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   BayObLG, 14.11.1994 - 1Z BR 160/93   

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https://dejure.org/1994,3276
BayObLG, 14.11.1994 - 1Z BR 160/93 (https://dejure.org/1994,3276)
BayObLG, Entscheidung vom 14.11.1994 - 1Z BR 160/93 (https://dejure.org/1994,3276)
BayObLG, Entscheidung vom 14. November 1994 - 1Z BR 160/93 (https://dejure.org/1994,3276)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments; Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments; Wechselbezüglichkeit von Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament; Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Anordnung eines Vermächtnisses; Wirksamkeit einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 133, 2087, 2269, 2302
    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 835
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 19.10.1992 - 1Z BR 13/92
    Auszug aus BayObLG, 14.11.1994 - 1Z BR 160/93
    Die Auslegung des Landgerichts, daß die Ehegatten zugunsten der Beteiligten zu 1 nur über das in Nr. 3 des gemeinschaftlichen Testaments konkret bezeichneten Grundvermögen, nicht aber über ihren Nachlaß als Ganzes verfügt haben, ist nach dem gesamten Inhalt des gemeinschaftlichen Testaments möglich, näherliegend als andere Möglichkeiten oder gar zwingend braucht sie nicht zu sein (BayObLGZ 1992, 296/299).

    Machen nämlich die zugewendeten Gegenstände nach ihrem objektiven Wert den wesentlichen Teil des Nachlasses aus, so wird in der Regel anzunehmen sein, daß die Ehegatten diese auch als ihren wesentlichen Nachlaß angesehen haben mit der Folge, daß eine Erbeinsetzung und nicht nur ein Vermächtnis anzunehmen ist (vgl. BGH FamRZ 1972, 561/563; BayObLGZ 1992, 296/299; BayObLG FamRZ 1986, 728/730; OLG Köln FamRZ 1991, 1481/1482).

  • BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90

    Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus BayObLG, 14.11.1994 - 1Z BR 160/93
    aa) Zu Recht hat das Beschwerdegericht angenommen, daß das gemeinschaftliche Testament vom 16./23.12.1972 der Auslegung bedarf (vgl. BayObLGZ 1991, 173/176); denn die Ehegatten haben sich in Nr. 3 des gemeinschaftlichen Testaments unklar und ungenau ausgedrückt.

    aa) Die Auslegung ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur auf Verfahrensfehler sowie dahin zu überprüfen, ob sie nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, mit gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut der Verfügung nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (BayObLGZ 1991, 173/176 und ständige Rechtsprechung).

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus BayObLG, 14.11.1994 - 1Z BR 160/93
    Das Gericht kann der Erklärung eine Deutung geben, die vom üblichen Wortsinn abweicht, wenn der Erklärende mit seinen Worten einen anderen Sinn verbunden hat, als es dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht (BGHZ 86, 41/46; BayObLG FamRZ 1986, 835/836).
  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 131/89

    Verkündung einer Verfügung von Todes wegen

    Auszug aus BayObLG, 14.11.1994 - 1Z BR 160/93
    Bei einem gemeinschaftlichen Testament ist stets zu prüfen, ob eine nach dem Verhalten des einen Ehegatten mögliche Auslegung auch dem Willen des anderen entsprochen hat; dabei kommt es auf den übereinstimmenden Willen der Ehegatten zur Zeit der Errichtung des gemeinschaftlichen Testaments an (vgl. BGHZ 112, 229/233; BayObLG FamRZ 1993, 366/367; Palandt/Edenhofer BGB 53. Aufl. § 2265 Rn. 12).
  • OLG Köln, 17.07.1991 - 2 Wx 21/91

    Abgrenzung von Vermächtnisanordnung zu Erbeinsetzung

    Auszug aus BayObLG, 14.11.1994 - 1Z BR 160/93
    Machen nämlich die zugewendeten Gegenstände nach ihrem objektiven Wert den wesentlichen Teil des Nachlasses aus, so wird in der Regel anzunehmen sein, daß die Ehegatten diese auch als ihren wesentlichen Nachlaß angesehen haben mit der Folge, daß eine Erbeinsetzung und nicht nur ein Vermächtnis anzunehmen ist (vgl. BGH FamRZ 1972, 561/563; BayObLGZ 1992, 296/299; BayObLG FamRZ 1986, 728/730; OLG Köln FamRZ 1991, 1481/1482).
  • BayObLG, 07.09.1992 - 1Z BR 15/92

    Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung eines gemeinsamen Kindes

    Auszug aus BayObLG, 14.11.1994 - 1Z BR 160/93
    Bei einem gemeinschaftlichen Testament ist stets zu prüfen, ob eine nach dem Verhalten des einen Ehegatten mögliche Auslegung auch dem Willen des anderen entsprochen hat; dabei kommt es auf den übereinstimmenden Willen der Ehegatten zur Zeit der Errichtung des gemeinschaftlichen Testaments an (vgl. BGHZ 112, 229/233; BayObLG FamRZ 1993, 366/367; Palandt/Edenhofer BGB 53. Aufl. § 2265 Rn. 12).
  • BayObLG, 20.12.1985 - BReg. 1 Z 81/85

    Erbeinsetzung; Erbe; Nachlaß; Vermächtnis; Auflagen; Zuwendung; Grundstück;

    Auszug aus BayObLG, 14.11.1994 - 1Z BR 160/93
    Machen nämlich die zugewendeten Gegenstände nach ihrem objektiven Wert den wesentlichen Teil des Nachlasses aus, so wird in der Regel anzunehmen sein, daß die Ehegatten diese auch als ihren wesentlichen Nachlaß angesehen haben mit der Folge, daß eine Erbeinsetzung und nicht nur ein Vermächtnis anzunehmen ist (vgl. BGH FamRZ 1972, 561/563; BayObLGZ 1992, 296/299; BayObLG FamRZ 1986, 728/730; OLG Köln FamRZ 1991, 1481/1482).
  • BayObLG, 10.03.1993 - 1Z BR 3/93

    Beschwerdeberechtigung hinsichtlich der Heraufsetzung des Geschäftswertes für ein

    Auszug aus BayObLG, 14.11.1994 - 1Z BR 160/93
    Das insoweit maßgebende wirtschaftliche Interesse der Rechtsbeschwerdeführerin am Erfolg ihres Rechtsmittels (vgl. BayObLGZ 1993, 115/117) ergibt sich aus der Wertdifferenz zwischen dem von ihr angestrebten Erbrecht als Alleinerbin und den ihr nach Auffassung des Beschwerdegerichts zustehenden Vermächtnisansprüchen im Zeitpunkt des Erbfalls.
  • BayObLG, 09.12.1985 - BReg. 1 Z 90/85

    Auslegung eines Testamentszusatzes; Gesonderte Unterzeichnung nachträglicher

    Auszug aus BayObLG, 14.11.1994 - 1Z BR 160/93
    Das Gericht kann der Erklärung eine Deutung geben, die vom üblichen Wortsinn abweicht, wenn der Erklärende mit seinen Worten einen anderen Sinn verbunden hat, als es dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht (BGHZ 86, 41/46; BayObLG FamRZ 1986, 835/836).
  • BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70

    Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung -

    Auszug aus BayObLG, 14.11.1994 - 1Z BR 160/93
    Machen nämlich die zugewendeten Gegenstände nach ihrem objektiven Wert den wesentlichen Teil des Nachlasses aus, so wird in der Regel anzunehmen sein, daß die Ehegatten diese auch als ihren wesentlichen Nachlaß angesehen haben mit der Folge, daß eine Erbeinsetzung und nicht nur ein Vermächtnis anzunehmen ist (vgl. BGH FamRZ 1972, 561/563; BayObLGZ 1992, 296/299; BayObLG FamRZ 1986, 728/730; OLG Köln FamRZ 1991, 1481/1482).
  • BGH, 23.05.1984 - IVa ZR 185/82

    Auslegung der Zuwendung einzelner Nachlaßgegenstände

  • BayObLG, 12.03.1981 - BReg. 1 Z 3/81
  • BayObLG, 10.05.2004 - 1Z BR 110/03

    Auslegung eines Testaments

    Das Landgericht hat nicht verkannt, dass die Einsetzung auf bestimmte Vermögensgruppen, wie hier die Einsetzung der Beteiligten zu 1 auf das in Spanien belegene Vermögen, als Anordnung eines Vermächtnisses (vgl. § 2087 Abs. 2 BGB), aber auch als Erbeinsetzung auf einen Bruchteil oder sogar auf das ganze Vermögen auszulegen sein kann (vgl. BGH FamRZ 1972, 561/563; BayObLG FamRZ 1995, 835/836; 1999, 62/63; BayObLGZ 2003, 149).
  • BayObLG, 26.04.2002 - 1Z BR 34/01

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis bei Konkurrenz zwischen notariellem

    Der Vorschrift kann also insgesamt entnommen werden, dass es auf die (fehlende) Bezeichnung als Erbe nicht entscheidend ankommt, vielmehr auf den sachlichen Inhalt der letztwilligen Verfügung (BayObLG FamRZ 1999, 1392/1393; 1995, 835; OLG Köln FamRZ 1991, 1481/1482; Rpfleger 1992, 199; Staudinger/Otte § 2087 Rn. 9 f.).
  • BayObLG, 15.01.1998 - 1Z BR 117/97

    Abgrenzung von Nacherbfolge und Ersatzerbfolge

    Das Beschwerdegericht konnte diese Verfügung als Erbeinsetzung (§§ 1937, 2087 Abs. 1 BGB ) ansehen, da der Erblasser praktisch über sein gesamtes Vermögen zugunsten der Ehefrau verfügt hat (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 835/836; Palandt/Edenhofer BGB 57. Aufl. § 2087 Rn. 6).
  • BayObLG, 21.05.1996 - 1Z BR 49/96

    Auslegung mehrerer sich ergänzender Testamente

    Wie das Landgericht zu Recht ausführt, entspricht es der einhelligen Meinung, daß entgegen der Auslegungsregel des § 2087 Abs. 2 BGB auch in der Zuwendung einzelner Vermögensgegenstände oder -bestandteile eine Erbeinsetzung gesehen werden kann, wenn die Gegenstände nach ihrem objektiven Wert und nach der Vorstellung des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung den wesentlichen Nachlaß bilden sollen (vgl. aus der Rechtsprechung des Senats nur BayObLG NJW-RR 1995, 1096, 1097 sowie BayObLG FamRZ 1995, 835, 836 und 1174).
  • BayObLG, 20.06.1997 - 1Z BR 258/96

    Auslegung eines Testaments bei Begünstigung einer karitativen Vereinigung für den

    Daraus haben die Vorinstanzen zutreffend den Schluß gezogen, daß die Erblasserin die Beteiligten zu 1 bis 6 zu ihren Erben einsetzen wollte (vgl. BayObLGZ 1994, 73, 80, BayObLG ZEV 1995, 71 ; Staudinger/Otte BGB 12. Aufl. Rn. 23 f., Palandt/Edenhofer Rn. 6, jeweils zu § 2087).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 04.11.1994 - 1Z BR 55/94   

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https://dejure.org/1994,4447
BayObLG, 04.11.1994 - 1Z BR 55/94 (https://dejure.org/1994,4447)
BayObLG, Entscheidung vom 04.11.1994 - 1Z BR 55/94 (https://dejure.org/1994,4447)
BayObLG, Entscheidung vom 04. November 1994 - 1Z BR 55/94 (https://dejure.org/1994,4447)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einsetzung als Erben und Vermächtnisnehmer; Auslegung des Testaments; Zuwendung bestimmter Vermögensgruppen

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 133, 2087
    Auslegung eines Testaments

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 835
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 04.04.1991 - BReg. 1a Z 78/90

    Auslegung eines Testaments; Hypothetischer Wille des Erblassers; Abänderung eines

    Auszug aus BayObLG, 04.11.1994 - 1Z BR 55/94
    Es entspricht auch der Lebenserfahrung, daß ein Erblasser einem wertbeständigen Vermögensbestandteil wie einem Grundstück (oder hier einer Eigentumswohnung) größere Bedeutung beimißt als dem dem eigenen Verbrauch leicht zugänglichen Geldvermögen (vgl. BayObLG FamRZ 1986, 728/731 und 1991, 982/983).
  • BayObLG, 20.12.1985 - BReg. 1 Z 81/85

    Erbeinsetzung; Erbe; Nachlaß; Vermächtnis; Auflagen; Zuwendung; Grundstück;

    Auszug aus BayObLG, 04.11.1994 - 1Z BR 55/94
    Es entspricht auch der Lebenserfahrung, daß ein Erblasser einem wertbeständigen Vermögensbestandteil wie einem Grundstück (oder hier einer Eigentumswohnung) größere Bedeutung beimißt als dem dem eigenen Verbrauch leicht zugänglichen Geldvermögen (vgl. BayObLG FamRZ 1986, 728/731 und 1991, 982/983).
  • BayObLG, 09.12.1985 - BReg. 1 Z 90/85

    Auslegung eines Testamentszusatzes; Gesonderte Unterzeichnung nachträglicher

    Auszug aus BayObLG, 04.11.1994 - 1Z BR 55/94
    Das Gericht kann der Erklärung eine Deutung geben, die vom üblichen Wortsinn abweicht, wenn der Erklärende mit seinen Worten einen anderen Sinn verbunden hat als es dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht (BGHZ 86, 41/46; Bay-ObLG FamRZ 1986, 835/836).
  • BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90

    Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus BayObLG, 04.11.1994 - 1Z BR 55/94
    Diese Auslegung ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur auf Verfahrensfehler sowie dahin zu überprüfen, ob sie nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, mit gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut der Verfügung nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (BayObLGZ 1991, 173/176 und ständige Rechtsprechung).
  • BayObLG, 24.06.1983 - BReg. 1 Z 124/82

    Voraussetzungen der Annahme einer Erbschaft

    Auszug aus BayObLG, 04.11.1994 - 1Z BR 55/94
    Denn hiervon war ein die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht zu erwarten (vgl. BGHZ 40, 54/57; BayObLGZ 1983, 153/161).
  • BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70

    Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung -

    Auszug aus BayObLG, 04.11.1994 - 1Z BR 55/94
    Diese Auslegungsregel greift jedoch nicht ein, wenn ein anderer Wille des Erblassers festgestellt werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH FamRZ 1972, 561/563 und Bay-ObLGZ 1958, 248/250).
  • BGH, 19.01.1972 - IV ZR 1208/68

    Erbeinsetzung durch Zuteilung von Gegenständen aus dem Vermögen des Erblassers -

    Auszug aus BayObLG, 04.11.1994 - 1Z BR 55/94
    Auch dies spricht dafür, daß sie durch das Testament ihre Erben bestimmen wollte (vgl. BGH DNotZ 1972, 500; BayObLG Report 1994, 51 und ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 04.11.1994 - 1Z BR 55/94
    Entscheidend ist, was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte (BGH NJW 1993, 256 ).
  • BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63

    Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Auszug aus BayObLG, 04.11.1994 - 1Z BR 55/94
    Denn hiervon war ein die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht zu erwarten (vgl. BGHZ 40, 54/57; BayObLGZ 1983, 153/161).
  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 191/85

    Teilungsanordnung - Vorausvermächtnis - Begünstigung eins Miterben

    Auszug aus BayObLG, 04.11.1994 - 1Z BR 55/94
    Bei dieser Sachlage ist es auch nicht zu beanstanden, wenn das Landgericht die in das Wissen des von den Beteiligten zu 1 bis 4 benannten Zeugen W. gestellten Behauptungen über spätere Angaben der Erblasserin als wahr unterstellt hat (zur Zulässigkeit einer solchen Wahrunterstellung vgl. BGH FamRZ 1987, 475/477), ihnen aber keine ausschlaggebende Bedeutung für die Auslegung beigemessen hat.
  • BayObLG, 10.03.1993 - 1Z BR 3/93

    Beschwerdeberechtigung hinsichtlich der Heraufsetzung des Geschäftswertes für ein

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

  • BayObLG, 12.03.1981 - BReg. 1 Z 3/81
  • BayObLG, 27.02.1998 - 1Z BR 226/97

    Auslegung eines Testaments

    Maßgebend sind nicht die vom Erblasser gewählten Worte, vielmehr kommt es auf den sachlichen Gehalt der Verfügung an (BayObLG FamRZ 1995, 835).

    Es entspricht der Erfahrung, daß juristisch nicht vorgebildete Personen Worte wie "vererben" oder "Erbteil" häufig nicht entsprechend in dem diesen zukommenden rechtstechnischen Sinn verwenden (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 835).

  • BayObLG, 24.06.1998 - 1Z BR 46/98

    Nachlasssache, Erbscheinsverfahren, Erbeinsetzung, Vermächtnis, Bruchteil;

    Von einem solchen Willen kann insbesondere dann ausgegangen werden, wenn der zugewendete Vermögensbestandteil nach seinem objektiven Wert das im Testament nicht genannte weitere Vermögen an Wert erheblich übertrifft (BayObLG FamRZ 1995, 835/836 m.w.N.).
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