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   OLG Hamm, 02.02.1983 - 6 UF 524/82   

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https://dejure.org/1983,1404
OLG Hamm, 02.02.1983 - 6 UF 524/82 (https://dejure.org/1983,1404)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.02.1983 - 6 UF 524/82 (https://dejure.org/1983,1404)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Februar 1983 - 6 UF 524/82 (https://dejure.org/1983,1404)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Lemgo - 9 F 208/81
  • OLG Hamm, 02.02.1983 - 6 UF 524/82

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1914
  • FamRZ 1983, 812
  • BB 1983, 860
  • AnwBl 1983, 525
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.10.1972 - VII ZR 232/71

    Bewertung einer Anwaltspraxis

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.1983 - 6 UF 524/82
    Ein solcher innerer Wert ist nicht nur bei Unternehmensbeteillgungen gegeben (BGH FamRZ 1980, 37 ff.) Auch bei einer freiberuflichen Praxis ist es denkbar, daß der Verkehrswert den reinen Substanz- oder Liquidationswert übersteigt, weil der Wert der Praxis im Verkehr höher eingeschätzt wird als es dem reinen Sachwert der zur Praxis gehörenden Vermögensgegenstände entspricht (vgl. BGH in NJW 1973, 98, 100 für eine Rechtsanwaltspraxis; BGH FamRZ 1977, 38 ff. für die Praxis eines Vermessungsingenieurs und OLG Koblenz, FamRZ 1982, 280, 281 für eine Zahnarztpraxis).

    Zur Berechnung dieses inneren Werts der Sozietätsbeteiligung kann die Klägerin entgegen der Auffassung des Beklagten auch Auskunft über den Anteil des Beklagten in den Jahren 1978 bis zum Stichtag an Umsatz Kosten und Gewinn der Anwaltssozietät verlangen (BGH NJW 1973, 98, 100).

  • BGH, 10.10.1979 - IV ZR 79/78

    Bewertung einer Unternehmensbeteiligung bei der Berechnung des Endvermögens

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.1983 - 6 UF 524/82
    Ein solcher innerer Wert ist nicht nur bei Unternehmensbeteillgungen gegeben (BGH FamRZ 1980, 37 ff.) Auch bei einer freiberuflichen Praxis ist es denkbar, daß der Verkehrswert den reinen Substanz- oder Liquidationswert übersteigt, weil der Wert der Praxis im Verkehr höher eingeschätzt wird als es dem reinen Sachwert der zur Praxis gehörenden Vermögensgegenstände entspricht (vgl. BGH in NJW 1973, 98, 100 für eine Rechtsanwaltspraxis; BGH FamRZ 1977, 38 ff. für die Praxis eines Vermessungsingenieurs und OLG Koblenz, FamRZ 1982, 280, 281 für eine Zahnarztpraxis).

    Es ist jedoch in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, daß der Ausgleichsberechtigte auch im Zugewinnausgleichsverfahren dann die Vorlage, von Geschäftsunterlagen verlangen kann, wenn er anderenfalls nicht in der Lage ist, den Wert des Endvermögens selbst zu berechnen (BGH FamRZ 1980, 37, 38; OLG Koblenz FamRZ 1982, 279 ff.).

  • OLG Koblenz, 14.12.1981 - 13 UF 584/81
    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.1983 - 6 UF 524/82
    Ein solcher innerer Wert ist nicht nur bei Unternehmensbeteillgungen gegeben (BGH FamRZ 1980, 37 ff.) Auch bei einer freiberuflichen Praxis ist es denkbar, daß der Verkehrswert den reinen Substanz- oder Liquidationswert übersteigt, weil der Wert der Praxis im Verkehr höher eingeschätzt wird als es dem reinen Sachwert der zur Praxis gehörenden Vermögensgegenstände entspricht (vgl. BGH in NJW 1973, 98, 100 für eine Rechtsanwaltspraxis; BGH FamRZ 1977, 38 ff. für die Praxis eines Vermessungsingenieurs und OLG Koblenz, FamRZ 1982, 280, 281 für eine Zahnarztpraxis).
  • BGH, 07.04.1982 - IVb ZR 678/80

    Ermittlung des maßgeblichen Einkommens eines GmbH-Geschäftsführers mit festem

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.1983 - 6 UF 524/82
    Entgegen der Ansicht des Beklagten hat der Bundesgerichtshof (FamRZ 1982, 680, 682) die Offenbarung der Gesellschaftsverhältnisse und die Vorlage von Geschäftsunterlagen nicht nur für gewerbliche Unternehmensbeteiligungen bejaht, bei denen ohnehin eine Pflicht zur Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse besteht.
  • BGH, 13.10.1976 - IV ZR 104/74

    Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur Einkommenssteuer; Ausgleich des

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.1983 - 6 UF 524/82
    Ein solcher innerer Wert ist nicht nur bei Unternehmensbeteillgungen gegeben (BGH FamRZ 1980, 37 ff.) Auch bei einer freiberuflichen Praxis ist es denkbar, daß der Verkehrswert den reinen Substanz- oder Liquidationswert übersteigt, weil der Wert der Praxis im Verkehr höher eingeschätzt wird als es dem reinen Sachwert der zur Praxis gehörenden Vermögensgegenstände entspricht (vgl. BGH in NJW 1973, 98, 100 für eine Rechtsanwaltspraxis; BGH FamRZ 1977, 38 ff. für die Praxis eines Vermessungsingenieurs und OLG Koblenz, FamRZ 1982, 280, 281 für eine Zahnarztpraxis).
  • OLG München, 01.12.1981 - 4 UF 234/81

    Berechnungszeitpunkt bei Scheidung; Wertermittlung; Wertermittlung des Anfangs-

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.1983 - 6 UF 524/82
    Es ist jedoch in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, daß der Ausgleichsberechtigte auch im Zugewinnausgleichsverfahren dann die Vorlage, von Geschäftsunterlagen verlangen kann, wenn er anderenfalls nicht in der Lage ist, den Wert des Endvermögens selbst zu berechnen (BGH FamRZ 1980, 37, 38; OLG Koblenz FamRZ 1982, 279 ff.).
  • OLG Hamm, 01.12.1975 - 8 U 174/71
    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.1983 - 6 UF 524/82
    Es kann dahingestellt bleiben, ob man gegen die Pflicht zur Auskunftserteilung überhaupt ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen kann (verneinend: RG 102, 110; BGH in WPM 1969, 591; 1978, 461 ff., 465; OLG Hamm FamRZ 1976, 633; Palandt-Heinrichs, BGB, 42. Aufl., Anm. 5 c zu § 273; bejahend: OLG Stuttgart FamRZ 1982, 282, 283; MünchKommGernhuber, RdNr. 32 zu § 1379).
  • OLG Stuttgart, 02.10.1981 - 15 UF 157/81

    Münzsammlung; Briefmarkensammlung; Auskunftsverpflichteter; Bestandsverzeichnis;

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.1983 - 6 UF 524/82
    Es kann dahingestellt bleiben, ob man gegen die Pflicht zur Auskunftserteilung überhaupt ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen kann (verneinend: RG 102, 110; BGH in WPM 1969, 591; 1978, 461 ff., 465; OLG Hamm FamRZ 1976, 633; Palandt-Heinrichs, BGB, 42. Aufl., Anm. 5 c zu § 273; bejahend: OLG Stuttgart FamRZ 1982, 282, 283; MünchKommGernhuber, RdNr. 32 zu § 1379).
  • AG Weilburg, 18.09.1985 - 2 F 384/81

    Regelung des Versorgungsausgleichs; Ermittlung der Höhe des

    Aufgrund des dem Antragsteller auf Dauer verbleibenden Nutzungsvorteils (Beteiligung am Gewinn) unterliegt sein Sozietätsanteil dem Zugewinnausgleich (ebenso OLG ... NJW 1983, 1914).
  • AG Rheine, 20.02.2004 - 18 F 47/03

    Auskunftsanspruch bezüglich des Endvermögens eines Ehepartners wegen Berechnung

    Einzelangaben in einzelnen Schriftsätzen reichen nicht, vgl. OLG I FamRZ 1983, 812.
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