Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.08.1989 - 10 UF 109/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,6398
OLG Köln, 21.08.1989 - 10 UF 109/89 (https://dejure.org/1989,6398)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.08.1989 - 10 UF 109/89 (https://dejure.org/1989,6398)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. August 1989 - 10 UF 109/89 (https://dejure.org/1989,6398)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,6398) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Erklärung eines Verfahrens zu einer Feriensache; Anforderungen an die Beschleunigungsbedürftigkeit einer Unterhaltssache; Voraussetzungen für eine Abänderung der Erstentscheidung des Familiengerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1990, 294
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.12.1984 - IVb ZB 928/80

    Grobe Unbilligkeit eines Versorgungsausgleichs - Internationale Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 21.08.1989 - 10 UF 109/89
    Dabei kann es dahinstehen, ob in tatsächlicher Hinsicht die Voraussetzungen gegeben sind, die nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. z.B. NJW 1985, 1283, 1284) eine Herabsetzung oder einen Ausschluß des Versorgungsausgleichs gemäß § 1587 c BGB zu rechtfertigen vermögen.
  • BGH, 23.03.1988 - IVb ZB 51/87

    Darlegungslast im Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Köln, 21.08.1989 - 10 UF 109/89
    Hieraus folgt zwingend, daß dann, wenn im Erstverfahren eine Kürzung des Ausgleichsbetrages gemäß § 1587 c BGB nicht erfolgt ist, weil damals bereits vorhandene Billigkeitsgründe vom Ausgleichsverpflichteten nicht geltend gemacht (zur Darlegungslast vgl. BGH NJW 1988, 1839) oder vom Familiengericht nicht für durchgreifend erachtet worden sind, auch im Abänderungsverfahren eine Kürzung auf diese Umstände nicht mehr gestützt werden kann.
  • BVerfG, 08.04.1986 - 1 BvR 1186/83
    Auszug aus OLG Köln, 21.08.1989 - 10 UF 109/89
    Damit wollte der Gesetzgebereden verfassungsrechtlichen Bedenken Sorge tragen, die sich daraus ergeben, daß "der schuldrechtliche Versorgungsausgleich die erwünschte eigenstän.- dige Sicherung des wirtschaftlich schwächeren Ehegatten verfehlt" (so BVerfG NJW 1986, 1321, 1322).
  • BGH, 11.10.2006 - XII ZB 39/03

    Berücksichtigung von Härten im Abänderungsverfahren

    Ebenso müssen Umstände, auch wenn sie eine Härte im Sinne des § 1587 c BGB begründen könnten, für das Abänderungsverfahren grundsätzlich unberücksichtigt bleiben, wenn sie im Rahmen der Erstentscheidung nicht zu einer Herabsetzung oder zu einem Ausschluss des Versorgungsausgleichs geführt haben, obwohl sie auf schon damals abgeschlossenen Tatbeständen beruhten (OLG Köln FamRZ 1990, 294, 295; Johannsen/Henrich /Hahne aaO).
  • OLG Zweibrücken, 18.10.2001 - 6 UF 20/00

    Versorgungsausgleich: Abänderung einer Entscheidung - Pflichten des

    Der Senat schließt sich der - strengeren - Auffassung an, wonach eine erstmalige Anwendung der Härteklausel wegen eines im Erstverfahren bereits bestehenden, aber nicht geltend gemachten Umstands nicht (mehr) möglich ist (vgl. hierzu Dörr, in: MünchKomm zum BGB , 4. Aufl., Rdn. 10 zu § 10 a VAHRG ; OLG Köln, FamRZ 1990, 294 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht