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   BGH, 02.07.1980 - IVb ZR 519/80   

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BGH, 02.07.1980 - IVb ZR 519/80 (https://dejure.org/1980,903)
BGH, Entscheidung vom 02.07.1980 - IVb ZR 519/80 (https://dejure.org/1980,903)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 1980 - IVb ZR 519/80 (https://dejure.org/1980,903)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage auf Herabsetzung des Kinderunterhalts - Maßgeblichkeit der Altersstufe minderjähriger unverheirateter Kinder - Erfüllung der Unterhaltsleistung eines Elternteil durch die Pflege und Erziehung des bei ihm lebenden Kindes - Vorliegen einer zusätzlichen Verpflichtung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2306
  • MDR 1980, 1009
  • FamRZ 1980, 994
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 09.05.1977 - 15 W 473/76
    Auszug aus BGH, 02.07.1980 - IVb ZR 519/80
    Das aber ist nicht schon gegeben, wenn die Mutter des Kindes, wie hier, erwerbstätig ist und eigenes, ihren Lebensbedarf übersteigendes Einkommen hat (für die Unanwendbarkeit des § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB in derartigen Fällen jedoch OLG Nürnberg FamRZ 1979, 737; Brühl/Göppinger/Mutschler, Unterhaltsrecht 3. Aufl. Teil I Rdn. 704; Köhler in MünchKomm § 1606 Rdn. 8, einschränkend und näher differenzierend dagegen derselbe in MünchKomm Ergänzung zu § 1606 Rdn. 5, 7 und Handbuch des Unterhaltsrechts 5. Aufl. Rdn. 24).
  • BGH, 21.12.1977 - IV ZR 4/77

    Anspruch unterhaltspflichtiger geschiedener Eltern auf das Kindergeld

    Auszug aus BGH, 02.07.1980 - IVb ZR 519/80
    Wie der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in BGHZ 70, 151, 154 f. [BGH 21.12.1977 - IV ZR 4/77] ausgeführt hat, bestehen im allgemeinen keine Bedenken gegen die Gleichwertigkeit zwischen der von der Mutter ausgeübten Pflege und Erziehung sowie den finanziellen Leistungen des Vaters, wenn sich dessen Unterhaltszahlungen in einem durchschnittlichen Rahmen halten, wie er in dem dort entschiedenen Fall mit den Sätzen der sogenannten "Düsseldorfer Tabelle" eingehalten war und auch in der vorliegenden Sache mit Sicherheit nicht überschritten ist.
  • BGH, 16.05.1979 - IV ZR 57/78

    Möglichkeit einer freien, von der bisherigen Höhe des Unterhalts unabhängigen

    Auszug aus BGH, 02.07.1980 - IVb ZR 519/80
    Zwar geht das Berufungsgericht entgegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1979, 1656 = FamRZ 1979, 694) ersichtlich davon aus, daß die Abänderung eines Unterhaltstitels eine freie, von der bisherigen Höhe unabhängige Neufestsetzung ermögliche; es hat eine derartige Abänderung hier jedoch abgelehnt, weil sich hinsichtlich der Bemessungsgrundlagen und der Maßstäbe des Prozeßvergleichs keine wesentliche Änderung ergeben habe, die eine Herabsetzung der Unterhaltsrenten rechtfertige.
  • BGH, 23.01.1980 - IV ZR 2/78

    Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens; Rang des Unterhaltsanspruchs des

    Auszug aus BGH, 02.07.1980 - IVb ZR 519/80
    Daß in einem solchen Fall für den anderen Elternteil neben der Pflege und Erziehung des Kindes eine Barunterhaltspflicht eintreten könnte, hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 23. Januar 1980 (IV ZR 2/78 - FamRZ 1980, 555, 556) entschieden.
  • BGH, 08.02.2017 - XII ZB 116/16

    Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch: Anspruch auf Erstattung des an ein

    b) Für den streitgegenständlichen Unterhalt ihrer gemeinsamen Tochter hafteten die Beteiligten als Eltern durchgehend nach § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen (vgl. Senatsurteile vom 13. April 1988 - IVb ZR 49/87 - FamRZ 1988, 1039, 1041; vom 6. November 1985 - IVb ZR 69/84 - FamRZ 1986, 153 f. und vom 2. Juli 1980 - IVb ZR 519/80 - FamRZ 1980, 994 f.), nachdem die Tochter auch während der letzten Monate ihrer Minderjährigkeit auswärts durch Dritte betreut wurde.
  • BGH, 07.11.1990 - XII ZR 123/89

    Heranziehung eines Elternteils zum Barunterhalt; Begriff des anderen

    Hat indessen der andere Ehegatte nur wesentlich geringere Einkünfte, so daß seine Inanspruchnahme zu einem erheblichen finanziellen Ungleichgewicht zwischen den Eltern führen würde, kann eine andere Regelung in Betracht kommen (Senatsurteile vom 26. Oktober 1983; vom 2. Juli 1980 - IVb ZR 519/80 = FamRZ 1980, 994, 995; vom 28. Januar 1981 - IVb ZR 573/80 = FamRZ 1981, 347, 348; vom 8. April 1981 - IVb ZR 587/80 = FamRZ 1981, 543, 544; BGH Urteil vom 23. Januar 1980 aaO.).
  • BGH, 03.11.1982 - IVb ZR 324/81

    Übernahme von Privatschulkosten

    Nach den in der Senatsrechtsprechung entwickelten Grundsätzen (vgl. Urteil vom 2. Juli 1980 - IVb ZR 519/80 - FamRZ 1980, 994) erfüllt die Mutter der Klägerin ihre Unterhaltspflicht vollständig durch deren Pflege und Erziehung.
  • BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 587/80

    Gleichwertigkeit von Natural- und Barunterhalt; Bestimmung des

    Wie der Senat mit Urteil vom 2. Juli 1980 (IV b ZR 519/80 - NJW 1980, 2306 = FamRZ 1980, 994) dargelegt hat, stellt § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB klar, daß der das minderjährige unverheiratete Kind betreuende Elternteil durch dessen Pflege und Erziehung in der Regel seine Unterhaltspflicht vollständig erfüllt und die damit erbrachten Fürsorgeleistungen den Barleistungen des anderen Elternteils grundsätzlich gleichwertig sind.

    Wie der Senat in dem Urteil vom 2. Juli 1980 a.a.O. ausgeführt hat, kann es weder für die Erfüllung der Unterhaltspflicht noch für die Gleichwertigkeit der elterlichen Leistungen ausschlaggebend sein, in welcher Weise und zu welchen Zeiten die Mutter das Kind pflegt und erzieht.

    Wenn der Elternteil, der das Kind pflegt und erzieht, über eigenes Einkommen verfügt, so ist er gleichwohl jedenfalls dann nicht zum Barunterhalt verpflichtet, wenn der andere Elternteil leistungsfähig ist und mindestens ebenso hohe Einkünfte hat (Senatsurteil vom 2. Juli 1980 aaO).

    Für derartige Fälle hat der Senat schon mit dem Urteil vom 2. Juli 1980 a.a.O. den Weg zu einer Bemessung des Barunterhalts nach dem Einkommen des nicht sorgeberechtigten Elternteils beschritten.

  • BGH, 15.03.2023 - VII ZB 68/21

    Anspruch des einem dem pfändenden Gläubiger gleichstehenden minderjährigen Kind

    Die Unterhaltspflicht wird durch die Gewährung von Naturalunterhalt vollständig erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 1981 - IVb ZR 587/80, MDR 1981, 832, juris Rn. 8; Urteil vom 2. Juli 1980 - IVb ZR 519/80, NJW 1980, 2306, juris Rn. 5).
  • BGH, 04.11.1987 - IVb ZR 75/86

    Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes mit eigenen Einkünften

    Mit dieser Regelung wird das Gesetz nicht nur der gerade für das Unterhaltsrecht unabweisbaren Notwendigkeit gerecht, die Bemessung der anteilig zu erbringenden Leistungen zu erleichtern, sondern trägt auch der Tatsache Rechnung, daß eine auf den Einzelfall abstellende rechnerische Bewertung des Betreuungsaufwandes zumeist unzulänglich bliebe und insbesondere Bedenken bestehen müßten, den Geldwert der Betreuung, die im Einzelfall sehr unterschiedlich sein kann, ähnlich wie im Schadensersatzrecht beim Ausfall von Leistungen der Hausfrau und Mutter durch den Ansatz der Aufwendungen, die für die Besorgung vergleichbarer Dienste durch Hilfskräfte erforderlich sind, oder durch ähnliche Schätzungen zu ermitteln (Senatsurteil vom 2. Juli 1980 - IVb ZR 519/80 - FamRZ 1980, 994).

    Die aus § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB abgeleitete Regel der Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt gilt für jedes Kindesalter bis hin zum Erreichen der Volljährigkeit (Senatsurteil vom 2. Juli 1980 a.a.O. S. 995).

  • BGH, 28.01.1981 - IVb ZR 573/80

    Haftung der Eltern für Kindesunterhalt; Inanspruchnahme des betreuenden

    Wie der Senat mit Urteil vom 2. Juli 1980 (IV b ZR 519/80 - FamRZ 1980, 994) dargelegt hat, stellt die Vorschrift des § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB klar, daß der das minderjährige unverheiratete Kind betreuende Elternteil durch dessen Pflege und Erziehung in der Regel seine Unterhaltspflicht gegenüber diesem Kinde vollständig erfüllt und daß die damit erbrachten Fürsorgeleistungen und die Barleistungen des anderen Elternteils grundsätzlich gleichwertig sind.
  • BGH, 22.01.1985 - VI ZR 71/83

    Berechnung des Unterhaltsschadens eines Kleinkindes nach dem Unfalltod beider

    Diese Vorschrift ist bei verfassungskonformer Auslegung (Art. 3 Abs. 2 GG) dahin zu verstehen, daß an die Stelle der Mutter auch der Vater treten kann, wenn er kraft einverständlicher Aufgabenteilung der Ehegatten die Pflege und Erziehung des Kindes tatsächlich übernommen hat (s. BGH Urteil v. 2. Juli 1980 - IVb ZR 519/80 - FamRZ 1980, 994).

    Dem steht nicht die Rechtsprechung des IVb-Zivilsenats des Bundesgerichtshofes entgegen, nach der § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB es grundsätzlich ausschließt, die Mutter des Kindes für den Unterhalt über ihren Beitrag für Pflege und Erziehung hinaus zu Bar-Leistungen heranzuziehen, wenn sie berufstätig ist (BGH Urteile v. 2. Juli 1980 a.a.O. und v. 28. Januar 1981 - IVb ZR 573/80 - FamRZ 1981, 347, 348).

  • BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 559/80

    Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens; Berücksichtigung berufsbedingter

    Dass die Kl. zu 1 im Verhältnis zu den von ihr betreuten Kindern keine Verpflichtung zum Barunterhalt und damit zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit trifft (vgl. Senat, NJW 1980, 2306 = FamRZ 1980, 994), führt nicht dazu, dass sie auch hinsichtlich ihres eigenen Unterhaltsanspruchs gegen den Bekl. von jeder Verpflichtung freigestellt wäre, einen Teil ihres Unterhaltsbedarfs durch die Aufnahme einer an sich zumutbaren Erwerbstätigkeit selbst zu decken.
  • OLG Düsseldorf, 03.06.1981 - 5 UF 256/80

    Barunterhaltspflicht; Bedürftigkeit; Entlastungszahlungen; Betreuende Elternteil

    Die sorgeberechtigte Mutter erbringt ihren Unterhaltsanteil durch Pflege und Erziehung der Kinder (§ 1606 Abs. 3 S. 2 BGB); dies gilt auch dann, wenn sie ganztags berufstätig ist, sofern sie trotz ihrer Berufstätigkeit die Kinder in vollem Umfange versorgt und betreut (BGH FamRZ 1980, 994 = BGHF 2, 198).

    Schließlich beeinträchtigen die monatlichen Unterhaltsbeträge für die Klägerinnen nicht den angemessenen Unterhaltsbedarf des Beklagten, so daß auch aus diesem Gesichtspunkt eine - teilweise - Barunterhaltspflicht der Mutter der Klägerinnen nicht in Betracht kommt (vgl. hierzu BGH FamRZ 1980, 555, 556 = BGHF 2, 10; 1980, 994 = BGHF 2, 198).

  • BGH, 26.10.1983 - IVb ZR 13/82

    Berücksichtigung von steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten bei der Bemessung

  • BGH, 17.09.1980 - IVb ZR 552/80

    Anrechnung einer Waisenrente auf den Unterhaltsanspruch eines unehelichen Kindes

  • BGH, 06.11.1985 - IVb ZR 69/84

    Berechnung der Haftungsquoten des Barunterhalts beider Eltern gegenüber einem

  • OLG Stuttgart, 21.07.1981 - 17 UF 91/81

    Unterhaltsanspruch des Kindes in Ausbildung; Festlegung des Unterhaltsbedarfs;

  • OLG Nürnberg, 21.10.1992 - 10 WF 2533/92

    Unterhalt bei Internatsunterbringung

  • OLG Köln, 30.11.1982 - 4 UF 214/82

    Zulassung von Tonbandaufnahmen in der mündlichen Verhandlung; Verstoß gegen das

  • OLG Stuttgart, 29.11.1983 - 17 UF 221/83

    Anspruch auf Gewährung von Unterhalt eines Kindes gegen die vom Vater geschiedene

  • BGH, 14.11.1984 - IVb ZR 38/83

    Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse; Prozeßvergleich über Unterhalt

  • BGH, 19.05.1982 - IVb ZR 702/80

    Berücksichtigung von Überstunden beim Ehegattenunterhalt; Berücksichtigung von

  • BGH, 26.10.1983 - IVb ZR 9/82

    Anrechnung fiktiver Einkünfte aus einer zumutbaren Beschäftigung

  • OLG Hamm, 02.05.2003 - 11 UF 218/02

    Barunterhaltspflicht des das minderjährige Kind betreuenden Elternteils?

  • OLG Nürnberg, 09.12.1980 - 7 UF 2118/80

    Berufung gegen die Verurteilung zur Zahlung von Kindesunterhalt in bestimmter

  • BGH, 07.04.1982 - IVb ZR 683/80

    Inhalt der Berechnung der Höhe des zu gewährenden Barunterhalts eines Kindes -

  • BGH, 23.09.1981 - IVb ZR 600/80

    Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs eines Ehegatten; Zumutung einer

  • OLG Köln, 17.06.2003 - 4 UF 233/02

    Widerruf eines prozessualen Anerkenntnisses; Rechtsfolgen eines finanziellen

  • BGH, 27.04.1983 - IVb ZR 378/81

    Ausgleich durch Fremdbetreuung bedingten Mehrbedarfs; Berücksichtigung erhöhter

  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 45.84

    Allein erziehende Beamte - Höhe des Ortszuschlags - Minderjähriges Kind -

  • OLG Hamburg, 29.11.1983 - 16 UF 58/83

    Angemessener Unterhaltsbedarf eines in der Ausbildung befindlichen volljährigen

  • OLG Stuttgart, 22.07.1983 - 15 UF 57/83

    Unterhaltsgläubiger; Bemühen um Erwerbstätigkeit; Darlegungslast;

  • AG Leipzig, 29.06.2015 - 341 F 924/15

    Kindesunterhalt: Anspruch auf den Mindestunterhalt

  • BGH, 26.09.1984 - IVb ZR 32/83

    Klage des Kindes auf Zahlung vomn Unterhalt gegen die geschiedene Mutter -

  • OLG Nürnberg, 21.10.1980 - 11 UF 937/80
  • OLG Hamm, 26.02.1993 - 1 UF 429/92

    Aufenthaltsort des Kindes; Aufenthalt bei nichtsorgeberechtigtem Elternteil;

  • OLG Düsseldorf, 03.11.1981 - 6 UF 79/81
  • BGH, 21.10.1981 - IVb ZR 619/80

    Hemmung der Rechtskraft - Erweiterung der Berufungsanträge - Antragstellung in

  • OLG Nürnberg, 21.10.1992 - 11 WF 2533/92

    Verpflichtung zum Unterhalt eines minderjährigen unverheirateten Kindes;

  • KG, 05.11.1996 - 13 WF 6483/96

    Abzug des Erwerbstätigenbonus bei Renteneinkommen im Hinblick auf nachehelichem

  • OLG Koblenz, 27.01.1987 - 11 UF 381/86
  • OLG Stuttgart, 12.02.1982 - 15 UF 167/81

    Vermögensbildung; Aufnahme von Verbindlichkeiten; Zinsleistungen;

  • OLG Hamm, 13.10.1987 - 7 WF 510/87

    Berücksichtigung von Betreuungsleistungen; Naturalunterhalt; Barunterhalt durch

  • OLG Hamburg, 09.10.1984 - 12 UF 122/84

    Unwirksamkeit des Unterhaltsverzicht; Nichtigkeit der Zugewinnausgleichsregelung

  • KG, 11.09.1984 - 17 UF 2474/84

    Anspruch; Unterhalt; Schulabschluss; Jugendlicher; Eltern; Ausbildung

  • BGH, 15.06.1983 - IVb ZR 394/81

    Die der Unterhaltsbemessung zugrundeliegende Feststellung des Einkommens -

  • OLG Koblenz, 07.02.1983 - 12 U 474/82
  • OLG Stuttgart, 23.03.1982 - 18 UF 408/81

    Möglichkeit einer Regelung der Unterhaltspflicht gegenüber einem Kind im

  • OLG Stuttgart, 02.06.1981 - 18 UF 36/81
  • OLG Nürnberg, 28.10.1980 - 7 UF 1311/80

    Unterhaltsanspruch nach Ehescheidung; Zumutbarkeit der Beschäftigung als

  • OLG Hamburg, 14.11.1983 - 16 WF 77/83
  • OLG Frankfurt, 20.01.1982 - 3 WF 188/81
  • OLG Hamm, 05.12.1980 - 2 UF 205/80
  • OLG Hamm, 01.12.1982 - 5 WF 439/82
  • OLG Schleswig, 04.03.1982 - 8 WF 203/82
  • KG, 07.08.1981 - 17 UF 1317/81
  • OLG Nürnberg, 30.03.1981 - 10 UF 2412/80
  • OLG Nürnberg, 30.09.1980 - 11 UF 937/80

    Abänderungsklage auf Zahlung höheren Kindesunterhalts; Erreichen der

  • OLG Oldenburg, 22.08.1983 - 11 UF 31/83
  • OLG Nürnberg, 25.11.1980 - 11 UF 2234/80

    Anspruch von Kindern auf Unterhalt; Auswirkungen von Leistungsunfähigkeit und

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