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   OLG Brandenburg, 11.01.1996 - 9 UF 76/95   

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https://dejure.org/1996,3932
OLG Brandenburg, 11.01.1996 - 9 UF 76/95 (https://dejure.org/1996,3932)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.01.1996 - 9 UF 76/95 (https://dejure.org/1996,3932)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Januar 1996 - 9 UF 76/95 (https://dejure.org/1996,3932)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung von Ehegattenunterhalt; Bemessung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs; Bestehen einer Unterhaltsverpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1572 § 1577 § 1579 Nr. 7 § 1581
    Abzug eines Betreuungsbonus bei voll erwerbstätiger unterhaltspflichtiger Ehefrau

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 866
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 19.10.2005 - 11 UF 78/05

    Keine Begrenzung des Unterhaltsanspruches gem. § 1579 Nr. 7 BGB bei

    Das OLG Brandenburg (FamRZ 96, S. 866 ff.) hat angenommen, dass die Zubilligung eines zeitlich unbegrenzten Unterhaltsanspruchs gemäß § 1572 grob unbillig sei, wenn die den Unterhaltsanspruch begründende Krankheit bereits bei der Eheschließung bestanden habe, Nachteile des Unterhaltsberechtigten durch die Eheschließung nicht entstanden seien und der Verpflichtete nach der Trennung durch die Betreuung eines gemeinsamen Kindes doppelt belastet worden sei.
  • OLG Brandenburg, 11.07.2003 - 9 UF 47/03

    Unbilligkeit nachehelichen Unterhalts bei kurzer Ehedauer

    Der Verwirkungseinwand einer kurzen Ehe kann jedoch dann, wenn in der Ehe keine wechselseitigen Abhängigkeiten begründet worden sind, die Bedürftigkeit nicht ehebedingt ist und weitere, den Unterhaltsverpflichtenden besonders belastende Elemente hinzutreten, eine unbefristete Gewährung von nachehelichem Unterhalt als grob unbillig erscheinen lassen (BGH FamRZ 1988, 930, 932; FamRZ 1986, 443, 444; OLG Köln FamRZ 1999, 93, 94; Brandenburgisches Oberlandesgericht FamRZ 1996, 866, 867; Wendl/Staudigl-Gerhardt, a. a. O., § 4 Rn. 758).
  • OLG Oldenburg, 13.03.2000 - 11 WF 175/99

    Kindesunterhalt; Unterhalt; Einkommen; Betreuungsunterhalt; Fremdbetreuung;

    (vgl BGH FamRZ 82, 779, 780; 86, 790, 791; NJW 91, 697, 698; OLG Frankfurt FamRZ 96, 888; OLG Hamm FamRZ 96, 866; OLG Oldenburg FamRZ 88, 724, 725; Senat - Urteil vom 29.7.1997 - 11 UF 37/97 - ; ferner Kalthoener/Büttner, 6. Aufl. Rn.
  • OLG Hamm, 14.02.2001 - 6 UF 42/00

    Verwirkung des Anspruchs einer geschiedenen Ehefrau auf nachehelichen Unterhalt

    Dieser Umstand kann ebenfalls in die Abwägung eingestellt werden (OLG Brandenburg, FamRZ 1996, 866).
  • OLG Brandenburg, 08.05.2003 - 9 UF 113/02

    Heilung der unterbliebenen Verkündung eines Urteils; Zulässigkeit eines

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  • OLG Karlsruhe, 11.07.1997 - 2 UF 70/96

    Zeitliche Begrenzung und Wegfall des Unterhaltsanspruchs wegen Krankheit

    Billigkeitsgesichtspunkte gebieten im vorliegenden Fall vielmehr eine zeitliche Befristung des Unterhaltsanspruchs (vgl. BGH, FamRZ 1989, 1054, 1057; FamRZ 1994, 566 ; FamRZ 1995, 1405 ff, OLG Oldenburg, FamRZ 1991, 827 f; OLG Hamburg, FamRZ 1995, 1417 f; OLG Brandenburg, FamRZ 1996, 866 f).
  • OLG Karlsruhe, 28.04.1998 - 2 WF 41/98

    Zusatzbedarf; Erwerbsaufwand; Kindertagesstätte

    Ein eigener Anspruch des Kindes gegen den barunterhaltspflichtigen Elternteil ist unter dem Gesichtspunkt eines Zusatzbedarfs (vgl. Senat, Urteil vom 02.01.1986 - 2 UF 159/85) (nur) dann gegeben, wenn die Unterbringung aus in der Person des Kindes liegenden Gründen erforderlich ist, etwa bei Schwererziehbarkeit, körperlicher oder geistiger Behinderung oder Lernschwäche des Kindes (vgl. Kalthoener/Büttner, a.a.O.; Wendl/Scholz, Unterhaltsrecht, 4. Aufl., § 2 Rn. 226-275; 294; OLG Brandenburg, FamRZ 1996, 866, 867).
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