Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.07.1993 - 2 UF 379/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4890
OLG Hamm, 27.07.1993 - 2 UF 379/92 (https://dejure.org/1993,4890)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.07.1993 - 2 UF 379/92 (https://dejure.org/1993,4890)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Juli 1993 - 2 UF 379/92 (https://dejure.org/1993,4890)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,4890) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1572 § 1578 Abs. 1 § 1579
    Zeitliche Begrenzung des nach § 1578 Abs. 1 Satz 2 BGB zu zahlenden Unterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachehelicher Unterhalt; Suchtabhängigkeit des Unterhaltsberechtigten; Bemühung um Bekämpfung der Sucht; Befristung des Unterhalts; Unzumubarkeit der unbefristeten Unterhaltsleistung

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 1037
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.07.1985 - IVb ZR 16/84

    Kürzung des Unterhalts im Hinblick auf Splittingvorteil

    Auszug aus OLG Hamm, 27.07.1993 - 2 UF 379/92
    Gleichwohl hat das angefochtene Urteil im Ergebnis wesentlichen Bestand, weil der Senat unter den besonderen Umständen des Falles aus objektiven Gegebenheiten und Entwicklungen der beiderseitigen Lebensverhältnisse ohne vorwerfbares persönliches Fehlverhalten der Klägerin eine Herabsetzung des Unterhalts auf den angemessenen Bedarf und eine zeitliche Begrenzung auf die Dauer von knapp 4 Jahren seit Rechtskraft des Scheidungsurteils gemäß § 1579 Ziffer 7 BGB für begründet hält (vgl. auch BGH, FamRZ 1988, 930 ; denn die aus der Unterhaltspflicht erwachsende Belastung würde die Grenze des Zumutbaren für den Beklagten in unerträglicher Weise übersteigen (vgl. BGH, FamRZ 1985, 911, 912 und 1986, 443, 444), wenn die Klägerin auf Dauer den vollen Unterhalt verlangen könnte.
  • BGH, 25.03.1987 - IVb ZR 32/86

    Voraussetzungen des Vorsorgeunterhalts; Mutwillige Herbeiführung der

    Auszug aus OLG Hamm, 27.07.1993 - 2 UF 379/92
    Unter diesen Umständen ist die bei der Klägerin vorliegende Erwerbsunfähigkeit dem Einsatzpunkt der Ehescheidung zuzurechnen und den zeitlichen Voraussetzungen des § 1572 Ziffer 1 BGB genügt (vgl. auch BGH, NJW 1987, 2229, 2230).
  • BGH, 25.09.1985 - IVb ZR 49/84

    Anspruch auf Zahlung einer nachehelichen Unterhaltsrente bei Scheidung -

    Auszug aus OLG Hamm, 27.07.1993 - 2 UF 379/92
    Gleichwohl hat das angefochtene Urteil im Ergebnis wesentlichen Bestand, weil der Senat unter den besonderen Umständen des Falles aus objektiven Gegebenheiten und Entwicklungen der beiderseitigen Lebensverhältnisse ohne vorwerfbares persönliches Fehlverhalten der Klägerin eine Herabsetzung des Unterhalts auf den angemessenen Bedarf und eine zeitliche Begrenzung auf die Dauer von knapp 4 Jahren seit Rechtskraft des Scheidungsurteils gemäß § 1579 Ziffer 7 BGB für begründet hält (vgl. auch BGH, FamRZ 1988, 930 ; denn die aus der Unterhaltspflicht erwachsende Belastung würde die Grenze des Zumutbaren für den Beklagten in unerträglicher Weise übersteigen (vgl. BGH, FamRZ 1985, 911, 912 und 1986, 443, 444), wenn die Klägerin auf Dauer den vollen Unterhalt verlangen könnte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht