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   BGH, 29.04.2020 - XII ZB 242/19   

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https://dejure.org/2020,14997
BGH, 29.04.2020 - XII ZB 242/19 (https://dejure.org/2020,14997)
BGH, Entscheidung vom 29.04.2020 - XII ZB 242/19 (https://dejure.org/2020,14997)
BGH, Entscheidung vom 29. April 2020 - XII ZB 242/19 (https://dejure.org/2020,14997)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 1897 Abs. 4 BGB, § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 104 Nr. 2 BGB, § 26 FamFG, § 280 Abs. 1 FamFG, § 280 FamFG, § 30 Abs. 1 FamFG, § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer Betreuung bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht; Verpflichtung des Tatrichters zur Auseinandersetzung mit einem Privatgutachten

  • rewis.io

    Betreuerbestellung: Notwendigkeit bei vorhandener Vorsorgevollmacht; weitere Sachaufklärung des Gerichts bei Widersprüchen zwischen gerichtlichem und privatem Gutachten; Bedenken gegen Geeignetheit des Betreuers

  • rabüro.de

    Zur Erforderlichkeit einer Betreuung bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit einer Betreuung bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht; Verpflichtung des Tatrichters zur Auseinandersetzung mit einem Privatgutachten

  • datenbank.nwb.de

    Betreuerbestellung: Notwendigkeit bei vorhandener Vorsorgevollmacht; weitere Sachaufklärung des Gerichts bei Widersprüchen zwischen gerichtlichem und privatem Gutachten; Bedenken gegen Geeignetheit des Betreuers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Sachaufklärungspflicht des Betreuungsgerichts - und das Privatgutachten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuung wegen "zu spät" erteilter Vorsorgevollmacht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der ungeeignete Bevollmächtigte/Betreuer

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuerbestellung: Notwendigkeit bei vorhandener Vorsorgevollmacht

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 1011
  • MDR 2020, 996
  • FGPrax 2020, 224 (Ls.)
  • FamRZ 2020, 1300
  • Rpfleger 2020, 720
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 141/16

    Vorsorgevollmacht: Anfechtung des Vollmachtswiderrufs wegen Drohung;

    Auszug aus BGH, 29.04.2020 - XII ZB 242/19
    Bei der Beurteilung der Frage, ob der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint, darf der Tatrichter einzelne Umstände bzw. Vorfälle nicht isoliert betrachten; er hat vielmehr eine Gesamtschau all derjenigen Umstände vorzunehmen, die für und gegen eine Eignung sprechen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 141/16, FamRZ 2017, 1712).

    Bei der Frage, ob der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint, darf der Tatrichter sich jedoch nicht auf eine Gewichtung einzelner Umstände bzw. Vorfälle beschränken; er hat vielmehr eine Gesamtschau all derjenigen Umstände vorzunehmen, die für und gegen eine Eignung sprechen könnten (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 141/16 - FamRZ 2017, 1712 Rn. 22).

  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 425/14

    Erforderlichkeit einer Betreuung trotz erteilter Vorsorgevollmacht: Feststellung

    Auszug aus BGH, 29.04.2020 - XII ZB 242/19
    Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die Erteilung der Vollmacht unwirksam war, weil der Betroffene zu diesem Zeitpunkt geschäftsunfähig i.S.v. § 104 Nr. 2 BGB war, steht die erteilte Vollmacht einer Betreuerbestellung nur dann nicht entgegen, wenn die Unwirksamkeit der Vorsorgevollmacht positiv festgestellt werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Oktober 2016 - XII ZB 289/16 - FamRZ 2017, 141 Rn. 8 und vom 3. Februar 2016 - XII ZB 425/14 - FamRZ 2016, 701 Rn. 11).

    Dabei steht es jedoch - anders als im Fall des § 280 FamFG - im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, ob es im Wege des Frei- oder Strengbeweises vorgeht (§ 30 Abs. 1 FamFG; vgl. Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 425/14 - FamRZ 2016, 701 Rn. 19 mwN).

  • BGH, 09.05.2018 - XII ZB 521/17

    Bestellung eines vom Betreuten gewünschten Betreuers; Erforderlichkeit einer

    Auszug aus BGH, 29.04.2020 - XII ZB 242/19
    Soweit es um die Eignung der vorgeschlagenen Person geht, müssen die vom Gericht zu treffenden Feststellungen einen das Wohl des Betroffenen gefährdenden Eignungsmangel bezogen auf den von der Betreuung umfassten Aufgabenkreis ergeben (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Mai 2018 - XII ZB 521/17 - FamRZ 2018, 1191 Rn. 7 f. mwN).
  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 57/17

    Rechtliche Betreuung: Anforderungen an einen beachtlichen Betreuervorschlag des

    Auszug aus BGH, 29.04.2020 - XII ZB 242/19
    Auch die Motivation des Betroffenen ist für die Frage, ob ein betreuungsrechtlich beachtlicher Vorschlag vorliegt, ohne Bedeutung (Senatsbeschlüsse vom 14. März 2018 - XII ZB 589/17 - FamRZ 2018, 945 Rn. 13 und vom 19. Juli 2017 - XII ZB 57/17 - FamRZ 2017, 1612 Rn. 17 mwN).
  • BGH, 17.02.2016 - XII ZB 498/15

    Betreuungssache: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers trotz

    Auszug aus BGH, 29.04.2020 - XII ZB 242/19
    Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (Senatsbeschluss vom 17. Februar 2016 - XII ZB 498/15 - FamRZ 2016, 704 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 14.03.2018 - XII ZB 589/17

    Berücksichtigung des Willen eines zu Betreuenden bei der Auswahl des Betreuers;

    Auszug aus BGH, 29.04.2020 - XII ZB 242/19
    Auch die Motivation des Betroffenen ist für die Frage, ob ein betreuungsrechtlich beachtlicher Vorschlag vorliegt, ohne Bedeutung (Senatsbeschlüsse vom 14. März 2018 - XII ZB 589/17 - FamRZ 2018, 945 Rn. 13 und vom 19. Juli 2017 - XII ZB 57/17 - FamRZ 2017, 1612 Rn. 17 mwN).
  • BGH, 17.05.2017 - VII ZR 36/15

    Beweisaufnahme: Berücksichtigung eines Privatgutachtens durch den Tatrichter;

    Auszug aus BGH, 29.04.2020 - XII ZB 242/19
    Insbesondere hat es zu begründen, warum es einem von ihnen den Vorzug gibt (vgl. BGH Beschluss vom 17. Mai 2017 - VII ZR 36/15 - NJW 2017, 3661 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 16.03.1999 - VI ZR 34/98

    Darlegungs- und Beweislast bei Diagnosefehlern eines Arztes

    Auszug aus BGH, 29.04.2020 - XII ZB 242/19
    Liegt bereits ein Sachverständigengutachten vor, ist die Einholung eines weiteren Gutachtens nur dann geboten, wenn die Sachkunde des bisherigen Gutachters zweifelhaft ist, wenn das Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, wenn es Widersprüche enthält oder wenn der neue Sachverständige über Forschungsmittel verfügt, die denen des früheren Gutachters überlegen erscheinen (BGH Urteil vom 16. März 1999 - VI ZR 34/98 - NJW 1999, 1778, 1779 mwN).
  • BGH, 19.10.2016 - XII ZB 289/16

    Betreuungssache: Erforderlichkeit einer Betreuung trotz erteilter

    Auszug aus BGH, 29.04.2020 - XII ZB 242/19
    Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die Erteilung der Vollmacht unwirksam war, weil der Betroffene zu diesem Zeitpunkt geschäftsunfähig i.S.v. § 104 Nr. 2 BGB war, steht die erteilte Vollmacht einer Betreuerbestellung nur dann nicht entgegen, wenn die Unwirksamkeit der Vorsorgevollmacht positiv festgestellt werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Oktober 2016 - XII ZB 289/16 - FamRZ 2017, 141 Rn. 8 und vom 3. Februar 2016 - XII ZB 425/14 - FamRZ 2016, 701 Rn. 11).
  • BGH, 13.12.2023 - XII ZB 334/22

    Bestellung eines Betreuers trotz bestehender Vorsogevollmacht; Ungeeignetheit des

    In diesem Fall bestünde ein offener Widerspruch zwischen dem Sachverständigengutachten und der Einschätzung der Fachärztin, der eine ergänzende Stellungnahme der Sachverständigen oder die Einholung eines weiteren Gutachtens (vgl. Senatsbeschluss vom 29. April 2020 - XII ZB 242/19 - FamRZ 2020, 1300 Rn. 19 mwN) erfordern würde.
  • BGH, 18.08.2021 - XII ZB 151/20

    Betreuungssache: Betreuervorschlag des Betroffenen; Voraussetzung für die

    Vielmehr genügt, dass der Betroffene seinen Willen oder Wunsch kundtut, eine bestimmte Person solle sein Betreuer werden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 29. April 2020 - XII ZB 242/19, FamRZ 2020, 1300).

    Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 29. April 2020 - XII ZB 242/19, FamRZ 2020, 1300).

    Auch die Motivation des Betroffenen ist für die Frage, ob ein betreuungsrechtlich beachtlicher Vorschlag vorliegt, ohne Bedeutung (Senatsbeschluss vom 29. April 2020 - XII ZB 242/19 - FamRZ 2020, 1300 Rn. 26 mwN).

    Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will (Senatsbeschluss vom 29. April 2020 -XII ZB 242/19 - FamRZ 2020, 1300 Rn. 27 mwN).

    Bei der Frage, ob der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint, darf der Tatrichter sich jedoch nicht auf eine Gewichtung einzelner Umstände bzw. Vorfälle beschränken; er hat vielmehr eine Gesamtschau all derjenigen Umstände vorzunehmen, die für und gegen eine Eignung sprechen könnten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. April 2020 - XII ZB 242/19 - FamRZ 2020, 1300 Rn. 27 und vom 19. Juli 2017 - XII ZB 141/16 - FamRZ 2017, 1712Rn. 22).

  • BGH, 26.08.2020 - XII ZB 243/19

    Erledigung im Beschwerdeverfahren

    Auf die gegen diese Entscheidung gerichtete Rechtsbeschwerde des Betroffenen hat der Senat mit Beschluss vom 29. April 2020 (XII ZB 242/19) unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen den Beschluss des Landgerichts vom 23. April 2019 hinsichtlich der Auswahl des Betreuers für den Aufgabenbereich der Vermögenssorge aufgehoben und die Sache im Umfang der Aufhebung zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.

    Mit Schriftsatz seines Verfahrensbevollmächtigten vom 18. Juni 2020 hat der Betroffene im Hinblick auf die im Verfahren XII ZB 242/19 ergangene Senatsentscheidung vom 29. April 2020 seine Rechtsbeschwerde unter Verwahrung gegen die Kostenlast für erledigt erklärt.

    Das erledigende Ereignis als solches, nämlich die Senatsentscheidung vom 29. April 2020 im Verfahren XII ZB 242/19, mit der die Entscheidung des Landgerichts vom 23. April 2019 hinsichtlich der Auswahl des Betreuers für den Aufgabenbereich der Vermögenssorge aufgehoben worden ist, steht vorliegend außer Streit.

  • BGH, 21.04.2021 - XII ZB 164/20

    Ungeeignetheit eines Bevollmächtigten bei bestehender Uneinigkeit zwischen seinem

    Zur Frage der Ungeeignetheit eines Bevollmächtigten und der hierzu anzustellenden Gesamtschau des Tatrichters, wenn über den Aufenthalt eines pflegebedürftigen Betroffenen zwischen seinem Bevollmächtigten und seinem Ehegatten Uneinigkeit besteht (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 29. April 2020 - XII ZB 242/19, FamRZ 2020, 1300 und vom 25. April 2018 - XII ZB 216/17, FamRZ 2018, 1110).

    Bei der Frage, ob der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint, darf der Tatrichter sich jedoch nicht auf eine Gewichtung einzelner Umstände bzw. Vorfälle beschränken; er hat vielmehr eine Gesamtschau all derjenigen Umstände vorzunehmen, die gegen eine Eignung sprechen könnten (Senatsbeschluss vom 29. April 2020 - XII ZB 242/19 - FamRZ 2020, 1300 Rn. 16, 27 mwN).

  • BGH, 17.03.2021 - XII ZB 289/20

    Zu den Voraussetzungen, unter denen nach § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB bei der Auswahl

    Auch die Motivation des Betroffenen ist für die Frage, ob ein betreuungsrechtlich beachtlicher Vorschlag vorliegt, ohne Bedeutung (Senatsbeschluss vom 29. April 2020 - XII ZB 242/19 - FamRZ 2020, 1300 Rn. 26 mwN).

    Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will (Senatsbeschluss vom 29. April 2020 - XII ZB 242/19 - FamRZ 2020, 1300 Rn. 27).

    b) Soweit es um die Eignung der vorgeschlagenen Person geht, müssen die vom Gericht zu treffenden Feststellungen einen das Wohl des Betroffenen gefährdenden Eignungsmangel auch für die Zukunft und bezogen auf den von der Betreuung umfassten Aufgabenkreis ergeben (Senatsbeschluss vom 29. April 2020 - XII ZB 242/19 - FamRZ 2020, 1300 Rn. 27 mwN).

  • BGH, 15.09.2021 - XII ZB 317/21

    A) Für die Entlassung eines Betreuers gemäß § 1908 b Abs. 1 BGB genügt jeder

    Jedenfalls ist eine Gesamtschau all derjenigen Umstände vorzunehmen, die für und gegen eine Eignung sprechen (vgl. Senatsbeschluss vom 29. April 2020 - XII ZB 242/19 - FamRZ 2020, 1300 Rn. 27 mwN).
  • BGH, 22.06.2022 - XII ZB 544/21

    Zulässigkeit der Bestellung eines Berufsbetreuers bei Vorliegen einer

    Insbesondere hat er zu begründen, warum er einem von ihnen den Vorzug gibt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 29. April 2020 - XII ZB 242/19, FamRZ 2020, 1300).

    Insbesondere hat es zu begründen, warum es einem von ihnen den Vorzug gibt (vgl. Senatsbeschluss vom 29. April 2020 - XII ZB 242/19 - FamRZ 2020, 1300 Rn. 22 mwN).

    Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (Senatsbeschluss vom 29. April 2020 - XII ZB 242/19 - FamRZ 2020, 1300 Rn. 16 mwN).

  • BGH, 10.03.2021 - XII ZB 174/20

    Abweichung bei der Auswahl eines Betreuers vom Vorschlag des volljährigen

    Auch die Motivation des Betroffenen ist für die Frage, ob ein betreuungsrechtlich beachtlicher Vorschlag vorliegt, ohne Bedeutung (Senatsbeschluss vom 29. April 2020 - XII ZB 242/19 - FamRZ 2020, 1300 Rn. 26 mwN).

    Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will (Senatsbeschluss vom 29. April 2020 - XII ZB 242/19 - FamRZ 2020, 1300 Rn. 27).

    Soweit es um die Eignung der vorgeschlagenen Person geht, müssen die vom Gericht zu treffenden Feststellungen einen das Wohl des Betroffenen gefährdenden Eignungsmangel auch für die Zukunft und bezogen auf den von der Betreuung umfassten Aufgabenkreis ergeben (Senatsbeschluss vom 29. April 2020 - XII ZB 242/19 - FamRZ 2020, 1300 Rn. 27 mwN).

  • BGH, 15.09.2021 - XII ZB 9/21

    Die Vergütung des Berufsbetreuers wurde aufgrund der Mittellosigkeit des

    Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (Senatsbeschluss vom 29. April 2020 - XII ZB 242/19 - FamRZ 2020, 1300 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 11.11.2020 - XII ZB 318/20

    Zulässigkeit einer im Verfahren der Vollstreckbarerklärung einer ausländischen

    Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 29. April 2020 - XII ZB 242/19 - FamRZ 2020, 1300 Rn. 16 mwN; vgl. auch Senatsbeschluss vom 24. Mai 2017 - XII ZB 337/15 - FamRZ 2017, 1209 Rn. 14).
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