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   OLG Köln, 22.08.1990 - 2 Wx 31/90   

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https://dejure.org/1990,6933
OLG Köln, 22.08.1990 - 2 Wx 31/90 (https://dejure.org/1990,6933)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.08.1990 - 2 Wx 31/90 (https://dejure.org/1990,6933)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. August 1990 - 2 Wx 31/90 (https://dejure.org/1990,6933)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhalt einer Auflage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 525
  • FamRZ 1990, 1402
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 11.03.2016 - 21 W 152/15

    Zu den Anforderungen an ein im Sinne von § 2271 Abs. 2 BGB bestehendes

    Die Erbenstellung des Beteiligten zu 2) würde durch die Anordnung der Testamentsvollstreckung eingeschränkt (vgl. OLG Köln FamRZ 1990, 1402; OLG Frankfurt am Main WM 1993, 803 [OLG Frankfurt am Main 18.01.1993 - 4 U 173/91] ; Palandt/Weidlich, BGB, 75. Aufl., § 2271 Rn 14).
  • OLG Hamm, 06.11.2000 - 15 W 188/00

    Auswechslung eines im gemeinschaftlichen Testament ernannten

    Aus § 2270 Abs. 3 BGB folgt, dass die in einem gemeinschaftlichen Testament enthaltene Testamentsvollstreckerernennung nicht im Verhältnis der Wechselbezüglichkeit steht (vgl. OLG Köln, FamRZ 1990, 1402, 1403; KG, MDR 1977, 757).

    Es ist deshalb in der Regel davon auszugehen, dass der überlebende Ehegatte die Person eines in einem gemeinschaftlichen Testament ernannten Testamentsvollstreckers auswechseln kann (vgl. OLG Köln, FamRZ 1990, 1402, 1403; KG, MDR 1977, 757; Staudinger/Kanzleiter, a.a.O., § 2270 Rdnr. 19).

    Dies kann etwa bei einer nachträglichen erstmaligen Anordnung der Testamentsvollstreckung der Fall sein, weil darin ein unzulässiger Widerruf einer sonst unbeschränkten Erbeinsetzung liegt, sofern die Auslegung des gemeinschaftlichen Testaments keine entsprechende Befugnis des Überlebenden ergibt (vgl. OLG Frankfurt, WM 1993, 803, 804; BayObLG, FamRZ 1991, 111, 113; OLG Köln, FamRZ 1990, 1402, 1403; KG, MDR 1977, 757; Palandt/Edenhofer, a.a.O., § 2271 Rdnr. 16).

  • OLG Köln, 09.08.2013 - 2 Wx 198/13

    Wechselbezüglichkeit der Erbeinsetzung der Kinder des Erblassers in einem

    Wenn dagegen in einem gemeinschaftlichen Testament durch eine wechselbezügliche Verfügung ein unbeschränkter Erbe eingesetzt worden ist, stellt die erstmalige Anordnung einer Testamentsvollstreckung eine unwirksame beeinträchtigende Verfügung dar (vgl. KG DNotZ 1967, 438; Senat NJW-RR 1991, 525; OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.05.2003 - 20 W 279/01 - juris; OLG Schleswig a.a.O.; Burandt/Rojahn, Erbrecht, 2011, § 2271 Rn. 40).

    In Ermangelung einer Regelung im gemeinschaftlichen Testament muss derjenige, der Rechte aus einer ergänzenden Testamentsauslegung herleiten will, die Anhaltspunkte, die diese rechtfertigen könnten, dartun (Senat NJW-RR 1991, 525).

  • OLG Hamburg, 13.02.2018 - 2 W 22/17

    Gemeinschaftliches Testament: Auslegung hinsichtlich der Befugnis zur freien

    Schließlich stellt die nachträgliche Anordnung einer Testamentsvollstreckung auch eine der Bindungswirkung der wechselbezüglichen Regelungen im Testament zuwiderlaufende Beschränkung - hier: der Schlusserbeneinsetzung der Kinder - dar (OLG Köln, FamRZ 1990, 1402; BayObLG, …
  • OLG Celle, 10.12.2015 - 6 W 204/15

    Nachlassverfahren: Erbscheinsantrag bei testamentarischer Verfügung der

    Anders als die nachträgliche Anordnung von Testamentsvollstreckung (dazu: OLG Köln Beschl. v. 22. Aug. 1990 zu 2 Wx 31/90 bei juris: Rn. 34) beschränkt die Schiedsgerichtsklausel die Einsetzung von Erben durch gemeinschaftliches Testament nicht.
  • OLG Köln, 16.10.2013 - 2 Wx 252/13

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Anerkannt ist auch, dass es sich als mit der Bindungswirkung nicht zu vereinbarende Beeinträchtigung des durch eine wechselbezügliche Verfügung Bedachten darstellen kann, wenn nach dem Tod des Erstversterbenden der überlebende Ehegatte eine Testamentsvollstreckung anordnet (OLG Köln FamRZ 1990, 1402; BayObLG …
  • OLG Düsseldorf, 23.10.1998 - 3 Wx 55/98

    Einsetzung eines Testamentsvollstreckers - Testamentsauslegung

    Das Landgericht hat insoweit zutreffend ausgeführt, daß sich nicht schon aus der einseitigen späteren Erklärung der Erblasserin ergibt, daß die Eheleute K schon seinerzeit den Willen hatten, eine nachträgliche Testamentsvollstreckung zuzulassen (vgl. KG DNotZ 1942, 101; OLG Köln in FamRZ 1990, 1402, 1403).
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