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   BGH, 24.07.2019 - XII ZB 160/19   

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https://dejure.org/2019,27050
BGH, 24.07.2019 - XII ZB 160/19 (https://dejure.org/2019,27050)
BGH, Entscheidung vom 24.07.2019 - XII ZB 160/19 (https://dejure.org/2019,27050)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 2019 - XII ZB 160/19 (https://dejure.org/2019,27050)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 62 Abs. 1 FamFG, § ... 280 FamFG, § 280 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 30 Abs. 1, 2 FamFG, § 280 Abs. 2 Satz 1 FamFG, § 30 Abs. 1 FamFG, § 411 a ZPO, § 280 Abs. 3 FamFG, § 1896 Abs. 1a BGB, § 283 FamFG, §§ 278 Abs. 1 Satz 1, 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 278 Abs. 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 34 Abs. 3 FamFG, § 278 Abs. 5 bis 7 FamFG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, § 62 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sachverständigengutachten, Verwertbarkeit, Persönliche Untersuchung

  • rewis.io

    Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens ohne persönliche Untersuchung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 280 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Sachverständigengutachten im Betreuungsverfahren - und die unterbliebene persönliche Untersuchung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens ohne persönliche Untersuchung

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Verwertbarkeit von SV-Gutachten - Erforderlichkeit persönlicher Untersuchung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens im Betreuungsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 1345
  • MDR 2019, 1210
  • FamRZ 2019, 1735
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.07.2018 - XII ZB 399/17

    Betreuungssache: Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens ohne persönliche

    Auszug aus BGH, 24.07.2019 - XII ZB 160/19
    Dieser Grundsatz besteht unabhängig davon, ob aus ärztlicher Sicht bereits auf der Grundlage anderer Erkenntnisse der sichere Schluss auf eine erkrankungsbedingte Betreuungsbedürftigkeit gezogen werden könnte (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 11. Juli 2018 - XII ZB 399/17, FamRZ 2018, 1601).

    Dieser Grundsatz besteht unabhängig davon, ob aus ärztlicher Sicht bereits auf der Grundlage anderer Erkenntnisse der sichere Schluss auf eine erkrankungsbedingte Betreuungsbedürftigkeit gezogen werden könnte (Senatsbeschluss vom 11. Juli 2018 - XII ZB 399/17 - FamRZ 2018, 1601 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 24.10.2012 - XII ZB 404/12

    Beschwerdeverfahren gegen eine Betreuungsanordnung nach dem Tod des Betroffenen:

    Auszug aus BGH, 24.07.2019 - XII ZB 160/19
    Aus diesem Grunde kann der Betroffene sein Rehabilitationsinteresse in einem erledigten Betreuungsverfahren regelmäßig durch einen Feststellungsantrag nach § 62 FamFG zur Geltung bringen (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2012 - XII ZB 404/12 - FamRZ 2013, 29 Rn. 10).

    Dabei ist die Feststellung nach § 62 FamFG jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn der Verfahrensfehler so gravierend ist, dass die Entscheidung den Makel eines rechtswidrigen Eingriffs in das grundrechtlich geschützte Recht auf Selbstbestimmung des Betroffenen hat, der durch Nachholung der Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 2012 - XII ZB 404/12 - FamRZ 2013, 29 Rn. 10 und vom 16. Mai 2018 - XII ZB 542/17 - FamRZ 2018, 1196 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 16.11.2011 - XII ZB 6/11

    Anordnung einer Betreuung zur Wahrnehmung der Rechte eines Beamten im

    Auszug aus BGH, 24.07.2019 - XII ZB 160/19
    Deshalb kommt die Verwertung eines gerichtlich eingeholten Sachverständigengutachtens aus einem anderen Verfahren nur ausnahmsweise in Betracht, wenn sich dieses Gutachten auf die für das konkrete Betreuungsverfahren relevanten Gesichtspunkte erstreckt (Senatsbeschluss vom 16. November 2011 - XII ZB 6/11 - FamRZ 2012, 293 Rn. 23).
  • BGH, 20.08.2014 - XII ZB 179/14

    Aufhebungsverfahren für eine Betreuung: Begutachtung des Betroffenen nach

    Auszug aus BGH, 24.07.2019 - XII ZB 160/19
    Das Landgericht hätte vielmehr eine Vorführung des Betroffenen nach § 283 FamFG erwägen müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 20. August 2014 - XII ZB 179/14 - FamRZ 2014, 1917 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 29.01.2014 - XII ZB 330/13

    Geschlossene Unterbringung eines Betreuten. Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus BGH, 24.07.2019 - XII ZB 160/19
    Die Entscheidungen von Amts- und Landgericht sind verfahrensfehlerhaft ergangen und haben den Betroffenen in seinen Rechten verletzt, was nach der in der Rechtsbeschwerdeinstanz entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 62 Abs. 1 FamFG (Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 8) festzustellen ist.
  • BGH, 16.05.2018 - XII ZB 542/17

    Klärung der Bekanntgabe des für die Entscheidung maßgeblichen Gutachtens

    Auszug aus BGH, 24.07.2019 - XII ZB 160/19
    Dabei ist die Feststellung nach § 62 FamFG jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn der Verfahrensfehler so gravierend ist, dass die Entscheidung den Makel eines rechtswidrigen Eingriffs in das grundrechtlich geschützte Recht auf Selbstbestimmung des Betroffenen hat, der durch Nachholung der Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 2012 - XII ZB 404/12 - FamRZ 2013, 29 Rn. 10 und vom 16. Mai 2018 - XII ZB 542/17 - FamRZ 2018, 1196 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 17.05.2017 - XII ZB 18/17

    Betreuungsverfahren: Anhörung eines Betroffenen durch das Beschwerdegericht im

    Auszug aus BGH, 24.07.2019 - XII ZB 160/19
    b) Einer der von der Senatsrechtsprechung anerkannten Ausnahmefälle, in denen das Betreuungsgericht das Verfahren nach § 34 Abs. 3 FamFG auch ohne persönliche Anhörung des Betroffenen beenden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Mai 2017 - XII ZB 18/17 - FamRZ 2017, 1323 Rn. 8 f.), liegt hier nicht vor.
  • BGH, 02.12.2015 - XII ZB 227/12

    Beschwerdeverfahren gegen eine Verlängerung einer bestehenden Betreuung:

    Auszug aus BGH, 24.07.2019 - XII ZB 160/19
    Zieht das Beschwerdegericht für seine Entscheidung mit einem ergänzenden Sachverständigengutachten eine neue Tatsachengrundlage heran, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert, so ist eine erneute Anhörung des Betroffenen dagegen geboten (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2015 - XII ZB 227/12 - FamRZ 2016, 300 Rn. 9).
  • BGH, 03.12.2014 - XII ZB 355/14

    Verfahren auf Aufhebung einer Betreuerbestellung: Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 24.07.2019 - XII ZB 160/19
    Anhaltspunkte dafür, dass im vorliegenden Fall eine Vorführung nach § 283 FamFG außer Verhältnis zum Verfahrensgegenstand stünde (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2014 - XII ZB 355/14 - FamRZ 2015, 486 Rn. 13 mwN), ergeben sich aus der landgerichtlichen Entscheidung ebenfalls nicht.
  • BGH, 02.12.2020 - XII ZB 456/17

    Wiedereinsetzung nach Beschwerdefristversäumung in einer Betreuungssache:

    Aus diesem Grunde kann der Betroffene sein Rehabilitationsinteresse in einem erledigten Betreuungsverfahren regelmäßig durch einen Feststellungsantrag nach § 62 FamFG zur Geltung bringen (Senatsbeschluss vom 24. Juli 2019 - XII ZB 160/19 - FamRZ 2019, 1735 Rn. 14 mwN).

    Dabei ist die Feststellung nach § 62 FamFG jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn der Verfahrensfehler so gravierend ist, dass die Entscheidung den Makel eines rechtswidrigen Eingriffs in das grundrechtlich geschützte Recht auf Selbstbestimmung des Betroffenen hat, der durch Nachholung der Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist (Senatsbeschluss vom 24. Juli 2019 - XII ZB 160/19 - FamRZ 2019, 1735 Rn. 15 mwN).

    Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift bedeutet regelmäßig einen gravierenden Verfahrensfehler im vorgenannten Sinne (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Juli 2019 - XII ZB 160/19 - FamRZ 2019, 1735 Rn. 16).

  • BGH, 14.10.2020 - XII ZB 199/20

    Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren bei

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats setzt das Absehen von der persönlichen Anhörung auf der Grundlage dieser Vorschrift nämlich unter anderem voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 4. Dezember 2019 - XII ZB 392/19 - NJW 2020, 852 Rn. 5 mwN und vom 24. Juli 2019 - XII ZB 160/19 - FamRZ 2019, 1735 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 08.04.2020 - XII ZB 558/19

    Betreuungsverfahren: Maßstab für Betreuerauswahl; Absehen von persönlicher

    bb) Denn selbst wenn man dies im Grundsatz bejaht und die im Verfahren der einstweiligen Anordnung durchgeführte Anhörung als persönliche Anhörung nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG wertet, ist sie verfahrensfehlerhaft erfolgt, so dass das Beschwerdegericht sie hätte wiederholen müssen (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 24. Juli 2019 - XII ZB 160/19 - FamRZ 2019, 1735 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 08.07.2020 - XII ZB 68/20

    Betreuungssache: Beschwerdeeinlegung des Bevollmächtigten im Namen des

    Dabei ist die Feststellung nach § 62 FamFG jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn der Verfahrensfehler so gravierend ist, dass die Entscheidung den Makel eines rechtswidrigen Eingriffs in das grundrechtlich geschützte Recht auf Selbstbestimmung des Betroffenen hat, der durch Nachholung der Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Juli 2019 - XII ZB 160/19 - FamRZ 2019, 1735 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 04.12.2019 - XII ZB 392/19

    Anhörung des Betroffenen erneut persönlich vor der Entscheidung bei Einholung

    Hat das Beschwerdegericht in einem Betreuungsverfahren ein ergänzendes Sachverständigengutachten eingeholt, auf das es seine Entscheidung zu stützen beabsichtigt, ist der Betroffene vor der Entscheidung erneut persönlich anzuhören (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 24. Juli 2019 - XII ZB 160/19, FamRZ 2019, 1735 und vom 2. Dezember 2015 - XII ZB 227/12, FamRZ 2016, 300).

    Zieht das Beschwerdegericht für seine Entscheidung mit einem ergänzenden Sachverständigengutachten eine neue Tatsachengrundlage heran, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert, so ist eine erneute Anhörung des Betroffenen dagegen geboten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. Juli 2019 - XII ZB 160/19 - FamRZ 2019, 1735 Rn. 11 und vom 2. Dezember 2015 - XII ZB 227/12 - FamRZ 2016, 300 Rn. 9).

  • BGH, 12.08.2020 - XII ZB 150/20

    Verlängerung einer Betreuung - und die persönliche Anhörung im

    Zum anderen dürfen von einer erneuten Anhörung im Beschwerdeverfahren keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sein, was jedoch dann der Fall ist, wenn das Beschwerdegericht für seine Entscheidung eine neue Tatsachengrundlage heranzieht, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 4. Dezember 2019 - XII ZB 392/19 - NJW 2020, 852 Rn. 5 mwN und vom 24. Juli 2019 - XII ZB 160/19 - FamRZ 2019, 1735 Rn. 11 mwN).
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