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   BayObLG, 27.08.1985 - BReg. 1 Z 20/85   

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BayObLG, 27.08.1985 - BReg. 1 Z 20/85 (https://dejure.org/1985,1410)
BayObLG, Entscheidung vom 27.08.1985 - BReg. 1 Z 20/85 (https://dejure.org/1985,1410)
BayObLG, Entscheidung vom 27. August 1985 - BReg. 1 Z 20/85 (https://dejure.org/1985,1410)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 604
  • Rpfleger 1985, 485
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BGH, 12.07.2017 - IV ZB 15/16

    Voraussetzungen der ergänzenden Testamentsauslegung: Umfang der durch Auslegung

    Wie die Rechtsbeschwerdeerwiderung zutreffend hervorhebt, kommt es bei der Entscheidung, ob eine Person als Erbe eingesetzt ist, wesentlich darauf an, wer nach dem Willen des Erblassers den Nachlass regeln und die Nachlassschulden, zu denen auch die Bestattungskosten zählen, zu tilgen hat und ob der Bedachte unmittelbare Rechte am Nachlass oder nur Ansprüche gegen andere Bedachte erwerben soll (BayObLG FamRZ 1986, 604, 605; FamRZ 1986, 835, 837; MünchKomm-BGB/Rudy aaO Rn. 8; Soergel/Loritz aaO § 2087 BGB Rn. 4).
  • OLG Hamm, 28.02.2005 - 15 W 117/04

    Erbfolge nach einem Erblasser muslimischen Glaubens mit ägyptischer

    Denn die Ankündigung der Erteilung eines bestimmten Erbscheins durch sog. Vorbescheid wird in Rechtsprechung und Literatur bei unklarer und schwer zu beurteilender Sach- und Rechtslage gerade deshalb für zulässig erachtet, weil die Rechtscheinswirkung unrichtiger Erbscheine und ihre nachträgliche Einziehung vermieden werden sollen (BGHZ 20, 255 f., BayObLG NJW 1981, 1280; FamRZ 1981, 710 sowie FamRZ 1986, 604, 606; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BayObLG, 20.01.2004 - 1Z BR 134/02

    Auslegung und Rechtsfolge einer Pflichtteilsklausel - Verwirkungsklausel - im

    Das Beschwerdegericht darf aber nicht einen oder mehrere Erbscheinsanträge endgültig zurückweisen, weil ihm dieser Verfahrensgegenstand nicht angefallen ist (BayObLG FamRZ 1986, 604/606; FamRZ 1992, 1102/1103 f.; Keidel/Kahl § 19 Rn. 15a; Palandt/Edenhofer BGB 63. Aufl. § 2353 Rn. 31).
  • OLG Hamm, 04.08.2005 - 10 U 137/04

    Unwirksamkeit eines Vermächtnisse wegen Beeinträchtigung des wechselbezüglich

    Möglich ist dabei auch die nur einseitige Bindung eines Ehegatten an seine Schlusserbeneinsetzung (BayOblG, FamRZ 2001, 1734, 1735; 1986, 604, 606 m.w.N.; Münchener Kommentar, aaO, Rdnr. 3).

    Zudem muss die Wechselbezüglichkeit stets hinsichtlich jeder einzelnen Verfügung eines Ehegattentestamentes beurteilt werden (BGH, NJW-RR 1987, 1410; OLG Hamm, FamRZ 2001, 1647, 1648; BayOblG, FamRZ 1986, 604, 606; Palandt, aaO, § 2270, Rdnr. 4; Juris-Praxiskommentar, BGB, 2. Aufl., § 2271, Rdnr. 12).

  • OLG München, 07.12.2017 - 31 Wx 337/17

    Nachlassbeschwerde - gemeinschaftliches Testament

    Das gilt insbesondere auch in Bezug auf caritative oder gemeinnützige als Schlusserbe eingesetzte Organisationen wie den Beteiligten zu 3) (Palandt/Weidlich: BGB 76. Auflage , § 2270 Rn.6; Burandt in: Burandt/Rojahn: Erbrecht, 2. Auflage § 2270 Rn.27; BayObLG FamRZ 1986, 604 ).
  • OLG Brandenburg, 27.05.1997 - 10 Wx 31/96

    Übergehen des Pflichtteilsberechtigten; Anfechtbarkeit eines Testamentes;

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  • OLG Celle, 23.06.2003 - 6 W 45/03

    Anspruch auf Erteilung eines Erbscheins ; Unwirksamkeit einer testamentarischen

    Wird deshalb in einem Erbscheinsverfahren gegen einen Vorbescheid Beschwerde eingelegt, so kann das Landgericht zwar den Vorbescheid aufheben und das Amtsgericht anweisen, entsprechend seiner Rechtsauffassung erneut über den Antrag zu entscheiden, nicht aber selbst einen Erbscheinsantrag endgültig zurückweisen (BayOblG FamRZ 1986, 604, 606; Keidel - Zimmermann, FGG, 15. Aufl., § 19 Rdnr. 15 a a. E.).
  • BayObLG, 04.04.2002 - 1Z BR 19/01

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis bei mehreren Bedachten

    Bei der Entscheidung, ob eine Person als Erbe eingesetzt ist, kommt es wesentlich darauf an, wer nach dem Willen des Erblassers den Nachlass zu regeln und die Nachlassschulden, zu denen auch die Bestattungskosten gehören (§ 1968 BGB) zu tilgen hat, sowie darauf, ob der Bedachte unmittelbar Rechte am Nachlass oder nur Ansprüche gegen andere Bedachte erwerben soll (BayObLG FamRZ 1986, 604/605, 728/731, 835/837).
  • OLG Zweibrücken, 03.11.2003 - 3 W 198/03

    Unzulässiger Vorbescheid des Notars über bestimmte Vorfragen und Annahme einer

    Folglich ist die Hauptsache - die Frage der Auszahlung - nicht in die Rechtsbeschwerdeinstanz gelangt (vgl. BayObLGZ 1981, 69, 70 f.; BayObLG FamRZ 1986, 604, 606; OLG Hamm NJW-RR 1995, 1414, 1415 f.; Kiefner, FS für Lukes, S. 701, 704).
  • BayObLG, 28.04.1992 - 1Z BR 17/92

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Einsetzen zur Alleinerbin durch

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  • BayObLG, 24.02.1999 - 1Z BR 100/98

    Auslegung eines Testaments

  • BayObLG, 18.05.2004 - 1Z BR 7/04

    Ermittlung des Testierwillens - Gerichtliche Aufklärungspflicht hinsichtlich

  • OLG Bremen, 21.12.2001 - 5 U 35/01

    Ansprüche eines Miterben im Rahmen der Auseinandersetzung; Erbeinsetzung durch

  • OLG Düsseldorf, 14.08.2000 - 9 U 60/00

    Widerlegung von Zweifeln an der Testierfähigkeit; Bindungswirkung einer

  • OLG Hamm, 29.06.1995 - 15 W 52/95

    Beschwerde gegen unzulässigen Vorbescheid im Erbscheinsverfahren

  • BayObLG, 25.06.1990 - BReg. 1a Z 69/89

    Erbeinsetzung nach Bruchteilen; Erteilung eines Alleinerbscheins; Erteilung eines

  • BayObLG, 07.07.1989 - BReg. 1a Z 45/88

    Streit um die Erteilung eines Alleinerbscheines für den Tierschutzverein bei

  • BayObLG, 10.12.1992 - 1Z BR 45/92

    Testamentsauslegung, "die Bedachten sollen die Vermögensverhältnisse regeln,

  • BayObLG, 06.06.1989 - BReg. 1a Z 34/88

    Erbeinsetzungen nach Quoten entsprechend dem Wert des jeweils Zugewendeten zum

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