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   LG Berlin, 15.10.1991 - 53 S 395/90   

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https://dejure.org/1991,8543
LG Berlin, 15.10.1991 - 53 S 395/90 (https://dejure.org/1991,8543)
LG Berlin, Entscheidung vom 15.10.1991 - 53 S 395/90 (https://dejure.org/1991,8543)
LG Berlin, Entscheidung vom 15. Oktober 1991 - 53 S 395/90 (https://dejure.org/1991,8543)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 436
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Gießen, 23.02.2000 - 1 S 375/99

    Zustimmung zur steuerlichen Zusammenveranlagung - Schadensersatz bei verweigerter

    Vielmehr besteht nach Auffassung der Kammer auch dann ein Anspruch auf Zustimmung nur, wenn der Zustimmende durch eine Freistellungserklärung wie bei einer getrennten Veranlagung gestellt wird (so auch OLG Hamm, FamRZ 1990, 291, 293; LG Berlin, FamRZ 1992, 436, 437; Liebelt, NJW 1994, 609, 610).
  • LG Köln, 14.11.2003 - 10 T 148/03

    Steuerveranlagung - getrennte/gemeinsame Veranlagung bei Scheidung

    Sie ist vielmehr dahingehend zu konkretisieren, daß der Ehegatte der gemeinsamen Veranlagung dann zustimmen muß, wenn ihm daraus keine finanziellen Nachteile entstehen (vgl. OLG Köln, FamRZ 1989, 1174), was dadurch erreicht werden kann, daß sich der die Zustimmung begehrende Ehegatte vorbehaltlos dazu verpflichtet, den zustimmungspflichtigen Ehegatten insoweit von allen steuerlichen Nachteilen freizustellen (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O.; LG Berlin, FamRZ 1992, 436-437).
  • OLG Karlsruhe, 27.05.1993 - 2 U 17/92

    Zustimmung eines Ehegatten in die Zusammenveranlagung in die Einkommenssteuer;

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