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   BGH, 03.05.1995 - XII ZR 89/94   

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https://dejure.org/1995,2478
BGH, 03.05.1995 - XII ZR 89/94 (https://dejure.org/1995,2478)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1995 - XII ZR 89/94 (https://dejure.org/1995,2478)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1995 - XII ZR 89/94 (https://dejure.org/1995,2478)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterhalt - Heterologische Insemination - Geschiedener Ehemann - Anfechtungsklage - Feststellung der Nichtehelichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 242, 328 Abs. 1, 2, §§ 1593, 1601
    Unterhaltsanspruch eines während der Ehe geborenen, aus einer heterologen Insemination hervorgegangenen Kindes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2031
  • MDR 1995, 715
  • DNotZ 1996, 787
  • FamRZ 1995, 865
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.05.1995 - XII ZR 29/94

    Rechtsnatur einer Vereinbarung zwischen Eheleuten über eine heterologe

    Auszug aus BGH, 03.05.1995 - XII ZR 89/94
    Der Senat hat im Urt. v. 3.5.19951 (XII ZR 29/94, in BGHZ 129, 297 gleichzeitig verkündet) entschieden, daß eine Vereinbarung, mit der der Ehemann sein Einverständnis zu einer heterologen Insemination erteilt, regelmäßig zugleich einen von familienrechtlichen Besonderheiten geprägten berechtigenden Vertrag zugunsten der aus der heterologen Insemination hervorgehenden Kinder enthält, mit welchem sich der Ehemann verpflichtet, für den Unterhalt dieser Kinder wie ein leiblicher ehelicher Vater zu sorgen Die auf diese Weise begründete Unterhaltspflicht des Ehemannes wird nicht ohne weiteres dadurch beendet, daß in einem Statusverfahren die Nichtehelichkeit der Kinder rechtskräftig festgestellt wird.

    -- In dem zuerst behandelten Fall vom gleichen Tage zu XII ZR 29/94 blieb die Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage erfolglos, weil der beklagte Scheinvater die Ehelichkeit erfolgreich angefochten hatte.

  • BGH, 11.03.1993 - I ZR 27/91

    Geschäftsgrundlage bei Herstellung einer mehrstündigen Fersehserie - Hemingway

    Auszug aus BGH, 03.05.1995 - XII ZR 89/94
    bewirkt hat, aus dem dadurch herbeigeführten Wegfall der Geschäftsgrundlage keine Rechte herleiten (vgl. BGH, Urteile v. 11.3. 1993 -- I ZR 27/91, NJW-RR 1993, 880/881 = BGHR, BGB § 242 Geschäftsgrundlage 39, und v. 16.12.1992 -- VIII ZR 28/92, ZIP 1993, 234/237; MünchKommBGB/Roth,.
  • BGH, 16.12.1992 - VIII ZR 28/92

    Kein Wegfall der Geschäftsgrundlage dürch Änderung der wirtschaftlichen

    Auszug aus BGH, 03.05.1995 - XII ZR 89/94
    bewirkt hat, aus dem dadurch herbeigeführten Wegfall der Geschäftsgrundlage keine Rechte herleiten (vgl. BGH, Urteile v. 11.3. 1993 -- I ZR 27/91, NJW-RR 1993, 880/881 = BGHR, BGB § 242 Geschäftsgrundlage 39, und v. 16.12.1992 -- VIII ZR 28/92, ZIP 1993, 234/237; MünchKommBGB/Roth,.
  • BGH, 18.10.1978 - VIII ZR 82/77

    Anforderungen an die Auslegung des Begriffs "Mietzins" - Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus BGH, 03.05.1995 - XII ZR 89/94
    Obwohl das BerufungsG zu dieser Annahme im Wege der Auslegung der Zustimmungsvereinbarung gekommen ist, ist das gefundene Ergebnis in der Revisionsinstanz uneingeschränkt überprüfbar, weil der Streit der Parteien über die Auslegung lediglich die Frage betrifft, welche rechtliche Bedeutung einem festehenden, typischen Erklärungssachverhalt -- hier: der Zustimmung des Ehemannes zu einer heterologen Insemination -- zukommmt, der überregional benutzt wird (vgl. BGH, Urt. v. 18.10.1978 -- VIII ZR 82/77, ZMR 1979, 72/73; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21, Aufl., §§ 549, 550 Rdn. 40 mit Nachw.).
  • BGH, 25.02.1993 - VII ZR 24/92

    Rechtsfolgen nach DDR-Vertragsgesetz bei Stillegung von Produktionsanlagen

    Auszug aus BGH, 03.05.1995 - XII ZR 89/94
    Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung die bei Vertragsschluß bestehenden gemeinsamen Vorstellungen der Vertragsschließenden oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Vertragspartei vom Fortbestand oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung aufbaut (vgl. BGHZ 121, 378/391 m. Nachw.).
  • BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 30/85

    Voraussetzungen der Abänderung eines Unterhaltsvergleichs

    Auszug aus BGH, 03.05.1995 - XII ZR 89/94
    Ändert sich die Geschäftsgrundlage derart, daß das Festhalten an der vereinbarten Regelung der betroffenen Partei nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann, so kommt -- gerade auch bei Unterhaltsverträgen -- eine Anpassung der Verinbarung an die veränderten Verhältnisse in Betracht (vgl. Senatsurt. v. 23.4. 1986 -- R 30/85, NJW 1986, 2054/2055), die u. U. auch darin bestehen kann, daß die Unterhaltsverpflichtung ganz entfällt.
  • FG Sachsen-Anhalt, 30.12.1994 - I 29/94
    Auszug aus BGH, 03.05.1995 - XII ZR 89/94
    In Sachen XII 29/94 stellt er zunächst erneut fest, daß eine Anfechtungsklage zwar rechtsmißbräuchlich sein könne, er sich jedoch mit den Gründen hierzu nicht näher zu befassen brauche, da im zur Entscheidung stehenden Fall die Ehelichkeit erfolgreich rechtskräftig angefochten worden sei.
  • OLG Stuttgart, 04.09.2014 - 13 U 30/14

    Kindesunterhalt: Übernahme der Unterhaltspflicht durch einen nicht verheirateten

    Daher enthält eine Vereinbarung zwischen Eheleuten, mit welcher der Ehemann sein Einverständnis zu einer heterologen Insemination erteilt, regelmäßig zugleich einen von familienrechtlichen Besonderheiten geprägten berechtigenden Vertrag zu Gunsten des aus der heterologen Insemination hervorgehenden Kindes, aus dem sich für den Ehemann dem Kind gegenüber die Pflicht ergibt, für dessen Unterhalt wie ein ehelicher Vater zu sorgen (BGHZ 129, 297 ff. und BGH FamRZ 1995, 865).
  • OLG Saarbrücken, 11.12.2017 - 6 UF 110/17

    Zeugung eines Kindes im Wege heterologer Insemination: Kindeswohldienlichkeit der

    Ein Paar, das eine heterologe Insemination vereinbart, lässt sich erkennbar von der Vorstellung leiten, die persönlichen und rechtlichen Beziehungen zwischen dem die rechtliche Vaterstellung einnehmenden Mann und dem aus der heterologen Insemination hervorgehenden Kind würden sich so entwickeln, als sei der rechtliche Vater auch der biologische (BGH FamRZ 1995, 865).

    Würde die Vaterschaftsanfechtung durchgreifen, eine anschließende Adoption aber scheitern, so hätte M. gegen keinen Vater mehr einen Unterhaltsanspruch (siehe zum Wegfall der Unterhaltspflicht des rechtlichen Vaters für ein aus heterologer Insemination hervorgegangenes Kind im Falle der Vaterschaftsanfechtung durch dieses BGH FamRZ 1995, 865; vgl. auch BGH FamRZ 2015, 2134) und erbrechtliche Ansprüche.

  • BGH, 26.01.2005 - XII ZR 70/03

    Anfechtung der Vaterschaft bei heterologer Insemination

    Allerdings ließ die erfolgreiche Anfechtung der Vaterschaft Unterhaltsansprüche des minderjährigen Kindes nicht entfallen, weil die Vereinbarung der Ehegatten zur Durchführung einer heterologen Insemination regelmäßig einen von familienrechtlichen Besonderheiten geprägten Vertrag zugunsten des aus dieser Zeugung hervorgegangenen Kindes enthält, aus dem sich für den Ehemann eine Unterhaltspflicht wie gegenüber einem ehelichen Kind ergibt (Senatsurteile vom 3. Mai 1995 - XII ZR 29/94 - BGHZ 129, 297 = FamRZ 1995, 861 und - XII ZR 89/94 - FamRZ 1995, 865).
  • BGH, 13.11.1996 - XII ZR 125/95

    Pflichten eines Ehegatten bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung des gemeinsamen

    Auch auf einen Wegfall der Geschäftsgrundlage kann er sich nicht berufen, und zwar schon deshalb nicht, weil der Umstand, daß er der Klägerin den Hausanteil nicht mehr als Teil des geschuldeten Unterhalts zur Verfügung stellen kann, sondern diese sich den Nutzungsentgeltansprüchen der neuen Miteigentümerin aus der Miteigentümergemeinschaft ausgesetzt sieht, auf eine Ursache zurückzuführen ist, die der Beklagte selbst gesetzt und zu vertreten hat (vgl. Senatsurteil vom 3. Mai 1995 - XII ZR 89/94 - NJW 1995, 2031, 2032 m.N.).
  • OLG Frankfurt, 27.09.2005 - 11 U 9/05

    Verlagsvertrag: Rücktritt eines Verlegers vom Vertrag

    Auf den Wegfall oder die Veränderung der die Geschäftsgrundlage kann sich diejenige Partei aber nicht berufen, die die Veränderung selbst herbeigeführt hat ( BGH NJW 1995, 2031 m.w.N. ).
  • LG Köln, 12.07.2005 - 5 O 291/04
    In einem solchen Fall sind aber die Grundsätze vom Wegfall der Geschäftsgrundlage nicht anwendbar (BGH, NJW-RR 1993, 881; NJW 1995, 2031, 2032).
  • OLG München, 18.07.2008 - 25 U 1797/08

    Auslegung eines Aktienoptionsplans für Arbeitnehmer

    Derjenige, der eine entscheidende Änderung der Verhältnisse bewirkt hat, kann aus dem herbeigeführten Wegfall der Geschäftsgrundlage keine Rechte herleiten (Palandt, 67. Aufl., § 313 BGB, Rn. 22; BGH NJW 1995, 2031, 2032).
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