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   BGH, 11.03.2020 - XII ZB 496/19   

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https://dejure.org/2020,10923
BGH, 11.03.2020 - XII ZB 496/19 (https://dejure.org/2020,10923)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2020 - XII ZB 496/19 (https://dejure.org/2020,10923)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2020 - XII ZB 496/19 (https://dejure.org/2020,10923)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    §§ 295 Abs. 1 Satz 1, 280 FamFG, § 288 Abs. 1 FamFG, § 68 Abs. 3 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Bekanntgabe eines Sachverständigengutachtens an den Betroffenen in einem Betreuungsverfahren

  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Notwendigkeit der Bekanntgabe eines Sachverständigengutachtens an den Betroffenen

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 288 Abs. 1
    Notwendigkeit der Bekanntgabe eines Sachverständigengutachtens an den Betroffenen in einem Betreuungsverfahren

  • rechtsportal.de

    FamFG § 288 Abs. 1
    Notwendigkeit der Bekanntgabe eines Sachverständigengutachtens an den Betroffenen in einem Betreuungsverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Betreuungsverfahren: Notwendigkeit der Bekanntgabe eines Sachverständigengutachtens an den Betroffenen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuungsverfahren und die Bekanntgabe eines Sachverständigengutachtens an den ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 769
  • MDR 2020, 1143
  • FamRZ 2020, 1124
  • Rpfleger 2020, 514
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.08.2018 - XII ZB 139/18

    Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Grundlage einer Entscheidung in

    Auszug aus BGH, 11.03.2020 - XII ZB 496/19
    Zur Notwendigkeit der Bekanntgabe eines Sachverständigengutachtens an den Betroffenen im Betreuungsverfahren (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 12. Februar 2020 - XII ZB 179/19, zur Veröffentlichung bestimmt und vom 8. August 2018 - XII ZB 139/18, FamRZ 2018, 1769).

    Davon kann nur unter den Voraussetzungen des § 288 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. August 2018 - XII ZB 139/18 - FamRZ 2018, 1769 Rn. 9 und vom 8. März 2017 - XII ZB 516/16 - FamRZ 2017, 911 Rn. 5 mwN).

  • BGH, 12.02.2020 - XII ZB 179/19

    Pflicht zur Bekanntgabe eines Gutachtens an den Betroffenen; Verletzung des

    Auszug aus BGH, 11.03.2020 - XII ZB 496/19
    Zur Notwendigkeit der Bekanntgabe eines Sachverständigengutachtens an den Betroffenen im Betreuungsverfahren (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 12. Februar 2020 - XII ZB 179/19, zur Veröffentlichung bestimmt und vom 8. August 2018 - XII ZB 139/18, FamRZ 2018, 1769).

    Letzteres setzt in der Regel einen entsprechenden Hinweis des Betreuungsgerichts an den Verfahrenspfleger voraus (Senatsbeschluss vom 12. Februar 2020 - XII ZB 179/19 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 30.10.2019 - XII ZB 144/19

    Betreuungssache: Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers;

    Auszug aus BGH, 11.03.2020 - XII ZB 496/19
    Da unter diesen Umständen eine Bekanntgabe an die Betroffene unabhängig von der gegenläufigen Empfehlung des Sachverständigen deren rechtliches Gehör nicht wahren konnte, hätte das Amtsgericht das Gutachten jedenfalls einem - erforderlichenfalls noch zu bestellenden (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2019 - XII ZB 144/19 - FamRZ 2020, 282 Rn. 7 mwN) - Verfahrenspfleger zur Verfügung stellen und diesen darauf hinweisen müssen, dass er das Gutachten mit der Betroffenen besprechen soll.
  • BGH, 08.03.2017 - XII ZB 516/16

    Unterbringungssache: Erforderlichkeit der Bekanntgabe des Gutachtens an den

    Auszug aus BGH, 11.03.2020 - XII ZB 496/19
    Davon kann nur unter den Voraussetzungen des § 288 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. August 2018 - XII ZB 139/18 - FamRZ 2018, 1769 Rn. 9 und vom 8. März 2017 - XII ZB 516/16 - FamRZ 2017, 911 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 21.10.2020 - XII ZB 153/20

    Betreuungssache: Voraussetzungen für das Absehen von der Bekanntgabe eines

    Letzteres setzt in der Regel einen entsprechenden Hinweis des Betreuungsgerichts an den Verfahrenspfleger voraus (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 11. März 2020 - XII ZB 496/19, FamRZ 2020, 1124).

    Eine in erster Instanz verfahrensfehlerhaft unterbliebene ordnungsgemäße Bekanntgabe des Gutachtens ist gemäß § 68 Abs. 3 FamFG im Beschwerdeverfahren nachzuholen (Senatsbeschluss vom 11. März 2020 - XII ZB 496/19 - FamRZ 2020, 1124 Rn. 6).

    Letzteres setzt in der Regel einen entsprechenden Hinweis des Betreuungsgerichts an den Verfahrenspfleger voraus (Senatsbeschluss vom 11. März 2020 - XII ZB 496/19 - FamRZ 2020, 1124 Rn. 5 mwN).

  • BGH, 25.11.2020 - XII ZB 352/20

    Verlängerung der geschlossenen Unterbringung eines Betroffenen; Bekanntgabe des

    Sieht das Betreuungsgericht entsprechend § 325 Abs. 1 FamFG von der Bekanntgabe eines Gutachtens an den Betroffenen ab, kann durch die Bekanntgabe des Gutachtens an den Verfahrenspfleger allenfalls dann ein notwendiges Mindestmaß rechtlichen Gehörs sichergestellt werden, wenn zusätzlich die Erwartung gerechtfertigt ist, dass der Verfahrenspfleger mit dem Betroffenen über das Gutachten spricht; letzteres setzt in der Regel einen entsprechenden Hinweis des Betreuungsgerichts an den Verfahrenspfleger voraus (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 11. März 2020 - XII ZB 496/19, FamRZ 2020, 1124 und vom 12. Februar 2020 - XII ZB 179/19, FamRZ 2020, 786).

    Letzteres setzt in der Regel einen entsprechenden Hinweis des Gerichts an den Verfahrenspfleger voraus (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 11. März 2020 - XII ZB 496/19 - FamRZ 2020, 1124 Rn. 5 und vom 12. Februar 2020 - XII ZB 179/19 - FamRZ 2020, 786 Rn. 8, jeweils zu § 288 FamFG).

  • BGH, 10.03.2021 - XII ZB 462/20

    Die nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG erforderliche Anhörung des Betroffenen ist

    Eine in erster Instanz verfahrensfehlerhaft unterbliebene ordnungsgemäße Bekanntgabe des Gutachtens ist gemäß § 68 Abs. 3 FamFG im Beschwerdeverfahren nachzuholen (Senatsbeschluss vom 11. März 2020 - XII ZB 496/19 - FamRZ 2020, 1124 Rn. 6).
  • BGH, 12.08.2020 - XII ZB 150/20

    Verlängerung einer Betreuung - und die persönliche Anhörung im

    Dem wird es nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht gerecht, wenn das Sachverständigengutachten - wie ausweislich des amtsgerichtlichen Anhörungsprotokolls auch im vorliegenden Fall geschehen - dem Betroffenen erst bei der persönlichen Anhörung ausgehändigt wird (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 11. März 2020 - XII ZB 496/19 - FamRZ 2020, 1124 Rn. 7 und vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18 - FamRZ 2019, 387 Rn. 7 f.).
  • BGH, 06.10.2021 - XII ZB 290/21

    Die nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG erforderliche Anhörung des Betroffenen ist

    Eine in erster Instanz verfahrensfehlerhaft unterbliebene ordnungsgemäße Bekanntgabe des Gutachtens ist gemäß § 68 Abs. 3 FamFG im Beschwerdeverfahren nachzuholen (Senatsbeschluss vom 11. März 2020 - XII ZB 496/19 - FamRZ 2020, 1124 Rn. 6).
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