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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.07.1986 - 4 WF 114/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2421
OLG Köln, 22.07.1986 - 4 WF 114/86 (https://dejure.org/1986,2421)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.07.1986 - 4 WF 114/86 (https://dejure.org/1986,2421)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Juli 1986 - 4 WF 114/86 (https://dejure.org/1986,2421)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenvorschuß; Prozesskostenhilfe; Gewährung von Prozesskostenhilfe; Unterhalt; Angemessener Unterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 1031
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 23.01.1986 - 4 WF 11/86
    Auszug aus OLG Köln, 22.07.1986 - 4 WF 114/86
    Die unterhaltsrechtliche Verantwortlichkeit für volljährige Kinder ist gegenüber der für minderjährige Kinder allerdings stark abgeschwächt (vgl. §§ 1603, 1609 BGB ; OLG Köln FamRZ 1986, 499 f.).

    Diese Regelung ist unabhängig davon, daß der Höhe nach Unterhalt nur nach der Lebensstellung des Kindes geschuldet ist und das Kind verpflichtet ist, alle Möglichkeiten zur Bedarfsdeckung durch eigene Erwerbstätigkeit auszuschöpfen (OLG Köln FamRZ 1986, 499 m.w.N.).

  • OLG Celle, 23.04.1963 - 11 W 18/63
    Auszug aus OLG Köln, 22.07.1986 - 4 WF 114/86
    Ferner muß die Prozeßfinanzierung dem Verpflichteten zumutbar sein, was z.B. nicht der Fall ist, wenn ein Kind von einem Elternteil auf einen Vorschuß für die Finanzierung des Scheidungsrechtsstreits gegen den anderen Elternteil in Anspruch genommen wird (OLG Köln FamRZ 1959, 20; OLG Celle NJW 1963, 1363).
  • BVerwG, 31.01.1974 - VI C 17.73

    Antrag auf Bewilligung des Armenrechtes - Unterhaltsanspruch auf vorschussweise

    Auszug aus OLG Köln, 22.07.1986 - 4 WF 114/86
    ( Ebenso: BSG NJW 1970, 352 - allgemein für Verwandtenunterhalt; BVerwG FamRZ 1974, 370; offengelassen von BGH FamRZ 1984, 148 (149) und 1964, 197; OLG Celle NdsRpfl.
  • OLG Frankfurt, 17.05.1985 - 3 UF 23/85

    Eltern eines unverheirateten Volljährigen; Klage auf Ausbildungsunterhalt;

    Auszug aus OLG Köln, 22.07.1986 - 4 WF 114/86
    Bei eigener Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit des Ehegatten kann daher ein teilweiser Unterhaltsanspruch gegen die Eltern auch in Gestalt des Anspruchs auf Deckung der zum Lebensbedarf zählenden Kosten, die eine Prozeßführung ermöglichen bestehen (ebenso OLG Frankfurt FamRZ 1985, 959).
  • OLG Düsseldorf, 23.04.1986 - 2 WF 83/86

    Ehescheidungsprozeß; Prozeßkostenvorschußpflicht; Angemessener Unterhalt

    Auszug aus OLG Köln, 22.07.1986 - 4 WF 114/86
    1985, 283 = FamRZ 1986, 82 (Ls); OLG Bamberg JurBüro 1984, 125; OLG Düsseldorf FamRZ 1975, 45; Dolle, Familienrecht, Bd. 2, § 86 VII 1 b) bb; RGRK - Mutschler (12. Aufl. 1984), § 1610, Anm. 20; Palandt/Diederichsen, 45. Aufl., § 1610, Anm. 3; Erman-Küchenhoff 7. Aufl., § 1610 Rdn. 11; Münch. Komm. - Köhler § 1610 Rdn. 1415; Göppinger-Häberle 4. Aufl. Rdn. 529; a.A. (generell ablehnend): OLG Düsseldorf FamRZ 1986, 698; Gernhuber, Lehrbuch des Familienrechts, 3. Aufl., § 41 VII 5; Pastor, Prozeßkostenvorschuß und Prozeßkostentragung, Diss.
  • BSG, 21.11.1969 - 12 RJ 128/69

    Prozeßkosten - Lebenswichtiger Prozeß - Kostentragung durch die Kinder -

    Auszug aus OLG Köln, 22.07.1986 - 4 WF 114/86
    ( Ebenso: BSG NJW 1970, 352 - allgemein für Verwandtenunterhalt; BVerwG FamRZ 1974, 370; offengelassen von BGH FamRZ 1984, 148 (149) und 1964, 197; OLG Celle NdsRpfl.
  • BGH, 06.05.1964 - IV ZR 82/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 22.07.1986 - 4 WF 114/86
    Der BGH FamRZ 1984, 148 und 1964, 558 (560) hat unter Bezugnahme auf die früher geltenden Regelungen dargelegt, daß die Prozeßkostenvorschußpflicht seit der Einfügung des § 1360 a Abs. 4 BGB als Ausfluß der Unterhaltspflicht zu qualifizieren ist.
  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZA 8/82
    Auszug aus OLG Köln, 22.07.1986 - 4 WF 114/86
    Trotz der rangmäßigen Gleichstellung nur der minderjährigen unverheirateten Kinder mit den Ehegatten ( § 1609 BGB ) ist zu bedenken, daß auch der Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder - viel weitergehender als der geschiedener Ehegatten - dem Kern nach lebenslang besteht, die Unterhaltsansprüche minderjähriger und volljähriger Kinder identisch sind (BGH FamRZ 1983, 582) und auch die personale Verbundenheit stärker als die zwischen geschiedenen Ehegatten.
  • BGH, 23.03.2005 - XII ZB 13/05

    Vorschussansprüche volljähriger Kinder für die Kosten eines Rechtsstreits

    Der Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß sei Teil des allgemeinen Lebensbedarfs und deswegen von § 1610 Abs. 2 BGB erfaßt, was eine Analogie zu § 1360 a Abs. 4 BGB ausschließe (OLG Hamm FamRZ 1982, 1073; OLG Köln FamRZ 1986, 1031; OLG Hamburg FamRZ 1990, 1141; OLG München FamRZ 1991, 347; Kalthoener/Büttner/Niepmann Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 9. Aufl. Rdn. 379; Weinreich/Klein Kompaktkommentar Familienrecht § 1360 a Rdn. 29; AnwK-BGB/Kaiser § 1360 a Rdn. 43; wohl auch Luthin/ Schumacher Handbuch des Unterhaltsrechts 10. Aufl. Rdn. 3054).
  • OLG Köln, 09.02.1994 - 5 W 2/94

    Prozeßkostenvorschuß der Eltern für volljähriges Kind - Prozeßkostenhilfe,

    a) Entgegen der Ansicht der Beschwerde kann auch einem volljährigen Kind ein Anspruch auf Zahlung eines Prozeßkostenvorschusses gegen seine Eltern aus §§ 1601, 1610 Abs. 2 BGB zustehen (ebenso OLG Köln FamRZ 1984, 723; 1986, 1031; OLG Frankfurt FamRZ 1985, 959; OLG Hamburg FamRZ 1988, 760; OLG Karlsruhe FamRZ 1989, 534; LG Bremen FamRZ 1992, 984; Palandt-Diederichsen, 53. Aufl., § 1610 Rn. 33; Münchener Kommentar-Köhler, Band 5, 2. Halbband, 2. Aufl., § 1610 Rn. 15).

    Dies folgt daraus, daß die Prozeßkostenvorschußpflicht spätestens seit der Einführung des § 1360 a Abs. 4 BGB als Ausfluß der Unterhaltspflicht zu qualifizieren ist (vgl. BGH FamRZ 1984, 148; OLG Köln FamRZ 1986, 1031).

    Diese Pflicht folgt wegen der Verschiedenheit der personalen Beziehungen zwischen Ehegatten einerseits und Eltern und volljährigen Kindern andererseits zwar nicht aus einer analogen Anwendung des § 1360 a Abs. 4 BGB, aber doch aus §§ 1601, 1610 Abs. 2 BGB (vgl. OLG Köln FamRZ 1986, 1031, 1032).

    d) Der privatrechtliche Anspruch der Klägerin auf Zahlung von Prozeßkostenvorschuß geht dem öffentlich rechtlichen Anspruch auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe vor (OLG Frankfurt FamRZ 1985, 959; OLG Köln FamRZ 1986, 1031; LG Bremen FamRZ 1992, 984).

  • OLG Nürnberg, 17.01.1996 - 11 WF 3848/95

    Anspruch auf Ausbildungsunterhalt eines Volljährigen; Gewährung von

    Der Prozeßkostenvorschußanspruch leitet sich aus der Unterhaltspflicht des Antragsgegners ab, weil der Antragsteller als Schüler noch keine selbständige Lebensstellung erreicht hat (ebenso OLG Frankfurt, FamRZ 1985, 959 ; OLG Hamburg, FamRZ 1988, 760 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 1989, 534 ; OLG Celle, 14.04.1994, 17 WF 53/94; OLG Köln, FamRZ 1986, 1031 und FamRZ 1995, 1409 , OLG Koblenz, FamRZ 1996, 45 ).
  • VGH Hessen, 30.05.1988 - 9 TP 952/88

    Prozeßkostenvorschußpflicht der Eltern gegenüber studierendem Kind bei Klage auf

    Die Unterhaltspflicht von Eltern umfaßt nach § 1610 Abs. 2 BGB auch die Verpflichtung, Prozeßkosten für ein volljähriges Kind zu tragen, wenn dieses in einer lebenswichtigen Angelegenheit einen Rechtsstreit führen will, der billigerweise von den unterhaltspflichtigen Eltern zu finanzieren ist (vgl. Zöller, ZPO, 14. Aufl., § 115 Anm. 48; OLG Köln, Beschluß vom 22. Juli 1986 - FamRZ 1986 S. 1031; Palandt, BGB, 47. Aufl., § 1610 Anm. 3c).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.1992 - 16 E 668/91

    Anspruch; Elternunabhängige Förderung; Auszubildender; Kolleg; Hochschulreife;

    Die neuere veröffentlichte Rechtsprechung der OLG verneint unabhängig davon, ob die Prozesskostenvorschusspflicht der Eltern aus dem allgemeinen Unterhaltsanspruch nach § 1610 II BGB oder aus der entsprechenden Anwendung des § 1360a IV BGB hergeleitet wird, eine solche Verpflichtung gegenüber volljährigen Kindern, wenn diese durch Abschluss einer Ausbildung eine selbständige, von den Eltern nicht mehr abhängige Lebensstellung erreicht haben (OLG Frankfurt, FamRZ 1985, 959; 1986, 926; OLG Düsseldorf, FamRZ 1986, 698; 1990, 420; OLG Karlsruhe, FamRZ 1989, 534; 1991, 1471; OLG Hamburg, FamRZ 1990, 1141; OLG Köln, FamRZ 1986, 1031 mit der hier nicht einschlägigen Einschränkung, dass die Eltern "in sehr günstigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen leben"; noch weitergehend unter Annahme des generellen Ausschlusses einer Prozesskostenvorschusspflicht gegenüber volljährigen Kindern OLG Stuttgart, FamRZ 1988, 758).
  • OLG Bamberg, 13.07.1988 - 2 WF 158/88
    Der Anspruch einer Partei auf Prozeßkostenvorschuß zählt zu dem Vermögen; er ist vorrangig für die Bestreitung der Prozeßkosten einzusetzen, bevor Prozeßkostenhilfe aus öffentlichen Mitteln gewährt wird (Senatsbeschluß JurBüro 1987, 1415, und ständige Rechtsprechung des Senats; ebenso OLG Köln FamRZ 1986, 1031).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 19.06.1986 - 15 WF 52/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,8492
OLG Schleswig, 19.06.1986 - 15 WF 52/86 (https://dejure.org/1986,8492)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19.06.1986 - 15 WF 52/86 (https://dejure.org/1986,8492)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19. Juni 1986 - 15 WF 52/86 (https://dejure.org/1986,8492)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    BGB § 1605; ZPO § 114
    Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des volljährigen Kindes auf Unterhalt; Bedarf und Leistungsfähigkeit; Mutwilligkeit einer Auskunftsklage; Belegvorlage; Rechtshängigkeit; Zeitpunkt der Zustellung.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 1031
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