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BGH, 18.12.1991 - XII ZR 2/91 |
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Feststellung des für die ehelichen Lebensverhältnisse maßgebenden Einkommens - Maßgeblichkeit von der Vermögensbildung dienenden Versicherungsbeiträgen eines Ehepartners für das den Unterhalt bestimmende Einkommen - Mutwillige Bedürftigkeit eines Ehepartners durch ...
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BGB § 1577 Abs. 1, § 1570
Obliegenheiten des geschiedenen Ehegatten im Hinblick auf nachehelichen Unterhalt
Papierfundstellen
- NJW 1992, 1044
- MDR 1992, 782
- FamRZ 1992, 423
Wird zitiert von ... (48) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 19.02.1986 - IVb ZR 13/85
Minderung der Bedürftigkeit durch Kaiptalerträge
Auszug aus BGH, 18.12.1991 - XII ZR 2/91
Die tatsächliche Anlage des Vermögens muß sich als eindeutig unwirtschaftlich darstellen, ehe der Unterhaltsberechtigte auf eine andere Anlageform und daraus erzielbare Beträge verwiesen werden kann (vgl. Senatsurteile vom 19. Februar 1986 aaO S. 440 …und vom 5. März 1986 aaO S. 561).Eine solche Berücksichtigung der Preissteigerungsrate steht indessen im Widerspruch zur Rechtsprechung des Senats, wonach Kapitalerträge die Bedürftigkeit in der Höhe mindern, in der sie dem Ehegatten nach Abzug von Werbungskosten und Steuern tatsächlich zufließen, und nicht noch einem Abzug zum Ausgleich inflationsbedingter Wertverluste unterliegen {Senatsurteil vom 19. Februar 1986 - IVb ZR 13/85 - FamRZ 1986, 441).
Das entspricht dem im Senatsurteil vom 19. Februar 1986 (aaO S. 441) dargelegten Rechtsstandpunkt, an dem der Senat festhält.
- BGH, 01.10.1986 - IVb ZR 68/85
Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens
Auszug aus BGH, 18.12.1991 - XII ZR 2/91
Damit hat der für die Beitragszahlung benötigte Teil des Einkommens die ehelichen Lebensverhältnisse nicht bestimmt, sondern ist entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts bei der Unterhaltsbemessung außer Betracht zu lassen (vgl. Senatsurteil vom 1. Oktober 1986 - IVb ZK 68/85 - FamRZ 1987, 36, 39).Soweit es um die Beiträge zur Lebensversicherung geht, die der Tilgung der Kredite dienen, ergibt sich das schon daraus, daß es nicht zu den Zwecken des Ehegattenunterhalts gehört, dem Unterhaltsberechtigten die Bildung von Vermögen zu ermöglichen, auch wenn der Unterhaltsverpflichtete dazu in der Lage ist (vgl. Senatsurteil vom 1. Oktober 1986 - IVb ZR 68/85 - FamRZ 1987, 36, 39).
- BGH, 05.03.1986 - IVb ZR 12/85
Unterhaltsmindernde Berücksichtigung der Verwendung geerbten Kapitalvermögens zur …
Auszug aus BGH, 18.12.1991 - XII ZR 2/91
Sofern die Urteile des Senats vom 19. Februar 1986 (IVb ZR 16/85 - FamRZ 1986, 439, 441) und vom 5, März 1986 (IVb ZR 12/85 - FamRZ 1986, 560, 562) anders zu verstehen seien, könne ihnen nicht gefolgt werden.
- BGH, 19.02.1986 - IVb ZR 16/85
Minderung der Bedürftigkeit durch Erträge aus einer Vermögensumschichtung
Auszug aus BGH, 18.12.1991 - XII ZR 2/91
Sofern die Urteile des Senats vom 19. Februar 1986 (IVb ZR 16/85 - FamRZ 1986, 439, 441) und vom 5, März 1986 (IVb ZR 12/85 - FamRZ 1986, 560, 562) anders zu verstehen seien, könne ihnen nicht gefolgt werden. - BGH, 12.07.1989 - IVb ZR 66/88
Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts
Auszug aus BGH, 18.12.1991 - XII ZR 2/91
Ein Teil dieser Beträge ist für den Wohnbedarf der Kinder bestimmt und deckt daher die der Ehefrau selbst erwachsenden Wohnkosten entsprechend (vgl. Senatsurteil vom 12. Juli 1989 - IVb ZR 66/88 - FamRZ 1989, 1160, 1163). - BGH, 05.06.1985 - IVb ZR 27/84
Anspruch auf Zahlung eines Prozeßkostenvorschusses nach Beendigung des Prozesses
Auszug aus BGH, 18.12.1991 - XII ZR 2/91
Denn die Unterhaltspflicht umfaßt grundsätzlich nicht die Verpflichtung, Schulden des anderen Ehegatten zu tilgen (Senatsurteil vom 5. Juni 1985 - IVb ZR 27/84 - FamRZ 1985, 902 m.w.N.). - BGH, 04.04.1984 - IVb ZR 77/82
Anspruch auf nachehelichen Unterhalt - Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung …
Auszug aus BGH, 18.12.1991 - XII ZR 2/91
Aus der Verpflichtung des Unterhaltsschuldners, für den angemessenen Wohnbedarf des Unterhaltsberechtigten zu sorgen, kann kein Anspruch auf Ermöglichung des Erwerbs von Wohneigentum und Zahlung von Unterhalt hergeleitet werden, der die laufenden losten der Finanzierung eines solchen Eigentumserwerbs deckt (vgl. Senatsurteil vom 4. April 1984 - IVb ZR 77/82). - BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 79/89
Nachehelicher Unterhalt bei Pflege und Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes
Auszug aus BGH, 18.12.1991 - XII ZR 2/91
Das ist frei von rechtlichen Bedenken (vgl. Senatsurteil vom 13. Dezember 1989 - IVb ZR 79/89 - FamRZ 1990, 492, 493 f.) und wird auch von der Revision nicht in Zweifel gezogen.
- BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02
Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen
Zudem wird bei einer solchen Betrachtung übersehen, daß ein Einkommen in der vom Oberlandesgericht festgestellten Höhe - auch und gerade vom Standpunkt eines vernünftigen Betrachters - üblicherweise nicht allein zu Konsumzwecken eingesetzt wird, sondern zu einem nicht unerheblichen Teil der Vermögensbildung dient (vgl. Senatsurteile vom 1. Oktober 1986 - IVb ZR 68/85 - FamRZ 1987, 36, 39 und vom 18. Dezember 1991 - XII ZR 2/91 - FamRZ 1992, 423, 424). - BGH, 18.05.2022 - XII ZB 325/20
Kindesunterhalt: Ausgleich der kostenfreien Zurverfügungstellung von Wohnraum im …
Dabei erhöht der für das Kind geleistete Barunterhalt durch den darin enthaltenen Mietkostenzuschuss den Wohnwert des mietfrei wohnenden Betreuungselternteils bei der Berechnung des Trennungs- bzw. Ehegattenunterhalts (…vgl. Senatsurteile vom 31. Oktober 2012 - XII ZR 30/10 - FamRZ 2013, 191 Rn. 26 mwN; vom 18. Dezember 1991 - XII ZR 2/91 - FamRZ 1992, 423, 424 mwN und vom 12. Juli 1989 - IVb ZR 66/88 - FamRZ 1989, 1160, 1163). - BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03
Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Kindesunterhalts
Denn die von ihm geschuldeten Unterhaltsbeträge nach der Düsseldorfer Tabelle schließen nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch den Wohnbedarf des Kindes mit ein (Senatsurteile vom 18. Dezember 1991 - XII ZR 2/91 - FamRZ 1992, 423, 424 [unter 4 a] und vom 12. Juli 1989 - IVb ZR 66/88 - FamRZ 1989, 1160, 1163;… Wendl/Scholz Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 6. Aufl. § 2 Rdn. 214).
- BGH, 05.04.2000 - XII ZR 96/98
Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung nachehelichen Unterhalts
- BGH, 23.11.2005 - XII ZR 51/03
Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse bei Anfall einer Erbschaft nach …
Ist die Altersversorgung des Unterhaltspflichtigen allerdings schon auf andere Weise gesichert, dienen Lebensversicherungen der Vermögensbildung und haben deshalb bei der Unterhaltsbemessung unberücksichtigt zu bleiben, es sei denn, die ehelichen Lebensverhältnisse wären hiervon bereits geprägt gewesen (vgl. Senatsurteil vom 18. Dezember 1991 - XII ZR 2/91 - FamRZ 1992, 423, 424). - OLG Celle, 06.08.2009 - 17 UF 210/08
Umfang der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils; Pflicht des …
Bei der Ermittlung des Altersvorsorgeunterhalts ist allerdings zu beachten, dass ein Vorsorgeunterhalt nicht verlangt werden kann, soweit der eigene Bedarf durch die auch im Alter fließenden Kapitaleinkünfte gedeckt ist (BGH Urteil vom 18. Dezember 1991 - XII ZR 2/91 - FamRZ 1992, 423, 425). - BGH, 29.03.1995 - XII ZR 45/94
Berücksichtigung und Bewertung des Wohnvorteils
Solange sich die Eheleute dabei in einem Rahmen gehalten haben, der vom Standpunkt eines vernünftigen Betrachters aus - nach einem objektiven Maßstab - wirtschaftlich sinnvoll und angemessen erscheint (vgl. Senatsurteile vom 4. November 1981 - IVb ZR 624/80 = FamRZ 1982, 151, 152; vom 12. Juli 1989 - IVb ZR 66/88 = FamRZ 1989, 1160, 1161; auch vom 18. Dezember 1991 - XII ZR 2/91 = FamRZ 1992, 423, 424), bestimmt ihr tatsächliches Konsumverhalten während des ehelichen Zusammenlebens auch den für § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB maßgeblichen ehelichen Lebensstandard. - BGH, 22.10.1997 - XII ZR 12/96
Berücksichtigung von Wohnvorteilen bei der Berechnung des Unterhalts
Der Senat stellt klar, daß dem Senatsurteil vom 18. Dezember 1991 (XII ZR 2/91 FamRZ 1992, 423, 425) nichts Gegenteiliges entnommen werden kann.Um Zahlungen, die der Rückführung des Darlehens und damit der Vermögensbildung des Unterhaltsberechtigten dienen, ist der Wohnvorteil dagegen nicht zu kürzen, weil es nicht zu den Zwecken des Ehegattenunterhalts gehört, dem Unterhaltsberechtigten die Bildung von Vermögen zu ermöglichen (vgl. Senatsurteil vom 18. Dezember 1991 aaO S. 424 m.N.).
Die tatsächliche Anlage des Vermögens muß sich als eindeutig unwirtschaftlich darstellen (Senatsurteile vom 18. Dezember 1991 aaO S. 425 …und vom 4. November 1987 aaO S. 149 m.w.N. aus der Rechtsprechung des Senats).
Reichte das Kapital nicht aus, um den Erwerb des Einfamilienhauses zu ermöglichen, und mußte deshalb ein Teil des Kaufpreises finanziert werden, so sind die Kosten der Finanzierung im vorliegenden Fall 416, 90 DM monatlich von dem Mietwert des Hauses abzuziehen, bevor der Mietwert in Relation gesetzt wird zu dem möglichen Ertrag des Kapitals (Senatsurteil vom 18. Dezember 1991 aaO S. 425).
- BGH, 03.05.2001 - XII ZR 62/99
Abweisung eines im Wege der Leistungsklage geltend gemachten Unterhaltsbegehrens
Die tatsächliche Anlage des Vermögens muß sich als eindeutig unwirtschaftlich darstellen, ehe der Unterhaltsberechtigte auf eine andere Anlageform und daraus erzielbare Beträge verwiesen werden kann (Senatsurteile vom 18. Dezember 1991 - XII ZR 2/91 - FamRZ 1992, 423 ff. …und vom 22. Oktober 1997 - XII ZR 12/96 - aaO S. 89). - BGH, 19.11.2014 - XII ZB 478/13
Trennungsunterhalt: Nachforderung "vergessenen" Altersvorsorgeunterhalts
Bei überdurchschnittlich günstigen wirtschaftlichen Verhältnissen kann - wie das Beschwerdegericht zutreffend ausführt - ein mögliches Motiv für die Beschränkung auf den Elementarunterhalt auch darin gesehen werden, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte aus der vermögens- und güterrechtlichen Auseinandersetzung der Eheleute den Zuwachs eines erheblichen Kapitalvermögens erwartet, mit dem er sich für das Alter ausreichend versorgt sieht und der deshalb die gesonderte Geltendmachung eines Altersvorsorgebedarfs bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise entbehrlich erscheinen lässt (zur Auswirkung von Kapitaleinkünften auf den Altersvorsorgebedarf vgl. Senatsurteil vom 18. Dezember 1991 - XII ZR 2/91 - FamRZ 1992, 423, 425). - OLG Nürnberg, 16.07.2020 - 10 UF 1286/19
Nachehelicher Ehegattenunterhalt - Bewertung des Wohnvorteils einer …
- BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97
Bemessung des Altersvorsorgeunterhalts bei sozialversicherungsfreier …
- OLG Saarbrücken, 09.04.2008 - 9 UF 4/06
Zeitliche Befristung eines nachehelichen Unterhaltes
- OLG Koblenz, 17.04.2002 - 9 UF 561/01
Keine Anrechnung der Zurverfügungstellung einer unentgeltlichen Wohnmöglichkeit …
- OLG Karlsruhe, 06.05.2004 - 16 UF 151/03
Trennungsunterhalt: Berücksichtigung der Tilgung eines Darlehens zur …
- BGH, 21.04.1993 - XII ZR 248/91
Pflichtteilsanspruch des unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten - …
- OLG Koblenz, 20.12.2017 - 13 UF 202/17
Trennungsunterhaltsverfahren: Konkrete Unterhaltsbedarfsermittlung; Darlegungs- …
- OLG Zweibrücken, 15.06.2001 - 2 UF 176/00
Nachehelicher Unterhalt - Billigkeitsgründe - Krankheit
- OLG Frankfurt, 13.03.2001 - 1 WF 285/00
Sparquote, eheprägend
- OLG Hamm, 14.07.2005 - 3 UF 10/04
Kriterien für die Bestimmung einer angemessenen Höhe des …
- OLG Oldenburg, 03.07.2012 - 12 U 61/10
Anforderungen an die Sittenwidrigkeit eines Grundstücksübertragungsvertrages …
- OLG Hamm, 07.02.2007 - 5 UF 111/06
Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages, der mit einer schwangeren Frau kurz vor dem …
- OLG Hamm, 23.08.1993 - 4 UF 418/92
Nachehelicher Unterhalt; Kinderbetreuung durch den unterhaltsberechtigten …
- OLG München, 12.10.1999 - 4 UF 57/99
Berücksichtigung von Aufwendungen auf ein Grundstück beim Zugewinnausgleich; …
- OLG Koblenz, 18.02.2003 - 11 UF 88/02
Berücksichtigung überobligatorisch erzielter Einkünfte des Unterhaltsberechtigten
- VG Freiburg, 26.11.2002 - 8 K 1250/01
Zins- und Tilgungszahlungen für das Eigenheim und Unterhalt für die Kinder
- OLG Bamberg, 05.03.1992 - 2 UF 93/91
Fiktive Zinserträge bei Bemessung des nachehelichen Unterhalts
- OLG Düsseldorf, 17.07.2003 - 9 UF 4/03
Unterhaltsrechtliche Obliegenheit zur Aufnahme einer Nebentätigkeit
- OLG Koblenz, 14.10.1999 - 13 UF 140/99
Berücksichtigung des von Zuschlägen aufgrund Tätigkeit im Ausland bei der …
- OLG Karlsruhe, 06.02.1996 - 18 UF 155/94
Unterhaltsberechnung bei nicht auseinandergesetzter Ehegemeinschaft
- OLG Hamm, 23.06.1999 - 5 UF 190/98
Berücksichtigung trennungsbedingter Vermögensumschichtung bei Trennungsunterhalt
- OLG Hamm, 25.02.2000 - 11 UF 93/99
Scheidungsunterhalt - Bedürftigkeit - Billigkeitsabwägung - Auszahlung von …
- OLG München, 12.02.1996 - 12 WF 570/96
- OLG Karlsruhe, 23.02.1995 - 2 UF 225/92
Rechtswirkung des Verbundurteils wegen Kindesunterhalts des Kreisgerichts der …
- OLG München, 03.06.1996 - 12 WF 802/96
Berücksichtigung des Wohnwerts in der Wohnung des Unterhaltsberechtigten sowie …
- OLG Hamm, 07.04.2000 - 11 UF 50/99
Zur Bemessung des nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen Lebensbedingungen.
- OLG Koblenz, 04.10.1999 - 13 UF 140/99
Auslandszuschlag; Kaufkraftausgleich; Mietzuschuß; Auswärtiger Dienst; …
- OLG Koblenz, 11.05.1995 - 11 UF 917/94
Sättigungsgrenze bei sehr hohen Einkünften
- OLG Düsseldorf, 09.02.1996 - 6 UF 38/95
Feststellung des eheangemessenen Bedarfs bei überdurchschnittlich hohem …
- OLG Karlsruhe, 18.03.1993 - 2 UF 291/91
Unterhalt; Wohnwert; Miteigentum; Haus; Grundstück; Anrechnung
- VG Sigmaringen, 17.06.2003 - 4 K 599/03
Unterhaltsvorschuss-Anspruchsberechtigung bei Mietzahlung durch den Elternteil, …
- OLG München, 19.04.1993 - 12 WF 680/93
Vorsorgeunterhalt; Titulierte einstweilige Anordnung; Getrenntlebendenunterhalt; …
- OLG Hamburg, 23.04.1992 - 2 UF 7/92
Kein schematischer Vorwegabzug des Kindesunterhalts bei der Errechnung des …
- OLG Hamm, 04.03.1997 - 7 UF 543/96
Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt bei beiderseitigem Bezug von Altersrente
- OLG Saarbrücken, 07.12.1994 - 9 UF 103/94
Berücksichtigung von Einkünften aus an sich unzumutbarer Altersarbeit
- OLG München, 16.11.1999 - 4 UF 200/99
- OLG Nürnberg, 11.01.1993 - 10 UF 2831/92
Anrechnung gestundeter Zinsen als Einkommen des Unterhaltsberechtigten
- OLG Frankfurt, 02.03.2000 - 1 UF 144/95