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   BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 14.94   

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https://dejure.org/1994,5227
BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 14.94 (https://dejure.org/1994,5227)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.1994 - 11 C 14.94 (https://dejure.org/1994,5227)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 1994 - 11 C 14.94 (https://dejure.org/1994,5227)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Teilerlass eines Darlehens nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) auf Grund guter Studienleistungen - Bildung von Vergleichsgruppen im Rahmen der Teilerlassverordnung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) - Ermittlung einer Rangfolge innerhalb ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 34 (Ls.)
  • FamRZ 1995, 575
  • DVBl 1995, 688 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 17.10.1996 - 5 C 9.95

    Ausbildungsförderung - Unwirksamkeit des § 6 Abs. 4 BAföG -TeilerlaßV wegen

    Die Bildung der Gesamtnote 1 bei einer aus den Einzelnoten errechneten Gesamtnote von 1, 2 beruht auf einer Rundung im förderungsrechtlichen Sinne; denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt eine gerundete Prüfungsgesamtnote i.S. von § 6 Abs. 2 BAföG-TeilerlaßV auch dann vor, wenn die Note durch Weglassen von Dezimalstellen hinter dem Komma entgegen mathematischen Rundungsregeln gebildet worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 11 C 14.94 - ).
  • BVerwG, 17.10.1996 - 5 C 24.95

    Anspruch auf die Gewährung eines Darlehens nach dem

    Die Bildung der Gesamtnote 1 bei einer aus den Einzelnoten errechneten Gesamtnote von 1, 4 beruht auf einer Rundung im förderungsrechtlichen Sinne; denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt eine gerundete Prüfungsgesamtnote i.S. von § 6 Abs. 2 BAföG-TeilerlaßV auch dann vor, wenn die Note durch Weglassen von Dezimalstellen hinter dem Komma entgegen mathematischen Rundungsregeln gebildet worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 11 C 14.94 - ).
  • VG Köln, 22.04.2016 - 25 K 117/15
    Somit ist auch die von der Klägerin zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1994 - 11 C 14.94 - nicht einschlägig.
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