Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.07.1987

Rechtsprechung
   BGH, 03.06.1987 - IVb ZR 63/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2067
BGH, 03.06.1987 - IVb ZR 63/86 (https://dejure.org/1987,2067)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1987 - IVb ZR 63/86 (https://dejure.org/1987,2067)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1987 - IVb ZR 63/86 (https://dejure.org/1987,2067)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,2067) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auskunftsanspruch des ehemaligen Ehepartners über die Art und Höhe von Nebeneinkünften - Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse als Voraussetzung für die Partizipation an Nebeneinkünften - Notwendigkeit der Begründung für den Rechtsmittelangriff für die Zulässigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1029
  • FamRZ 1988, 156
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.11.1984 - VIII ZR 228/83

    Entscheidung des Berufungsgerichts bei Abweisung einer Stufenklage

    Auszug aus BGH, 03.06.1987 - IVb ZR 63/86
    Abgesehen hiervon war das Oberlandesgericht im übrigen auch auf einen Berufungsantrag, der sich nur gegen die Abweisung des Auskunftsanspruchs richtete, befugt, das erstinstanzliche Urteil insgesamt aufzuheben und die Sache in die Vorinstanz zurückzuverweisen, soweit das Amtsgericht bereits den Hauptanspruch auf Zahlung abgewiesen hatte (vgl. BGH Urteil vom 14. November 1984 - VIII ZR 228/83 = NJW 1985, 862).

    Wie der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 14. November 1984 (aaO) ausdrücklich dargelegt hat, gilt das auch, wenn der Kläger in zweiter Instanz nur den Auskunftsantrag gestellt hat und wegen der weiteren Stufen-Anträge auf das erstinstanzliche Verfahren zurückgegriffen werden müßte.

    Er teilt insbesondere die zu ihrer Begründung herangezogene Erwägung, daß die prozessuale Lage bei Zuerkennung des Auskunftsanspruchs durch das Berufungsgericht, nachdem die Vorinstanz die Klage insgesamt abgewiesen hatte, mit der Situation vergleichbar ist, die sich ergibt, wenn das Berufungsgericht einer von der Vorinstanz abgewiesenen Klage dem Grunde nach stattgibt, so daß nunmehr über die Höhe des Anspruchs zu entscheiden ist; entsprechend wird auch in einem Fall wie dem hier vorliegenden erst durch die Verurteilung zur Auskunft der Weg frei für das weitere Verfahren mit dem Ziel, eine Verurteilung des Beklagten zur Zahlung zu erreichen (vgl. Urteil vom 14. November 1984 a.a.O. S. 863).

  • BGH, 08.11.1978 - VIII ZR 199/77

    Entscheidung des Berufungsgerichts bei Übergang vom Auskunfts- zum

    Auszug aus BGH, 03.06.1987 - IVb ZR 63/86
    Die Angriffe der Berufung gegen die Abweisung des Zahlungsbegehrens gingen in ihren Angriffen gegen die Abweisung des Auskunftsbegehrens auf (vgl. hierzu BGH Urteil vom 8. November 1978 - VIII ZR 199/77 = NJW 1979, 925, 926 unter 1 b) aa).

    So ist wegen der Rechtsähnlichkeit zwischen einer Stufenklage auf Rechnungslegung und Zahlung und dem Verfahren bei Vorabentscheidung über den Grund eines Anspruchs und der späteren Entscheidung über die Höhe der Forderung in der Rechtsprechung anerkannt, daß § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO entsprechende Anwendung findet, wenn das erstinstanzliche Gericht eine Stufenklage ganz abgewiesen hat und das Berufungsgericht dem Antrag auf Rechnungslegung oder Auskunft stattgibt (vgl. auch BGH Urteil vom 8. November 1978 aaO).

  • BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 30/85

    Voraussetzungen der Abänderung eines Unterhaltsvergleichs

    Auszug aus BGH, 03.06.1987 - IVb ZR 63/86
    Nachdem die Parteien den nachehelichen Unterhaltsanspruch der Klägerin in dem Prozeßvergleich vom 24. September 1980 einverständlich festgelegt haben, entscheidet sich die Frage einer Abänderung der vereinbarten Unterhaltsrente nach den aus § 242 BGB abgeleiteten Grundsätzen über die Veränderung oder den Fortfall der Geschäftsgrundlage (BGH - GSZ - 85, 65, 73; Senatsurteil vom 23. April 1986 - IVb ZR 30/85 = FamRZ 1986, 790 m.w.N.).

    Auf dieser durch Auslegung zu ermittelnden Grundlage hat der Richter im Abänderungsverfahren unter Berücksichtigung der gesamten neuen Verhältnisse festzustellen, welche Änderung in den maßgeblichen Umständen eingetreten ist und - für den Fall eines im Wege der Stufenklage erhobenen Abänderungsbegehrens bei Entscheidung zunächst über den Auskunftsanspruch - ob, ggf. welche Auswirkungen sich hieraus für die Höhe der Unterhaltsrente ergeben können (vgl. Senatsurteil vom 23. April 1986 aaO).

  • BGH, 09.10.1974 - IV ZR 164/73
    Auszug aus BGH, 03.06.1987 - IVb ZR 63/86
    Über die einzelnen Ansprüche muß getrennt und nacheinander verhandelt und entschieden werden, und eine Entscheidung über den Zahlungsanspruch kommt erst in Betracht, wenn die begehrte Auskunft bzw. Rechnung erteilt ist (Zöller/Stephan ZPO 15. Aufl. § 254 Rdn. 3; Wieczorek ZPO 2. Aufl. § 254 Anm. A II; BGH Urteil vom 9. Oktober 1974 - IV ZR 164/73 = FamRZ 1975, 35, 38 = WM 1974, 1162, 1164).
  • BGH, 27.03.1985 - IVb ZB 20/85

    Bestimmung des nachehelichen Unterhalts - Anforderung an die Begründung einer

    Auszug aus BGH, 03.06.1987 - IVb ZR 63/86
    Die Berufungsschrift mußte, um den Anforderungen des § 519 Abs. 3 Nr. 1 ZPO zu genügen, erkennen lassen, in welchem Umfang und mit welchen Angriffen das Urteil der ersten Instanz angefochten werden sollte (vgl. Senatsbeschluß vom 27. März 1985 - IVb ZB 20/85 = FamRZ 1985, 631 m.w.N.).
  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 169/88

    Entscheidung über das Leistungsbegehren im Rahmen einer Stufenklage

    In jenen Fällen konnte das Berufungsgericht über den Zahlungsantrag noch nicht sachlich entscheiden, weil die verlangte Auskunftserteilung bzw. Rechnungslegung, zu der der Beklagte verurteilt worden war, noch ausstand (vgl. auch BGH Urteile vom 14. November 1984 VIII ZR 228/83 = NJW 1985, 862 f. und vom 3. Juni 1987 IVb ZR 63/86 = NJW-RR 1987, 1029 = BGHR ZPO § 254 Berufungsverfahren 1 = ZPO § 538 Abs. 1 Nr. 3 Stufenklage 1).
  • OLG Naumburg, 24.11.2006 - 10 U 32/06

    Fortwirken der Vermutung des § 430 BGB bei Oder-Konto von Eheleuten auch nach

    Die Sache ist analog § 538 Abs. 2 Nr. 4 ZPO in die Vorinstanz zurückzuweisen, soweit das Landgericht bereits den Hauptanspruch auf Zahlung abgewiesen hatte (vgl. BGH NJW 2002, 1042 - 1044 zitiert nach juris; BGH NJW 1985, 862; BGH NJW-RR 1987, 1029 - 1032).
  • BGH, 29.01.1992 - XII ZR 239/90

    Anpassung eines gerichtlichen Unterhaltsvergleichs

    Auf dieser durch Auslegung zu ermittelnden Grundlage hat der Richter im Abänderungsverfahren unter Berücksichtigung der gesamten neuen Verhältnisse festzustellen, welche Änderung in den maßgeblichen Umständen eingetreten ist und welche Auswirkungen sich daraus für die Höhe der Rente ergeben (ständige Rechtsprechung; vgl. Senatsurteile vom 23. April 1986 aaO; vom 3. Juni 1987 - IVb ZR 63/86 = ZPO § 323 Abs. 1 Prozeßvergleich 1).
  • BGH, 21.09.1994 - XII ZR 161/93

    Abänderung eines Unterhaltsvergleichs; Berücksichtigung höherer Werbungskosten

    Das Oberlandesgericht hat daher die Höhe der Unterhaltsverpflichtung des Beklagten rechtsfehlerfrei ohne Rücksicht auf die Festlegungen in dem Vergleich vom 29. November 1989 und eine Änderung bzw. einen Wegfall der darin liegenden Geschäftsgrundlage (vgl. Senatsurteile vom 3. Juni 1987 - IVb ZR 63/86 = BGHR ZPO § 323 Abs. 1 Prozeßvergleich 1 und vom 29. Januar 1992 - XII ZR 239/90 = BGHR aaO. Prozeßvergleich 2) von Grund auf neu beurteilt.
  • OLG Köln, 11.12.2013 - 16 U 80/13

    Wirksamkeit einer Schenkung von Todes wegen

    Der Senat ist, da er die von den Klägern erhobene Stufenklage auf der ersten Stufe für begründet erachtet, gemäß § 538 Abs. 2 Nr. 4 ZPO befugt, von Amts wegen zusammen mit der Verurteilung zur Auskunft, die dem Berufungsantrag der Kläger entspricht, die Klageabweisung im übrigen aufzuheben und die Sache insoweit an die Vorinstanz zurückzuverweisen (vgl. BGH NJW-RR 1987, 1029).
  • OLG Rostock, 11.11.2010 - 3 U 59/10

    Beginn der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs bei Anfechtung einer

    Dies ergibt sich aus dem Stufenverhältnis der Klageanträge zueinander, welches auch im Fall der Abweisung der gesamten Klage durch die erste Instanz in der zweiten Instanz fortwirkt (vgl. BGH, Urt. v. 03.06.1987, IVb ZR 63/86 zit. nach Juris).
  • BGH, 16.12.2020 - XII ZB 290/20

    Rechtsmittelbeschwer bei vollständiger Abweisung eines Stufenantrags; Rückzahlung

    Die Anträge sind ausdrücklich im Stufenverhältnis erhoben, das im Fall der Abweisung der gesamten Anträge auch in der Beschwerdeinstanz bestehen bleibt (vgl. Senatsurteil vom 3. Juni 1987 - IVb ZR 63/86 - FamRZ 1988, 156, 158; BGH Urteil vom 3. Mai 2006 - VIII ZR 168/05 - NJW 2006, 2626 Rn. 14 f.).
  • OLG Zweibrücken, 30.06.1998 - 5 UF 2/98

    Aufhebung und Zurückverweisung bei fehlerhafter Abweisung einer

    den Boden entziehen (vgl. BGH, FamRZ 1990, 863; NJW 1985, 862 ; MünchKomm/Lüke, ZPO , § 254 , Rdn. 18; a.A. OLG Hamm, NJW-RR 1990, 709), ist das erstinstanzliche Urteil insgesamt aufzuheben und die Sache in die Vorinstanz zurückzuverweisen, soweit das Amtsgericht bereits den Hauptanspruch auf Abänderung abgewiesen hatte (vgl. BGH, NJW 1985, 862 ; BGHR ZPO § 254 Berufungsverfahren 1).

    Die Abhängigkeit des Leistungsantrags von dem Auskunftsantrag bei einer Stufenklage führt demgemäss dazu, dass im Fall der Abweisung der gesamten Klage durch die erste Instanz das Stufenverhältnis in der zweiten Instanz fortwirkt und (auch) hier zunächst der Anspruch auf Auskunft zu erledigen ist, bevor eine Verhandlung und Entscheidung über den Anspruch auf Zahlung (bzw. Änderung) - in der Regel nach Zurückverweisung an die Vorinstanz - in Betracht kommt (BGH, NJW 1985, 862 ; BGHR ZPO § 254 Berufungsverfahren 1).

  • BayObLG, 07.02.1994 - 1Z RR 242/93

    Tatbestand und Rechtsfolgen des Leibgedings

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 28.04.1992 - X ZR 129/90

    Höhe des Vergütungsanspruchs bei vorzeitiger Abrechnung eines Bauvertrages

    Rechtsfehler treten insoweit nicht hervor, auch wenn bei einer Stufenklage die Verurteilung zur Auskunft oder Rechnungslegung keine Rechtskraft für den Grund des Zahlungsanspruchs schafft (Einzelheiten hierzu BGH, Urt. v. 14.11.1984 VIII ZR 228/83, NJW 1985, 862; BGH NJW 1969, 880; s.a. BGHR ZPO § 254 Berufungsverfahren 1).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2018 - 6 Sa 177/17

    Provisionsvereinbarung - Individualabrede - Mindestlohn - Rückforderung von

  • OLG Koblenz, 06.07.2004 - 11 UF 742/03

    Geltendmachung des Zugewinnausgleichs im Wege der Stufenklage; Sinn und Zweck der

  • OLG Zweibrücken, 05.07.1996 - 2 UF 132/95

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen in der Bundesrepublik nach Scheidung der

  • OLG Bremen, 04.11.1993 - 2 W 91/93

    Bemessung des Streitwerts für die gerichtliche Verfahrensgebühr sowie für die

  • OLG Köln, 02.12.1998 - 5 U 108/98

    Erteilung eines Buchauszuges, Provisionsanspruch, wichtiger Grund,

  • OLG Frankfurt, 06.07.1995 - 6 UF 30/95

    Voraussetzung für die Schlüssigkeit einer Abänderungsklage nach vorangegangenem

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 08.07.1987 - IVb ZB 73/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1625
BGH, 08.07.1987 - IVb ZB 73/87 (https://dejure.org/1987,1625)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1987 - IVb ZB 73/87 (https://dejure.org/1987,1625)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1987 - IVb ZB 73/87 (https://dejure.org/1987,1625)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,1625) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des Streitwertes und des Beschwerdegegenstandswertes einer Auskunft nach freiem Ermessen des Gerichts - Bestimmung des Werts der Auskunft nach Interesse des Beklagten die Auskunft nicht zu erteilen, mithin nach dem Aufwand für Zeit und Kosten die Auskunft zu ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 156
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.03.1985 - IVb ZB 121/84

    Streitwert bei Auskunftsansprüchen - Abwägung zwischen Auskunftsinteresse und

    Auszug aus BGH, 08.07.1987 - IVb ZB 73/87
    Nach BGH NJW 1986, 1493 und BGH FamRZ 1986, 796 sei der dafür erforderliche Aufwand zu berücksichtigen, der auf nicht mehr als 300 DM zu schätzen sei.

    Dabei ist im wesentlichen darauf abzustellen, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Auskunft erfordert (Senatsbeschluß vom 27. März 1985 - IVb ZB 121/84 - FamRZ 1986, 796, 797 m.w.N.).

    Seine Beurteilung, der für die Auskunft erforderliche Aufwand sei auf nicht mehr als 300 DM zu schätzen, kann vom Senat nur dahin überprüft werden, ob das Oberlandesgericht von seinem Ermessen einen ungesetzlichen Gebrauch gemacht hat (vgl. Senatsbeschluß vom 27. März 1985 aaO).

    Ein Interesse des Beklagten daran, seine Einkommensverhältnisse aus anderen als unterhaltsrechtlichen Gründen geheim zu halten (Senatsbeschlüsse vom 27. März 1985 - IVb ZB 121/84 - und vom 18. Dezember 1985 - IVb ZB 113/85 -, beide nicht veröffentlicht), ist nicht ersichtlich.

  • BGH, 23.11.1966 - VIII ZR 160/64

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei Beseitigung der zunächst vorhandenen

    Auszug aus BGH, 08.07.1987 - IVb ZB 73/87
    Von dem Grundsatz, daß die Zulässigkeit eines Rechtsmittels nach den im Zeitpunkt seiner Einlegung bestehenden Verhältnissen zu beurteilen ist, ist eine weitere Ausnahme für den Fall zu machen, daß der Rechtsmittelkläger (Beklagte) durch freiwillige Befriedigung des Gegners die Verminderung des Beschwerdegegenstandes herbeigeführt hat (vgl. BGH Urteile vom 16. Januar 1951 - I ZR 1/50 - NJW 1951, 274 und vom 23. November 1966 - VIII ZR 160/64 - NJW 1967, 564, 565).
  • BGH, 16.01.1951 - I ZR 1/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.07.1987 - IVb ZB 73/87
    Von dem Grundsatz, daß die Zulässigkeit eines Rechtsmittels nach den im Zeitpunkt seiner Einlegung bestehenden Verhältnissen zu beurteilen ist, ist eine weitere Ausnahme für den Fall zu machen, daß der Rechtsmittelkläger (Beklagte) durch freiwillige Befriedigung des Gegners die Verminderung des Beschwerdegegenstandes herbeigeführt hat (vgl. BGH Urteile vom 16. Januar 1951 - I ZR 1/50 - NJW 1951, 274 und vom 23. November 1966 - VIII ZR 160/64 - NJW 1967, 564, 565).
  • BGH, 19.12.1950 - I ZR 7/50

    Zulässigkeit des Rechtsmittels

    Auszug aus BGH, 08.07.1987 - IVb ZB 73/87
    Für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels ist der Zeitpunkt seiner Einlegung maßgebend; spätere Verminderungen des Beschwerdegegenstandes bleiben außer Betracht, soweit sie nicht auf willkürlicher Beschränkung des Rechtsmittels durch den Rechtsmittelkläger beruhen (BGHZ 1, 29 [BGH 19.12.1950 - I ZR 7/50]).
  • BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 113/85

    Auskunftsanspruch hinsichtlich der Einkommensverhältnisse und

    Auszug aus BGH, 08.07.1987 - IVb ZB 73/87
    Ein Interesse des Beklagten daran, seine Einkommensverhältnisse aus anderen als unterhaltsrechtlichen Gründen geheim zu halten (Senatsbeschlüsse vom 27. März 1985 - IVb ZB 121/84 - und vom 18. Dezember 1985 - IVb ZB 113/85 -, beide nicht veröffentlicht), ist nicht ersichtlich.
  • BGH, 13.03.1985 - IVa ZB 2/85

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 08.07.1987 - IVb ZB 73/87
    Nach BGH NJW 1986, 1493 und BGH FamRZ 1986, 796 sei der dafür erforderliche Aufwand zu berücksichtigen, der auf nicht mehr als 300 DM zu schätzen sei.
  • BGH, 05.10.2021 - VIII ZB 68/20

    Wert des Beschwerdegegenstands im Falle der Verurteilung zur Erteilung einer

    Das gilt auch dann, wenn die Leistung aus Gründen, die in der Natur des titulierten Anspruchs liegen, auf eine endgültige, nicht mehr rückgängig zu machende Erfüllung hinausläuft, wie es bei einer erteilten Auskunft wesensgemäß der Fall ist, die, anders als etwa ein vereinnahmter Geldbetrag, nicht mehr "zurückgegeben" werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 1987 - IVb ZB 73/87, FamRZ 1988, 156 unter II; vom 29. Juni 2010 - X ZR 51/09, NJW 2010, 2812 Rn. 5; vom 21. August 2014 - VII ZR 144/13, NJW-RR 2014, 1319 Rn. 6).
  • BGH, 14.01.2009 - XII ZB 146/08

    Bestimmung der Beschwer eines zur Auskunft über sein Endvermögen verurteilten

    Für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels ist grundsätzlich der Zeitpunkt seiner Einlegung maßgebend (Senatsbeschlüsse vom 8. Juli 1987 - IVb ZB 73/87 - FamRZ 1988, 156; vom 27. November 1991 - XII ZB 102/91 - FamRZ 1992, 425, 426; Senatsurteile vom 7. April 2002 - XII ZR 267/01 - FUR 2002, 423 und vom 10. Dezember 2008 - XII ZR 108/05 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 10.12.2008 - XII ZR 108/05

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Rechtsmittelbeschwer bei

    Das Berufungsgericht übersieht nämlich, dass für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels und damit auch für die erforderliche Mindestbeschwer stets auf den Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels abzustellen ist und spätere Veränderungen die Zulässigkeit des Rechtsmittels grundsätzlich nicht mehr entfallen lassen können (RGZ 168, 355, 359 ff.; Senatsurteile vom 11. Juli 2001 - XII ZR 14/00 - FamRZ 2002, 666, 667 und vom 18. Dezember 1991 - XII ZR 79/91 - FamRZ 1992, 535, 536 sowie Senatsbeschlüsse vom 24. Juni 1992 - XII ZB 56/92 - FamRZ 1993, 45, 46 und vom 8. Juli 1987 - IVb ZB 73/87 - FamRZ 1988, 156).
  • BGH, 19.10.1988 - IVb ZR 27/88

    Bemessung des Streitwerts bei einem Berufungsverfahren wegen der Verurteilung zur

    Für die Bewertung des Abwehrinteresses bleibt deshalb, von dem hier nicht gegebenen Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses abgesehen, die Vermeidung des Aufwandes an Zeit und Arbeit, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft verursacht (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. insbesondere Urteil vom 28. Januar 1987 - I ZR 137/86 = BGHR ZPO § 2 Beschwerdegegenstand 6; Senatsbeschluß vom 16. Dezember 1987 - IVb ZB 83/87 = BGHR ZPO § 3 Rechtsmittelinteresse 2 = FamRZ 1988, 494 m.w.N.; vgl. auch E. Schneider Anm. zu Senatsbeschluß vom 8. Juli 1987 - IVb ZB 73/87 - bei EzFamR ZPO § 3 Nr. 3).
  • BGH, 20.06.2007 - XII ZB 142/05

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Vorlage von Bilanzen und sonstigen

    b) Ungeachtet dessen musste der Beklagte aufgrund der Fassung des Tenors des Teilurteils zum Zeitpunkt der Berufungseinlegung, auf den es für die Zulässigkeit seines Rechtsmittels im Grundsatz ankommt (BGHZ 1, 29; Senatsbeschluss vom 8. Juli 1987 ­ IVb ZB 73/87 ­ BGHR ZPO § 511 a Wertberechnung 2), gewärtigen, von der Klägerin zur Erfüllung der titulierten Verpflichtung angehalten zu werden und etwaigen Vollstreckungsversuchen unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe entgegentreten zu müssen.
  • BGH, 27.11.1991 - XII ZB 102/91

    Anspruch auf Auskunft über die Höhe der Einkünfte - Anspruch auf Zahlung von

    Diese Unterlagen, die nach dem Teilurteil vorzulegen und aus denen die Auskünfte für das Jahr 1989 abzuleiten sind, lagen also im Zeitpunkt der Einlegung der Berufung (15. Januar 1991), auf den es für die Zulässigkeit des Rechtsmittels im Grundsatz ankommt (BGHZ 1, 29 [BGH 19.12.1950 - I ZR 7/50]; Senatsbeschluß vom 8. Juli 1987 - IVb ZB 73/87 - BGHR ZPO § 511a Wertberechnung 2), noch nicht vor.

    Da die Zulässigkeit des Rechtsmittels, wie bereits dargelegt, nach den Verhältnissen im Zeitpunkt seiner Einlegung zu beurteilen und daher für das Erreichen der Berufungssumme auf den Aufwand abzustellen ist, der zur Zeit der Berufungseinlegung für die Erfüllung des vom Amtsgericht Zuerkannten erforderlich war (vgl. Senatsbeschluß vom 8. Juli 1987 a.a.O.), kommt es dann auf die Kosten der Erstellung einer Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung sowie einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 1989 nicht an (vgl. Senatsurteil vom 18. Oktober 1989 a.a.O.).

  • BGH, 02.06.1993 - IV ZR 211/92

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft; Kosten der

    Die Zulässigkeit der Berufung des Beklagten ist nach den Verhältnissen im Zeitpunkt ihrer Einlegung am 27. November 1991 zu beurteilen (vgl. BGH, Beschluß vom 8. Juli 1987 - IVb ZB 73/87 - BGHR ZPO § 511a Wertberechnung 2; Urteil vom 18. Dezember 1991 - XII ZR 79/91 - NJW-RR 1992, 450).
  • BGH, 18.12.1991 - XII ZR 79/91

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zu einer unmöglichen Auskunft

    Es gab mithin zum Zeitpunkt der Einlegung der Berufung, auf den es für die Zulässigkeit des Rechtsmittels im Grundsatz ankommt (BGHZ 1, 29 [BGH 19.12.1950 - I ZR 7/50]; Senatsbeschluß vom 8. Juli 1987 - IVb ZB 73/87 - BGHR ZPO § 511a Wertberechnung 2), keine Angaben des Ehemannes zu seinem Endvermögen am 17. November 1988, enthalten in den Schriftsätzen vom 12. Januar und 11. Juni 1990, deren Vollständigkeit und Richtigkeit er eidesstattlich hätte versichern können.
  • BGH, 15.12.2020 - VIII ZR 341/19

    Bemessen des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer i.R.e.

    Nach dem im Rahmen der Prüfung der geltend gemachten Beschwer zu Grunde zu legenden Vorbringen der Beklagten erfolgte der Auszug nicht lediglich im Zuge der Zwangsvollstreckung oder unter Vorbehalt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 1987 - IVb ZB 73/87, juris Rn. 8), sondern vorbehaltlos und mit Erfüllungswirkung.
  • BGH, 16.12.1987 - IVb ZB 124/87

    Anforderungen an die Begründung der Verwerfung einer Berufung; Ermessen des

    Der sofortigen Beschwerde ist im Ausgangspunkt insoweit beizutreten, als für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels der Zeitpunkt seiner Einlegung maßgebend ist und spätere Verminderungen des Beschwerdegegenstandes in der Regel außer Betracht bleiben (Senatsbeschluß vom 8. Juli 1987 - IVb ZB 73/87 - BGHR ZPO § 2 Beschwerdegegenstand 2).
  • BGH, 24.06.1992 - XII ZB 56/92

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • OLG Jena, 07.07.2008 - 1 UF 134/08

    Beschwer bei Verurteilung zur Auskunftserteilung, Berücksichtigung der Zuziehung

  • BGH, 30.06.1994 - LwZR 8/93

    Festsetzung der Beschwer des Beklagten im Berufungsurteil

  • OLG Köln, 08.11.2002 - 4 UF 153/02

    Auskunftsklage zu Einkünften

  • BGH, 23.09.1992 - XII ZR 231/91

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft;

  • BGH, 16.12.1987 - IVb ZB 83/87
  • BGH, 22.09.1993 - XII ZR 57/93

    Berufungsbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft einschließlich

  • BGH, 20.02.1991 - XII ZB 3/91

    Verurteilung zur Erteilung der Auskunft über Einkünfte - Abhängigkeit der

  • BGH, 18.10.1989 - IVb ZR 86/88

    Anforderungen an eine abschließende Vereinbarung über die Unterhaltsansprüche;

  • OLG Düsseldorf, 11.03.1988 - 3 WF 35/88
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht