Einrichtung einer Kontrollbetreuung bei

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - XII ZB 58/19
    Ausreichend sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (Senatsbeschlüsse vom 26. Juli 2017 - XII ZB 143/17 - FamRZ 2017, 1714 Rn. 12 f. und vom 16. Juli 2014 - XII ZB 142/14 - FamRZ 2014, 1693 Rn. 11 f.).

    Zwar kann ein möglicher Interessenkonflikt zwischen dem Betroffenen und einem Bevollmächtigten die Anordnung einer Kontrollbetreuung erfordern (Senatsbeschluss vom 16. Juli 2014 - XII ZB 142/14 - FamRZ 2014, 1693 Rn. 11 f. mwN).

  • BGH, 07.03.2018 - XII ZB 540/17

    Feststellung des Tatrichters der "erheblichen Beeinträchtigung" der freien

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - XII ZB 58/19
    Auch eine sogenannte Kontrollbetreuung (§ 1896 Abs. 3 BGB) kann gemäß § 1896 Abs. 1a BGB nicht gegen den freien Willen des Betroffenen eingerichtet werden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 7. März 2018 - XII ZB 540/17, FamRZ 2018, 848).

    Auch eine sogenannte Kontrollbetreuung (§ 1896 Abs. 3 BGB) wie die vorliegende kann gemäß § 1896 Abs. 1a BGB nicht gegen den freien Willen des Betroffenen eingerichtet werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. März 2018 - XII ZB 540/17 - FamRZ 2018, 848 Rn. 7 und vom 16. Dezember 2015 - XII ZB 381/15 - FamRZ 2016, 456 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 28.09.2016 - XII ZB 313/16

    Unterbringungsverfahren: Erforderlichkeit der erneuten Anhörung des Betroffenen

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - XII ZB 58/19
    Zieht das Beschwerdegericht für seine Entscheidung dagegen eine neue Tatsachengrundlage heran, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert, gebietet dies eine erneute persönliche Anhörung des Betroffenen (vgl. Senatsbeschluss vom 28. September 2016 - XII ZB 313/16 - FamRZ 2016, 2089 Rn. 5 mwN zu § 319 Abs. 1 Satz 1 FamFG).
  • BGH, 14.03.2018 - XII ZB 503/17

    Verpflichtung des in einem Betreuungsverfahren zuständigen Beschwerdegerichts zur

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - XII ZB 58/19
    In diesem Fall muss das Beschwerdegericht, vorbehaltlich der Möglichkeiten nach § 69 Abs. 1 Satz 2 und 3 FamFG, den betreffenden Teil des Verfahrens nachholen (Senatsbeschluss vom 14. März 2018 - XII ZB 503/17 - FamRZ 2018, 849 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 09.05.2018 - XII ZB 413/17

    Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung bei Unredlichkeit des Kindes; Übertragung

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - XII ZB 58/19
    Nur wenn diese Maßnahmen fehlschlagen oder ein solches Vorgehen aufgrund feststehender Tatsachen mit hinreichender Sicherheit als ungeeignet erscheint, drohende Schäden auf diese Weise abzuwenden, ist die Ermächtigung zum Vollmachtwiderruf, der die ultima ratio darstellt, verhältnismäßig (Senatsbeschluss vom 9. Mai 2018 - XII ZB 413/17 - FamRZ 2018, 1188 Rn. 31 f. mwN).
  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 674/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen für einen wirksamen Widerruf einer

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - XII ZB 58/19
    Die Befugnis zum Vollmachtwiderruf beinhaltet einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff und muss deswegen dem Betreuer als eigener Aufgabenkreis ausdrücklich zugewiesen werden (Senatsbeschluss BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702 Rn. 10 ff.).
  • BGH, 16.12.2015 - XII ZB 381/15

    Betreuungssache: Voraussetzungen für die Bestellung eines Kontrollbetreuers

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - XII ZB 58/19
    Auch eine sogenannte Kontrollbetreuung (§ 1896 Abs. 3 BGB) wie die vorliegende kann gemäß § 1896 Abs. 1a BGB nicht gegen den freien Willen des Betroffenen eingerichtet werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. März 2018 - XII ZB 540/17 - FamRZ 2018, 848 Rn. 7 und vom 16. Dezember 2015 - XII ZB 381/15 - FamRZ 2016, 456 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 17.05.2017 - XII ZB 18/17

    Betreuungsverfahren: Anhörung eines Betroffenen durch das Beschwerdegericht im

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - XII ZB 58/19
    Ebenso wenig enthält das Sachverständigengutachten einen Hinweis darauf, dass der Betroffene durch dessen Bekanntgabe Gesundheitsnachteile entsprechend § 288 Abs. 1 FamFG zu befürchten hätte (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Mai 2017 - XII ZB 18/17 - FamRZ 2017, 1323 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 26.07.2017 - XII ZB 143/17

    Vorsorgevollmacht: Voraussetzungen für die Bestellung eines Kontrollbetreuers

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - XII ZB 58/19
    Ausreichend sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (Senatsbeschlüsse vom 26. Juli 2017 - XII ZB 143/17 - FamRZ 2017, 1714 Rn. 12 f. und vom 16. Juli 2014 - XII ZB 142/14 - FamRZ 2014, 1693 Rn. 11 f.).
  • BGH, 19.05.2021 - XII ZB 518/20

    Bestellung eines Betreuers für einen Betroffenen bei Erforderlichkeit;

    Ausreichend sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und im Interesse des Vollmachtgebers handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Juni 2019 - XII ZB 58/19 - FamRZ 2019, 1355 Rn. 19 mwN).

    Nur wenn diese Maßnahmen fehlschlagen oder ein solches Vorgehen aufgrund feststehender Tatsachen mit hinreichender Sicherheit als ungeeignet erscheint, drohende Schäden auf diese Weise abzuwenden, ist die Ermächtigung zum Vollmachtwiderruf, der die ultima ratio darstellt, verhältnismäßig (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. Juni 2019 - XII ZB 58/19 - FamRZ 2019, 1355 Rn. 22 mwN und vom 9. Mai 2018 - XII ZB 413/17 - FamRZ 2018, 1188 Rn. 32 mwN).

  • BGH, 13.05.2020 - XII ZB 61/20

    Bestellung eines Betreuers für "alle Angelegenheiten" des Betroffenen aufgrund

    Nur wenn diese Maßnahmen fehlschlagen oder ein solches Vorgehen aufgrund feststehender Tatsachen mit hinreichender Sicherheit als ungeeignet erscheint, drohende Schäden auf diese Weise abzuwenden, ist die Ermächtigung zum Vollmachtwiderruf, der die ultima ratio darstellt, verhältnismäßig (Senatsbeschluss vom 5. Juni 2019 - XII ZB 58/19 - FamRZ 2019, 1355 Rn. 22 mwN).
  • BGH, 04.09.2019 - XII ZB 148/19

    Das nicht übersandte Sachverständigengutachten im Betreuungsverfahren

    Das Landgericht wird nach Überlassung des Gutachtens an den Betroffenen diesen - in Anwesenheit des Verfahrenspflegers - persönlich anzuhören haben (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Juni 2019 - XII ZB 58/19 - FamRZ 2019, 1355 Rn. 11 ff. mwN).
  • BGH, 07.12.2022 - XII ZB 158/21

    Zur Feststellung des Fehlens eines freien Willens des Betroffenen bei Erweiterung

    Diese Grundsätze gelten ebenfalls im Verfahren auf Erweiterung der Betreuung und Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Oktober 2018 - XII ZB 552/17 - FamRZ 2019, 239 Rn. 6 zur Verlängerung der Betreuung) und finden auch auf die Bestellung eines Kontrollbetreuers Anwendung (Senatsbeschluss vom 5. Juni 2019 - XII ZB 58/19 - FamRZ 2019, 1355 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 24.06.2020 - XII ZB 61/20

    Berichtigung des Senatsbeschlusses wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers

    Nur wenn diese Maßnahmen fehlschlagen oder ein solches Vorgehen aufgrund feststehender Tatsachen mit hinreichender Sicherheit als ungeeignet erscheint, drohende Schäden auf diese Weise abzuwenden, ist die Ermächtigung zum Vollmachtwiderruf, der die ultima ratio darstellt, verhältnismäßig (Senatsbeschluss vom 5. Juni 2019 - XII ZB 58/19 - FamRZ 2019, 1355 Rn. 22 mwN).
  • BGH, 22.09.2021 - XII ZB 146/21

    Die Anhörung leidet an einem wesentlichen Verfahrensmangel, wenn dem Betroffenen

    Ausreichend sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und im Interesse des Vollmachtgebers handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Juni 2019 - XII ZB 58/19 - FamRZ 2019, 1355 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 25.08.2021 - XII ZB 436/20

    In einer Betreuungssache kann das Rechtsbeschwerdegericht ausnahmsweise auch dann

    Das Landgericht hat in der angefochtenen Entscheidung ausführlich begründet, dass eine Kontrollbetreuung nach § 1896 Abs. 3 BGB erforderlich ist, weil der Beteiligte zu 1 als Bevollmächtigter die Interessen der Betroffenen nicht hinreichend wahrnimmt (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Juni 2019 - XII ZB 58/19 - FamRZ 2019, 1355 Rn. 19 mwN).
  • LG München II, 04.02.2020 - 6 T 4199/19

    Zur Erweiterung der Kontrollbetreuung um den Widerruf der Vorsorgevollmacht in

    Die durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (siehe die Entscheidungen XII ZB 58/19 und XII ZB 413/17) vorgegebenen strengen Anforderungen hierfür liegen vor:.
  • LG Nürnberg-Fürth, 21.06.2021 - 13 T 5391/20

    Keine Kontrollbetreuung ohne Ausschluss der freien Willensbestimmung des

    Dies gilt auch, soweit - wie hier mit Beschluss vom 01.07.2020 erfolgt - ein Kontrollbetreuer eingesetzt wird (vgl. BGH NJW-RR 2016, 579 [Rn. 9]; NJW-RR 2016, 385 [Rn 12]; NJW-RR 2018, 642 [Rn. 6]; NJW-RR 2019, 1027 [Rn. 15]).
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