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   BayObLG, 13.04.1995 - 1Z BR 32/95   

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BayObLG, 13.04.1995 - 1Z BR 32/95 (https://dejure.org/1995,2929)
BayObLG, Entscheidung vom 13.04.1995 - 1Z BR 32/95 (https://dejure.org/1995,2929)
BayObLG, Entscheidung vom 13. April 1995 - 1Z BR 32/95 (https://dejure.org/1995,2929)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 133, § 158, § 2074, § 2358; FGG § 12
    Testamentserrichtung als maßgeblicher Zeitpunkt für Auslegung des Erblasserwillens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung der letztwilligen Verfügung des Erblassers; Rechtmäßigkeit des Abschlusses der gerichtlichen Ermittlungen; Auslegung der Worte "Sollte uns beiden etwas zustoßen" als echte Bedingung; Abhängigmachen der Erbeinsetzung in dem Testament vom Fortbestand guter ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1351
  • FamRZ 1995, 1446
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 16.05.1988 - BReg. 1 Z 47/87

    Ermittlung des hypothetischen Erblasserwillens im Wege ergänzender

    Auszug aus BayObLG, 13.04.1995 - 1Z BR 32/95
    Denn dafür, daß der Erblasser die Erbeinsetzung in dem Testament vom Fortbestand guter Beziehungen zu den Beteiligten zu 1 bis 7 abhängig gemacht hätte, findet sich in der Testamentsurkunde kein Anhalt (zu dieser Voraussetzung einer ergänzenden Auslegung vgl. BayObLGZ 1988, 165).
  • BayObLG, 20.07.1993 - 1Z BR 63/92
    Auszug aus BayObLG, 13.04.1995 - 1Z BR 32/95
    Der Senat hat die dieses Rechtsmittel zurückweisende Entscheidung des Landgerichts mit Beschluß vom 20.7.1993 (1Z BR 63/92) aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen.
  • BayObLG, 11.03.1994 - 1Z BR 109/93

    Erbscheinerteilung bei griechischem Erblasser

    Auszug aus BayObLG, 13.04.1995 - 1Z BR 32/95
    Haben mehrere Beschwerdeführer Rechtsmittel eingelegt und ist ihr Interesse auf verschiedene einander ergänzende Erbteile gerichtet, so sind die Interessen zusammenzurechnen, es ist ein einheitlicher Geschäftswert festzusetzen (vgl. zu allem BayObLGZ 1994, 40/55 f.).
  • BayObLG, 16.06.1993 - 1Z BR 10/93

    Voraussetzungen der Aufhebung auf Grund eines Verstoßes gegen Art. 103 GG

    Auszug aus BayObLG, 13.04.1995 - 1Z BR 32/95
    Damit kann sie im Rechtsbeschwerdeverfahren keinen Erfolg haben (BayObLGZ 1993, 248/252).
  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 191/85

    Teilungsanordnung - Vorausvermächtnis - Begünstigung eins Miterben

    Auszug aus BayObLG, 13.04.1995 - 1Z BR 32/95
    Voraussetzung ist jedoch, daß diese Umstände der Aufdeckung des Erblasserwillens dienlich sein können (vgl. BGH FamRZ 1987, 475/476), also Rückschlüsse auf den Willen des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung zulassen.
  • BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63

    Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Auszug aus BayObLG, 13.04.1995 - 1Z BR 32/95
    Ist ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten, darf das Gericht seine Ermittlungen abschließen (BGHZ 40, 54/57).
  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 131/89

    Verkündung einer Verfügung von Todes wegen

    Auszug aus BayObLG, 13.04.1995 - 1Z BR 32/95
    Denn bei der Auslegung einer letztwilligen Verfügung ist der Wille des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung zu erforschen (vgl. BGHZ 112, 229/233; MünchKomm/Leipold BGB 2. Aufl. § 2084 Rn. 21).
  • BayObLG, 10.03.1993 - 1Z BR 3/93

    Beschwerdeberechtigung hinsichtlich der Heraufsetzung des Geschäftswertes für ein

    Auszug aus BayObLG, 13.04.1995 - 1Z BR 32/95
    Dieses hat bei der Bewertung der zum Nachlaß gehörenden Grundstücke mit 1.599.000 DM die in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätze (vgl. BayObLGZ 1993, 115/118) berücksichtigt und für den Wert der übrigen Nachlaßgegenstände die.
  • BayObLG, 20.07.1994 - 1Z BR 108/93

    Absehen von der Einholung eines schriftvergleichenden Gutachtens über ein

    Auszug aus BayObLG, 13.04.1995 - 1Z BR 32/95
    d) Die Anfechtung der letztwilligen Verfügung, die der Beteiligte zu 9 erst nach Einlegung der weiteren Beschwerde erklärt hat, kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht mehr berücksichtigt werden (vgl. BayObLG ZEV 1994, 369/371).
  • BayObLG, 23.03.1982 - BReg. 1 Z 143/81
    Auszug aus BayObLG, 13.04.1995 - 1Z BR 32/95
    Hierbei sind zwar auch außerhalb der Verfügung liegende Umstände heranzuziehen (BayObLGZ 1982, 159/164).
  • BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 1 Z 75/84

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen

  • BayObLG, 12.03.1981 - BReg. 1 Z 3/81
  • OLG Köln, 29.10.2014 - 11 U 121/13

    Beeinträchtigungen der Vertragserbin durch Zuwendungen an die Lebensgefährtin des

    Diese befassen sich vielmehr mit anders gelagerten Fallgestaltungen, insbesondere etwa mit der Auslegung eines Testaments (BGH, Urteil vom 21. März 1962 - V ZR 157/61 -, FamRZ 1962, 256, juris; BayObLG, Beschluss vom 13. April 1995 - 1Z BR 32/95 -, FamRZ 1995, 1446, juris).
  • BayObLG, 23.04.1997 - 1Z BR 140/96

    Anfechtung des Erbvertrages bei Irrtum über Bindungswirkung - Beweiswürdigung

    (3) Soweit das Beschwerdegericht bei der Einbeziehung der zeitlich nach dem Erbvertrag errichteten Urkunden Rückschlüsse auf den rechtsgeschäftlichen Willen des Erblassers zur Zeit der Erbvertragserrichtung gezogen (vgl. BGH FamRZ 1987, 475 /476; BayObLG NJW-RR 1996, 1351 ) und hierbei den zeitnäher zum Erbvertrag liegenden notariellen Verträgen aus dem Jahr 1989 (Übergabsvertrag vom 20.9.1989 sowie Vertrag vom 18.12.1989) größeres Gewicht beigemessen hat als dem späteren, erst nach der Wiederverheiratung errichteten Testament vom 25.7.1994, ist diese Gewichtung aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.
  • BayObLG, 30.09.1996 - 1Z BR 42/96

    Auslegung der Formulierung "gleichzeitiger Tod" in einem gemeinschaftlichen

    Ergibt die Auslegung einer von Ehegatten für den Fall des gleichzeitigen Todes getroffenen letztwilligen Verfügung, daß ihre Geltung nicht auf den Ausnahmefall des zeitgleichen Versterbens beschränkt sein sollte, so ist weiter zu prüfen, welche Fallgestaltungen die Testierenden regeln wollten, insbesondere ob sie für den in kurzem zeitlichen Abstand eintretenden Tod beider Ehegatten nur eine einheitliche Ursache etwa einen gemeinsamen Unfall (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1446, 1447) - oder auch verschiedene - etwa krankheitsbedingte - Ursachen in Betracht gezogen haben (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 1994, 852 f.).
  • BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 76/96

    Auslegung eines Ehegattenerbvertrags nach Scheidung der Ehe

    Da es auf den Willen des Erblassers bei Vertragsschluß ankommt, kann einer Änderung des Verhältnisses des Erblassers zu der Beteiligten zu 2 nach der Scheidung entgegen der Meinung des Nachlaßgerichts keine ausschlaggebende Bedeutung zukommen (vgl. Bay-ObLG FamRZ 1995, 1446 ).
  • OLG Frankfurt, 09.01.1998 - 20 W 595/95

    Vorrang der individuellen Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments;

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  • BayObLG, 30.09.1996 - 1Z BR 104/96

    Auslegung der Formulierung "sollte mir und meiner Ehefrau gemeinsam was passieren

    1 Z 3/81">BayObLGZ 1981, 79, 82 und 86 f., BayObLG FamRZ 1994, 1358 und 1995, 1446, 1447; dazu auch OLG Frankfurt FamRZ 1996, 1039 und Rpfleger 1988, 483, 484; "im Fall unseres beiderseitigen Ablebens": BayObLG …
  • OLG Schleswig, 01.02.2023 - 3 Wx 29/22

    Auslegung einer Gleichzeitigkeits- bzw. Katastrophenklausel in einem

    Die Rechtsprechung hat das in den Obersatz gekleidet, dass Gleichzeitigkeit auch dann noch vorliegt, wenn der überlebende Ehegatte keine Möglichkeit mehr hat, eine neue Verfügung von Todes wegen zu errichten (Senat v. 16.12.2020 - 3 Wx 43/20 - n.v.; OLG Frankfurt v. 23.10.2018 - 21 W 38/18, DNotZ 2019, 368ff, bei juris Tz. 15f m.w.N.; OLG München v. 24.10.2013 - 31 Wx 139/13, FamRZ 2014, 1064ff, bei juris Tz. 12; OLG Jena vom 23.02.2015 - 6 W 516/14, FamRZ 2016, 412 = BeckRS 2015, 09957; BayObLG v. 13.04.1995 - 1Z BR 32/95, FamRZ 2995, 1446; OLG Stuttgart v. 29.12.1993 - 8 W 583/92, NJW-RR 1994, 592f; OLG Stuttgart v. 10.03.1982 - 8 W 224/81, FamRZ 1982, 1136f; OLG Düsseldorf v. 01.07.2015 - 3 Wx 193/14, FamZR 2016, 408 = BeckRS 2015, 14452, bei juris Tz. 38; KG v. 29.11.2005 - 1 W 17/05, FamRZ 2006, 511).
  • BayObLG, 04.07.1996 - 1Z BR 162/95

    Einsetzung eines Vorerben ohne Bestimmung eines Nacherben

    Falls der Erblasser später wegen einer Verschlechterung der Beziehungen zu seinem Sohn seinen Willen geändert haben sollte, ohne dies in der für letztwillige Verfügungen vorgeschriebenen Form zu erklären, wäre dies für die Auslegung des Testaments ohne Bedeutung (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1446 m.w.N.).
  • BayObLG, 22.01.1997 - 1Z BR 127/96

    Anfechtung letztwilliger Verfügung wegen angeblichen Motivirrtums des Erblassers

    Derartige zeitlich nach der Errichtung der angefochtenen letztwilligen Verfügung eingetretene Umstände sind zwar insoweit zu berücksichtigen als sie Rückschlüsse auf den Willen der Erblasserin im Zeitpunkt der Testamentserrichtung vom 20.8.1982 zulassen (vgl. BGH FamRZ 1987, 475/476; BayObLG NJW-RR 1996, 1351 ).
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