Rechtsprechung
OLG Hamm, 16.03.1993 - 15 W 135/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments mit Wiederverheiratungsklausel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 1225
- FamRZ 1994, 188
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Hamm, 28.06.2004 - 15 W 213/04
Auslegung einer letztwilligen Verfügung: Erbvertrag oder Ehegattentestament
Maßgebend ist in diesem Zusammenhang nur, welche Bedeutung den Erklärungen der Urkundsbeteiligten nach ihrem Inhalt und Zusammenhang zukommt, nicht hingegen die Auffassung des Urkundsnotars (BGH LM Nr. 1 zu § 2100; Senat NJW-RR 1993, 1225, 1226). - OLG Hamm, 09.06.2004 - 15 W 319/03
Keine Amtspflichtverletzung bei unterbliebener Anforderung eines …
Maßgebend ist in diesem Zusammenhang nur, welche Bedeutung den Erklärungen der Urkundsbeteiligten nach ihrem Inhalt und Zusammenhang zukommt, nicht hingegen die Auffassung des Urkundsnotars (BGH LM Nr. 1 zu § 2100; Senat NJW-RR 1993, 1225, 1226). - OLG Hamm, 20.01.2005 - 15 W 427/04
Auslegung einer in einem gemeinschaftlichen Testament von Ehegatten enthaltenen …
Dies gilt auch für notarielle Testamente (vgl. etwa BGH NJW 1981, 1736, 1737; Senat NJW-RR 1993, 1225).
- OLG Hamm, 16.12.2010 - 15 Wx 470/10
Auslegung eines Ehegattentestaments hinsichtlich der Schlusserbeinsetzung der …
Dies gilt auch für notarielle Testamente (vgl. etwa BGH NJW 1981, 1736; Senat NJW-RR 1993, 1225). - BayObLG, 08.02.1996 - 1Z BR 157/95
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments
1 Z 48/91|BayObLG; 14.11.1991; 1 BReg.Z 48/91">FamRZ 1992, 476 und OLG Hamm FamRZ 1994, 188, 189). - BayObLG, 09.11.2001 - 1Z BR 31/01
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments mit Wiederverheiratungs- und …
Nach herrschender Meinung entfällt bei Wiederverheiratung unter Geltung der Heiratsklausel regelmäßig die Bindung des überlebenden Ehegatten an seine eigenen Verfügungen, soweit er der Beteiligung am Nachlass des Erstverstorbenen verlustig geht (BayObLGZ 1962, 137; KG FamRZ 1968, 331/332; OLG Köln FamRZ 1976, 552; OLG Hamm NJW-RR 1993, 1225/1226; FamRZ 1995, 250/251).