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   OLG München, 23.10.1992 - 26 WF 605/91   

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OLG München, 23.10.1992 - 26 WF 605/91 (https://dejure.org/1992,3519)
OLG München, Entscheidung vom 23.10.1992 - 26 WF 605/91 (https://dejure.org/1992,3519)
OLG München, Entscheidung vom 23. Oktober 1992 - 26 WF 605/91 (https://dejure.org/1992,3519)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Viechtach - F 70/89
  • OLG München, 23.10.1992 - 26 WF 605/91

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 821
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • VGH Bayern, 03.08.2017 - 20 C 16.2405

    Zu den Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Die analoge Anwendung der den Prozesskostenvorschuss regelnden Bestimmung des § 1360a Abs. 4 BGB auf andere Unterhaltsverhältnisse als den ehelichen Unterhalt kommt nach der Rechtsprechung des BGH (U.v. 9.11.1983 - IVb ZR 14/83 - NJW 1984, 291) nur in Betracht, wo die unterhaltsrechtliche Beziehung Ausdruck einer besonderen Verantwortung des Verpflichteten für den Berechtigten ist, die derjenigen von Ehegatten vergleichbar ist, wie z.B. im Verhältnis von Eltern zu ihren minderjährigen unverheirateten Kindern (so OLG München, B.v. 23.10.1992 - 26 W K 605/91 - FamRZ 1993, 821).
  • OLG Stuttgart, 31.07.2006 - 18 WF 82/06

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Anspruch volljähriger Kinder gegen ihre

    Nach herrschender Rechtsprechung kann sich die Beschwerde auch darauf stützen, dass die Partei zu Unrecht nicht auf einen Prozesskostenvorschuss verwiesen worden ist (vgl. OLG München, FamRZ 93, 821 und OLG Koblenz, FamRZ 97, 679).
  • OLG Celle, 13.03.2015 - 4 W 15/15

    Umfang des Beschwerderechts der Staatskasse gegen die Bewilligung der

    Die Formulierung des Gesetzes in § 127 Abs. 3 Satz 2 ZPO, wonach die Beschwerde der Staatskasse nur darauf gestützt werden kann, dass die Partei nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen Zahlungen zu leisten hat, umfasst auch die Fallkonstellation, dass bei einer PKH-Bewilligung zum "Nulltarif" mit der Beschwerde geltend gemacht wird, dass die Partei zu Unrecht nicht auf einen Prozesskostenvorschussanspruch verwiesen worden ist (vgl. z. B. OLG München, Beschluss vom 23. Oktober 1992 - 26 WF 605/91, juris Rn. 3, 4; Zöller/Geimer, ZPO, 30. Aufl., § 127 Rn. 16 a; Musielak/ Fischer, ZPO, 11. Aufl., § 127 Rn. 9).
  • LG Duisburg, 01.09.2003 - 7 T 180/03

    Verhältnis zwischen der Stundung der Verfahrenskosten nach § 4a der

    Nach einer Ansicht ist eine derartige Vorschusspflicht grundsätzlich zu verneinen, weil in diesem Verwandtschaftsverhältnis keine gesteigerte Verantwortung wie zwischen Ehegatten oder Eltern und ihren minderjährigen Kindern bestehe (vgl. OLG München FamRZ 1993, 821; Zöller/Philippi § 125 Rn. 67 d ).
  • LG Duisburg, 01.09.2003 - 7 T 175/03

    Außerachtlassung der Unterhaltsansprüche gegenüber Eltern oder Lebensgefährtin

    Nach einer Ansicht ist eine derartige Vorschusspflicht grundsätzlich zu verneinen, weil in diesem Verwandtschaftsverhältnis keine gesteigerte Verantwortung wie zwischen Ehegatten oder Eltern und ihren minderjährigen Kindern besteht (vgl. OLG München FamRZ 1993, 821; Zöller/Philippi, a.a.O., § 125 Rn. 67 d).
  • LG Duisburg, 01.09.2003 - 7 T 172/03

    Stundung der Verfahrenskosten für das Eröffnungsverfahren, das Hauptverfahren und

    Nach einer Ansicht ist eine derartige Vorschusspflicht grundsätzlich zu verneinen, weil in diesem Verwandtschaftsverhältnis keine gesteigerte Verantwortung wie zwischen Ehegatten oder Eltern und ihren minderjährigen Kindern bestehe (vgl. OLG München FamRZ 1993, 821; Zöller/Philippi § 125 Rn. 67 d ).
  • LG Duisburg, 14.08.2003 - 7 T 174/03

    Stundung der Verfahrenskosten für das Eröffnungsverfahren, das Hauptverfahren und

    Nach einer Ansicht ist eine derartige Vorschusspflicht grundsätzlich zu verneinen, weil in diesem Verwandtschaftsverhältnis keine gesteigerte Verantwortung wie zwischen Ehegatten oder Eltern und ihren minderjährigen Kindern bestehe (vgl. OLG München FamRZ 1993, 821; Zöller/Philippi § 125 Rn. 67 d ).
  • OLG Saarbrücken, 03.04.1997 - 6 UF 4/97

    Prozeßkostenvorschußanspruch des volljährigen Kindes

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn das volljährige Kind - wie vorliegend die Klägerin - noch keine selbständige Lebensstellung erreicht hat (vgl. 9. Senat, Beschlüsse vom 20. Dezember 1982 - 9 WF 103/82 - und vom 20. Juni 1986 - 9 WF 102/86, OLG Frankfurt, FamRZ 1993, 1241 f, OLG Düsseldorf, FamRZ 1986, 698 f, OLG München, FamRZ 1993, 821 f, OLG Köln, FamRZ 1994, 1409 , OLG Karlsruhe, FamRZ 1991, 147 1, OLG Celle, FamRZ 1986, 82; LG Bremen, FamRZ 1992, 983, 984; Zöller/Philippi, a.a.O., § 621 f , Rz. 9, MünchKomm/Köhler, BGB , § 1610 , Rz. 15, Palandt/Diederichsen, BGB , 56. Aufl., § 1610 , Rz. 33; RGRK/Mutschler, BGB , 12. Aufl., § 1610 , Rz. 20; Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 5. Aufl., Rz. 377; Schwab/Borth, Handbuch des Scheidungsrechts, 3. Aufl., Teil IV, Rz. 66, 67; Göppinger/Vogel, Unterhaltsrecht, 6. Aufl., Rz. 2652, Rahm/Künkel, Handbuch des Familiengerichtsverfahrens, IV, Rz. 531, 6; Wendl/Scholz, Unterhaltsrecht, 3. Aufl., § 6, Rz. 24, a.A.: OLG Hamm, FamRZ 1995, 1008 , OLG Stuttgart, FamRZ 1988, 758 f, LG Heilbronn, FamRZ 1993, 465 f, Erman/Heckelmann, BGB , § 1360a , Rz. 22, Soergel/Lange, BGB , 11. Aufl., § 1610 , Rz. 8).
  • OLG Oldenburg, 15.01.1997 - 9 W 51/96

    Rechtmäßigkeit der Verweisung des Antragstellers auf einen Anspruch auf

    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des Oberlandesgerichts München, FamRZ 1993, 821 (zustimmend Zöller-Philippi, 20. Aufl., § 115 Rn. 67 und § 127 a Rn. 5) an.
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