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   OLG Bamberg, 07.03.1996 - 2 UF 202/95   

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https://dejure.org/1996,7323
OLG Bamberg, 07.03.1996 - 2 UF 202/95 (https://dejure.org/1996,7323)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 07.03.1996 - 2 UF 202/95 (https://dejure.org/1996,7323)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 07. März 1996 - 2 UF 202/95 (https://dejure.org/1996,7323)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1487
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 30.10.1981 - 3 UF 35/81
    Auszug aus OLG Bamberg, 07.03.1996 - 2 UF 202/95
    Das Aufrechnungsverbot nach § 394 BGB gilt auch für bedingt pfändbare Ansprüche nach § 850 b Abs. 1 ZPO , soweit das Vollstreckungsgericht nicht die Pfändung nach Abs. 2 dieser Bestimmung ausdrücklich zugelassen hat, was hier aber nicht der Fall ist (vgl. BGHZ 31, 210, 217; OLG Düsseldorf, FamRZ 1982, 498; Palandt/Heinrichs, BGB , 55. Aufl., § 394 Rdn. 3).

    Dass es sich - dem Rentenbegriff des BGB entsprechend - um gleichbleibende periodische Zahlungen handelt, ist ebenfalls nicht erforderlich (so auch OLG Frankfurt/M., RPfleger 1975, 263; OLG Hamm, RPfleger 1965, 239; OLG Düsseldorf, FamRZ 1982, 498; Zöller/Stöber, ZPO , 18. Aufl., § 850 b Rdn. 3; Thomas/Putzo, ZPO , 19. Aufl., § 850 b Rdn. 8).

    Dies entspricht dem Normzweck des § 850 b Abs. 1 Nr. 2 ZPO , dem Unterhaltsberechtigten die freie Verfügungsbefugnis über die Unterhaltsbeträge zu erhalten (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1982, 498 f.).

    Dem Aufrechnungsverbot des § 394 BGB liegt das öffentliche Interesse der Sicherung des Lebensunterhalts des Unterhaltsberechtigten zugrunde (vgl. BGHZ 30, 36; OLG Düsseldorf, FamRZ 1982, 498).

  • BGH, 11.11.1959 - IV ZR 88/59

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegenüber dem Anspruch auf nachehelichen Unterhalt

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.03.1996 - 2 UF 202/95
    Das Aufrechnungsverbot nach § 394 BGB gilt auch für bedingt pfändbare Ansprüche nach § 850 b Abs. 1 ZPO , soweit das Vollstreckungsgericht nicht die Pfändung nach Abs. 2 dieser Bestimmung ausdrücklich zugelassen hat, was hier aber nicht der Fall ist (vgl. BGHZ 31, 210, 217; OLG Düsseldorf, FamRZ 1982, 498; Palandt/Heinrichs, BGB , 55. Aufl., § 394 Rdn. 3).

    Auf die prozessuale Grundlage des Anspruchs - Urteil, Prozessvergleich oder Vertrag - kommt es nicht an, wenn dieser Titel nur den materiell-rechtlichen Unterhaltsanspruch näher regelt (vgl. BGHZ 31, 210, 218).

    Sonst würde der Unterhaltsgläubiger seinen gesetzlichen Schutz und sein Privileg dadurch verlieren, dass der Unterhaltsschuldner durch nicht zeitgerechte Erfüllung seiner Verpflichtungen größere Rückstände auflaufen lässt, weil er sich auf diese Weise dann die Möglichkeit einer Aufrechnung verschaffen könnte (BGHZ 31, 210, 218).

    Die Frage des Aufrechnungs- und Pfändungsverbots bei der Einmalzahlung von Unterhalt für einen längeren zurückliegenden Zeitraum und für die Zukunft mit gleichzeitigem Verzicht auf weitere nacheheliche Unterhaltsansprüche hat der Senat in Fortführung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 31, 210, 217 f.) entschieden.

  • BGH, 22.04.1959 - IV ZR 255/58

    Aufrechnungsverbot des § 394 BGB

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.03.1996 - 2 UF 202/95
    Dem Aufrechnungsverbot des § 394 BGB liegt das öffentliche Interesse der Sicherung des Lebensunterhalts des Unterhaltsberechtigten zugrunde (vgl. BGHZ 30, 36; OLG Düsseldorf, FamRZ 1982, 498).
  • KG, 09.10.1998 - 19 WF 6135/98

    Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenbeihilfe wegen Verneinung

    Diese Entscheidung ist ggf. auch vor einer Aufrechnung herbeizuführen (vgl. BGH a.a.O.; BGHZ 70, 206, 212; ebenso OLG Bamberg FamRZ 1996, 1487 ).
  • OLG Frankfurt, 03.08.2000 - 1 UF 349/99
    Der Senat ist vielmehr in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg (FamRZ 1996, S. 1487 ff.) der Auffassung, daß einer Aufrechnung des Antragsgegners das Aufrechnungsverbot des § 394 BGB entgegensteht.
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