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   BGH, 20.09.1995 - XII ZB 15/94   

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https://dejure.org/1995,2184
BGH, 20.09.1995 - XII ZB 15/94 (https://dejure.org/1995,2184)
BGH, Entscheidung vom 20.09.1995 - XII ZB 15/94 (https://dejure.org/1995,2184)
BGH, Entscheidung vom 20. September 1995 - XII ZB 15/94 (https://dejure.org/1995,2184)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gesetzliche Rentenversicherung - Berufsständische Versorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 4d
    Bemessung der Leistungen einer berufsständischen Versorgung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 131
  • MDR 1996, 71
  • FamRZ 1996, 95
  • WM 1995, 2035
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.06.1983 - IVb ZB 884/80

    Bewertung von Anwartschaften aus der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe

    Auszug aus BGH, 20.09.1995 - XII ZB 15/94
    a) In seinem Beschluß vom 22. Juni 1983 (IVb ZB 884/80 - FamRZ 1983, 998) hat der Senat eine Bewertung der Anrechte der ÄV W-L nach der Auffangvorschrift des § 1587a Abs. 2 Nr. 4b BGB nicht beanstandet; dies war seinerzeit auch nicht strittig.

    b) Der Senat hält nach erneuter Überprüfung an seiner schon den Beschlüssen vom 15. Dezember 1982 und 22. Juni 1983 (aaO.) zugrundeliegenden Auffassung fest, daß es den für die gesetzliche Rentenversicherung geltenden Grundsätzen nicht entspricht, wenn zwar die Leistungen einer Versorgung sich nach einer am Durchschnittsverdienst der Versicherten orientierten Bemessungsgrundlage richten (vgl. hier § 9 Abs. 2, 25 Abs. 1 der Satzung der ÄV W-L) , dies aber unter dem Vorbehalt steht, daß die versicherungsmathematische Bilanz und damit die Leistungsfähigkeit des Versorgungswerks Verbesserungen überhaupt zuläßt (vgl. hier § 33 Abs. 4 der Satzung der ÄV W-L).

  • BGH, 15.12.1982 - IVb ZB 684/81

    Berechnung des Ehezeitanteils von Anwartschaften in der Ärzteversorgung in

    Auszug aus BGH, 20.09.1995 - XII ZB 15/94
    Hinsichtlich der Anrechte der Nordrheinischen Ärzteversorgung, deren Leistungen nach den gleichen Berechnungsprinzipien bemessen werden wie diejenigen der ÄV W-L, hat er in seinem Beschluß vom 15. Dezember 1982 (IVb ZB 684/81 - FamRZ 1983, 265, 266) ausgeführt, die Voraussetzungen des § 1587a Abs. 2 Nr. 4d BGB lägen deswegen nicht vor, weil nach § 33 Abs. 4 der Satzung Verbesserungen der Leistungen davon abhingen, daß die versicherungstechnische Bilanz dies zulasse.
  • OLG Karlsruhe, 17.04.1990 - 2 UF 141/88

    Ausgleichspflicht; Versorgungswerk; Ärzte; Ehezeitanteil

    Auszug aus BGH, 20.09.1995 - XII ZB 15/94
    Das OLG Karlsruhe, das die Anwendbarkeit des § 1587a Abs. 2 Nr. 4d BGB auf Anrechte der Baden-Württembergischen Ärzteversorgung bejaht hat (FamRZ 1990, 1252), hat u. a. hervorgehoben, daß ein solcher Zuschlag, der den in der Ehezeit erworbenen Steigerungszahlen nicht konkret zugeordnet werden könne, bei der von ihm zu beurteilenden Versorgung nicht vorgesehen sei (aaO. S. 1253).
  • OLG Celle, 24.05.1983 - 12 UF 156/81
    Auszug aus BGH, 20.09.1995 - XII ZB 15/94
    Das OLG Celle (FamRZ 1983, 933, 934) hat u. a. mit derselben Erwägung die Anwendung des § 1587a Abs. 2 Nr. 4d BGB für die Bewertung von Anrechten der Ärzteversorgung Niedersachsen abgelehnt und dabei weiter auf den Zuschlag in Höhe eines Achtfachen der durchschnittlichen Steigerungszahl abgehoben, wie er auch bei der ÄV W-L zu verzeichnen ist.
  • BGH, 22.06.2005 - XII ZB 117/03

    Bewertung der Ruhegelder der Baden-Württembergischen Ärzteversorgung; Höhe des

    aa) Allerdings hat der Senat in der Vergangenheit mehrfach ausgesprochen, daß es den für die gesetzliche Rentenversicherung geltenden Grundsätzen nicht entspricht, wenn sich das Versorgungsniveau nicht im wesentlichen nach dem durchschnittlichen Einkommen der aktiven Beitragszahler richtet, sondern Verbesserungen der Versorgung unter dem Vorbehalt stehen, daß die versicherungsmathematische Bilanz und damit die Leistungsfähigkeit der Versorgungsanstalt dies überhaupt zulassen (Senatsbeschlüsse vom 15. Dezember 1982 - IVb ZB 684/81 - FamRZ 1983, 265, 266 und vom 20. September 1995 - XII ZB 15/94 - FamRZ 1996, 95, 96, jeweils zur Ärzteversorgung Westfalen-Lippe; kritisch hierzu MünchKomm/Glockner aaO, § 1587 a, Rdn. 407; Erman/Klattenhoff aaO).

    Der Senat, der diese Frage im Senatsbeschluß vom 20. September 1995 (aaO) offenlassen konnte, tritt dieser Auffassung bei.

  • BGH, 07.12.2005 - XII ZB 197/04

    Ermittlung des Ehezeitanteils einer Rentenanwartschaft bei der österreichischen

    Ein entscheidender Unterschied zur Bemessung von Renten der gesetzlichen Rentenversicherung folgt aus der Multiplikation der Bemessungsgrundlage mit einem Steigerungsbetrag, der von der Zahl der zurückgelegten Versicherungsjahre abhängig ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. September 1995 - XII ZB 15/94 - FamRZ 1996, 95, 96; vom 12. Oktober 1988 - IVb ZB 129/86 - FamRZ 1989, 35, 36 f. und vom 15. Dezember 1982 - IVb ZB 684/81 - FamRZ 1983, 265, 266).
  • OLG Oldenburg, 28.07.2006 - 11 UF 61/06

    Verfassungsmäßigkeit der bisherüblichen Umrechnung von Versorgungsanrechten beim

    1) Das Amtsgericht hat in zutreffender Weise die Frage der Dynamik beurteilt (vgl. zur Ärzteversorgung BGH FamRZ 96, 95; zur Zusatzversorgung u.a. BGH FamRZ 05, 1532 m.w.N.) und den Höchstbetrag (in Übereinstimmung mit der Auskunft der Rentenversicherung B...) ermittelt.
  • OLG Celle, 13.05.2011 - 10 UF 65/11

    Der auf einem Kindererziehungszuschlag nach § 50a BeamtVG beruhende Teil des

    Lässt sich nur ein Teil eines Anrechts bestimmten Zeitabschnitten zuordnen, so ist es zur Erzielung möglichst genauer Ergebnisse geboten, zumindest diesen Teil unmittelbar zu bewerten (BT-Drucks. 16/10144 S. 78; BGH FamRZ 1996, 95; 2007, 1084; Ruland a.a.O. Rn. 320; Wick a.a.O. § 39 VersAusglG Rn. 6).
  • OLG Oldenburg, 25.06.2007 - 11 UF 39/07

    Versorgungsausgleich im Hinblick auf Versorgungsanrechte zur Abdeckung eines

    Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Amtsgericht die Frage der Dynamik beurteilt (vgl. zur Ärzteversorgung BGH FamRZ 1996, 95, zur Zusatzversorgung u.a. BGH FamRZ 2005, 1532 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 20.03.1996 - 7 UF 188/96

    Zugrundelegung der Anwartschaften aus der Ärzteversorgung für den

    Die Volldynamik dieser Anwartschaft (NRÄV) hat der BGH bereits mit Beschluß vom 15.12.1982 (FamRZ 1983, 265, 266) festgestellt (vgl. MünchKomm/Glockner, BGB , 3. Auflage 1993, § 1587 a , Rn. 399), und anläßlich seiner Entscheidung zu den "nach den gleichen Berechnungsprinzipien" zu bemessenden Leistungen der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe mit der Maßgabe bestätigt, daß die Bewertung nach § 1587 a Abs. 2 Nr. 4 b BGB (und nicht nach Nr. 4 d dieser Vorschrift) zu erfolgen habe (vgl. BGH FamRZ 1996, 95, 96).
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