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Rechtsprechung
   BayObLG, 13.02.1990 - BReg. 1a Z 61/89   

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https://dejure.org/1990,1402
BayObLG, 13.02.1990 - BReg. 1a Z 61/89 (https://dejure.org/1990,1402)
BayObLG, Entscheidung vom 13.02.1990 - BReg. 1a Z 61/89 (https://dejure.org/1990,1402)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Februar 1990 - BReg. 1a Z 61/89 (https://dejure.org/1990,1402)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht mehr im Vollbesitz der geistigen Kräfte; Anhaltende Testierunfähigkeit der Erblasserin; Erbringung des Beweises für ein "lucides Intervall"; Voraussetzungen einer Testierunfähigkeit; Testierunfähigkeit aufgrund eines seit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2229 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1990, 801
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 27.03.1991 - BReg. 1a Z 80/88

    Anwendbarkeit deutschen Erbrechts; Testierunfähigkeit des Erblassers; Verteilung

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  • BayObLG, 19.11.1998 - 1Z BR 93/98

    Anforderungen an die Feststellung der Testierunfähigkeit eines Erblassers

    Es hat auch geprüft, ob der Sachverständige von dem Sachverhalt ausgegangen ist, den es selbst für erwiesen gehalten hat (vgl. BayObLGZ 1995, 383/391 und FamRZ 1990, 801 /802).

    Allerdings kann ein erster Anschein für die Testierunfähigkeit zu diesem Zeitpunkt sprechen, wenn eine Überzeugung dahin besteht, daß der Erblasser in dem Zeitraum vor und nach der Testamentserrichtung anhaltend testierunfähig gewesen ist und somit nur die Möglichkeit in Betracht kommt, er habe das Testament während einer vorübergehenden Besserung des Geisteszustands in der Art eines lichten Intervalls errichtet (BayObLGZ 1979, 256/266, BayObLG FamRZ 1990, 801/803 m.w.N.).

    Die Entscheidung hierüber lag in seinem pflichtgemäßem Ermessen (BayObLG FamRZ 1990, 801/802).

    Die Voraussetzungen, unter denen die Einholung eines weiteren Gutachtens ausnahmsweise geboten sein kann (vgl. dazu Bay9bLG FamRZ 1990, 801/803 und 1991, 1237/1239), lagen hier nicht vor.

  • BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95

    Testierfähigkeit bei Aufhebung eines Erbvertrags durch gemeinschaftliches

    Die Beweiswürdigung kann nur dahin nachgeprüft werden, ob das Landgericht bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen.Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder die Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner ob es die.Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (BayObLGZ 1982, 309, 313, BayObLG FamRZ 1990, 801, 802 und ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BayObLG, 22.04.1992 - 1Z BR 35/92

    Zuloässigkeitsvoraussetzungen der sofortigen Beschwerde; Beschwerdeberechtigung

    Diese darf nur in beschränktem Umfang nachgeprüft werden, nämlich ob das Beschwerdegericht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, die Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen oder ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLGZ 1989, 327/329 und BayObLG FamRZ 1990, 801/802).

    Sachverständigengutachten unterliegen der freien Beweiswürdigung, die vom Gericht der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler überprüft werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 801/802 m. w. Nachw.).

    Eine erneute Begutachtung kommt nur bei besonders schwierigen Fragen oder groben Mängeln des vorliegenden Gutachtens in Betracht sowie dann, wenn Zweifel an der Sachkunde des Gutachters bestehen oder wenn ein anderer Gutachter über Forschungsmittel verfügt, die denen des früheren überlegen sind (vgl. zu allem BayObLG FamRZ 1990, 801/802 f. m. w. Nachw.).

  • BayObLG, 11.04.1996 - 1Z BR 163/95

    Beweislast für die Testierfähigkeit eines Erblassers

    Es hat das Gutachten, das keine Mängel oder Widersprüche aufweist und sich mit den im Verfahren ermittelten Tatsachen eingehend auseinandersetzt, selbst gewürdigt (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 801, 802) und ist ihm gefolgt.
  • OLG München, 29.04.2009 - 20 U 5261/08

    Erbschaftsstreit: Anforderungen an den Nachweis der Erbunwürdigkeit des weiteren

    Im Wege des Anscheinsbeweises kann zwar ausnahmsweise von der Testierunfähigkeit dann ausgegangen werden, wenn diese zwar für einen vor und für einen danach liegenden Zeitpunkt, nicht jedoch für die Testamentserrichtung festgestellt werden kann (OLG Karlsruhe OLGZ 1982, 280; BayObLG FamRZ 1990, 801, 803; OLG Köln NJW-RR 1991, 1412).
  • BayObLG, 29.01.1996 - 1Z BR 114/95

    Geschäftsfähigkeit als Voraussetzung der Ausübung eines erbvertraglich

    aa) Die Frage, ob die Voraussetzungen der Testierunfähigkeit (§ 2229 Abs. 4 BGB ) gegeben sind, liegt im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 801, 802; ständige Rechtsprechung).

    cc) Das Landgericht hat geprüft, ob sich die Erblasserin am 6.4.1992 in einem Zustand verbesserter intellektueller Leistungsfähigkeit (lichtes Intervall, vgl. BayObLG FamRZ 1990, 801, 802; Wetterling/Neubauer/Neubauer ZEV 1995, 46, 49) befunden habe und demzufolge bei Abgabe der Rücktrittserklärung geschäftsfähig gewesen sei (vgl. Palandt/Heinrichs § 104 Rn. 4).

  • BayObLG, 15.05.1991 - BReg. 1a Z 45/90

    Eigenhändig geschriebene und unterschriebene letztwillige Verfügung; Zweifel an

    Die Frage, ob die Voraussetzungen der Testierunfähigkeit gegeben sind, liegt im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLG FamRZ 1990, 801/802).

    Daß es sich diese Gewißheit nicht verschaffen konnte, geht zu Lasten der Beteiligten zu 1 und 2, die sich auf die Unwirksamkeit des "langen Testaments" berufen (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 801/803).

  • BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93

    Erbrechtliche Ausgestaltung der Wirksamkeit eines handschriftlich verfassten

    Die hierzu getroffene Entscheidung des Gerichts der Tatsacheninstanz darf daher im Verfahren der weiteren Beschwerde nur in beschränktem Umfang, nämlich nur auf Rechtsfehler nachgeprüft werden (ständ. Rechtspr.; vgl. BayObLGZ 1989, 327, 329 und BayObLG, FamRZ 1990, 801, 802, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 12.09.1995 - 1Z BR 59/95

    Testierfähigkeit einer Person, die sich in Betreuung befindet; Einsetzung einer

    Es hat das Gutachten, das keine Mängel oder Widersprüche aufweist, eigenständig gewürdigt (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 801/802).
  • BayObLG, 12.02.1992 - 1Z BR 9/92

    Testierfähigkeit einer Erblasserin; Zurechnung der Kenntnis über eine

  • BayObLG, 23.09.1994 - 1Z BR 91/94

    Testierfähigkeit des Erblassers; Lese- und Schreibfähigkeit des Erblassers;

  • BayObLG, 10.03.1993 - 1Z BR 82/92

    Unwirksamkeit eines Testaments wegen Testierunfähigkeit; Neuer Tatsachenvortrag

  • BayObLG, 31.07.1997 - 1Z BR 136/96

    Testierfähigkeit bei sachverständig festgestellter psychischer Leistungsminderung

  • BayObLG, 29.05.1991 - BReg. 1 Z 8/91

    Einholung eines Schriftsachverständigengutachtens; Vorüberlegungen/Entwurf eines

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Rechtsprechung
   BayObLG, 05.03.1990 - BReg. 1a Z 17/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2979
BayObLG, 05.03.1990 - BReg. 1a Z 17/90 (https://dejure.org/1990,2979)
BayObLG, Entscheidung vom 05.03.1990 - BReg. 1a Z 17/90 (https://dejure.org/1990,2979)
BayObLG, Entscheidung vom 05. März 1990 - BReg. 1a Z 17/90 (https://dejure.org/1990,2979)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Anordnung einer Nachlasspflegschaft; Wirkungen von Zweifeln hinsichtlich der Testierfähigkeit eines Erblassers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 632
  • FamRZ 1990, 801 (Ls.)
  • Rpfleger 1990, 257
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 04.01.1989 - 2 Wx 39/88

    Beschwerde gegen die Anordnung einer Nachlasspflegschaft; Auslegung des Begriffs

    Auszug aus BayObLG, 05.03.1990 - BReg. 1a Z 17/90
    Dem Nachlaß- und dem Beschwerdegericht unbekannt ist der Erbe auch dann, wenn mehrere Personen als Erben in Betracht kommen und sich der Tatrichter nicht ohne umfangreiche Ermittlungen davon überzeugen kann, wer von ihnen der wahre Erbe ist (BayObLGZ 1960, 405/406, OLG Köln FamRZ 1989, 435/436, jeweils m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 05.06.1992 - 1Z BR 21/92

    Wiederinkraftsetzung eines widerrufenen privatschriftlichen Testaments

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  • BayObLG, 11.09.1995 - 1Z BR 113/95

    Anordnung der Nachlasspflegschaft bei Ungewissheit über die Bestimmung des Erben

    Ob der Erbe "unbekannt" ist und ob ein Fürsorgebedürfnis besteht, ist vom Standpunkt des Nachlaßgerichts bzw. des im Beschwerdeverfahren an seine Stelle tretenden Beschwerdegerichts aus zu beurteilen (BayObLG Rpfleger 1990, 257 , OLG Köln FamRZ 1989, 547/548), wobei der Kenntnisstand im Zeitpunkt der Entscheidung über die Sicherungsmaßnahme maßgebend ist (BayObLG bei Stanglmair Rpfleger 1975, 47; Staudinger/Marotzke BGB 13. Aufl. § 1960 Rn. 8).
  • OLG München, 29.03.2007 - 31 Wx 6/07

    Nachlasspflegschaft bei Streit um Testierfähigkeit der Erblasserin

    Ob der Erbe "unbekannt" ist und ob ein Fürsorgebedürfnis besteht, ist vom Standpunkt des Beschwerdegerichts aus unter Zugrundelegung des Kenntnisstandes im Zeitpunkt der Entscheidung über die Sicherungsmaßnahme zu beurteilen (BayObLG FamRZ 1996, 308; BayObLG Rpfleger 1990, 257).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 16.03.1990 - BReg. 1a Z 40/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1840
BayObLG, 16.03.1990 - BReg. 1a Z 40/89 (https://dejure.org/1990,1840)
BayObLG, Entscheidung vom 16.03.1990 - BReg. 1a Z 40/89 (https://dejure.org/1990,1840)
BayObLG, Entscheidung vom 16. März 1990 - BReg. 1a Z 40/89 (https://dejure.org/1990,1840)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit eines Ehevertrages und Erbvertrages mangels Geschäftsfähigkeit und Testierfähigkeit; Erteilung eines Erbscheins auf Grund gesetzlicher Erbfolge; Bewilligung einer Vergütung für den Nachlaßpfleger ; Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 1789, 1836, § 1915 Abs. 1, §§ 1960, 1962

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1990, 801
  • Rpfleger 1990, 300
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 06.08.1985 - BReg. 1 Z 17/85

    Festsetzung der Nachlasspflegervergütung; Bewertung der Tätigkeit des

    Auszug aus BayObLG, 16.03.1990 - BReg. 1a Z 40/89
    Ist der Nachlaßpfleger mit Rücksicht auf seinen Beruf bestellt worden, erfordert es der Grundsatz der Billigkeit, bei Festsetzung der Vergütung wohlwollend zu verfahren (BayObLGZ 1983, 96, 98 f.; BayObLG, FamRZ 1986, 107, jeweils m. w. N.).

    Das Gericht der weiteren Beschwerde kann diese Entscheidung nur begrenzt, nämlich auf Rechtsfehler überprüfen, nicht jedoch auf ihre Angemessenheit und Zweckmäßigkeit (BayObLGZ 1983, 96, 99 und BayObLG, FamRZ 1986, 107).«.

  • BayObLG, 21.04.1983 - BReg. 3 Z 102/82

    Anforderungen an die Berechnung der Vergütung eines Vormunds; Anforderungen an

    Auszug aus BayObLG, 16.03.1990 - BReg. 1a Z 40/89
    Ist der Nachlaßpfleger mit Rücksicht auf seinen Beruf bestellt worden, erfordert es der Grundsatz der Billigkeit, bei Festsetzung der Vergütung wohlwollend zu verfahren (BayObLGZ 1983, 96, 98 f.; BayObLG, FamRZ 1986, 107, jeweils m. w. N.).

    Das Gericht der weiteren Beschwerde kann diese Entscheidung nur begrenzt, nämlich auf Rechtsfehler überprüfen, nicht jedoch auf ihre Angemessenheit und Zweckmäßigkeit (BayObLGZ 1983, 96, 99 und BayObLG, FamRZ 1986, 107).«.

  • BayObLG, 20.12.1990 - 1a BReg Z 69/90

    Voraussetzungen der Zahlung einer Vergütung für einen Nachlasspfleger; Umfang der

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  • OLG Frankfurt, 23.11.1992 - 20 W 305/91

    Ermessensentscheidung und pflichtgemäße Ermessensausübung eines Gerichts

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  • OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 88/05

    Entschädigung des Betreuers bei Aufhebung der Betreuung als ungerechtfertigt

    Grundlage des Vergütungsanspruchs des Betreuers ist allein die Mühewaltung, die weder durch formell-rechtliche oder materiell-rechtliche Mängel bei der Bestellung des Betreuers noch durch die nachträgliche Aufhebung der Bestellung wegen solcher Mängel beseitigt wird (vgl. BayObLGZ 1959, 328/329 = FamRZ 1960, 80 [LSe]; BayObLG FamRZ 1990, 801 und FamRZ 1997, 701/702; im gleichen Sinne auch BayObLG FamRZ 1999, 1603 für die Festsetzung der Vergütung des Nachlasspflegers).
  • BayObLG, 24.01.1997 - 3Z BR 328/96

    Betreuervergütung aus dem Vermögen des Betreuten trotz Aufhebung der

    Grundlage des Vergütungsanspruchs des Betreuers ist allein die Mühewaltung (vgl. BayObLGZ 1959, 328/329; BayObLG bei Goerke Rpfleger 1981, 280/281; BayObLG FamRZ 1990, 801 ), die weder durch formell-rechtliche oder materiell-rechtliche Mängel bei der Bestellung des Betreuers noch durch die nachträgliche Aufhebung der Bestellung wegen solcher Mängel beseitigt wird (vgl. BayObLGZ 1959, 328/329; BayObLG FamRZ 1990, 801 ).
  • OLG Karlsruhe, 28.09.2001 - 16 WF 113/01

    Zu den Voraussetzungen der wirksamen Bestellung eines Umgangspflegers

    Die Bewilligung einer Vergütung für den Pfleger setzt dessen wirksame Bestellung voraus (KGJW 1934, 1581; BayObLG FamRZ 1990, 801; BayObLG FamRZ 1992, 854; MK/Schwab, BGB, 3. Aufl., § 1836 Rn. 7; Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl., § 1836 Rn. 8; Staudinger/Engler, Bearbeitung 1990, § 1836 Rn. 10; Soergel/Damrau, BGB, 12. Aufl., § 1836 Rn. 12; Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 1836 Rn. 43).
  • BayObLG, 16.10.1997 - 3Z BR 275/97

    Vergütung des Verfahrenspflegers

    Grundlage des Vergütungsanspruchs des Verfahrenspflegers ist allein die Mühewaltung (vgl. BayObLGZ 1959, 328/329; FamRZ 1990, 801 ), die weder durch formell-rechtliche noch durch materiell-rechtliche Mängel bei der Pflegerbestellung beseitigt wird (vgl. BayObLGZ 1959, 328/329, BayObLG FamRZ 1990, 801 ).
  • OLG Köln, 10.12.1990 - 2 Wx 51/90

    Beschwerde gegen den Kostenansatz eines Nachlasspflegers wegen der Anfechtung

    auch Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der festgesetzten Vergütung überprüfen (vgl. BayObLG FamRZ 1986, 107 und FamRZ 1990, 801).
  • BayObLG, 20.02.1997 - 1Z BR 229/96

    Vergütung des Pflegers bei mehreren Pfleglingen - Vergütung des

    Ist der Pfleger mit Rücksicht auf seinen Beruf bestellt, so erfordert es die Billigkeit, bei der Festsetzung der Vergütung wohlwollend zu verfahren (BayObLG FamRZ 1990, 801 und BayObLGZ 1993, 325/327).
  • BayObLG, 11.05.1999 - 1Z BR 36/99

    Festsetzung der Vergütung des Nachlasspflegers

    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats setzt die Bewilligung einer Vergütung für den Nachlaßpfleger nur dessen wirksame Bestellung voraus, nicht aber, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Nachlaßpflegschaft gemäß § 1960 BGB vorgelegen haben; denn Grundlage der Vergütungsbewilligung ist die Mühewaltung des Nachlaßpflegers, die durch Mängel der Pflegschaftsanordnung nicht beseitigt wird (BayObLGZ 1993, 325/327, FamRZ 1990, 801 und 1997, 701; Palandt/Edenhofer BGB 58. Aufl. § 1836 Rn. 21).
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