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   BGH, 08.01.2020 - XII ZB 368/19   

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https://dejure.org/2020,2514
BGH, 08.01.2020 - XII ZB 368/19 (https://dejure.org/2020,2514)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2020 - XII ZB 368/19 (https://dejure.org/2020,2514)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2020 - XII ZB 368/19 (https://dejure.org/2020,2514)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW

    § 181 BGB, § 1896 Abs... . 3 BGB, § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 1896 Abs. 1 a BGB, § 666 BGB, §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1804 BGB, § 1804 Satz 2 BGB, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1896 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung; Möglichkeit der Übertragung des Aufgabenkreises des Widerrufs einer Vorsorgevollmacht

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kontrollbetreuung, Vorsorgevollmacht, Widerruf

  • rewis.io

    Erforderlich einer Kontrollbetreuung bei Vornahme von Schenkungen und Überlassung von Taschengeld

  • rabüro.de

    Zur Erforderlichkeit einer Kontrollbetreuung bei Vornahme von Schenkungen und Überlassung von Taschengeld

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    BGB § 1896 Abs. 3
    Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung; Möglichkeit der Übertragung des Aufgabenkreises des Widerrufs einer Vorsorgevollmacht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung - Gelegenheitsgeschenke in Vertretung des Betreuten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzung einer Kontrollbetreuung und der Übertragung des Aufgabenkreises des Widerrufs einer Vorsorgevollmacht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kann eine Kontrolle des Vorsorgebevollmächtigten angeordnet werden?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 449
  • MDR 2020, 352
  • FamRZ 2020, 629
  • Rpfleger 2020, 385
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.05.2018 - XII ZB 413/17

    Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung bei Unredlichkeit des Kindes; Übertragung

    Auszug aus BGH, 08.01.2020 - XII ZB 368/19
    Mit dieser so genannten Kontrollbetreuung kann im Falle einer wirksam erteilten Vorsorgevollmacht für eine Kontrolle des Bevollmächtigten gesorgt werden, wenn der Vollmachtgeber aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, den Bevollmächtigten zu überwachen und gegebenenfalls die Vollmacht zu widerrufen (Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2018 - XII ZB 413/17 - FamRZ 2018, 1188 Rn. 23 und vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 14 mwN).

    Notwendig ist der konkrete, d.h. durch hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte untermauerte Verdacht, dass mit der Vollmacht dem Betreuungsbedarf nicht Genüge getan wird (Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2018 - XII ZB 413/17 - FamRZ 2018, 1188 Rn. 24 mwN und vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 15 mwN).

    Ausreichend sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Mai 2018 - XII ZB 413/17 - FamRZ 2018, 1188 Rn. 25 mwN).

    Beurteilungsmaßstab für das Vertreterhandeln ist vielmehr stets, ob es sich im Rahmen dessen hält, was sein Auftrag ist (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Mai 2018 - XII ZB 413/17 - FamRZ 2018, 1188 Rn. 20).

  • BGH, 23.09.2015 - XII ZB 624/14

    Voraussetzungen der Bestellung eines Kontrollbetreuers mit dem Aufgabenkreis

    Auszug aus BGH, 08.01.2020 - XII ZB 368/19
    Mit dieser so genannten Kontrollbetreuung kann im Falle einer wirksam erteilten Vorsorgevollmacht für eine Kontrolle des Bevollmächtigten gesorgt werden, wenn der Vollmachtgeber aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, den Bevollmächtigten zu überwachen und gegebenenfalls die Vollmacht zu widerrufen (Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2018 - XII ZB 413/17 - FamRZ 2018, 1188 Rn. 23 und vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 14 mwN).

    Notwendig ist der konkrete, d.h. durch hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte untermauerte Verdacht, dass mit der Vollmacht dem Betreuungsbedarf nicht Genüge getan wird (Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2018 - XII ZB 413/17 - FamRZ 2018, 1188 Rn. 24 mwN und vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 15 mwN).

    Nur wenn diese Maßnahmen fehlschlagen oder es aufgrund feststehender Tatsachen mit hinreichender Sicherheit als ungeeignet erscheint, drohende Schäden auf diese Weise abzuwenden, ist die Ermächtigung zum Vollmachtwiderruf, der die ultima ratio darstellt, verhältnismäßig (Senatsbeschluss vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 17 mwN).

  • BGH, 14.10.2020 - XII ZB 235/20

    Auch in Zeiten der Corona-Pandemie kann in einem Betreuungsverfahren nur

    Die Zurückverweisung gibt dem Landgericht zudem Gelegenheit, sich unter Berücksichtigung der von der Rechtsbeschwerde insoweit erhobenen Einwendungen näher damit auseinanderzusetzen, ob hier - was durchaus naheliegen könnte - die Voraussetzungen für die Ermächtigung der Betreuerin zum Vollmachtwiderruf (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 8. Januar 2020 - XII ZB 368/19 - FamRZ 2020, 629 Rn. 12 mwN) und zur Anordnung des Einwilligungsvorbehalts für die gesamte Vermögenssorge (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 27. Mai 2020 - XII ZB 582/19 - FamRZ 2020, 1410 Rn. 14 f. und vom 15. August 2018 - XII ZB 10/18 - FamRZ 2018, 1770 Rn. 25 mwN) vorliegen.
  • BGH, 19.05.2021 - XII ZB 518/20

    Bestellung eines Betreuers für einen Betroffenen bei Erforderlichkeit;

    Soweit der Senat entschieden hat, dass das wohlverstandene Interesse des Betroffenen auch Zuwendungen an Angehörige einschließen kann, namentlich wenn dies in Kontinuität zu einer in gesunden Zeiten geübten Praxis steht und keinen selbstschädigenden Umfang annimmt (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Januar 2020 - XII ZB 368/19 - FamRZ 2020, 629 Rn. 17), führt dies entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde vorliegend schon deswegen zu keiner abweichenden Beurteilung, weil es in gesunden Zeiten keine Zuwendungen an den Beteiligten zu 2 gab, die über seinen Pflichtteil hinausgingen.
  • BGH, 29.03.2023 - XII ZB 515/22

    Persönliche Anhörung eines Betroffenen durch das Gericht vor der Bestellung eines

    Sind behebbare Mängel bei der Ausübung einer Vorsorgevollmacht festzustellen, erfordert der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz grundsätzlich zunächst den Versuch, mittels eines zu bestellenden Kontrollbetreuers auf den Bevollmächtigten positiv einzuwirken, insbesondere durch Verlangen nach Auskunft und Rechenschaftslegung (§ 666 BGB) sowie die Ausübung bestehender Weisungsrechte (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 8. Januar 2020 - XII ZB 368/19, FamRZ 2020, 629).

    Denn sind behebbare Mängel bei der Vollmachtausübung festzustellen, erfordert der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz grundsätzlich zunächst den Versuch, mittels eines zu bestellenden Kontrollbetreuers auf den Bevollmächtigten positiv einzuwirken, insbesondere durch Verlangen nach Auskunft und Rechenschaftslegung (§ 666 BGB) sowie die Ausübung bestehender Weisungsrechte (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Januar 2020 - XII ZB 368/19 - FamRZ 2020, 629 Rn. 12).

  • BGH, 02.11.2022 - XII ZB 339/22

    Betreuungssache: Aufklärungspflicht des Gerichts hinsichtlich der Frage der

    Mit dieser so genannten Kontrollbetreuung kann im Falle einer wirksam erteilten Vorsorgevollmacht für eine Kontrolle des Bevollmächtigten gesorgt werden, wenn der Vollmachtgeber aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, den Bevollmächtigten zu überwachen und gegebenenfalls die Vollmacht zu widerrufen (Senatsbeschluss vom 8. Januar 2020 - XII ZB 368/19 - FamRZ 2020, 629 Rn. 9 mwN).

    Notwendig ist der konkrete, das heißt durch hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte untermauerte Verdacht, dass mit der Vollmacht dem Betreuungsbedarf nicht Genüge getan wird (Senatsbeschluss vom 8. Januar 2020 - XII ZB 368/19 - FamRZ 2020, 629 Rn. 10 mwN).

  • LG Nürnberg-Fürth, 21.06.2021 - 13 T 5391/20

    Keine Kontrollbetreuung ohne Ausschluss der freien Willensbestimmung des

    Mit Schreiben ihrer Verfahrensbevollmächtigten vom 28.05.2020 teilte die Antragstellerin unter Verweis auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 08.01.2020, XII ZB 368/19 mit, dass die Einrichtung einer Kontrollbetreuung verhältnismäßig und ganz offensichtlich dringend geboten sei und beantragte ferner, dem Kontrollbetreuers zusätzlich den Aufgabenkreis des Widerrufs der vorliegenden General- und Vorsorgevollmacht zu übertragen.

    Mit dieser so genannten Kontrollbetreuung kann im Falle einer wirksam erteilten Vorsorgevollmacht für eine Kontrolle des Bevollmächtigten gesorgt werden, wenn der Vollmachtgeber aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, den Bevollmächtigten zu überwachen und gegebenenfalls die Vollmacht zu widerrufen (vgl. BGH NJW-RR 2020, 449 Rn. 9 [mit weiteren Nachweisen]).

    c) Abweichendes ergibt sich nach Ansicht der Kammer auch nicht aus dem im Beschluss des Amtsgerichts vom 01.07.2020 zitierten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 08.01.2020 - VII ZB 368/19, NJW-RR 2020, 449).

    So geht insbesondere etwa aus den Gründen der vorgenannten Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor, dass das Landgericht die Voraussetzungen für die Bestellung eines Kontrollbetreuers bejaht hatte und hierbei unter anderem ausgeführt hatte, dass die Ablehnung der Betroffenen gegen die Bestellung eines Kontrollbetreuers nach den Feststellungen des Sachverständigen nicht auf einem freien Willen der Betroffenen beruhe (BGH NJW-RR 2020, 449 [Rn. 7]).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2023 - L 9 SO 170/21
    Die Aufgabe eines Kontrollbetreuers besteht insbesondere darin, von dem Bevollmächtigten Auskunft und Rechenschaftslegung über das Vermögen des Vertretenen zu verlangen (stRspr des BGH, zB Beschluss vom 08.01.2020 - XII ZB 368/19 mwN).

    Als ultima ratio kommt gem. § 1820 Abs. 5 BGB die Ermächtigung zum Widerruf der Vollmacht durch den Kontrollbetreuer in Betracht (stRspr des BGH, zB Beschlüsse vom 08.01.2020 - XII ZB 368/19 mwN, vom 30.08.2017 - XII ZB 16/17 und vom 09.05.2018 - XII ZB 413/17).

  • AG Altötting, 26.11.2020 - XVII 406/20

    Keine Betreuerbestellung bei Vorsorgevollmacht auch ohne Bankvollmacht

    Umfasst eine Vorsorgevollmacht jedoch zweifellos auch die Vermögenssorge und fehlen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Vorsorgevollmacht unwirksam ist oder dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (vgl. BGH NJW-RR 2020, 449 beck-online) wird regelmäßig betreuungsrechtlich eine Nichtbeachtung der Vollmacht nicht zu rechtfertigen sein.
  • SG Aachen, 16.03.2021 - S 20 SO 52/19
    Die Aufgabe eines Kontrollbetreuers besteht insbesondere darin, von dem Bevollmächtigten Auskunft und Rechenschaftslegung über das Vermögen des Vertretenen zu verlangen (stRspr des BGH, zB Beschluss vom 08.01.2020 - XII ZB 368/19 mwN).

    Als ultima ratio kommt gem. § 1820 Abs. 5 BGB die Ermächtigung zum Widerruf der Vollmacht durch den Kontrollbetreuer in Betracht (stRspr des BGH, zB Beschlüsse vom 08.01.2020 - XII ZB 368/19 mwN, vom 30.08.2017 - XII ZB 16/17 und vom 09.05.2018 - XII ZB 413/17).

  • AG Altötting, 26.11.2020 - XII ZB 16/17

    Betreuungsverfahren: fehlender Betreuungsbedarf bei bestehender

    Umfasst eine Vorsorgevollmacht jedoch zweifellos auch die Vermögenssorge und fehlen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Vorsorgevollmacht unwirksam ist oder dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (vgl. BGH NJW-RR 2020, 449 beckonline) wird regelmäßig betreuungsrechtlich eine Nichtbeachtung der Vollmacht nicht zu rechtfertigen sein.
  • LG Lübeck, 08.01.2024 - 7 T 232/23

    Kontrollbetreuung: Rechtfertigender Kontrollbedarf

    Auf der Grundlage der Betreuungsrechtsreform 2023 kommt es gerade nicht mehr auf das Interesse des Betreuten an (vgl. noch zur bisherigen Rechtslage: BGH NJW-RR 2020, 449, Rz. 11; BGH NJW-RR 2018, 1025, Rz. 25).
  • LG Traunstein, 01.03.2021 - 4 T 3010/20

    Einrichtung einer Kontrollbetreuung wegen konkreten Überwachungsbedarfs

  • AG Erlangen, 01.07.2020 - 5 XVII 1093/19

    Eigentumswohnung, Beschwerdefrist, Pflichtteilsanspruch, unmittelbare

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