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   OLG Hamm, 13.06.1995 - 1 UF 95/95   

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https://dejure.org/1995,5262
OLG Hamm, 13.06.1995 - 1 UF 95/95 (https://dejure.org/1995,5262)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.06.1995 - 1 UF 95/95 (https://dejure.org/1995,5262)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Juni 1995 - 1 UF 95/95 (https://dejure.org/1995,5262)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abschlag; Düsseldorfer Tabelle; Thailand; Unterhaltskosten; Zurückbehaltungsrecht; Auskunftsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Abschlag von den Bedarfssätzen nach Düsseldorfer Tabelle bei im Ausland lebenden Kindern - Zurückbehaltungsrecht des Unterhaltsverpflichteten

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 4
  • FamRZ 1996, 49
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Stuttgart, 17.01.2014 - 17 WF 229/13

    Verfahren über den Unterhalt eines im Ausland lebenden Kindes: Internationale

    Nachdem nach türkischem Recht die Bedürfnisse der Kinder unter Berücksichtigung der Lebensbedingungen im Einzelfall ermittelt werden, können solche Kosten einen höheren Bedarf begründen (Savas, FPR 2013, 101; Motzer in Motzer/Kugler/Grabow, Kinder aus Migrationsfamilien in der Rechtspraxis, 2. Aufl. Rn. 304; OLG Hamm, FamRZ 1996, 49).
  • OLG Stuttgart, 20.01.2014 - 17 WF 229/13

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Abänderung eines

    Nachdem nach türkischem Recht die Bedürfnisse der Kinder unter Berücksichtigung der Lebensbedingungen im Einzelfall ermittelt werden, können solche Kosten einen höheren Bedarf begründen (Savas, FPR 2013, 101; Motzer in Motzer/Kugler/Grabow, Kinder aus Migrationsfamilien in der Rechtspraxis, 2. Aufl. Rn. 304; OLG Hamm, FamRZ 1996, 49 ).
  • OLG Celle, 22.01.2001 - 12 UF 205/00

    Kindesunterhalt; Studium; Berufsausbildung ; Gegenseitigkeitsverhältnis;

    Den Eltern steht nur ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Unterhaltszahlungen zu, bis die entsprechenden Informationen erteilt sind (OLG Hamm, FamRZ 1996, 49; Wendl/Staudigl/Scholz, Unterhaltsrecht, § 2 Rdnr. 72).
  • AG Flensburg, 22.03.2013 - 92 F 14/13

    Vollstreckungsabwehrklage: Rechtsmissbrauchseinwand gegen Vollstreckung einer

    Ein Zurückbehaltungsrecht im Sinne von § 273 BGB ist gegenüber familienrechtlichen Ansprüchen nur anwendbar, soweit dies mit der Eigenart des familienrechtlichen Rechtsverhältnis vereinbar ist und ausgeschlossen, soweit ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Unterhaltsanspruch geltend gemacht wird (vgl. Grüneberg in: Palandt, 72. Aufl. § 273 BGB Rn. 2; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 4).
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