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   BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 601/80   

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BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 601/80 (https://dejure.org/1980,1081)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1980 - IVb ZB 601/80 (https://dejure.org/1980,1081)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1980 - IVb ZB 601/80 (https://dejure.org/1980,1081)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verbundurteil - Rechtskraft - Rechtsmittel - Zulässigkeit von Rechtsmitteln - Folgesache - Versorgungsausgleich

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 686
  • MDR 1981, 303
  • FamRZ 1981, 245
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.05.1951 - IV ZR 83/50

    Unterbrechung des Verfahrens. Armenanwalt

    Auszug aus BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 601/80
    Da Rechtsanwalt Finke nicht bei dem Oberlandesgericht zugelassen war, wäre der Verstorbene allerdings nicht im Sinne des § 246 Abs. 1 ZPO durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten gewesen, wenn die Beschwerde schon vor seinem Tod eingelegt worden wäre (BGHZ 2, 227, 229; RGZ VZS 71, 155, 158).
  • BGH, 05.12.1979 - IV ZB 75/79

    Voraussetzungen zur Erteilung eines Zeugnisses über die Rechtskraft einer

    Auszug aus BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 601/80
    Solange diese Möglichkeit bestand, konnte nicht nur die Entscheidung über den Versorgungsausgleich, sondern auch der Scheidungsausspruch nicht in Rechtskraft erwachsen (BGH, Beschluß vom 5. Dezember 1979 - IV ZB 75/79 - FamRZ 198o, 233).
  • BGH, 14.02.2019 - IX ZR 149/16

    Geltung des Bargeschäftsprivilegs bei der Anfechtung der Besicherung eines

    Das gilt auch für die Revisionsinstanz mit Rücksicht auf den Fortbestand der Prozessvollmacht der vorinstanzlichen Prozessbevollmächtigten der Beklagten zu 1 (§ 86 ZPO) und deren Befugnis zur Bestellung eines Revisionsanwalts (§ 81 ZPO; BGH, Beschluss vom 12. November 1980 - IVb ZB 601/80, NJW 1981, 686, 687; Urteil vom 15. März 2004 - II ZR 247/01, ZIP 2004, 1047, 1048).
  • BGH, 02.11.2011 - X ZR 94/11

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch den Tod des Klägers: Aufnahme durch einen

    Die Unterbrechung des Verfahrens, die eingetreten ist, als die nicht durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertretene Klägerin nach Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde verstorben ist (zu diesen Voraussetzungen BGH, Beschluss vom 29. Mai 1951  IV ZR 83/50, BGHZ 2, 227, 228 f.; BGH, Beschluss vom 12. November 1980  IVb ZB 601/80, NJW 1981, 686, 687), hat mit Zustellung des Schriftsatzes vom 28. Juli 2011 hinsichtlich der Kläger zu 1 bis 4 sowie 7 und 8 geendet.
  • OLG Düsseldorf, 10.06.2016 - 16 U 89/15

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Berichterstattung der

    Selbst wenn der Anspruch hier aus Rechtsgründen als nicht vererblich anzusehen ist - hierzu nachfolgend - käme auch nach einer Unterbrechung oder Aussetzung des Verfahrens eine Fortsetzung desselben mit dem Erben des Anspruchsstellers jedenfalls im Hinblick auf die zu treffende Kostenentscheidung in Betracht (vgl. Zöller/Greger, 31. Aufl. 2016, § 239 ZPO, Rn. 3; Stein/Jonas/Roth, § 239 BGB, Rn. 4; MüKoZPO/Gehrlein, 4. Aufl. 2013, § 239 ZPO, Rn. 5; die insoweit herangezogene Entscheidung BGH, Beschluss vom 12.11.1980, IVb ZB 601/80, Juris Rn. 8 betrifft diese Frage allerdings nicht, da dort einerseits eine Erledigung der Hauptsache nach § 619 ZPO kraft Gesetzes eingetreten war - und nicht erst nach Aufnahme wegen Wegfalls des Streitgegenstandes zu erklären gewesen wäre - und andererseits eine Unterbrechung wegen § 246 Abs. 1 ZPO gerade nicht eingetreten war).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2004 - 1 UF 9/04

    Erledigung einer Hauptsache hinsichtlich eines Verfahrens über einen

    Solange diese Möglichkeit bestand, konnte nicht nur die Entscheidung über den Versorgungsausgleich, sondern auch der Scheidungsausspruch nicht in Rechtskraft erwachsen (vgl. BGH FamRZ 1981, 245 f. sowie BGH FamRZ 1980, 233).

    Denn da der Versorgungsausgleich nur zwischen "geschiedenen Ehegatten" stattfindet, also nicht möglich ist, wenn die Ehe - wie hier - durch den Tod eines Ehegatten aufgelöst wurde, kommt eine Fortführung der den Versorgungsausgleich betreffenden Folgesache keinesfalls in Betracht (vgl. BGH FamRZ 1981, 245, 246).

    Für die allein gegen die Entscheidung über den Versorgungsausgleich gerichtete Beschwerde kann nichts anderes gelten, ohne dass es noch darauf ankommt, dass die Beschwerdeführerin nicht die Feststellung der Unwirksamkeit des Urteils, sondern eine anderweitige Regelung des Versorgungsausgleichs erstrebt hat (vgl. BGH FamRZ 1981, 245, 246).

    Allerdings wird es bei Zweifeln und zur Vermeidung von Missverständnissen überwiegend für zulässig erachtet, in entsprechender Anwendung des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO die Erledigung festzustellen (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 1995, 619, 620; Zöller, ZPO, 24. Aufl. 2004, § 619 Rdnr. 5; offengelassen von: BGH FamRZ 1981, 245, 246).

  • OLG Karlsruhe, 08.03.2017 - 2 UF 180/16

    Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Rechtsmittelfrist bei Tod des feststellenden

    Wird das Rechtsmittel gleichwohl aufrecht erhalten, ist es als unzulässig zu verwerfen, ohne dass die Erledigung der Entscheidung entgegenstünde (Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 91 a Rn. 20; Zöller/Lorenz, a.a.O., § 131 FamFG Rn. 9 für den vergleichbaren Fall des Todes eines Ehegatten; BGH MDR 1974, 390 Rn. 3; BGH FamRZ 1981, 245 für die Erledigung gemäß § 628 ZPO a.F.).
  • BGH, 15.02.1984 - IVb ZB 577/80

    Rechtsstellung der Erben im Prozeß des verstorbenen Ehegatten

    Die Erledigung nach § 619 ZPO, die sich auch auf die Folgesache Versorgungsausgleich erstreckt (Senatsbeschluß vom 12. November 1980 - IVb ZB 601/80 - FamRZ 1981, 245, 246), setzt voraus, daß einer der Ehegatten verstirbt, bevor das Ehescheidungsurteil rechtskräftig ist.

    Die in §§ 239 ff. ZPO für den Fall des Todes einer Partei getroffenen Regelungen gelten sinngemäß auch für das Verfahren über den Versorgungsausgleich (so schon Senatsbeschluß vom 12. November 1980 - IVb ZB 601/80 - FamRZ 1981, 245).

  • BGH, 18.10.1988 - XI ZR 12/88

    Einbeziehung von Lieferanten des Mandanten in den Schutzbereich des

    In einem solchen Fall wird die verstorbene Partei nach einhelliger Meinung noch als durch ihren Prozeßbevollmächtigten der Vorinstanz vertreten angesehen (BGH, Beschl. v. 12. November 1980 - IVb ZB 601/80, NJW 1981, 686/687 m.w.Nachw.).
  • BGH, 03.03.1993 - XII ZR 243/92

    Aussetzung des Verfahrens wegen Tod des Klägers bei anwaltlicher Vertretung des

    Das entspricht seit der Entscheidung der Vereinigten Zivilsenate des Reichsgerichts vom 9. April 1908 (RGZ 68, 247, 255) der übereinstimmenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. Senatsbeschluß vom 12. November 1980 - IVb ZB 601/80 - FamRZ 1981, 245/246 m.w.N.; Zöller/Stephan ZPO 17. Aufl. § 248 Rdn. 1).
  • BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 66/85

    Beschwerdebefugnis von Vereinen zur Förderung von Kindesinteressen; Erledigung

    Abgesehen davon, daß im Zeitpunkt der Rechtskraft eines Scheidungsausspruchs nach dem Verbundprinzip (§ 623 Abs. 1 und 3 ZPO) regelmäßig auch eine Entscheidung nach § 1671 BGB vorliegen wird - dies war allerdings vorliegend aus nicht festgestellten Gründen nicht der Fall - gilt im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht ausnahmslos die Regel, daß bei einer Erledigung der Hauptsache in der Rechtsmittelinstanz die erstinstanzliche Entscheidung wirkungslos wird (vgl. dazu allgemein Senatsbeschluß vom 12. November 1980 - IVb ZB 601/80 - FamRZ 1981, 245, 246 m.w.N.).
  • OLG Köln, 17.12.2003 - 2 U 98/03

    Entscheidung in einem Verfahren mit notwendiger Streitgenossenschaft und

    Daher ist bei einem Prozessbevollmächtigten, der nur beim Gericht des unteren Rechtszuges zugelassen ist, § 246 ZPO anwendbar, bis das Rechtsmittel eingelegt ist (vgl. BGH, NJW 1981, 686).
  • BFH, 02.08.2004 - V B 96/04

    Tod eines Beteiligten - Unterbrechung/Aussetzung des Verfahrens

  • BGH, 16.03.1998 - II ZR 48/98

    Tod einer Partei vor Einlegung eines Rechtsmittels

  • OLG Schleswig, 25.07.1985 - 7 U 86/85

    Nichtigkeitsklage betreffend mangelnde Vertretung durch Prozessbevollmächtigte;

  • OLG Hamm, 12.11.1981 - 4 UF 362/80

    Wirkungen des Rechtsmittelverzichts im Versorgungsausgleichsverfahren bei Tod

  • OLG Stuttgart, 28.07.1999 - 17 UF 71/99

    Durchbrechung der Rechtskraft einer Scheidung durch Wiederaufnahme des Verfahrens

  • OLG Frankfurt, 09.02.1984 - 1 U 74/83

    Rückabwicklung eines Auftrags im mehrgliedrigen Überweisungsverkehr; Klage auf

  • OLG Saarbrücken, 16.11.1984 - 6 WF 139/84

    Rechtsschutzinteresse ; Scheidungsurteil; Tod nch Verkündung; Erledigung der

  • BGH, 14.07.1982 - IVb ZB 565/81

    Kosten - Ehesachen - Hauptsache - Erledigung - Beschwerde

  • OLG Saarbrücken, 04.10.1996 - 6 UF 87/96

    Beendigung des Scheidungsverfahrens bei Tod einer Partei vor Rechtskraft des

  • BGH, 10.07.1985 - IVb ZR 63/84

    Zulässigkeit der Verwerfung eines unzulässiges Rechtsmittels hinsichtlich des

  • BGH, 18.04.1985 - IX ZB 27/85

    Voraussetzungen für die Substantiierung eines Antrags auf Härteausgleich

  • BGH, 16.03.1983 - IVb ZB 526/81

    Durchführung des Versorgungsausgleichs durch Übertragung von Rentenanwartschaften

  • BGH, 19.01.1983 - IVb ZB 661/81

    Kostenentscheidung einer Beschwerde bei Erledigung des Verfahrens in der

  • BGH, 24.11.1982 - IVb ZB 799/81

    Erledigung eines Versorgungsausgleichs bei Versterben des Ehemanns vor

  • BGH, 22.09.1982 - IVb ZB 79/82

    Unterbrechung des Verfahrens bei Versterben des nicht anwaltlich vertretenen

  • BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 589/81

    Erledigung des Ehescheidungsverfahren und des Versorgungsausgliechsverfahren bei

  • BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 817/80

    Erledigung des Ehescheidungsverfahren und des Versorgungsausgleichsverfahren bei

  • KG, 19.11.1998 - 19 WF 5080/98

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die

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