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   OLG Karlsruhe, 12.06.1980 - 16 UF 52/80   

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https://dejure.org/1980,3474
OLG Karlsruhe, 12.06.1980 - 16 UF 52/80 (https://dejure.org/1980,3474)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.06.1980 - 16 UF 52/80 (https://dejure.org/1980,3474)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Juni 1980 - 16 UF 52/80 (https://dejure.org/1980,3474)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 1375, 1379, 1384
    Familienvermögensrecht; Zugewinngemeinschaft; Zugewinnausgleich; Ende der Ehezeit iSd § 1384 BGB nach Ruhen des Scheidungsverfahrens für längere Zeit; Voraussetzungen für die Verurteilung zur Vorlage von Belegen und zur Wertermittlung im Rahmen des Auskunftsanspruchs nach § ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auskunftsanspruch; Vorlage von Belegen; Wertermittlung; Antragstellung; Anforderungen an die Antragstellung; Vollstreckungsfähiger Inhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1379

Papierfundstellen

  • FamRZ 1980, 1119
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.07.1979 - IV ZR 159/77

    Ermittlung des Endvermögens bei mehreren Scheidungsanträgen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.1980 - 16 UF 52/80
    Die zweite Scheidungsklage wurde von der Klägerin am 20. April 1977 wirksam zurückgenommen; es waren also bei Erlaß des Urteils nicht etwa zwei Klagen rechtshängig, wie in dem am 11. Juli 1979 von dem Bundesgerichtshof (FamRZ 1979, 905 = BGHF 1, 541) entschiedenen Fall.
  • BGH, 05.03.1975 - IV ZR 72/74

    Zugewinnausgleich. Auskunft über Endvermögen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.1980 - 16 UF 52/80
    Der Senat ist aber der Auffassung, daß die Klägerin die Vorlage von Belegen nicht - wie beantragt - verlangen kann: Der Berechtigte hat zwar auch bei dem Auskunftsanspruch nach § 1379 BGB unter Umständen Anspruch auf Vorlage gewisser Belege (vgl. BGHZ 64, 63; 75, 195, 198 = FamRZ 1980, 37, 38 = BGHF 1, 582); die Vorlage von Umsatzsteuerbescheiden kann aber jedenfalls nicht verlangt werden.
  • BGH, 10.10.1979 - IV ZR 79/78

    Bewertung einer Unternehmensbeteiligung bei der Berechnung des Endvermögens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.1980 - 16 UF 52/80
    Der Senat ist aber der Auffassung, daß die Klägerin die Vorlage von Belegen nicht - wie beantragt - verlangen kann: Der Berechtigte hat zwar auch bei dem Auskunftsanspruch nach § 1379 BGB unter Umständen Anspruch auf Vorlage gewisser Belege (vgl. BGHZ 64, 63; 75, 195, 198 = FamRZ 1980, 37, 38 = BGHF 1, 582); die Vorlage von Umsatzsteuerbescheiden kann aber jedenfalls nicht verlangt werden.
  • BGH, 25.06.1976 - IV ZR 125/75

    Voraussetzungen der eidesstattlichen Bekräftigung eines vorgelegten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.1980 - 16 UF 52/80
    Der Senat schließt sich der Ansicht von Thiele (in Staudinger, BGB 12. Aufl. § 1379 Rdn. 12 bis 14; s. auch Bosch, FamRZ 1964, 442; ferner BGH FamRZ 1976, 516) an.
  • OLG Braunschweig, 11.11.2016 - 1 UF 38/16

    Anforderungen an die Auskunft im Rahmen des Zugewinnausgleichs; Voraussetzungen

    Nach einer vermittelnden Meinung kann im Ausnahmefall an den Zeitpunkt der Wiederanrufung des Familiengerichts angeknüpft werde, wenn das erste Verfahren längere Zeit geruht hat und der Antragsgegner bei einem Wiederaufgreifen des Verfahrens durch den Antragsteller benachteiligt wird (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1980, 1119; Johannsen / Henrich / Jaeger, aaO, § 1384 Rz. 5).
  • BGH, 29.10.1981 - IX ZR 92/80

    Umfang der Auskunftspflicht

    Nach einer verbreiteten Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum umfaßt der Auskunftsanspruch auch die Vermögensminderungen im Sinne des § 1375 Abs. 2 BGB (Oberlandesgerichte Bamberg FamRZ 1980, 574 und Karlsruhe FamRZ 1980, 1119; Erman/Bartholomeyczik BGB 4. Aufl. § 1379 Anm. 2; Beizke Familienrecht 20. Aufl. § 14 III 3 b; Bosch FamRZ 1958, 255 Fn. 69; 1964, 241 Pn. 34; 442; Palandt/Diederichsen BGB 40. Aufl. § 1379 Anm. 2 a; Dölle Familienrecht Bd. I § 61 VI 2; RGRK-BGB/Scheffler 10./11. Aufl. § 1379 Anm, 14; Staudinger/Thiele BGB 12. Aufl. § 1379 Rdn. 14).
  • OLG Brandenburg, 06.07.2006 - 10 WF 142/06

    Auskunftspflicht bei Beendigung des Güterstandes: Vorlage eines vollständigen

    Jedenfalls muss der Auskunftsberechtigte, soweit die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Belegvorlage überhaupt gegeben sind, die Belege nach Art und Anzahl der Unterlagen so konkret bezeichnen, dass der Umfang der Verurteilung für das Vollstreckungsverfahren klar und eindeutig ist (OLG Karlsruhe, FamRZ 1980, 1119, 1121; FamVerf/Große-Boymann, § 1, Rz. 612; vgl. auch BGH, FamRZ 1983, 584).
  • OLG Brandenburg, 02.09.2002 - 10 WF 119/02

    Auskunftspflicht gemäß § 1379 BGB nach Beendigung des Güterstands

    Denn jedenfalls muss der Auskunftsberechtigte, soweit die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Belegvorlage überhaupt gegeben sind, die Belege nach Art und Anzahl der Unterlagen so konkret bezeichnen, dass der Umfang der Verurteilung für das Vollstreckungsverfahren klar und eindeutig ist (OLG Karlsruhe, FamRZ 1980, 1119, 1121; vgl. auch BGH, FamRZ 1983, 454).
  • OLG Brandenburg, 09.02.2021 - 9 UF 168/20
    Dies gilt regelmäßig auch dann, wenn sich die Eheleute zwischenzeitlich wieder versöhnt und die Lebensgemeinschaft fortgesetzt haben, während dessen das Scheidungsverfahren dann in Vergessenheit geraten ist (BGH FamRZ 1983, 350; teilweise a.A. OLG Karlsruhe FamRZ 1980, 1119; vgl. auch OLG Bremen FamRZ 1998, 1516), selbst wenn der Ehegatte, für den die Fixierung auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags ungünstig ist, keine Möglichkeit hatte, die Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens zu beseitigen (Budzikiewicz in: Erman, BGB, 16. Aufl. 2020, § 1384 BGB Rn. 3 m.w.N. siehe auch Schröder FamRZ 2003, 277; a.A. - unter Berufung auf § 242 BGB - OLG Bremen FamRZ 1998, 1516).
  • AG Hann. Münden, 14.12.2015 - 6 F 1/15

    Zugewinnausgleich - Stichtag für die Berechnung des Endvermögens

    Ausnahmen sind aber in den vom OLG Karlsruhe FamRZ 1976, 152 und FamRZ 1980, 1119 angesprochenen, aber nicht entschiedenen Grenzfällen anzuerkennen, so zum Beispiel bei vorbehaltloser Versöhnung und Einigung über die Nichtfortsetzung des Verfahrens.
  • OLG Brandenburg, 18.02.2021 - 9 UF 168/20

    Zugewinnausgleich - bei zeitweiser Wiederversöhnung der Eheleute

    Dies gilt regelmäßig auch dann, wenn sich die Eheleute zwischenzeitlich wieder versöhnt, und die Lebensgemeinschaft fortgesetzt haben, währenddessen das Scheidungsverfahren dann in Vergessenheit geraten ist (BGH FamRZ 1983, 350 = BGHF 2, 871; teilweise a.A. OLG Karlsruhe FamRZ 1980, 1119; vgl. auch OLG Bremen FamRZ 1998, 1516), selbst wenn der Ehegatte, für den die Fixierung auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages ungünstig ist, keine Möglichkeit hatte, die Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens zu beseitigen (Budzikiewicz in Erman, BGB 16. Aufl. § 1384 Rdn. 3 mwN; s. auch Schröder, FamRZ 2003, 277; a.A. - unter Berufung auf § 242 BGB - OLG Bremen FamRZ 1998, 1516).
  • OLG Bamberg, 11.03.1986 - 7 UF 118/85

    Auskunftspflicht des Ehegatten über die Einkünfte seiner Ehefrau; Reichweite der

    Er hat sich - entgegen der Auffassung der Oberlandesgerichte Bamberg (FamRZ 1980, 574), Karlsruhe (FamRZ 1980, 1119) und Düsseldorf (FamRZ 1982, 805) - auf den Standpunkt gestellt, daß der Auskunftsschuldner nicht verpflichtet sei, Auskünfte über sog.
  • OLG Frankfurt, 26.02.1982 - 4 WF 134/81

    Berechnungszeitpunkt für Bestand des Grundvermögens

    Dabei kann hier offen bleiben, ob der Einzelfallentscheidung des OLG Karlsruhe (FamRZ 80, 1119 f.) gefolgt werden kann: Dort lag der Sachverhalt insofern anders, als beide Ehegatten das alte Verfahren als endgültig erledigt angesehen hatten und sich einig waren.
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