Rechtsprechung
OLG Hamburg, 14.03.1991 - 15 UF 157/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242 § 1408 Abs. 2 § 1585c; HausratsVO § 5
Geltendmachung des ehevertraglichen Verzichts auf nachehelichen Unterhalt - Jurion(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Scheidungsfolgesachen; Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs durch notarielle Vereinbarung; Entscheidung über die elterliche Sorge nach dem Grundsatz der Erziehungskontinuität; Wirksamer Unterhaltsverzicht durch notariellen Vertrag; Verstoß gegen Treu und Glauben durch Berufung auf einen vereinbarten Unterhaltsverzicht ; Zuweisung der Ehewohnung an einen Ehegatten; Entgeltanspruch eines Ehegatten für die Nutzung seines Eigentumsanteiles
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg - 278 F 64/88
- OLG Hamburg, 14.03.1991 - 15 UF 157/89
Papierfundstellen
- FamRZ 1991, 1317
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 08.05.1996 - XII ZR 254/94
Ausgleich unter Ehegatten für die Aufgabe eines dinglichen Wohnrechts
Die Klägerin hat davon abgesehen, sich während der Trennung oder in Zusammenhang mit der Scheidung wegen einer Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung an den Hausratsrichter zu wenden, um gegebenenfalls die Zubilligung einer Nutzungsentschädigung durchzusetzen, sofern sie die Wohnung dem Beklagten zur alleinigen Nutzung hatte überlassen müssen (vgl. § 1361b Abs. 2 BGB, MünchKomm/Müller-Gindullis 3. Aufl. § 4 6. DVO EheG Rdn. 8, OLG Hamburg FamRZ 1991, 1317, 1319). - BGH, 18.09.1996 - XII ZB 206/94
Wirksamkeit eines Verzichts auf den Versorgungsausgleich
Nach den zutreffenden Ausführungen des Oberlandesgerichts ist die Ehefrau in der Lage, nach dem Scheitern der Ehe, die nicht von langer Dauer war, noch in erheblichem Umfang Versorgungsanwartschaften zu ihren bereits vorhandenen hinzuzuerwerben (s.a. OLG Hamburg FamRZ 1991, 1317). - OLG Stuttgart, 21.10.1997 - 17 UF 96/97
Wirksamkeit einer Vereinbarungen über den Ausschluß des Versorgungsausgleichs und …
Überdies ist die Prognose, in welcher wirtschaftlichen Lage sich die Antragsgegnerin im Alter befinden wird, derzeit mit so viel Unsicherheiten belastet, dass hieraus die Treuwidrigkeit einer Berufung auf den Ausschluss des Versorgungsausgleichs nicht hergeleitet werden kann (…BGH, aaO.; OLG Hamburg, FamRZ 1991, 1317 ). - OLG Hamburg, 21.11.1995 - 2 UF 31/94
Wiederaufleben des Unterhaltsanspruchs trotz Unterhaltsverzichts
Doch wurde immer wieder ausgeführt, dass "insbesondere" solche Fälle von dem Grundsatz erfasst würden (BGH, FamRZ 1987, 46 ; 1991, 306; 1992, 1403; OLG Hamburg - 15. ZS -, FamRZ 1991, 1317 ; vgl. aber auch BGH, FamRZ 1995, 291 ).