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   BGH, 29.03.1985 - V ZR 107/84   

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https://dejure.org/1985,233
BGH, 29.03.1985 - V ZR 107/84 (https://dejure.org/1985,233)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1985 - V ZR 107/84 (https://dejure.org/1985,233)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1985 - V ZR 107/84 (https://dejure.org/1985,233)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung - Schenkung - Grundstück - Notbedarf - Wertersatz - Unterhaltsbedarf - Anspruchsüberleitung - Sozialhilfeträger

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Inhalt des Rückforderungsanspruchs des Schenkers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 94, 141
  • NJW 1985, 2419
  • MDR 1985, 747
  • DNotZ 1986, 138
  • FamRZ 1985, 778
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.11.1969 - V C 54.69

    Klage gegen eine Überleitungsanzeige hinsichtlich eines sich aus einem Testament

    Auszug aus BGH, 29.03.1985 - V ZR 107/84
    Der Kläger ist mithin forderungsberechtigter Gläubiger, wenn und soweit der übergeleitete Anspruch gegen die Beklagte besteht (BVerwGE 34, 219, 220; 41, 115, 116; Knopp/Fichtner, BSHG 5. Aufl. § 90 Rdn. 24).
  • BFH, 28.07.1981 - VIII R 124/76

    Zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung des Vorbehaltsnießbrauchs

    Auszug aus BGH, 29.03.1985 - V ZR 107/84
    Insoweit nimmt das Berufungsgericht zutreffend an, daß die Schenkung der beiden Grundstücke von vornherein nur mit dem Vorbehalt des Nießbrauchsrechts erfolgte und daher die Bestellung des Nießbrauchs keine Gegenleistung der Beklagten für den Grundstückserwerb bedeutete (vgl. OGHBrZ NJW 1949, 260 [OGH Köln 18.11.1948 - II ZS 16/48] m. Anm. Coing; OLG Bamberg NJW 1949, 788 [OLG Bamberg 03.11.1948 - 1 U 113/48]; BFH BStBl 1982 II, 378 = NJW 1982, 256).
  • BVerwG, 18.12.1975 - 5 C 2.75

    Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige - Sozialhilfe - Schriftliche Mitteilung

    Auszug aus BGH, 29.03.1985 - V ZR 107/84
    Damit bezieht sich die Überleitung unverkennbar auch auf die davor liegende Zeit, für welche die Leistungen bestimmungsgemäß erbracht worden sind (vgl. BVerwGE 50, 64, 67).
  • BGH, 19.12.1978 - VI ZR 43/77

    Nachprüfung von Krankenhauspflegesätzen

    Auszug aus BGH, 29.03.1985 - V ZR 107/84
    Sie stellt einen Verwaltungsakt dar (§ 90 Abs. 3 BSHG); ein solcher ist - abgesehen von dem hier nicht vorliegenden Fall der Nichtigkeit - für die Zivilgerichte bindend, solange er nicht durch die zuständige Behörde oder durch verwaltungsgerichtliche Entscheidung aufgehoben ist (BGHZ 4, 68, 71; 73, 114, 117; vgl. auch Knöpfle BayVBl 1982, 225, 228; Schultz MDR 1983, 101).
  • LG Münster, 12.01.1983 - 14 O 696/82

    Vorliegen einer Schenkung bei Übertragung eines Hausgrundstücks als Abfindung für

    Auszug aus BGH, 29.03.1985 - V ZR 107/84
    Somit geht in einem solchen Fall der Anspruch aus § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB von vornherein auf Zahlung in Höhe des der Bedürftigkeit des Schenkers entsprechenden Wertteils des Geschenks (BGB-RGRK/Mezger 12. Aufl. § 528 Rdn. 5; Erman/Seiler, BGB 7. Aufl. § 528 Rdn. 3; Staudinger/Reuss, BGB 12. Aufl. § 528 Rdn. 5; RG HRR 1930 Nr. 1798; LG Münster NJW 1984, 1188, 1189) [LG Münster 12.01.1983 - 14 O 696/82].
  • BGH, 09.12.1982 - III ZR 106/81

    Statthaftigkeit einer allgemeinen Leistungsklage; Rechtsfolgen von Verstößen

    Auszug aus BGH, 29.03.1985 - V ZR 107/84
    Diese von der Revision beanstandete Auslegung des Verwaltungsakts, die im Revisionsverfahren uneingeschränkt nachprüfbar ist (BGHZ 86, 104, 110), ist richtig.
  • BGH, 23.11.1951 - V ZR 89/50

    Rechtsweg für Ansprüche aus Reichsleistungsgesetz

    Auszug aus BGH, 29.03.1985 - V ZR 107/84
    Sie stellt einen Verwaltungsakt dar (§ 90 Abs. 3 BSHG); ein solcher ist - abgesehen von dem hier nicht vorliegenden Fall der Nichtigkeit - für die Zivilgerichte bindend, solange er nicht durch die zuständige Behörde oder durch verwaltungsgerichtliche Entscheidung aufgehoben ist (BGHZ 4, 68, 71; 73, 114, 117; vgl. auch Knöpfle BayVBl 1982, 225, 228; Schultz MDR 1983, 101).
  • BVerwG, 25.10.1972 - VIII C 127.71

    Gerichtskosten für sozialhilferechtlichen Streitigkeiten - Rechtliche Einordnung

    Auszug aus BGH, 29.03.1985 - V ZR 107/84
    Der Kläger ist mithin forderungsberechtigter Gläubiger, wenn und soweit der übergeleitete Anspruch gegen die Beklagte besteht (BVerwGE 34, 219, 220; 41, 115, 116; Knopp/Fichtner, BSHG 5. Aufl. § 90 Rdn. 24).
  • BGH, 17.04.2018 - X ZR 65/17

    Wirtschaftliche Betrachtungsweise zur Bestimmung des Umfangs des

    Im Ausgangspunkt hat das Berufungsgericht zutreffend und in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 29. März 1985 - V ZR 107/84, BGHZ 94, 141, 143 f. [zu 3]; Urteil vom 20. Mai 2003 - X ZR 246/02, BGHZ 155, 57, 59 [zu 2]) gesehen, dass der - auf den Kläger übergegangene - Anspruch der Schenkerin von Anfang an auf monatliche Zahlungen in Höhe des ungedeckten Unterhaltsbedarfs gerichtet war, weil die Schenkerin nur in dieser Höhe jeweils einen Rückforderungsanspruch erwarb und das Geschenk nicht in natura teilbar war, mithin von der Beklagten bis zur Erschöpfung des Werts des Geschenks Ersatz in entsprechender Höhe zu leisten war.
  • OLG Hamm, 17.05.2017 - 30 U 117/16

    Dingliches Wohnrecht; Wert; Schenkungswert

    Ist das Geschenk - wie das dingliche Wohnungsrecht - unteilbar, schuldet der Beschenkte (Teil-Wertersatz (§ 818 Abs. 2 BGB) für denjenigen Teil der Schenkung, der zur Deckung des Unterhaltsbedarfs zwar ausreichend wäre, dessen Herausgabe aber infolge der Unteilbarkeit unmöglich ist (BGH, Urteile vom 29. März 1985 - V ZR 107/84, juris Rn. 13; vom 20. Dezember 1985 - V ZR 66/85, juris Rn. 15; vom 11. März 1994 - V ZR 188/92, juris Rn. 8; vom 17. Januar 1996 - IV ZR 184/94, juris Rn. 15; vom 20. Mai 2003 - X ZR 246/02, juris Rn. 6).

    Die Überleitungsanzeige hat nur - ähnlich einer Abtretung - zur Folge, dass der Sozialhilfeträger mit unmittelbarer Wirkung hinsichtlich des Rückforderungsanspruchs die Rechtsstellung erlangte, welche zuvor die Mutter der Beklagten hatte (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 1985 - V ZR 107/84, juris Rn. 10).

  • BGH, 19.10.2004 - X ZR 2/03

    Rückforderung eines zum Schonvermögen des Schenkers gehörigen Geschenks durch den

    Es entspricht weiter ständiger Rechtsprechung, daß der Anspruch auf Herausgabe des Geschenks gem. §§ 528 Abs. 1 Satz 1, 812 BGB in dem Umfang besteht, in welchem der Schenkungsgegenstand zur Deckung des angemessenen Unterhalts des Schenkers erforderlich ist, so daß er bei einem nicht teilbaren Geschenk wie ein Grundstück von vornherein auf die wiederkehrende Zahlung eines der jeweiligen Bedürftigkeit des Schenkers entsprechenden Wertanteils gerichtet ist, bis der Wert des Geschenks erschöpft ist (BGHZ 94, 141, 144; BGHZ 96, 380, 382; BGHZ 125, 283, 284; BGHZ 155, 57).
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