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   BGH, 23.09.1992 - XII ZR 231/91   

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https://dejure.org/1992,2945
BGH, 23.09.1992 - XII ZR 231/91 (https://dejure.org/1992,2945)
BGH, Entscheidung vom 23.09.1992 - XII ZR 231/91 (https://dejure.org/1992,2945)
BGH, Entscheidung vom 23. September 1992 - XII ZR 231/91 (https://dejure.org/1992,2945)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung zur Erteilung von Auskunft - Auskunft über das Einkommen - Berechnung des Beschwerdewerts - Honorar des Steuerberaters - Steuererklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 2, § 3, § 511a
    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft; Berücksichtigung der Kosten eines Steuerberaters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1474
  • FamRZ 1993, 306
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 23.09.1992 - XII ZR 231/91
    Deshalb ist über den Revisionsantrag des Beklagten durch Versäumnisurteil zu entscheiden, §§ 557, 331 ZPO (vgl. BGHZ 37, 79, 81).
  • BGH, 08.07.1987 - IVb ZB 73/87

    Ermittlung des Streitwertes und des Beschwerdegegenstandswertes einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 23.09.1992 - XII ZR 231/91
    Da die Zulässigkeit des Rechtsmittels nach den Verhältnissen im Zeitpunkt seiner Einlegung zu beurteilen ist, ist für das Erreichen der Berufungssumme auf den Aufwand abzustellen, der zur Zeit der Berufungseinlegung für die Auskunftserteilung erforderlich war (vgl. Senatsbeschluß vom 8. Juli 1987 - IVb ZB 73/87 - BGHR ZPO § 511a Wertberechnung 2).
  • BGH, 18.10.1989 - IVb ZR 86/88

    Anforderungen an eine abschließende Vereinbarung über die Unterhaltsansprüche;

    Auszug aus BGH, 23.09.1992 - XII ZR 231/91
    Die der Beurteilung des Berufungsgerichts offensichtlich zugrunde liegende Annahme, es handele sich lediglich um die zeitliche Vorverlagerung eines später ohnehin erforderlichen Kostenaufwandes, der deshalb nicht ins Gewicht falle, ist nicht haltbar (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Oktober 1989 - IVb ZR 86/88 - BGHR ZPO § 2 Beschwerdegegenstand 12).
  • BGH, 21.09.2011 - XII ZR 121/09

    Abänderungsklage für Nachehelichenunterhalt: Beweiswürdigung des Familiengerichts

    Vielmehr kommt es auch insofern vorwiegend auf die individuellen Verhältnisse an, die vom Familiengericht aufgrund des - ggf. beweisbedürftigen - Parteivortrags und der offenkundigen Umstände umfassend zu würdigen sind (vgl. auch Senatsurteil vom 15. November 1995 - XII ZR 231/91 - FamRZ 1996, 345, 346 mwN zur entsprechenden Lage beim Unterhaltspflichtigen).
  • OLG Köln, 16.05.2001 - 27 UF 282/00

    Notarielle Vereinbarung des Güterstandes der Gütertrennung nach §§ 1408 , 1410

    Die Höhe der Beschwer des zur Auskunft Verurteilten bemisst sich nach dem Aufwand an Zeit und Kosten, den die Erfüllung des titulierten Anspruchs erfordert (BGHZ 128, 85, 87 ff.; NJW 2001, 1284; NJW-RR 1992, 188; NJW-RR 1992, 1474 = FamRZ 1993, 306; FamRZ 1996, 1543).
  • OLG Stuttgart, 08.03.2006 - 14 U 18/05

    Kapitalbeteiligung über eine Treuhänderin an einer OHG: Pflicht des Anlegers zur

    Für den Beklagten selbst ist damit zunächst wenig Mühe verbunden (zum persönlichen Zeitaufwand BGH NJW 1999, 3050 bei Bearbeitung von 330 Leitzordnern), zusätzlich ist der Aufwand für fremde Hilfe, erforderlichenfalls durch einen Steuerberater zu berücksichtigen (BGH NJW-RR 1992, 1474: solange Steuererklärung noch nicht vorliegt, erforderliche Kosten auch dann zu berücksichtigen, wenn sie im Zusammenhang mit der späteren Steuererklärung ohnehin entstanden wären; BGH NJW-RR 1993, 1027: falls erforderlich, Honorarhöhe des Steuerberaters zu ermitteln; BGH FamRZ 2003, 597: in concreto verneint, wenn es um Wissen des Auskunftspflichtigen geht).
  • OLG Köln, 11.04.2001 - 27 UF 282/00

    Auskunftsanspruch aus § 1379 BGBnach Vereinbarung des Güterstands der

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  • BGH, 13.04.1994 - XII ZB 33/94

    Streitwert bei Klage auf Auskunft und Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

    Nach der Rechtsprechung des Senats darf sich eine auskunftspflichtige Partei rechtskundigen Rat bei einer unklaren Rechtslage einholen oder die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen, wenn die Einkünfte sonst nicht zuverlässig zu ermitteln sind (vgl. etwa Senatsurteil vom 23. September 1992 - XII ZR 231/91 - FamRZ 1993, 306 und Senatsbeschluß vom 24. März 1993 - XII ZB 6/93 - BGHR ZPO § 3 Rechtsmittelinteresse 21 m.w.N.).
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