Rechtsprechung
BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- verkehrslexikon.de
Zu den Sorgfaltsanforderungen an eine Kfz-Führer bei Dunkelheit und zum Begriff der Fixkosten beim Unterhaltsschaden
- JLaw (App) | www.prinz.law
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 839; BGB § 844 Abs. 2; BGB § 254; NTS-AG Art. 12; StVO § 1; NTS-AG Art. 12; StVO § 3; NTS-AG Art. 12; StVO § 12; NTS-AG Art. 12; StVO § 15
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflichten eines Kraftfahrers bei Dunkelheit; Berechnung des Unterhaltsanspruchs des Hinterbliebenen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Fahrweise - Anpassung - Lichtverhältnisse - Unbeleuchtetes Fahrzeug
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 1235
- MDR 1988, 41
- FamRZ 1987, 1011
- VersR 1987, 1241
Wird zitiert von ... (83) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.05.1984 - VI ZR 161/82
Pflichten des Kraftfahrers auf Autobahnen bei Dunkelheit
Auszug aus BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86
Denn der Kraftfahrer darf auch bei Dunkelheit oder, wie vorliegend, bei hereinbrechender Dämmerung nur so schnell fahren, daß er innerhalb der überschaubaren Strecke rechtzeitig vor einem Hindernis, das sich auf seiner Fahrbahn befindet, anhalten kann (vgl. Senatsurteil vom 15. Mai 1984 - VI ZR 161/82 = VersR 1984, 741, 742 m.w.N.).Der erkennende Senat hat wiederholt betont, daß der Kraftfahrer bei Dunkelheit seine Geschwindigkeit auch auf unbeleuchtete Hindernisse, insbesondere unbeleuchtet auf der Fahrbahn befindliche Fahrzeuge einzurichten hat (Senatsurteile vom 15. Mai 1984, aaO;… vom 17. November 1964 aaO).
In ihrer Beschaffenheit sind sie durch fehlenden Kontrast und hohe Lichtabsorption gekennzeichnet, wie dies auch in den vom Senat in seinem Urteil vom 15. Mai 1984 - aaO - aufgeführten Beispielen - ein nicht beleuchteter Splitthaufen, ein Reifenprotektor auf der Fahrbahn - zum Ausdruck kommt.
- BGH, 12.05.1961 - 4 StR 90/61
Zur Kenntlichmachung haltender schwerer Kraftfahrzeuge bei Nacht
Auszug aus BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86
Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts trat die Verpflichtung zur ausreichenden Absicherung des liegengebliebenen Kraftfahrzeuges daher nach § 15 StVO sofort ein, d.h. nach Einschalten des Warnblinklichts war sofort gut sichtbar in entsprechender Entfernung das Warndreieck aufzustellen (vgl. BGHSt 16, 89 f;… Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 29. Auflage, § 15 StVO Rn. 4). - BGH, 30.09.1982 - III ZR 110/81
Verletzung einer Pflicht aus dem öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis - …
Auszug aus BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86
Das Revisionsgericht kann jedoch nachprüfen, ob der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zugrunde liegen und ob der Tatrichter dabei alle Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und nicht gegen Denk- und Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. BGH NJW 1983, 622, 623;… Senatsurteil vom 17. November 1964 aaO). - BGH, 01.10.1985 - VI ZR 36/84
Düsseldorfer Tabelle - Grundlage der Schadenberechnung - Hinterbliebenen - …
Auszug aus BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86
Dabei obliegt es - wie der Senat im Urteil vom 1. Oktober 1985 - VI ZR 36/84 = VersR 1986, 39 ausgeführt hat - nach § 287 ZPO dem Tatrichter, ob er bei der Berechnung der fixen Kosten etwaigen spürbaren Ermäßigungen der früheren für die Haushaltsführung insgesamt angefallenen Aufwendungen durch einen pauschalen Abschlag oder durch neue Berechnung der fixen Kosten nach dem Bedarf der Hinterbliebenen Rechnung tragen will. - BGH, 27.06.1972 - VI ZR 184/71
Kein Anscheinsbeweis bei Auffahren auf ein unbeleuchtetes Hindernis bei Nacht, …
Auszug aus BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86
(Senatsurteil vom 27. Juni 1972 - VI ZR 184/71 = VersR 1972, 1067, 1068).
- OLG Karlsruhe, 05.03.2019 - 13 U 142/18
VW-Abgasskandal, vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, Rückzahlung des …
Wenn die allein in Betracht kommenden Sachverhaltsvarianten sämtlich geeignet sind, den geltend gemachten Anspruch zu tragen, ist es in einer solchen Situation prozessrechtlich zulässig, auf alternativer Tatsachenbasis zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 23.06.1987 - VI ZR 188/86, juris Rn. 12). - LG Stuttgart, 17.01.2019 - 23 O 178/18
Gebrauchtwagenkauf: Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers bei einem nicht vom …
Letztlich wäre hinsichtlich der Frage, wer wann Kenntnis von der Entwicklung und dem Vertrieb des streitgegenständlichen Motors mit der streitgegenständlichen Abschalteinrichtung hatte, sogar eine Wahlfeststellung möglich und auch im Zivilrecht zulässig (BGH, Urteil vom 23. Juni 1987 - VI ZR 188/86, juris, Rn. 12): Zumindest entweder Vorstände im aktienrechtlichen Sinne, sonstige Repräsentanten i.S.v. § 31 BGB oder einfache Mitarbeiter als Verrichtungsgehilfen i.S.v. § 831 Abs. 1 S. 1 BGB hatten die Kenntnis und damit letztlich den Schädigungsvorsatz gem. § 826 BGB. - BGH, 16.01.2007 - VI ZR 248/05
Schadensverteilung bei Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstandes
Dafür spricht der Beweis des ersten Anscheins (Senatsurteile vom 6. April 1982 - VI ZR 152/80 - VersR 1982, 672; vom 23. Juni 1987 - VI ZR 188/86 - VersR 1987, 1241 und vom 18. Oktober 1988 - VI ZR 223/87 - VersR 1989, 54).
- LG Stuttgart, 09.05.2019 - 23 O 220/18
Gebrauchtwagenkauf: Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers im Rahmen des sog. …
Letztlich wäre hinsichtlich der Frage, wer wann Kenntnis von der Entwicklung und dem Vertrieb des streitgegenständlichen Motors mit der streitgegenständlichen Abschalteinrichtung hatte, sogar eine Wahlfeststellung möglich und auch im Zivilrecht zulässig (BGH, Urteil vom 23. Juni 1987 - VI ZR 188/86, juris, Rn. 12; OLG Karlsruhe, 05.03.2019 - 13 U 142/18): Zumindest entweder Vorstände im aktienrechtlichen Sinne, sonstige Repräsentanten i.S.v. § 31 BGB oder einfache Mitarbeiter als Verrichtungsgehilfen i.S.v. § 831 Abs. 1 S. 1 BGB hatten die Kenntnis und damit letztlich den Schädigungsvorsatz gem. § 826 BGB. - LG Stuttgart, 08.01.2019 - 7 O 265/18
Ansprüche des Käufers eines vom sog. "Abgasskandals" betroffenen PKW
Letztlich wäre hinsichtlich der Frage, wer wann Kenntnis von der Entwicklung und dem Vertrieb des 3, 0 l V6 TDI Motors mit der streitgegenständlichen Abschalteinrichtung hatte, sogar eine Wahlfeststellung möglich und auch im Zivilrecht zulässig (BGH, Urteil vom 23. Juni 1987 - VI ZR 188/86, juris, Rn. 12): Zumindest entweder Vorstände im aktienrechtlichen Sinne, sonstige Repräsentanten i.S.v. § 31 BGB oder einfache Mitarbeiter als Verrichtungsgehilfen i.S.v. § 831 Abs. 1 S. 1 BGB hatten die Kenntnis und damit letztlich den Schädigungsvorsatz gem. § 826 BGB. - LG Stuttgart, 17.01.2019 - 23 O 172/18
Gebrauchtwagenkauf: Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers bei einem nicht vom …
Letztlich wäre hinsichtlich der Frage, wer wann Kenntnis von der Entwicklung und dem Vertrieb des streitgegenständlichen Motors mit der streitgegenständlichen Abschalteinrichtung hatte, sogar eine Wahlfeststellung möglich und auch im Zivilrecht zulässig (BGH, Urteil vom 23. Juni 1987 - VI ZR 188/86, juris, Rn. 12): Zumindest entweder Vorstände im aktienrechtlichen Sinne, sonstige Repräsentanten i.S.v. § 31 BGB oder einfache Mitarbeiter als Verrichtungsgehilfen i.S.v. § 831 Abs. 1 S. 1 BGB hatten die Kenntnis und damit letztlich den Schädigungsvorsatz gem. § 826 BGB. - LG Stuttgart, 17.01.2019 - 23 O 180/18
Gebrauchtwagenkauf: Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers bei einem nicht vom …
Letztlich wäre hinsichtlich der Frage, wer wann Kenntnis von der Entwicklung und dem Vertrieb des Motors OM 626 mit der streitgegenständlichen Abschalteinrichtung hatte, sogar eine Wahlfeststellung möglich und auch im Zivilrecht zulässig (BGH, Urteil vom 23. Juni 1987 - VI ZR 188/86, juris, Rn. 12): Zumindest entweder Vorstände im aktienrechtlichen Sinne, sonstige Repräsentanten i.S.v. § 31 BGB oder einfache Mitarbeiter als Verrichtungsgehilfen i.S.v. § 831 Abs. 1 S. 1 BGB hatten die Kenntnis und damit letztlich den Schädigungsvorsatz gem. § 826 BGB. - BGH, 11.01.2005 - VI ZR 352/03
Pflichten eines Kraftfahrers beim Linksabbiegen in der Dämmerung; Betriebsgefahr …
Allerdings wird beim Auffahren auf ein unbeleuchtetes Hindernis oft ein Verstoß des Auffahrenden gegen das Gebot des Fahrens auf Sicht (§ 3 Abs. 1 Satz 4 StVO) vorliegen (vgl. dazu Senatsurteile vom 23. Juni 1987 - VI ZR 188/86 - VersR 1987, 1241 f.; vom 8. Dezember 1987 - VI ZR 82/87 - VersR 1988, 412 f.). - OLG Karlsruhe, 06.11.2019 - 13 U 37/19
Deliktischer Schadensersatzanspruch des Käufers eines vom sog. VW-Diesel-Skandal …
Wenn die allein in Betracht kommenden Sachverhaltsvarianten sämtlich geeignet sind, den geltend gemachten Anspruch zu tragen, ist es in einer solchen Situation prozessrechtlich zulässig, auf alternativer Tatsachenbasis zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 23.06.1987 - VI ZR 188/86, juris Rn. 12). - BGH, 30.11.2010 - VI ZR 15/10
Anscheinsbeweis bei Verkehrsunfall: Auffahrunfall beim Verlassen der Autobahn
Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 18. Oktober 1988 - VI ZR 223/87, VersR 1989, 54, 55 an seiner bis dahin ergangenen Rechtsprechung festgehalten, dass bei Unfällen durch Auffahren, auch wenn sie sich auf Autobahnen ereignen, grundsätzlich der erste Anschein für ein Verschulden des Auffahrenden sprechen kann (vgl. etwa Senatsurteile vom 6. April 1982 - VI ZR 152/80, VersR 1982, 672 und vom 23. Juni 1987 - VI ZR 188/86, VersR 1987, 1241). - BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90
Haftung einer öffentlichen Körperschaft für die Verursachung eines …
- OLG Nürnberg, 22.12.2006 - 5 U 1921/06
Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung zwischen einem auf einer …
- LG Halle, 05.03.2019 - 5 O 109/18
Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Erwerb eines vom sog, Abgasskandal …
- BGH, 18.10.1988 - VI ZR 223/87
Darlegungs- und Beweislast bei Auffahrunfall; Umfang des Schadens eines …
- OLG Celle, 22.01.2020 - 14 U 150/19
Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall aus eigenem und übergegangenem …
- OLG Karlsruhe, 09.07.2021 - 13 U 168/21
Herausgabeanspruch nach Verjährungseintritt bei Erwerb von Dieselskandal-Neuwagen
- OLG Celle, 05.08.2020 - 14 U 37/20
Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit einem unfallbedingt mitten …
- OLG Karlsruhe, 06.11.2019 - 13 U 12/19
Zulässigkeit einer Feststellungsklage: Geltendmachung von …
- LG Stuttgart, 27.11.2020 - 23 O 93/20
Mercedes-Thermofenster: Daimler AG im Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilt
- LG Stuttgart, 23.04.2020 - 23 O 235/19
Fahrzeugabschalteinrichtung bei Kühlmittel-Sollwertregelung
- LG Saarbrücken, 11.05.2015 - 13 S 21/15
Haftung bei Verkehrsunfall in Frankreich: Anwendbarkeit des in Deutschland …
- OLG Saarbrücken, 12.10.2010 - 4 U 110/10
Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines nach links einbiegenden …
- OLG Frankfurt, 17.03.2011 - 17 U 276/09
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Auffahrunfall beim Einfahren eines Fahrzeugs …
- OLG München, 12.06.2015 - 10 U 3981/14
Kollision eines erheblich alkoholisierten Fußgängers mit einem Kfz bei Dunkelheit
- OLG Oldenburg, 21.03.2012 - 3 U 69/11
Haftungsverteilung bei Kollision eines die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen …
- LG Saarbrücken, 11.11.2022 - 13 S 23/22
Haftungsverteilung bei einer Kollision mit einer geöffneten und in die …
- OLG Köln, 11.10.2002 - 3 U 26/02
Schneller als 40 km/h = Verstoß gegen das Sichtfahrgebot bei Nacht; …
- OLG Stuttgart, 08.12.2003 - 5 U 76/03
Haftung des Fahrzeugführers beim Unfall mit einem schuldunfähigen Fußgänger; …
- BGH, 08.12.1987 - VI ZR 82/87
Sicherung eines in der Dunkelheit liegengebliebenen Kraftfahrzeugs
- OLG Karlsruhe, 09.07.2021 - 13 U 123/21
Erhalt des Erlangten trotz verjährtem Schadensersatzanspruch
- AG Hamburg-Harburg, 18.12.2006 - 644 C 420/06
Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein unbeleuchtetes, nicht abgesichertes …
- OLG Köln, 24.04.1996 - 13 U 146/95
Das Sichtfahrgebot gilt auf Autobahnen auch nachts
- BGH, 02.12.1997 - VI ZR 142/96
Berechnung des entgangenen Unterhalts wegen der Tötung eines Beamten
- LG Stuttgart, 14.08.2018 - 23 O 80/18
Gebrauchtwagenkauf: Deliktischer Schadensersatz gegen den Kfz-Hersteller im sog. …
- LG Saarbrücken, 09.04.2010 - 13 S 219/09
Verkehrsunfallhaftung: Haftungsverteilung bei dem Auffahren auf ein zuvor von …
- OLG Karlsruhe, 24.07.2020 - 13 U 1253/19
Verjährungshemmung durch Anmeldung zum Klageregister einer …
- OLG Naumburg, 12.12.2019 - 12 U 91/19
Schadensersatzanspruch gegen Fahrzeughersteller wegen Implementierung einer …
- LG Saarbrücken, 19.07.2013 - 13 S 35/13
Haftung bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall auf der Autobahn …
- LG Stuttgart, 21.08.2018 - 23 O 92/18
Gebrauchtwagenkauf: Deliktischer Schadensersatz gegen den Kfz-Hersteller im sog. …
- LG Nürnberg-Fürth, 16.01.2013 - 8 O 4100/12
Verkehrsunfall in Italien: Schadensersatzansprüche nach italienischem Recht
- LG Rottweil, 20.02.2017 - 1 O 104/16
Haftungsverteilung bei einem Unfall im Begegnungsverkehr und Verwertung voin …
- OLG Koblenz, 24.02.2003 - 12 U 1726/01
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Fahrzeugführers mit einer …
- OLG Saarbrücken, 19.05.2009 - 4 U 347/08
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn mit nicht bewiesenem …
- OLG Hamm, 18.08.2003 - 6 U 198/02
Haftungsverteilung bei Auffahren eines PKW auf einen unbeleuchtet bei Dunkelheit …
- LG Köln, 25.03.2010 - 29 O 112/09
Zur Mithaftung bei Verletzung des Sichtfahrgebots bei Dunkelheit
- OLG Nürnberg, 11.10.2002 - 6 U 1150/02
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem betrunken auf der Fahrbahn …
- LG Stuttgart, 05.04.2018 - 7 O 28/17
Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung: Schadensersatzanspruch des Käufers eines …
- LG Lübeck, 22.11.2013 - 6 O 22/13
Wildunfall und spätere Kollision eines weiteren Fahrzeug - Haftungsverteilung
- OLG Karlsruhe, 13.01.2021 - 13 U 232/20
Einwand des Rechtsmissbrauchs gegen Verjährungseinrede: Anmeldung eines …
- LG Saarbrücken, 21.11.2014 - 13 S 138/14
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Linksabbiegers in ein …
- OLG Karlsruhe, 24.07.2020 - 13 U 999/19
Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist bei Schadensersatzklage wegen sog. …
- OLG Brandenburg, 08.07.2010 - 12 U 13/10
Verkehrsunfallhaftung bei einem Auffahren im Rahmen eines Erst- und Zweitunfalls
- OLG Frankfurt, 02.06.2020 - 10 U 49/19
Verkehrsunfall: Haftungsabwägung bei Kollision mit bereits verunfalltem Fahrzeug
- OLG Saarbrücken, 03.11.2009 - 4 U 306/09
Schadensersatz
- OLG Hamm, 03.03.2023 - 7 U 100/22
Haftungsverteilung bei Überfahren eines betrunken schlafend auf der Straße …
- LG Flensburg, 05.01.2018 - 2 O 228/13
Haftungsverteilung bei Verkehrunfall: Kollision eines Motorradfahrers mit einem …
- OLG Saarbrücken, 03.05.2005 - 4 U 313/04
Verschulden beim Verkehrsunfall: Situationsadäquate Geschwindigkeit bei unklarer …
- OLG Karlsruhe, 04.11.2020 - 13 U 1328/19
Berücksichtigung der leasingbedingten Mehraufwendungen bei der Berechnung der …
- KG, 13.05.2020 - 25 U 144/19
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Mithaftung des Halters eines auf der …
- OLG Celle, 29.03.2001 - 14 U 109/00
Haftung bei Verkehrsunfall: Alleinverschulden eines auf ein haltendes …
- OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 32/14
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem Motorrad und …
- OLG Naumburg, 01.04.2020 - 12 U 198/19
Verjährung der aufgrund des sog. Abgas-Dieselskandals bestehenden Ansprüche: …
- OLG Frankfurt, 17.04.2000 - 18 U 37/98
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn
- OLG Düsseldorf, 20.08.2007 - 1 U 31/07
Haftungsquote bei Auffahrunfall auf einem auf der rechten Fahrspur einer Autobahn …
- LG Stuttgart, 02.04.2002 - 17 O 611/00
Wettkampfsperre wegen Dopingverstoßes: Kontrolle verbandsgerichtlicher …
- LG Essen, 25.11.2010 - 12 O 176/04
Mitverschulden beim Verkehrsunfall durch nicht angepasste Geschwindigkeit oder …
- LG Köln, 28.08.2013 - 7 O 103/13
Auffahrunfall und Anscheinsbeweis
- OLG Köln, 24.07.1991 - 27 U 10/91
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn
- OLG München, 26.02.1991 - 5 U 3907/90
Haftungsverteilung bei Anfahren eines Anhalters an einer Autobahnauffahrt
- OLG Hamm, 03.03.2000 - 9 U 154/99
Schadensersatzanspruch und Schmerzensgeld infolge eines Verkehrsunfalls; Absolute …
- LG Köln, 10.07.2015 - 7 O 320/13
Auffahrunfall, Abwicklung
- AG Schwerin, 15.01.2019 - 12 C 121/18
Missachtung des Sichtfahrtgebots bei Kollision mit am Straßenrand geparktem …
- AG Erkelenz, 26.07.2012 - 6 C 331/10
Unfallbedingt auf linker Spur einer Autobahn liegengebliebenes Fahrzeug ist im …
- OLG Köln, 25.03.1999 - 1 U 100/98
- OLG Karlsruhe, 14.10.1988 - 10 U 68/88
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem alkoholisierten Fußgänger
- LG Lübeck, 26.04.2021 - 10 O 51/18
Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch aufgrund eines Verkehrsunfalls: …
- KG, 16.10.1995 - 12 U 1541/94
Haftungsverteilung bei Überfahren einer auf der Fahrbahn liegenden oder hockenden …
- LG Duisburg, 19.05.1994 - 1 (11) O 280/93
Abwägung der beiderseitigen Verursachungsbeiträge bei einem Verkehrsunfall wegen …
- OLG München, 21.10.1992 - 12 UF 1006/92
Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nach § 1579 Nr. 7 BGB; Ausschlussgrund der …
- LG Koblenz, 18.07.1991 - 3 O 38/91
Schadensersatzanspruch aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch …
- OLG Hamburg, 01.02.2002 - 14 U 88/01
Geltung des Sichtfahrgebots auf einer Bundesstrasse
- OLG Oldenburg, 12.11.2001 - 13 U 93/01
Verkehrsunfall -mit unbeleuchtet am Straßenrand stehenden Pkw mit Anhänger
- OLG Karlsruhe, 22.05.1998 - 10 U 17/98
Verkehrsunfall - unfallbedingte Wertminderung bei einem älteren Fahrzeug
Rechtsprechung
BGH, 20.05.1987 - IVb ZR 50/86 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf nachehelichen Unterhalt - Voraussetzungen für die Abänderung eines Prozessvergleichs - Veranlagung des Nettogehalts des Unterhaltspflichtigen bei der Bemessung des Unterhalts
- rechtsportal.de
BGB § 1577, § 1585c
Abänderung eines Prozeßvergleichs über nachehelichen Unterhalt wegen Änderung der Lebensverhältnisse des Unterhaltsberechtigten; Berücksichtigung der Haushaltstätigkeit in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 1282
- FamRZ 1987, 1011
- FamRZ 1987, 1012
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 24.11.1982 - IVb ZR 310/81
Betreuungsleistungen eines neuen Partners bei der Unterhaltsbemessung
Auszug aus BGH, 20.05.1987 - IVb ZR 50/86
Handelte es sich danach bei den vom Kläger behaupteten Mehreinkünften um solche, die die Beklagte aus einer von ihr nach § 1570 BGB nicht zu erwartenden Tätigkeit erzielt, richtet sich die Anrechnung nach der Vorschrift des § 1577 Abs. 2 BGB (vgl. dazu Senatsurteil vom 24. November 1982 - IVb ZR 310/81 - FamRZ 1983, 146 ff). - BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 527/80
Grobe Unbilligkeit des Trennungsunterhalts wegen Ausbrechens eines Partners aus …
Auszug aus BGH, 20.05.1987 - IVb ZR 50/86
Wenn im Falle des eheähnlichen Zusammenlebens mit einem neuen Partner in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft nach der Rechtsprechung des Senats unterhaltsrechtlich eine - tatsächliche oder angenommene - Vergütung für die Haushaltsführung und Versorgung angerechnet wird (vgl. die Urteile vom 23. April 1980 - IVb ZR 527/80 - FamRZ 1980, 665, 668 und vom 28. März 1984 - IVb ZR 64/82 - FamRZ 1984, 662, 663), handelt es sich nicht um Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, sondern um eine besondere Art anderweitiger Deckung des Unterhaltsbedarfs, den unberücksichtigt zu lassen unbillig erschiene. - BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 344/81
Zumutbarkeit der Unterhaltsverpflichtung im Hinblick auf eheliche Verfehlungen …
Auszug aus BGH, 20.05.1987 - IVb ZR 50/86
Wegen der Darlegungs- und Beweislast in diesem Bereich verweist der Senat auf seine Urteile vom 26. Januar 1983 (IVb ZR 344/81 - FamRZ 1983, 569, 572) und vom 11. Juli 1984 (IVb ZR 22/83 - FamRZ 1984, 986).
- BGH, 23.11.1983 - IVb ZR 21/82
Berücksichtigung einer zwischen Trennung und Scheidung aufgenommenen …
Auszug aus BGH, 20.05.1987 - IVb ZR 50/86
Das hängt zunächst davon ab, ob der Beklagten im Hinblick auf das Alter des von ihr betreuten gemeinschaftlichen Kindes eine Ausdehnung der Halbtagsarbeit zuzumuten ist (vgl. dazu Senatsurteil BGHZ 89, 108, 111) [BGH 23.11.1983 - IVb ZR 21/82]. - BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 10/82
Bindungswirkung eines Unterhaltstitels im Abänderungsverfahren
Auszug aus BGH, 20.05.1987 - IVb ZR 50/86
An eine bei der früheren Beurteilung verwendete Verteilungsquote wäre das Gericht auch dann nicht gebunden, wenn ein Urteil über Unterhalt abzuändern wäre (Senatsurteil vom 11. Januar 1984 - IVb ZR 10/82 - FamRZ 1984, 374, 375). - BGH, 28.03.1984 - IVb ZR 64/82
Berücksichtigung von Versorgungsleistungen des geschiedenen Ehegatten zu Gunsten …
Auszug aus BGH, 20.05.1987 - IVb ZR 50/86
Wenn im Falle des eheähnlichen Zusammenlebens mit einem neuen Partner in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft nach der Rechtsprechung des Senats unterhaltsrechtlich eine - tatsächliche oder angenommene - Vergütung für die Haushaltsführung und Versorgung angerechnet wird (vgl. die Urteile vom 23. April 1980 - IVb ZR 527/80 - FamRZ 1980, 665, 668 und vom 28. März 1984 - IVb ZR 64/82 - FamRZ 1984, 662, 663), handelt es sich nicht um Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, sondern um eine besondere Art anderweitiger Deckung des Unterhaltsbedarfs, den unberücksichtigt zu lassen unbillig erschiene. - BGH, 11.07.1984 - IVb ZR 22/83
Unbilligkeit des Unterhaltsanspruchs bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft des …
Auszug aus BGH, 20.05.1987 - IVb ZR 50/86
Wegen der Darlegungs- und Beweislast in diesem Bereich verweist der Senat auf seine Urteile vom 26. Januar 1983 (IVb ZR 344/81 - FamRZ 1983, 569, 572) und vom 11. Juli 1984 (IVb ZR 22/83 - FamRZ 1984, 986). - BGH, 14.11.1984 - IVb ZR 38/83
Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse; Prozeßvergleich über Unterhalt
Auszug aus BGH, 20.05.1987 - IVb ZR 50/86
Diese Anspruchsgrundlage käme daher erst in Betracht, wenn sich in der aus anderen Gründen erforderlichen neuen Verhandlung vor dem Berufungsgericht ergeben sollte, daß die Beklagte - wie der Kläger behauptet - seit Mai 1985 eine Vollzeitarbeit verrichtet, wenn sie sich die daraus erzielten Einkünfte auch voll anrechnen lassen muß (vgl. dazu unten) und wenn diese zusammen mit den weiteren gemäß § 1577 Abs. 1 BGB zurechenbaren Einkünften den vollen Unterhalt (§ 1578) gleichwohl noch nicht erreichen würden (vgl. dazu Senatsurteil vom 14. November 1984 - IVb ZR 38/83 - FamRZ 1985, 161). - BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 30/85
Voraussetzungen der Abänderung eines Unterhaltsvergleichs
Auszug aus BGH, 20.05.1987 - IVb ZR 50/86
Dies steht im Einklang mit den Grundsätzen, die der Senat für die Unterhaltsbemessung im Abänderungsverfahren nach § 323 ZPO (auch) bei Prozeßvergleichen in ständiger Rechtsprechung anwendet (vgl. dazu im einzelnen Senatsurteil vom 23. April 1986 - IVb ZR 30/85 - FamRZ 1986, 790 m.w.N.). - BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 61/86
Zurechnung von Einkünften wegen der Versorgung eines neuen Partners; …
Auszug aus BGH, 20.05.1987 - IVb ZR 50/86
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (zu § 1579 Abs. 1 Nr. 4 BGB a.F.), daß sich dies aus objektiven Gegebenheiten und Veränderungen der Lebensverhältnisse der früheren Ehegatten ergeben kann; das kommt in Betracht, wenn wie hier ein fester sozialer und wirtschaftlicher Zusammenschluß des unterhaltsbedürftigen Ehegatten mit einem neuen Partner über eine längere Zeit besteht, in dessen Folge beide ähnlich wie in einer Ehe zu einer Unterhaltsgemeinschaft gelangen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 6. Mai 1987 - IVb ZR 61/86 - zur Veröffentlichung bestimmt).
- BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88
Alte Alimente auch bei neuer Liebe
Wie schon den Senatsurteilen vom 23. April 1980 (IVb ZR 527/80 = FamRZ 1980, 665, 668) und vom 25. Juni 1980 (IVb ZR 523/80 = FamRZ 1980, 879, 880) zu entnehmen ist, setzt dies allerdings voraus, daß der Partner finanziell imstande ist, die ihm erbrachten Leistungen zu vergüten (vgl. Senatsurteil vom 20. Mai 1987 - IVb ZR 59/86 = FamRZ 1987, 1011, 1013, 1014 m. Anm. Luthin).In seinem Urteil vom 20. Mai 1987 aaO S. 1014 hat der Senat, rund acht Monate vor Erlaß des Berufungsurteils, entschieden, ein verfügbarer Nettobetrag von 1.366 DM erlaube jedenfalls die Vergütung solcher Aufwendungen, die der Partner, wenn er alleine lebte, ebenfalls aus seinem verfügbaren Einkommen finanzieren müßte.
Als Härtegrund im Sinne des § 1579 Nr. 7 BGB hat es der Senat ferner angesehen, wenn der Unterhaltsberechtigte von einer Eheschließung mit seinem neuen Partner nur deshalb absieht, weil er den Unterhaltsanspruch gegen seinen geschiedenen Ehegatten nicht verlieren will (…Senatsurteile vom 26. Januar 1983 aaO; vom 11. Juli 1984 - IVb ZR 22/83 - FamRZ 1984, 986, 987; vom 20. Mai 1987 - IVb ZR 50/86 - FamRZ 1987, 1011, 1014; zu § 66 EheG vgl. Senatsurteil vom 26. Mai 1982 - IVb ZR 711/80 - FamRZ 1982, 896, 897).
- BGH, 05.09.2001 - XII ZR 336/99
Bemessung des nachehelichen Unterhalts bei Versorgung eines neuen Partners durch …
Ist die Erwerbsfähigkeit des Unterhaltsberechtigten - wie hier krankheitshalber - eingeschränkt, versorgt er aber daneben noch einen neuen Partner, ist im Zweifel davon auszugehen, daß er diese häuslichen Tätigkeiten noch zusätzlich übernehmen kann (vgl. Senatsurteil vom 20. Mai 1987 - IVb ZR 50/86 - FamRZ 1987, 1011, 1013 a.E.).Dann aber ist auch insoweit der Wert dieser Versorgungsleistungen als Surrogat des wirtschaftlichen Wertes ihrer früheren Haushaltstätigkeit in der Ehe anzusehen, ohne daß es hier noch auf die Frage ankäme, ob es sich dabei um Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit im eigentlichen Sinn handelt (vgl. Senatsurteil vom 20. Mai 1987 aaO; zweifelnd Scholz FamRZ 2001, 1061, 1064).
- BGH, 11.01.1995 - XII ZR 236/93
Berücksichtigung einer Vergütung zu Gunsten eines neuen Partners
Der Senat hat bereits ausgesprochen, daß die nach ständiger Rechtsprechung anzusetzende Vergütung für Versorgungsleistungen der hier erörterten Art insoweit nicht einem Einkommen aus Erwerbstätigkeit gleichzusetzen ist, daß vielmehr die tatsächliche Übernahme und Ausübung der Versorgungsdienste ein gewichtiges Indiz für deren Zumutbarkeit darstellt (vgl. Urteil vom 20. Mai 1987 - IVb ZR 50/86 - FamRZ 1987, 1011, 1013).Soweit es sich um die Anrechnung von Vergütungen für nicht zumutbare Versorgungsleistungen der hier erörterten Art handelt, ist die Vorschrift ebenfalls heranzuziehen, und zwar auch im Rahmen des Trennungsunterhalts (…vgl. Senatsurteil vom 24. November 1982 aaO. S. 149 und vom 20. Mai 1987 aaO.;… Kalthoener/Büttner aaO.;… s.a. Erman/Dieckmann BGB 8. Aufl. § 1577 Rdn. 13).
- BGH, 19.11.1998 - IX ZR 116/97
Geltendmachung von Einwendungen des Schuldners durch den Anfechtungsgegner im …
Hätte der Schuldner während seiner Arbeitslosigkeit die Haushaltsführung in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft übernommen, könnte dies unterhaltsrechtlich Bedeutung erlangen (vgl. zur unterhaltsrechtlichen Relevanz einer solchen Tätigkeit BGH, Urt. v. 20. Mai 1987 - IV b ZR 50/86, FamRZ 1987, 1011, 1013; v. 9. Dezember 1987 - IV b ZR 97/86, FamRZ 1988, 259, 263). - OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 9 UF 47/05
Nachehelicher Unterhalt: Unzulässige Doppelberücksichtigung der Tilgung von …
Denn sie sind insoweit nicht anders zu beurteilen, als wenn die Klägerin eine bezahlte Tätigkeit als Haushälterin bei Dritten annähme (zur Zumutbarkeit neben der Kinderbetreuung vgl.: BGH, FamRZ 1987, 1011). - OLG Oldenburg, 30.04.2002 - 12 UF 202/01
Versorgungs- und Betreuungsleistungen als Vermögenswert; Anrechnungsmethode; …
Es handelt sich vielmehr um eine besondere Art anderweitiger Deckung des Unterhaltsbedarfs, "den unberücksichtigt zu lassen unbillig erschiene" (so BGH FamRZ 1987, 1011 [1013]; BGH FamRZ 1988, 259 [263]). - BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 79/89
Nachehelicher Unterhalt bei Pflege und Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes
- BGH, 14.12.1994 - XII ZR 180/93
Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehegatten bei langjährigem Zusammenleben …
Diese kann, teilweise oder auch vollständig, entfallen, wenn der Berechtigte Zuwendungen von dem Partner erhält, die ihm - etwa wegen ihres Charakters als Entgelt für Haushaltsführung oder sonstige Versorgungsleistungen (vgl. Senatsurteile vom 23. April 1980 - IVb ZR 527/80 = FamRZ 1980, 665, 668; vom 20. Mai 1987 - IVb ZR 50/86 = FamRZ 1987, 1011, 1013) - als Einkommen zuzurechnen sind. - BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 97/86
Anwendung der Härtefallregelung auf Unterhaltsansprüche für Zeiten vor dem …
Wenn im Falle des eheähnlichen Zusammenlebens mit einem neuen Partner in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft nach der Rechtsprechung unterhaltsrechtlich eine Vergütung für die Haushaltsführung und Versorgung angerechnet wird, handelt es sich nicht um Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, sondern um eine besondere Art anderweitiger Deckung des Unterhaltsbedarfs, der nicht unberücksichtigt bleiben kann (vgl. Senatsurteil vom 20. Mai 1987 - IVb ZR 50/86 - FamRZ 1987, 1011, 1013). - OLG Hamm, 13.12.1996 - 5 UF 42/96
Familienrechtliche Ausgestaltung der Berechnung des Anspruchs auf monatlichen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Schleswig, 27.03.2020 - 15 WF 52/18
Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten für den Nachweis des Bestehens einer …
- KG, 18.12.2003 - 19 UF 258/03
Nachehelicher Unterhalt: Fortschreibung einer im Unterhaltsvergleich vereinbarten …
- OLG München, 23.05.2003 - 16 UF 783/03
Berücksichtigung der Haushaltsführung für einen neuen Lebensgefährten bei der …
- OLG Bremen, 27.03.2000 - 4 W 16/00
Verwirkung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt gemäß § 1579 Nr. 7 …
- OLG Düsseldorf, 12.11.1987 - 10 UF 163/87
- OLG Hamm, 01.10.1987 - 4 UF 242/86