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   BayObLG, 06.07.1989 - BReg. 1a Z 25/88   

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BayObLG, 06.07.1989 - BReg. 1a Z 25/88 (https://dejure.org/1989,20669)
BayObLG, Entscheidung vom 06.07.1989 - BReg. 1a Z 25/88 (https://dejure.org/1989,20669)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Juli 1989 - BReg. 1a Z 25/88 (https://dejure.org/1989,20669)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2257, 2278, 2293

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Treffen der Erbeinsetzung im Erbvertrag als vertragsmäßige Verfügung i. S. v. § 2278 Abs. 1 BGB; Ermittlung der Bedeutung der Verfügung durch Auslegung; Entfallen der Bindungswirkung des Erbvertrags durch wirksamen Rücktritt des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1990, 812
  • FamRZ 1989, 1353
  • Rpfleger 1989, 398
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.10.1960 - V ZR 65/59
    Auszug aus BayObLG, 06.07.1989 - BReg. 1a Z 25/88
    Enthält eine letztwillige Verfügung eine Zuwendung an den Erbvertragspartner oder an einen diesem nahestehenden, insbesondere mit ihm verwandten Dritten, so ist sie in aller Regel bindend und daher vertragsmäßig gewollt (vgl. BGH NJW 1961, 120 ).
  • BayObLG, 24.06.1983 - BReg. 1 Z 124/82

    Voraussetzungen der Annahme einer Erbschaft

    Auszug aus BayObLG, 06.07.1989 - BReg. 1a Z 25/88
    Eine dahingehende Auslegung des § 6 ist jedenfalls möglich; zwingend braucht sie nicht zu sein (vgl. BayObLGZ 1983, 153 /162).
  • BGH, 10.12.1986 - IVa ZR 169/85

    Einvernehmliche Aufhebung eines unter Ehegatten geschlossenen Erbvertrages

    Auszug aus BayObLG, 06.07.1989 - BReg. 1a Z 25/88
    Der Vorbehalt in § 6 des Erbvertrags steht der Annahme eines Bindungswillens nicht entgegen (vgl. BGH NJW 1987, 901 [= MittBayNot 1987, 105 = DNotZ 1987, 430 mit Anm. Kanzleiter] zur Wechselbezüglichkeit; a. A. Hülsmeier in NJW 1986, 3115 /3116).
  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus BayObLG, 06.07.1989 - BReg. 1a Z 25/88
    Diese obliegt dem Gericht der Tatsacheninstanz (vgl. BGHZ"80, 246/249 [= MittBayNot 1982, 31 = DNotZ 1982, 323 ] und 86, 41145 [= DNotZ 1984, 38 ]; …
  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 6/80

    Zum Begriff "gesetzliche Erbfolge" in einem Testament

    Auszug aus BayObLG, 06.07.1989 - BReg. 1a Z 25/88
    Diese obliegt dem Gericht der Tatsacheninstanz (vgl. BGHZ"80, 246/249 [= MittBayNot 1982, 31 = DNotZ 1982, 323 ] und 86, 41145 [= DNotZ 1984, 38 ]; …
  • BGH, 08.01.1958 - IV ZR 219/57

    Bindung durch Erbvertrag

    Auszug aus BayObLG, 06.07.1989 - BReg. 1a Z 25/88
    den letztwilligen Verfügungen (vgl. BGHZ 26, 204 /208; Palandt/Edenhofer § 2289 Anm. 1 a m. w. N.) Die Vertragsbestimmung ist nicht eindeutig und bedarf daher der Auslegung ( §§ 133, 157 BGB ).
  • BayObLG, 29.06.1961 - BReg. 1 Z 13/61

    Wirksamkeit eines nach einem notariellen Ehevertrag und Erbvertrag erstellten

    Auszug aus BayObLG, 06.07.1989 - BReg. 1a Z 25/88
    Wird eine Verfügung nicht ausdrücklich als vertragsmäßig bezeichnet, so ist durch Auslegung zu ermitteln, welche rechtliche Bedeutung ihr zukommt (BayObLGZ 1961, 206/209; MünchKomm/Musie/ak BGB § 2278 Rdnr. 3).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2017 - 7 U 40/16

    Anforderungen an die Feststellung der Beeinträchtigungsabsicht i.S. von § 2287

    Zwar folgt allein aus dem Umstand, dass eine Verfügung in einem Erbvertrag enthalten ist, noch nicht ihre Vertragsmäßigkeit (BayObLG FamRZ 1989, 1353-1355, Tz. 22 nach juris).
  • BayObLG, 23.04.1997 - 1Z BR 140/96

    Anfechtung des Erbvertrages bei Irrtum über Bindungswirkung - Beweiswürdigung

    (1) Die Auslegung einer erbvertragsmäßigen Verfügung im Sinn von § 2278 BGB , durch die zu ermitteln ist (§§ 133, 157 BGB ), was die Vertragsteile im maßgebenden Zeitpunkt der Errichtung des Erbvertrags erklärt haben, und wie das Erklärte aus der Sicht des anderen Teils zu verstehen war (BGHZ 106, 359/361; BayObLGZ 1994, 313/319 und 1995, 120/123; Palandt/Edenhofer BGB 56. Aufl. Überblick vor § 2274 Rn. 8 m.w.N.), obliegt dem Gericht der Tatsacheninstanz (vgl. BGHZ 80, 246/249 und 86, 41/45; BayObLG FamRZ 1989, 1353/1354) und unterliegt nur einer eingeschränkten rechtlichen Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht (vgl. BayObLGZ 1995, 120/123 m.w.N.).

    Im vorliegenden Fall wurde dem Erbvertragsteil gerade nicht das Recht eingeräumt, beliebige andere Verfügungen zu treffen (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 1353/1354).

  • BayObLG, 09.11.1995 - 1Z BR 31/95

    Ergänzenden Auslegung eines Änderungsvorbehalts in einem Erbvertrag

    Entgegen der Meinung des Beteiligten zu 1 ist die Vorbehaltsklausel, wie das Landgericht zutreffend erkannt hat, hinsichtlich des Zeitpunkts der Änderungsbefugnis nicht eindeutig und bedarf daher der Auslegung (vgl. BGH 1986, 1221, 1222 = MittBayNot 1986, 265, 266; BayObLG FamRZ 1989, 1353, 1354), durch die gemäß §§ 133, 157 BGB.zu ermitteln ist, wie die Parteien den Vertrag übereinstimmend verstanden hatten (BayObLG FamRZ 1991, 1359, 1360).
  • OLG Saarbrücken, 03.09.2019 - 5 W 49/19

    Die in einem einseitigen Erbvertrag enthaltene Erbeinsetzung der eigenen sowie

    Wenngleich allein daraus, dass Verfügungen in einem Erbvertrag enthalten sind, nicht ohne weiteres ihre Vertragsmäßigkeit folgt, ist schon zu berücksichtigen, dass bereits dieser Umstand zumindest ein Anzeichen dahin begründet, dass sie vertragsmäßig und daher bindend sein sollten (BayObLG, FamRZ 1989, 1353; Staudinger/Kanzleiter (2019) BGB § 2278, Rn. 10).

    Nach der Lebenserfahrung ist eine Zuwendung an einen Dritten regelmäßig als bindend gewollt anzusehen, wenn es sich bei diesem um eine den Vertragsparteien nahestehende oder mit ihnen verwandte Person handelt; hiervon kann in der Regel ausgegangen werden, wenn Kinder der Vertragsschließenden eingesetzt werden (Senat, Beschluss vom 6. Januar 1994 - 5 W 119/93-70, NJW-RR 1994, 844; BayObLG, FamRZ 1989, 1353).

  • OLG Zweibrücken, 24.03.1998 - 3 W 6/98

    Unwirksamkeit eines Erbvertrages bei Ehescheidung

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  • OLG Frankfurt, 06.03.1997 - 20 W 574/95

    Wirkung des Erbverzichts gegenüber Abkömmlingen

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  • BayObLG, 25.02.1993 - 1Z BR 67/92

    Aufhebung eines Erbvertrags

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  • BayObLG, 20.12.1990 - BReg. 1a Z 73/88

    Auslegung eines Erbvertrags ; Beschränkung der Testierfreiheit; Abweichen vom

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  • BayObLG, 16.01.1997 - 1Z BR 84/96

    Erbvertragliche Bestimmungen bei Alleinerbschaft des behinderten Sohnes aus

    aa) Aus dem Umstand, daß eine Verfügung in einem Erbvertrag enthalten ist, folgt noch nicht ihre Vertragsmäßigkeit (BayObLG FamRZ 1989, 1353 /1354).
  • BayObLG, 02.03.1998 - 1Z BR 130/97

    Bedingte Erbeinsetzung und ergänzende Testamentsauslegung

    (1) Wenn man dagegen im Wege der Auslegung (§§ 133, 157 BGB ; vgl. BGHZ 106, 395/361; BayObLG FamRZ 1989, 1353/1354; Palandt/Edenhofer BGB 57. Aufl. § 2278 Rn. 3 und Überblick vor § 2274 Rn. 8 m.w.N.) eine vertragsmäßige Verfügung im Sinn von § 2278 BGB annimmt, so kommt nach Wortlaut und Sinn ein Rücktrittsvorbehalt (§ 2293 BGB ; vgl. BayObLG FamRZ 1989, 1353/1354; Palandt/Edenhofer Rn. 2, MünchKomm/Musielak 3. Aufl. Rn. 3, Staudinger/Kanzleiter 13. Bearbeitung Rn. 7, jeweils zu § 2293) oder ein Änderungsvorbehalt (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 1359/1360; Palandt/Edenhofer Rn. 3, Dittmann/Reimann/Bengel Testament und Erbvertrag 2. Aufl. Rn. 21, jeweils zu § 2289) in Betracht.
  • OLG Koblenz, 23.05.2000 - 3 U 1771/97

    Bindungswirkung eines Erbvertrags zwischen Eheleuten

  • BayObLG, 21.12.1992 - 1Z BR 77/92
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