Rechtsprechung
AG Brandenburg, 06.04.2020 - 85 XVII 69/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- RA Kotz
Betreuerbestellung bei Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 - Pandemie - persönliche Anhörung
- rabüro.de
Zur Absehung einer persönlichen Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Persönliche Anhörung eines Betroffenen im Rahmen der Bestellung eines Betreuers ... - Corona-Virus
- anwalt.de (Kurzinformation)
Absehen von Anhörung wegen Covid-19
Papierfundstellen
- FamRZ 2020, 862
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ...
- BGH, 14.10.2020 - XII ZB 235/20
Auch in Zeiten der Corona-Pandemie kann in einem Betreuungsverfahren nur …
Teilweise wird vertreten, die Pflicht zur Anhörung des Betroffenen entfalle bei einer Risikobewertung des für den Infektionsschutz zuständigen Robert-Koch-Instituts, mit der die Gefährdung durch das Corona-Virus für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland als hoch eingeschätzt werde, um die Gesundheit von Betroffenen, Richtern und weiteren gegebenenfalls zur Anhörung hinzuzuziehenden Personen zu schützen (vgl. AG Brandenburg FamRZ 2020, 862 ff.; AG Dresden FamRZ 2020, 790, 791; Götsche FamRZ 2020, 820 ff.; Grotkopp FamRZ 2020, 659 ff.;… Poller in Kroiß COVID-19 Teil 1 § 2 Rn. 23 f. und Teil 2 § 2 Rn. 8 f.).Dabei kann dahinstehen, ob - wie weit überwiegend angenommen wird (vgl. etwa LG Darmstadt FamRZ 2020, 946, 947; AG Brandenburg FamRZ 2020, 862; AG Dresden FamRZ 2020, 790; Beckmann FamRZ 2020, 735, 736; Braun FamRZ 2020, 737, 740;… BeckOK FamFG/Günter [Stand: 1. Juli 2020] § 278 Rn. 13a;… Keidel/Giers FamFG 20. Aufl. § 278 Rn. 23; Grotkopp FamRZ 2020, 659, 660; Götsche FamRZ 2020, 820, 822; aA Dodegge BtPrax 2020, 79, 81 und wohl auch LG Wuppertal Rpfleger 2020, 404, 405) - grundsätzlich eine analoge Anwendung des für Freiheitsentziehungssachen geltenden § 420 Abs. 2 FamFG eröffnet ist, nach dem die persönliche Anhörung des Betroffenen unter anderem unterbleiben kann, wenn dieser an einer übertragbaren Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes leidet.