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   OLG Düsseldorf, 27.09.1985 - 7 UF 12/85   

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https://dejure.org/1985,3691
OLG Düsseldorf, 27.09.1985 - 7 UF 12/85 (https://dejure.org/1985,3691)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.09.1985 - 7 UF 12/85 (https://dejure.org/1985,3691)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. September 1985 - 7 UF 12/85 (https://dejure.org/1985,3691)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 1374, 1375, 1376, 1379; EGBGB Art. 137; BewG §§ 36, 48
    Güterrecht; Zugewinnausgleich; landwirtschaftlicher Betrieb; Auskunftsanspruch; Bewertung landwirtschaftlicher Unternehmen; Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Bestandsverzeichnis.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Landwirtschaftliche Unternehmen; Zugewinnausgleich; Ertragswerte; Auskunftsanspruch; Betriebswirtschaftliche Jahresabschlüsse; Vermögensverminderung; Zugewinnausgleichsanspruch; Treu und Glauben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1376, § 1379

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 168
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • AG Biedenkopf, 10.02.2005 - 30 F 118/03

    Pflicht zur Auskunfterteilung über das Endvermögen im Rahmen des

    Zunächst ist jedoch nur eine Verurteilung zur Vorlage der Jahresabschlüsse vorzunehmen (entgegen OLG Düsseldorf FamRZ 1986, 168, 169, das die Auskunftsverpflichtung sehr weit fasst).

    Hierzu gehören Angaben über die zum Hof gehörenden Betriebsflächen nach Lage, Größe, Art, Nutzung und Bonität des Bodens, Angaben über die Bebauung der Grundstücksflächen des Hofes nach Art, Größe und Alter der Gebäude einschließlich Angaben über den Sachwert des Wohngebäudes, weiterhin Angaben über den Viehbestand, den Maschinenbestand, über sonstige Betriebsmittel sowie über Anzahl und Funktion der im Betrieb tätigen Arbeitskräfte (OLG Düsseldorf FamRZ 1986, 168, 169).

    Bei Krediten wird zwar teilweise die Ansicht vertreten, dass im Bestandsverzeichnis der konkrete Verwendungszweck anzugeben ist, da nur so dem Auskunftsberechtigten die Möglichkeit gegeben werde, etwaige Vermögensminderungen nach § 1375 Abs. 2 BGB bei der Errechnung des Zugewinnausgleichsanspruchs zu berücksichtigen (so OLG Düsseldorf FamRZ 1986, 168, 170 und dieser Entscheidung folgend Palandt-Diederichsen, 58. Aufl. 1999, § 1379 Rdn. 5).

  • KG, 21.11.2008 - 13 UF 21/08

    Zugewinnausgleich: Berücksichtigung eines Ausgleichsanspruchs auf Grund

    Insoweit handelt es sich um eine eng auszulegende Ausnahmevorschrift gegenüber § 1375 Abs. 1 BGB, die nur unter besonderen Umständen zum Tragen kommen kann (vgl. auch Henrich FamRZ 1986, 168), ohne dass diese vorliegend geltend gemacht oder nach Lage der Akten ersichtlich wären.
  • OLG Jena, 03.08.2015 - 1 WF 312/15

    Zwangsgeld: Anforderungen an die geschuldete Auskunftserteilung und Belegpflicht

    Erforderlich sind z. B. bei Grundstücken Art, Größe, Art der Bebauung und Nutzung und Lage der Bebauung (OLG Düsseldorf, FamRZ 1986, 168; Kuckenburg, FuR 2009, 381).
  • OLG Rostock, 27.03.2007 - 10 UF 96/05

    Zugewinnausgleich: Wert der Beschwer einer Verurteilung zur Auskunftserteilung

    Vergleichbare Listen hat er zu erstellen im Hinblick auf lit. b, c und d; insgesamt also eine nach den Gegenständen Inventar, Pachtverträge und Immobilien aufgegliederte Zusammenstellung, was ungeachtet von Besonderheiten jeden Einzelfalles regelmäßig zur ordnungsgemäßen Auskunft gehören wird (vgl. zu landwirtschaftlichen Betrieben OLG Düsseldorf FamRZ 1986, 168 [169 re. Sp.]).
  • KG, 17.04.2000 - 16 UF 8082/99

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer Stufenklage

    Nach diesen Grundsätzen haben Angehörige der freien Berufe regelmäßig die Einnahme-Überschuss-Rechnungen aus den letzten fünf Jahren vor dem Bewertungsstichtag vorzulegen (vgl. BGH BB 1975, 1083; BGH FamRZ 80, 37, 38; OLG Bamberg FamRZ 80, 573, 575; OLG Koblenz FamRZ 82, 280, 281; OLG Düsseldorf FamRZ 86, 168, 169; OLG Hamburg FamRZ 88, 1167, 1170; Baumeister in FamGb, § 1379 Rn 25; Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 3. Aufl., § 1379 Rn 7; Münchener Kommentar/Koch, 4. Aufl., § 1379 Rn 20).
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