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   BGH, 02.10.2019 - XII ZB 118/19   

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https://dejure.org/2019,37478
BGH, 02.10.2019 - XII ZB 118/19 (https://dejure.org/2019,37478)
BGH, Entscheidung vom 02.10.2019 - XII ZB 118/19 (https://dejure.org/2019,37478)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2019 - XII ZB 118/19 (https://dejure.org/2019,37478)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 37 Abs. 2 FamFG, § 275 FamFG, § 288 Abs. 1 FamFG, § 74 Abs. 5, 6 Satz 2 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Ersetzung der notwendigen Bekanntgabe eines Sachverständigengutachtens an einen Betreuten in einem Betreuungsverfahren durch die Bekanntgabe an seinen Verfahrenspfleger oder an den Betreuer

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sachverständigengutachten, Bekanntgabe an den Betroffenen, Bekanntgabe an den Verfahrsnpfleger

  • rewis.io

    Bekanntgabe eines Sachverständigengutachtens an Betroffenen im Betreuungsverfahren

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 37 Abs. 2 ; FamFG § 278 Abs. 1
    Ersetzung der notwendigen Bekanntgabe eines Sachverständigengutachtens an einen Betreuten in einem Betreuungsverfahren durch die Bekanntgabe an seinen Verfahrenspfleger oder an den Betreuer

  • rechtsportal.de

    FamFG § 37 Abs. 2 ; FamFG § 278 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de

    Bekanntgabe eines Sachverständigengutachtens an Betroffenen im Betreuungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens im Betreuungsverfahren

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Sachverständigengutachten muss dem Betroffenen persönlich bekanntgegeben werden! ...

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Erforderlichkeit der Bekanntgabe des SV-Gutachtens an Betroffenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 398
  • MDR 2020, 116
  • FamRZ 2020, 127
  • Rpfleger 2020, 68
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.08.2018 - XII ZB 139/18

    Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Grundlage einer Entscheidung in

    Auszug aus BGH, 02.10.2019 - XII ZB 118/19
    In einem Betreuungsverfahren ersetzt die Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Verfahrenspfleger oder an den Betreuer grundsätzlich nicht die notwendige Bekanntgabe an den Betroffenen persönlich (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 8. August 2018 - XII ZB 139/18, FamRZ 2018, 1769).

    Durch eine Bekanntgabe an den Verfahrenspfleger kann allenfalls dann ein notwendiges Mindestmaß rechtlichen Gehörs sichergestellt werden, wenn das Gericht von der vollständigen schriftlichen Bekanntgabe eines Gutachtens an den Betroffenen entsprechend § 288 Abs. 1 FamFG absieht, weil zu besorgen ist, dass die Bekanntgabe die Gesundheit des Betroffenen schädigen oder zumindest ernsthaft gefährden werde, und die Erwartung gerechtfertigt ist, dass der Verfahrenspfleger mit dem Betroffenen über das Gutachten spricht (vgl. Senatsbeschluss vom 8. August 2018 - XII ZB 139/18 - FamRZ 2018, 1769 Rn. 11 mwN).

    Selbst wenn der Betreuer mit der Betroffenen über das Gutachten gesprochen hätte, wofür jedoch Feststellungen fehlen, genügte dies allein nicht, um dem Anspruch der Betroffenen auf rechtliches Gehör gerecht zu werden (vgl. Senatsbeschluss vom 8. August 2018 - XII ZB 139/18 - FamRZ 2018, 1769 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 16.05.2018 - XII ZB 14/18

    Verpflichtung zur persönlichen Bekanntgabe eines eingeholten

    Auszug aus BGH, 02.10.2019 - XII ZB 118/19
    Dies genügt den verfahrensrechtlichen Anforderungen nicht, weil der Betroffenen damit die Möglichkeit genommen worden ist, sich auf den Anhörungstermin ausreichend vorzubereiten und durch die Erhebung von Einwendungen und durch Vorhalte an den Sachverständigen eine andere Einschätzung zu erreichen (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Mai 2018 - XII ZB 14/18 - NJW-RR 2018, 964 Rn. 8).
  • BGH, 26.09.2018 - XII ZB 395/18

    Begründetheit einer Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung der Betreuung des

    Auszug aus BGH, 02.10.2019 - XII ZB 118/19
    Davon kann nur unter den Voraussetzungen des § 288 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. September 2018 - XII ZB 395/18 - FamRZ 2019, 139 Rn. 7 und vom 15. August 2018 - XII ZB 10/18 - FamRZ 2018, 1770 Rn. 15).
  • BGH, 15.08.2018 - XII ZB 10/18

    Heranziehung einer neuen, nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datierten

    Auszug aus BGH, 02.10.2019 - XII ZB 118/19
    Davon kann nur unter den Voraussetzungen des § 288 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. September 2018 - XII ZB 395/18 - FamRZ 2019, 139 Rn. 7 und vom 15. August 2018 - XII ZB 10/18 - FamRZ 2018, 1770 Rn. 15).
  • BGH, 16.12.2020 - XII ZB 410/20

    Zur Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers in Betreuungssachen, der

    Der zum Verfahrenspfleger bestellte Rechtsanwalt kann zwar für den Betreuten keine Verfahrenskosten- oder Beratungshilfe beantragen, weil er - anders als ein Verfahrensbevollmächtigter - nicht Vertreter des Betreuten im Verfahren ist (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 2. Oktober 2019 - XII ZB 118/19 - FamRZ 2020, 127 Rn. 7).
  • BGH, 06.05.2020 - XII ZB 6/20

    Rechtsschutz gegen die Bestellung eines Betreuers; Anforderungen an den Inhalt

    Von der Verpflichtung, einem Betroffenen im Hinblick auf dessen Verfahrensfähigkeit nach § 275 FamFG das Gutachten mit seinem vollen Wortlaut grundsätzlich persönlich zur Verfügung zu stellen, kann nur unter den Voraussetzungen des § 288 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 26. September 2018 - XII ZB 395/18 - FamRZ 2019, 139 Rn. 7 mwN und vom 2. Oktober 2019 - XII ZB 118/19 - FamRZ 2020, 127 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 05.02.2020 - XII ZB 252/19

    Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen die Anordnung seiner Betreuung;

    Davon kann nur unter den Voraussetzungen des § 288 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (Senatsbeschluss vom 2. Oktober 2019 - XII ZB 118/19 - FamRZ 2020, 127 Rn. 4 mwN).
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