Rechtsprechung
   BGH, 01.06.1983 - IVb ZR 388/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1459
BGH, 01.06.1983 - IVb ZR 388/81 (https://dejure.org/1983,1459)
BGH, Entscheidung vom 01.06.1983 - IVb ZR 388/81 (https://dejure.org/1983,1459)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 1983 - IVb ZR 388/81 (https://dejure.org/1983,1459)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,1459) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorsorgeunterhalt - Mehrstufige Methode - Hochrechnung - Fiktives Bruttoarbeitsentgelt - Krankenversicherungsbeitrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1578
    Bemessung des Unterhalts im Hinblick auf die Krankenversicherung der geschiedenen Ehefrau

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2937
  • MDR 1984, 34
  • FamRZ 1983, 888
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.02.1981 - IVb ZR 543/80

    Beginn des Trennungs-Vorsorgeunterhaltsanspruchs

    Auszug aus BGH, 01.06.1983 - IVb ZR 388/81
    4. a) Bei der Berechnung des Vorsorgeunterhalts ist das Berufungsgericht im Grundsatz der vom Senat bereits mehrfach gebilligten mehrstufigen Methode gefolgt, bei der zunächst - hier im Wege der Quotenbildung - der Elementarunterhalt festgestellt wird, der ohne den Einfluß des Vorsorgeunterhalts geschuldet würde (vgl. Senatsurteile vom 25. Februar 1981 - IVb ZR 543/80 - FamRZ 1981, 442 ff. und vom 24. Juni 1981 - IVb ZR 592/80 - FamRZ 1981, 864 f.) Es hat Jedoch die 3/7 - Quote aus einem Nettoeinkommen von 5.418 DM gebildet, ohne dieses zuvor um die Kosten der Krankenversicherung für die Ehefrau (205 DM) auf 5.213 DM zu bereinigen.

    rechnung des Elementarunterhalts im Urteil vom 25. Februar 1981 (a.a.O. S. 444 f . ) dargelegt hat, in ausreichendem Maße gerecht.

  • BGH, 23.03.1983 - IVb ZR 371/81

    Rechtsfolgen nichtbestimmungsgemäßer Verwendung der auf die Krankheitsvorsorge

    Auszug aus BGH, 01.06.1983 - IVb ZR 388/81
    Sie sind im allgemeinen nicht in der Quote enthalten, die in der tat richterlichen Praxis zur Ermittlung des Elementarunterhalts eines nicht erwerbstätigen unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten aus dem bereinigten Nettoeinkommen gebildet wird (vgl. Senatsurteile vom 26. Mai 1982 - IVb ZR 715/80 - FamRZ 1982, 887, 888, und vom 23. März 1983 - IVb ZR 371/81 - zur Veröffentlichung bestimmt, beide m.w.N.).
  • BGH, 24.06.1981 - IVb ZR 592/80

    Bemessung und Bestimmung der maßgeblichen Verhältnisse für den Vorsorgeunterhalt

    Auszug aus BGH, 01.06.1983 - IVb ZR 388/81
    4. a) Bei der Berechnung des Vorsorgeunterhalts ist das Berufungsgericht im Grundsatz der vom Senat bereits mehrfach gebilligten mehrstufigen Methode gefolgt, bei der zunächst - hier im Wege der Quotenbildung - der Elementarunterhalt festgestellt wird, der ohne den Einfluß des Vorsorgeunterhalts geschuldet würde (vgl. Senatsurteile vom 25. Februar 1981 - IVb ZR 543/80 - FamRZ 1981, 442 ff. und vom 24. Juni 1981 - IVb ZR 592/80 - FamRZ 1981, 864 f.) Es hat Jedoch die 3/7 - Quote aus einem Nettoeinkommen von 5.418 DM gebildet, ohne dieses zuvor um die Kosten der Krankenversicherung für die Ehefrau (205 DM) auf 5.213 DM zu bereinigen.
  • BGH, 23.01.1980 - IV ZR 2/78

    Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens; Rang des Unterhaltsanspruchs des

    Auszug aus BGH, 01.06.1983 - IVb ZR 388/81
    Wenn - wie ausgeführt - der Krankenkassenbeitrag der Ehefrau in dem durch Quotenbildung ermittelten Elementarunterhalt nicht enthalten ist, muß er schon bei der Ermittlung des verteilungsfähigen bereinigten Nettoeinkommens in gleicher Weise abgesetzt werden wie die Krankenkassenbeiträge des Ehemannes (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 1980, IV ZR 2/78 - FamRZ 1980, 555, 556).
  • BGH, 26.05.1982 - IVb ZR 715/80

    Umfang des Vorsorgeunterhalts; Anspruch des Unterhaltsberechtigten auf

    Auszug aus BGH, 01.06.1983 - IVb ZR 388/81
    Sie sind im allgemeinen nicht in der Quote enthalten, die in der tat richterlichen Praxis zur Ermittlung des Elementarunterhalts eines nicht erwerbstätigen unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten aus dem bereinigten Nettoeinkommen gebildet wird (vgl. Senatsurteile vom 26. Mai 1982 - IVb ZR 715/80 - FamRZ 1982, 887, 888, und vom 23. März 1983 - IVb ZR 371/81 - zur Veröffentlichung bestimmt, beide m.w.N.).
  • BGH, 16.01.1985 - IVb ZR 59/83

    Berücksichtigung der Nutzungen des im Wege des Zugewinnausgleichs erhaltenen

    Ebenso sind auch die Aufwendungen des Ehemanns für die Krankenversicherung bereits bei dem für die ehelichen Lebensverhältnisse maßgeblichen Einkommen in Abzug zu bringen, da das Einkommen in Höhe derartiger Aufwendungen für den allgemeinen Lebensbedarf nicht verfügbar ist (vgl. auch Senatsurteile vom 23. März 1983 - IVb ZR 371/81 - FamRZ 1983, 676, 677 und vom 1. Juni 1983 - IVb ZR 388/81 - FamRZ 1983, 888, 889).
  • BGH, 07.12.1988 - IVb ZR 23/88

    Verteilung des Gesamtunterhalts auf verschiedene Unterhaltsbestandteile in Fällen

    Was die Revision gegen diese Bemessungsweise vorbringt, die methodisch dem Senatsurteil vom 1. Juni 1983 (IVb ZR 388/81 - FamRZ 1983, 888) entspricht, greift im wesentlichen nicht durch.
  • OLG Brandenburg, 27.08.2014 - 11 U 63/12

    VOB-Bauvertrag: Voraussetzungen eines Kürzungsanspruchs des Bauherrn bei einem

    Eine Beweisvereitelung (vgl. dazu BGH, NJW 2008, 984) ist dann gegeben, wenn eine Partei dem beweispflichtigen Gegner die Beweisführung vorwerfbar unmöglich macht oder auch nur erschwert (vgl. BGH, NJW 1983, 2937), indem sie vorhandene Beweismittel beliebiger Art und Zahl vorenthält oder auf andere Weise deren Benutzung verhindert (vgl. BGH, NJW 2008, 984; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2009, 742; OLG Schleswig, Baurecht 2011, 1665).
  • BGH, 30.01.1985 - IVb ZR 70/83

    Geltendmachung des Unterhalts von volljährigen ehelichen Kindern im

    Diese Aufwendungen waren - genauso wie der vom Berufungsgericht bei der Berechnung des Elementarunterhalts vorweg abgezogene Vorsorgeunterhalt der Ehefrau - für den allgemeinen Lebensbedarf nicht verfügbar (vgl.Senatsurteil vom 1. Juni 1983 - IVb ZR 388/81 - FamRZ 1983, 888, 889 m.w.N.).

    Die vom Berufungsgericht zur Bemessung des Vorsorgeunterhalts verwendete sogenannte mehrstufige Berechnungsmethode hat der Senat bereits mehrfach gebilligt (vgl. dazuSenatsurteil vom 1. Juni 1983 - IVb ZR 388/81 - FamRZ 1983, 888 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 05.08.1993 - 6 UF 148/92
    Sie sind zusätzlich zum Quotenunterhalt zu zahlen und wie andere ehebedingte Schulden vorab vom Einkommen des Beklagten abzusetzen, so dass der Erwerbstätigenbonus beim Beklagten erst von dem verbleibenden Resteinkommen abgezogen werden kann (vgl. BGH, FamRZ 1983, 888, 889).
  • OLG Frankfurt, 28.10.1986 - 3 UF 124/80

    Familienrecht: Unterhalt des Ehegatten während des Getrenntlebens

    Dabei sind die Kosten für eine Krankenversicherung vorweg zu berücksichtigen und weder im Vorsorgeunterhalt noch in der Quote des Elementarunterhalts enthalten (BGH FamRZ 1983, 888).

    Dieser Zuschlag kann aus der sog. Bremer Tabelle entnommen werden (BGH FamRZ 1983, 888) und beträgt nach allen Tabellen des gesamten Zeitraumes für rund 1.500 DM mtl.

  • OLG Düsseldorf, 16.05.1986 - 3 UF 155/85

    Angemessenheit ; Krankenvorsorge; Lebensbedarf

    Diese Kosten sind nicht in der Quote enthalten, die nach der Düsseldorfer Tabelle zu der Ermittlung des Elementarunterhalts eines nicht erwerbstätigen Unterhaltsgläubigers aus dem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltsschuldners gebildet wird (vgl. auch BGH FamRZ 1983, 676, 677 = BGHF 3, 974; 1983, 888, 889 = EzFamR BGB § 1578 Nr. 6 = BGHF 3, 1106).

    Wenn aber auf seiten des Unterhaltspflichtigen dessen Kosten für eine angemessene Krankenversicherung vor Anwendung des Verteilungsschlüssels abgesetzt werden dürfen, so sind zu der Vermeidung eines Ungleichgewichts auch die Krankenversicherungskosten des Unterhaltsberechtigten vorab von dem maßgeblichen Einkommen des Unterhaltspflichtigen abzuziehen, bevor der endgültig geschuldete Elementarunterhalt festgesetzt wird (BGH FamRZ 1983, 676, 677 = BGHF 3, 974; 1983, 888, 889 = EzFamR BGB § 1578 Nr. 6 = BGHF 3, 1106; OLG Karlsruhe FamRZ 1980, 367; OLG Hamm FamRZ 1982, 172, 174).

  • BGH, 13.07.1983 - IVb ZR 7/82

    Anspruch auf Elementarunterhalt - Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts -

    Wie der Senat nach Erlaß des Berufungsurteils mehrfach entschieden hat, sind die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall der Krankheit, die gemäß § 1578 Abs. 2 BGB zum Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gehören, im allgemeinen nicht in der Quote enthalten, nach der in der Praxis üblicherweise - so auch im vorliegenden Fall - in Anwendung von Unterhaltstabellen aus dem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten der Elementarunterhalt des Berechtigten ermittelt wird (Senatsurteile vom 23. März 1983 - IVb ZR 371/81 - und vom 1. Juni 1983 - IVb ZR 388/81 -, beide zur Veröffentlichung bestimmt).

    Bei der Bemessung des Vorsorgeunterhalts ist das Berufungsgericht im Grundsatz der von dem Senat bereits mehrfach gebilligten mehrstufigen Methode gefolgt, bei der zunächst - hier im Wege der Quotenbildung - der (vorläufige) Elementarunterhalt festgestellt wird, der ohne den Einfluß des Vorsorgeunterhalts geschuldet würde, und die sodann nach Ermittlung des Vorsorgeunterhalts zur Berechnung des endgültig zu zahlenden Elementarunterhalts führt (Senatsurteile vom 25. Februar 1981, FamRZ 1981, 442; vom 26. Mai 1982 - FamRZ 1982, 887; vom 1. Juni 1983 - IVb ZR 388/81).

  • OLG Karlsruhe, 07.06.1984 - 2 UF 7/84

    Anspruch auf Unterhalt nach Ehescheidung; Getrennt lebender Ehegatte;

    Nach den vom Bundesgerichtshof (FamRZ 1981, 442; 1983, 888)entwickelten Grundsätzen errechnet sich der Unterhaltsanspruch der Ehefrau wie folgt:.
  • OLG Zweibrücken, 21.01.1997 - 5 UF 78/95

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Frankfurt, 31.10.1983 - 1 UF 203/81
  • OLG Karlsruhe, 18.05.1995 - 2 UF 223/94

    Ermittlung des anzurechnenden Wohnvorteils bei Trennungsunterhalt

  • BGH, 09.10.1985 - IVb ZR 1/85

    Zulässigkeit einer Berufung im Hinblick auf Begründungsfrist - Möglichkeit der

  • OLG Frankfurt, 17.07.1987 - 1 UF 5/87
  • OLG Düsseldorf, 10.06.1988 - 6 (9) UF 156/87
  • OLG Bamberg, 11.08.1987 - 7 UF 17/87
  • OLG Frankfurt, 27.12.1983 - 1 UF 105/83
  • OLG Düsseldorf, 28.11.1983 - 2 UF 16/83
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht