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OLG Hamm, 27.07.1993 - 2 UF 379/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1572 § 1578 Abs. 1 § 1579
Zeitliche Begrenzung des nach § 1578 Abs. 1 Satz 2 BGB zu zahlenden Unterhalts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Nachehelicher Unterhalt; Suchtabhängigkeit des Unterhaltsberechtigten; Bemühung um Bekämpfung der Sucht; Befristung des Unterhalts; Unzumubarkeit der unbefristeten Unterhaltsleistung
Papierfundstellen
- FamRZ 1994, 1037
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.07.1985 - IVb ZR 16/84
Kürzung des Unterhalts im Hinblick auf Splittingvorteil
Auszug aus OLG Hamm, 27.07.1993 - 2 UF 379/92
Gleichwohl hat das angefochtene Urteil im Ergebnis wesentlichen Bestand, weil der Senat unter den besonderen Umständen des Falles aus objektiven Gegebenheiten und Entwicklungen der beiderseitigen Lebensverhältnisse ohne vorwerfbares persönliches Fehlverhalten der Klägerin eine Herabsetzung des Unterhalts auf den angemessenen Bedarf und eine zeitliche Begrenzung auf die Dauer von knapp 4 Jahren seit Rechtskraft des Scheidungsurteils gemäß § 1579 Ziffer 7 BGB für begründet hält (vgl. auch BGH, FamRZ 1988, 930 ; denn die aus der Unterhaltspflicht erwachsende Belastung würde die Grenze des Zumutbaren für den Beklagten in unerträglicher Weise übersteigen (vgl. BGH, FamRZ 1985, 911, 912 und 1986, 443, 444), wenn die Klägerin auf Dauer den vollen Unterhalt verlangen könnte. - BGH, 25.03.1987 - IVb ZR 32/86
Voraussetzungen des Vorsorgeunterhalts; Mutwillige Herbeiführung der …
Auszug aus OLG Hamm, 27.07.1993 - 2 UF 379/92
Unter diesen Umständen ist die bei der Klägerin vorliegende Erwerbsunfähigkeit dem Einsatzpunkt der Ehescheidung zuzurechnen und den zeitlichen Voraussetzungen des § 1572 Ziffer 1 BGB genügt (vgl. auch BGH, NJW 1987, 2229, 2230). - BGH, 25.09.1985 - IVb ZR 49/84
Anspruch auf Zahlung einer nachehelichen Unterhaltsrente bei Scheidung - …
Auszug aus OLG Hamm, 27.07.1993 - 2 UF 379/92
Gleichwohl hat das angefochtene Urteil im Ergebnis wesentlichen Bestand, weil der Senat unter den besonderen Umständen des Falles aus objektiven Gegebenheiten und Entwicklungen der beiderseitigen Lebensverhältnisse ohne vorwerfbares persönliches Fehlverhalten der Klägerin eine Herabsetzung des Unterhalts auf den angemessenen Bedarf und eine zeitliche Begrenzung auf die Dauer von knapp 4 Jahren seit Rechtskraft des Scheidungsurteils gemäß § 1579 Ziffer 7 BGB für begründet hält (vgl. auch BGH, FamRZ 1988, 930 ; denn die aus der Unterhaltspflicht erwachsende Belastung würde die Grenze des Zumutbaren für den Beklagten in unerträglicher Weise übersteigen (vgl. BGH, FamRZ 1985, 911, 912 und 1986, 443, 444), wenn die Klägerin auf Dauer den vollen Unterhalt verlangen könnte.
- OLG Brandenburg, 11.01.1996 - 9 UF 76/95
Abzug eines Betreuungsbonus bei voll erwerbstätiger unterhaltspflichtiger Ehefrau
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