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   OLG Hamburg, 14.06.1988 - 10 W 10/88   

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https://dejure.org/1988,4290
OLG Hamburg, 14.06.1988 - 10 W 10/88 (https://dejure.org/1988,4290)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.06.1988 - 10 W 10/88 (https://dejure.org/1988,4290)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. Juni 1988 - 10 W 10/88 (https://dejure.org/1988,4290)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Auskunftspflicht über den Bestand des Nachlasses; Rechtmäßigkeit der Begründung eines Gerichts durch Verweisung auf eine Kommentarstelle; Inhalt der Angaben eines auf Auskunft gerichteter Vollstreckungstitels; Voraussetzungen für eine Vollstreckung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 1213
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 24.08.1981 - 25 W 1644/81
    Auszug aus OLG Hamburg, 14.06.1988 - 10 W 10/88
    Zudem hat das Landgericht mit seiner die fehlenden Auskünfte nicht bezeichnenden Begründung dem Beklagten auch die Möglichkeit genommen, durch nachträgliche Erfüllung der Auskunftspflicht die Zwangsmittel abzuwenden (vgl. OLG München OLGZ 1982, 101, 102 und Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann § 888 ZPO Anm. 3 Bc, jeweils m.w.N.) und weitere Zwangsmittel nach Kenntnisnahme von dem, was das Gericht für erforderlich hält, zu vermeiden.

    Allerdings ist nach herrschender Meinung ein solches "Anhalten" des Schuldners nicht erforderlich (OLG Hamm a.a.O.; OLG München OLGZ 1982, 101; Zöller-Stöber § 888 Anm. 12; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann a.a.O.).

  • OLG Hamm, 14.11.1985 - 4 W 106/85

    Zwangsmittelandrohung durch Vollstreckungsgericht

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.06.1988 - 10 W 10/88
    Daß ein solches Verfahren möglich ist, wird in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1987, 766 [OLG Hamm 14.11.1985 - 4 W 106/85] ; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann § 888 Anm. 2 C m.w.N.).
  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 355/81

    Geltendmachung des Anspruchs auf Vorlage von Belegen

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.06.1988 - 10 W 10/88
    Zum Unterhaltsanspruch aus § 1605 BGB ist die Rechtsprechung der Auffassung, daß die Belege, die der Auskunftspflichtige vorlegen soll, im Klageantrag bestimmt bezeichnet werden müssen, weil die Auseinandersetzung darüber, was im einzelnen vorzulegen sei, nicht erst im Vollstreckungsverfahren geklärt werden dürfe, welches dem Beklagten nicht die erforderlichen Rechtsgarantien biete (BGH NJW 1983, 1056).
  • OLG Zweibrücken, 30.10.1973 - 3 W 100/73
    Auszug aus OLG Hamburg, 14.06.1988 - 10 W 10/88
    Diesen Erfordernissen trägt die Rechtsprechung auch sonst Rechnung, wenn es um die Vollstreckung wegen Handlungen geht, die sich aus dem Titel erst durch zusätzliche Konkretisierung ergeben (vgl. OLG Zweibrücken OLGZ 1974, 317 für das Verfahren nach § 887 ZPO m.w.N.; Thomas-Putzo § 888 ZPO Anm. 3 b aa).
  • OLG Schleswig, 07.04.2011 - 3 W 81/10

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten; Anspruch auf

    Enthält ein Titel auf Auskunftserteilung nach § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB keine näheren Angaben über die Art und Weise der Auskunftserteilung, so muss der Pflichtteilsberechtigte die entsprechenden Angaben im Vollstreckungsantrag nachholen (FamRZ 1988, 1213, 1214; Haas in Staudinger, § 2314 Rn. 82).
  • OLG Celle, 21.07.2005 - 4 W 151/05

    Vollstreckungsfähiger Inhalt des im Rahmen einer Pflichtteilsstufenklage ohne die

    Die Entscheidung des OLG Hamburg vom 14. Juni 1988 (vgl. FamRZ 1988, 1213) steht der mit der oben angeführten höchstrichterlichen Rechtsprechung zu vereinbarenden Beurteilung des Senats schon deshalb nicht entgegen, weil dieser Entscheidung - soweit sie veröffentlicht ist - nicht einmal zu entnehmen ist, dass Gegenstand des dortigen Verfahrens nicht auch Pflichtteilsergänzungsansprüche waren.
  • OLG Celle, 07.06.2005 - 4 W 151/05

    Auskunft über Bestand des Nachlasses; Reichweite der Verurteilung zur Auskunft

    Die Entscheidung des OLG Hamburg vom 14. Juni 1988 (vgl. FamRZ 1988, 1213) steht der mit der oben angeführten höchstrichterlichen Rechtsprechung zu vereinbarenden Beurteilung des Senats schon deshalb nicht entgegen, weil dieser Entscheidung - soweit sie veröffentlicht ist - nicht einmal zu entnehmen ist, dass Gegenstand des dortigen Verfahrens nicht auch Pflichtteilsergänzungsansprüche waren.
  • OLG Naumburg, 23.04.1997 - 2 Ww 50/95

    Wirksamkeit einer abgegebenen Willenserklärung im Todesfall; Rechtsfolgen bei

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  • OLG Nürnberg, 07.02.1997 - 7 WF 208/97
    Der Beklagte darf die (weitere) Beitreibung des Zwangsgeldes jedoch durch unverzügliche Erteilung der vorstehend näher bezeichneten restlichen Auskünfte und durch restliche Beleg-Vorlage abwenden (vgl. OLG Hamburg, FamRZ 1988, 1213; Baumbach/Hartmann, ZPO , 55.Auflage, § 888 , Rn. 18).
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