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   OLG Köln, 24.04.1995 - 2 Wx 4/95   

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OLG Köln, 24.04.1995 - 2 Wx 4/95 (https://dejure.org/1995,2588)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.04.1995 - 2 Wx 4/95 (https://dejure.org/1995,2588)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. April 1995 - 2 Wx 4/95 (https://dejure.org/1995,2588)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Besetzung der Richterbank

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 310
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BayObLG, 12.08.1994 - 1Z BR 152/93

    Wechselbezüglichkeit der in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus OLG Köln, 24.04.1995 - 2 Wx 4/95
    Die Tatsachenfeststellung und die Auslegung durch das Landgericht können im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler (§§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, 550, 561 ZPO), d.h. nur darauf überprüft werden, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG), alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und nicht gegen gesetzliche Auslegungs- oder Beweisregeln, gegen die Denkgesetze oder gegen feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. etwa Senat, FamRZ 1993, 1124, 1126; 1993, 1371 f.; 1994, 1135, 1136; BayObLGZ 1991, 173, 176; BayObLG FamRZ 1995, 251, 252; KG OLGZ 1993, 398, 400 f. jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Die Auslegung einer letztwilligen Verfügung hält der Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht vielmehr bereits dann stand, wenn der vom Tatrichter gezogene Schluß möglich ist (Senat FamRZ 1993, 1371, 1372; 1994, 1135, 1136; BayObLGZ FamRZ 1995, 251, 252).

    aa) Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, daß Verfügungen von Todes wegen in einem gemeinschaftlichen Testament nach § 2270 Abs. 1 BGB wechselbezüglich sind, wenn - was bei Zweifeln durch Auslegung zu ermitteln ist - anzunehmen ist, daß die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen worden wäre, daß die Verfügungen nach dem Willen der Eheleute so eng miteinander verbunden sind, daß sie nach dem beiderseitigen Willen miteinander stehen und fallen sollen (Senat, FamRZ 1993, 1371, 1372; BayObLG FamRZ 1985, 1287, 1288; 1994, 191, 192; 1995, 251, 252; KG OLGZ 1993, 398, 400).

  • OLG Köln, 30.04.1993 - 2 Wx 58/92

    Enterbung des Schlußerben - §§ 2269, 2270 Abs. 2, 2271 Abs. 2 BGB, doppelte

    Auszug aus OLG Köln, 24.04.1995 - 2 Wx 4/95
    Die Tatsachenfeststellung und die Auslegung durch das Landgericht können im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler (§§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, 550, 561 ZPO), d.h. nur darauf überprüft werden, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG), alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und nicht gegen gesetzliche Auslegungs- oder Beweisregeln, gegen die Denkgesetze oder gegen feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. etwa Senat, FamRZ 1993, 1124, 1126; 1993, 1371 f.; 1994, 1135, 1136; BayObLGZ 1991, 173, 176; BayObLG FamRZ 1995, 251, 252; KG OLGZ 1993, 398, 400 f. jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Die Auslegung einer letztwilligen Verfügung hält der Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht vielmehr bereits dann stand, wenn der vom Tatrichter gezogene Schluß möglich ist (Senat FamRZ 1993, 1371, 1372; 1994, 1135, 1136; BayObLGZ FamRZ 1995, 251, 252).

    aa) Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, daß Verfügungen von Todes wegen in einem gemeinschaftlichen Testament nach § 2270 Abs. 1 BGB wechselbezüglich sind, wenn - was bei Zweifeln durch Auslegung zu ermitteln ist - anzunehmen ist, daß die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen worden wäre, daß die Verfügungen nach dem Willen der Eheleute so eng miteinander verbunden sind, daß sie nach dem beiderseitigen Willen miteinander stehen und fallen sollen (Senat, FamRZ 1993, 1371, 1372; BayObLG FamRZ 1985, 1287, 1288; 1994, 191, 192; 1995, 251, 252; KG OLGZ 1993, 398, 400).

  • OLG Köln, 20.12.1993 - 2 Wx 36/93

    Testierunfähigkeit; Feststellung; Sachverständigengutachten; Erneute Vernehmung

    Auszug aus OLG Köln, 24.04.1995 - 2 Wx 4/95
    1) Zutreffend hat das Landgericht den Vorbescheid des Amtsgerichts als beschwerdefähige Zwischenentscheidung angesehen (vgl. Senat, FamRZ 1994, 1135, 1136).

    Die Tatsachenfeststellung und die Auslegung durch das Landgericht können im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler (§§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, 550, 561 ZPO), d.h. nur darauf überprüft werden, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG), alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und nicht gegen gesetzliche Auslegungs- oder Beweisregeln, gegen die Denkgesetze oder gegen feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. etwa Senat, FamRZ 1993, 1124, 1126; 1993, 1371 f.; 1994, 1135, 1136; BayObLGZ 1991, 173, 176; BayObLG FamRZ 1995, 251, 252; KG OLGZ 1993, 398, 400 f. jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Die Auslegung einer letztwilligen Verfügung hält der Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht vielmehr bereits dann stand, wenn der vom Tatrichter gezogene Schluß möglich ist (Senat FamRZ 1993, 1371, 1372; 1994, 1135, 1136; BayObLGZ FamRZ 1995, 251, 252).

  • KG, 16.02.1993 - 1 W 6261/91

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus OLG Köln, 24.04.1995 - 2 Wx 4/95
    Die Tatsachenfeststellung und die Auslegung durch das Landgericht können im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler (§§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, 550, 561 ZPO), d.h. nur darauf überprüft werden, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG), alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und nicht gegen gesetzliche Auslegungs- oder Beweisregeln, gegen die Denkgesetze oder gegen feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. etwa Senat, FamRZ 1993, 1124, 1126; 1993, 1371 f.; 1994, 1135, 1136; BayObLGZ 1991, 173, 176; BayObLG FamRZ 1995, 251, 252; KG OLGZ 1993, 398, 400 f. jeweils mit weiteren Nachweisen).

    aa) Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, daß Verfügungen von Todes wegen in einem gemeinschaftlichen Testament nach § 2270 Abs. 1 BGB wechselbezüglich sind, wenn - was bei Zweifeln durch Auslegung zu ermitteln ist - anzunehmen ist, daß die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen worden wäre, daß die Verfügungen nach dem Willen der Eheleute so eng miteinander verbunden sind, daß sie nach dem beiderseitigen Willen miteinander stehen und fallen sollen (Senat, FamRZ 1993, 1371, 1372; BayObLG FamRZ 1985, 1287, 1288; 1994, 191, 192; 1995, 251, 252; KG OLGZ 1993, 398, 400).

  • OLG Köln, 14.10.1991 - 2 Wx 32/91

    Unmittelbarkeit; Beweisaufnahme; FGG; Richter; Teilnahme; Mitwirkung;

    Auszug aus OLG Köln, 24.04.1995 - 2 Wx 4/95
    Wie der Senat bereits an anderer Stelle ausgeführt hat, muß die Entscheidung im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht stets von den Richtern getroffen werden, die an einer für die Entscheidung notwendigen Beweisaufnahme teilgenommen haben (vgl. Senat FamRZ 1992, 200; Beschluß vom 29.08.1994 - 2 Wx 4/94 = OLG-Report Köln 1995, 43 -LS-).
  • BayObLG, 23.07.1993 - 1Z BR 26/93

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Einsetzen zum Erben durch formwirksames

    Auszug aus OLG Köln, 24.04.1995 - 2 Wx 4/95
    aa) Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, daß Verfügungen von Todes wegen in einem gemeinschaftlichen Testament nach § 2270 Abs. 1 BGB wechselbezüglich sind, wenn - was bei Zweifeln durch Auslegung zu ermitteln ist - anzunehmen ist, daß die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen worden wäre, daß die Verfügungen nach dem Willen der Eheleute so eng miteinander verbunden sind, daß sie nach dem beiderseitigen Willen miteinander stehen und fallen sollen (Senat, FamRZ 1993, 1371, 1372; BayObLG FamRZ 1985, 1287, 1288; 1994, 191, 192; 1995, 251, 252; KG OLGZ 1993, 398, 400).
  • OLG Karlsruhe, 28.04.1987 - 11 W 152/86

    Auslegungsfähigkeit von Testamenten bei Eindeutigkeit des Wortlautes;

    Auszug aus OLG Köln, 24.04.1995 - 2 Wx 4/95
    In dem Beschluß des OLG Karlsruhe vom 28.04.1987 - 11 W 152/86 - hatten die Eheleute Verfügungen für den "Fall unseres gemeinsamen Ablebens" getroffen; dies hat das OLG als eindeutig im Sinne eines gleichzeitigen Versterbens angesehen (demgegenüber ist in BayObLGZ 1986, 427, 429 der Begriff "gemeinsamer Tod" für auslegungsfähig gehalten worden).
  • OLG Stuttgart, 29.12.1993 - 8 W 583/92

    Zum Begriff des "gleichzeitigen Versterbens"

    Auszug aus OLG Köln, 24.04.1995 - 2 Wx 4/95
    Auch in dem Fall des OLG Stuttgart (FamRZ 1994, 852 f.) ging es um eine Verfügung für den Fall, daß beide Eheleute " gleichzeitig" sterben.
  • OLG Köln, 14.07.1993 - 2 U 149/91

    Folgeunternehmer beschädigt Leistung des Vorunternehmers: Schadensersatz?

    Auszug aus OLG Köln, 24.04.1995 - 2 Wx 4/95
    Auch für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines vernommenen Beteiligten hat der Senat erleichterte Voraussetzungen aufgestellt ( vgl. Senat a.a.O.; zu den Voraussetzungen im Streitverfahren vgl. BGH NJW 1991, 1302 und Senat OLG-Report Köln 1993, 292 ).
  • OLG Hamm, 02.08.1993 - 15 W 115/93

    Prüfung der Wechselbezüglichkeit der in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus OLG Köln, 24.04.1995 - 2 Wx 4/95
    Die Wechselbezüglichkeit ist für jede Verfügung gesondert zu prüfen (BGH LM § 2270 BGB Nr. 2; BayObLG FamRZ 1994, 1210, 1211 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 30.01.1990 - XI ZR 162/89

    Maßgeblicher Tatsachenstoff bei Entscheidung des Gerichts

  • OLG Köln, 29.08.1994 - 2 Wx 4/94

    Form der Testamentserrichtung eines Stummen - Testament, Notar, Stummer

  • OLG Köln, 29.01.1993 - 2 Wx 48/92

    Prüfungsmaßstab eines Nachlassgerichts bei Anfechtung einer letztwilligen

  • BayObLG, 27.10.1986 - BReg. 1 Z 23/86

    Auslegung mehrerer sich ergänzender Testamente

  • BayObLG, 28.12.1989 - BReg. 1a Z 1/89

    Zur Auslegung der in einem gemeinschaftlichen Testament verwendeten Formulierung

  • BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90

    Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

  • BGH, 04.04.2001 - XII ZB 3/00

    Verfassungsmäßigkeit von Regelungen des gemeinsamen Sorgerechts bei

    Denn im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist § 309 ZPO nicht entsprechend anwendbar (BayObLGZ 1964, 433, 440; 1982, 384, 387; OLG Köln FamRZ 1992, 200 f. und FamRZ 1996, 310, 311; KG NJW-RR 1994, 278 f.; MünchKomm-Musielak, ZPO, 2. Aufl., § 309 Rdn. 2; a.A. für Beschlüsse nach mündlicher Verhandlung: Zöller/Vollkommer ZPO 22. Aufl., § 309 Rdn. 7).
  • BayObLG, 26.01.1999 - 1Z BR 44/98

    Wechselbezüglichkeit zeitlich auseinanderliegender gemeinschaftlicher Testamente

    Infolgedessen kann die Wechselbezüglichkeit immer nur hinsichtlich einzelner Verfügungen geprüft und bejaht werden (BayObLGZ 1964, 94 [97]; 1991, 173 [176]; OLG Köln, FamRZ 1996, 310 [311]).
  • BayObLG, 27.03.2001 - 1Z BR 130/00

    Testaments von Nichtehegatten

    Sie kann, wie die Rechtsprechung zu solchen und inhaltsähnlichen Wendungen zeigt, sowohl den gleichzeitigen Tod als auch das Nacheinanderversterben der Partner meinen (vgl. BayObLG aaO mit Zusammenstellung von Fallbeispielen; OLG Köln FamRZ 1996, 310/311).
  • OLG Stuttgart, 26.04.2001 - 19 U 237/00

    Schadensersatz wegen einer Verfügung der Erblasserin als Vorerbin gegen die

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