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   BGH, 06.05.1982 - IX ZR 36/81   

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https://dejure.org/1982,387
BGH, 06.05.1982 - IX ZR 36/81 (https://dejure.org/1982,387)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1982 - IX ZR 36/81 (https://dejure.org/1982,387)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1982 - IX ZR 36/81 (https://dejure.org/1982,387)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Wertermittlung durch einen Sachverständigen auf Kosten der Beklagten - Pflicht jedes Ehegatten zur Auskunftserteilung über den Bestand seines Endvermögens gegenüber dem Anderen - Pflicht zur Übergabe des Vermögensverzeichnisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1379
    Umfang des Auskunfts- und Wertermittlungsanspruchs

Papierfundstellen

  • BGHZ 84, 31
  • NJW 1982, 1643
  • MDR 1982, 663
  • FamRZ 1982, 682
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.03.1975 - IV ZR 72/74

    Zugewinnausgleich. Auskunft über Endvermögen

    Auszug aus BGH, 06.05.1982 - IX ZR 36/81
    Danach fallen die mit der Erteilung der Auskunft oder mit der Wertermittlung verbundenen Kosten dem Ehegatten als Schuldner zur Last, der das Verzeichnis selbst erstellen oder den Wert selbst ermitteln und angeben, also diese Leistung erbringen muß (BGHZ 64, 63).

    Sie kann jedenfalls dann verlangt werden, wenn eine zuverlässige Bewertung durch den Inhaber des Vermögensgegenstandes selbst oder auf Grund seiner Angaben durch den Auskunftsberechtigten nicht möglich ist (vgl. BGHZ 64, 63, 66).

    Nach Johannsen (Anm. zu BGHZ 64, 63 in LM § 1379 BGB Nr. 4; ebenso WM 1978, 654, 663) muß der Verpflichtete die Kosten für ein notwendiges Sachverständigengutachten nur in den Ausnahmefällen tragen, in denen die Vorlage ihm zugemutet werden kann.

    § 1377 Abs. 2 Satz 3 BGB hat seinen Grund in dem besonderen Interesse, das jeder Ehegatte an der Aufzeichnung seines Anfangsvermögens hat; er kann deshalb bei der Feststellung des Wertes des Endvermögens durch Sachverständige nicht entsprechend herangezogen werden (BGHZ 64, 63, 66).

  • OLG Karlsruhe, 12.02.1981 - 16 UF 218/80

    Auskunftspflicht; Auskunftserteilung; Anfangsvermögen

    Auszug aus BGH, 06.05.1982 - IX ZR 36/81
    Der Berufungsrichter, dessen Urteil in FamRZ 1981, 458 veröffentlicht ist, hält die verlangte Wertermittlung durch einen Sachverständigen auf Kosten der Beklagten für unbegründet.
  • BGH, 30.10.1974 - IV ZR 41/73

    Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Ermittlung des Wertes eines zum

    Auszug aus BGH, 06.05.1982 - IX ZR 36/81
    Der Senat entscheidet sie im letzteren Sinne, anders als der IV. Zivilsenat im Urteil NJW 1975, 258 für § 2314 BGB.
  • OLG Karlsruhe, 10.12.1981 - 16 UF 142/81
    Auszug aus BGH, 06.05.1982 - IX ZR 36/81
    Für die uneingeschränkte Kostenlast des auskunftspflichtigen Ehegatten treten Beitzke FamR 22. Aufl. § 14 III 3 b, Müller FamRZ 1981, 837 und Maßfeller/Reinicke Gleichberechtigungsgesetz § 1379 Anm. 4 ein, neuerdings auch OLG München FamRZ 1982, 277.
  • BGH, 19.04.1989 - IVa ZR 85/88

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten; Einholung eines

    Daß der Berechtigte auch ohne derartige vorbereitende Sachverständigengutachten auf Kosten des Anspruchsgegners auskommen kann, zeigt § 1379 BGB, der dem Ehegatten bei Beendigung des gesetzlichen Güterstandes einen Anspruch auf Wertermittlung lediglich auf eigene Kosten gibt (BGHZ 84, 31 = NJW 1982, 1643 = LM § 1379 BGB Nr. 9).
  • BGH, 08.11.2017 - XII ZR 108/16

    Zugewinnausgleichsverfahren Anwendung des Ertragswertverfahrens bei der

    Insoweit hat der Ausgleichsgläubiger allenfalls einen Anspruch auf Wertfeststellung durch einen Sachverständigen entsprechend § 1377 Abs. 2 Satz 3 BGB, der auf Duldung der Ermittlungen durch den Sachverständigen gerichtet ist (BGHZ 84, 31 = FamRZ 1982, 682, 683).
  • OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 8 U 187/13

    Pflichtteilsrecht: Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs bezüglich eines

    Für den Auskunftsanspruch aus § 1379 Abs. 1 S. 1 BGB (Pflicht der Ehegatten zur Auskunftserteilung über Endvermögen) ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass das zu übergebende Vermögensverzeichnis die am Stichtag zum Endvermögen gehörenden Gegenstände nach Anzahl, Art und wertbildenden Merkmalen aufzuführen hat (BGHZ 84, 31, 32 = NJW 1982, 1643, 1644 = juris Rn. 7).
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