Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 26.03.1996

Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.06.1996 - 16 Wx 118/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6282
OLG Köln, 28.06.1996 - 16 Wx 118/96 (https://dejure.org/1996,6282)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.06.1996 - 16 Wx 118/96 (https://dejure.org/1996,6282)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Juni 1996 - 16 Wx 118/96 (https://dejure.org/1996,6282)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 111
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 24.11.2015 - 2 WF 191/15

    Familiärer Auskunftsanspruch ohne Umgangsrecht

    Insoweit genügt jedoch nicht die subjektive Vermutung des anderen Elternteils, vielmehr muss sich aus den objektiven Umständen eine erhebliche Wahrscheinlichkeit des Missbrauchs der Informationen ergeben (vergleiche OLG Köln, Beschluss vom 28.06.1996 - 16 Wx 118/96 - FamRZ 1997, 111).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2017 - 5 WF 29/16

    Rechtstellung des biologischen Vaters eines durch Samenspende gezeugten Kindes

    Gerade ein gemäß § 1684 Abs. 4 S. 2 BGB dauerhaft vom Umgang ausgeschlossener Elternteil hat ein schützenswertes Interesse an einer Auskunftserteilung, da der Auskunftsanspruch für ihn die einzige Möglichkeit darstellt, sich über die Entwicklung des Kindes zu informieren (OLG Hamm, FamRZ 2010, 909 ff und 2014, 1386 f, OLG Köln, FamRZ 1997, 111).

    Es steht der Antragsgegnerin zudem frei, die Belastung zu minimieren, indem sie die Auskunft nicht persönlich erteilt, sondern eine Mittelsperson, wie z.B. das Jugendamt oder einen Rechtsanwalt einschaltet (vgl. Oberlandesgericht Hamm FamRZ 2014, 1386 f, Oberlandesgericht Köln FamRZ 1997, 111).

    Denn soweit die Einzelheiten der Auskunftserteilung durch den Titel nicht vorgegeben sind, entscheidet sie selbständig über Inhalt und Ausführlichkeit der Auskunft (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 813 f; Oberlandesgericht Köln FamRZ 1997, 111f).

  • AG Wunsiedel, 16.02.2022 - 51 F 347/21

    Auskunftspflicht über die persönlichen Verhältnisse des Kindes

    Insbesondere wenn ein Umgang - wie vorliegend - nicht besteht und der Auskunftsanspruch die einzige Möglichkeit für den ausgeschlossenen Elternteil bedeutet, sich über das Wohlergehen des Kindes zu informieren, ist ein strenger Maßstab anzulegen, vgl. OLG Köln FamRZ 1997, 111.

    Zu erwähnen ist in diesem Kontext auch, dass die Auskunft nicht persönlich durch den anderen Elternteil erteilt werden muss, sondern auch über eine Mittelsperson, einen Rechtsanwalt oder das Jugendamt, erteilt werden kann, vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2017, 809; OLG Köln NJW-Spezial 2016, 677; OLG FamRB 2016, 186; OLG Köln FamRZ 1997, 111.

    1 Z 20/83">FamRZ 1983, 1169, 1170; BayObLG NJW 1993, 1081, 1082; OLG Köln FamRZ 1997, 111, 112; OLG Hamm FamRZ 2003, 1583; LG Karlsruhe …

    1 Z 20/83">FamRZ 1983, 1169, 1170; BayObLG NJW 1993, 1081, 1082; BayObLG FamRZ 1996, 813; OLG Frankfurt FamRZ 1998, 577; OLG Köln FamRZ 1997, 111, 112. Da ein Anspruch darauf, dass die Fotos in einer bestimmten Art und Weise gestaltet sind (z.B. kein Gruppenfoto) nicht besteht, vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2012, 888, bestehen hinsichtlich der Verpflichtung zur Aushändigung eines unpersönlichen aktuellen Passfotos des Kindes keine Bedenken.

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Rechtsprechung
   BayObLG, 26.03.1996 - 1Z BR 48/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,9287
BayObLG, 26.03.1996 - 1Z BR 48/96 (https://dejure.org/1996,9287)
BayObLG, Entscheidung vom 26.03.1996 - 1Z BR 48/96 (https://dejure.org/1996,9287)
BayObLG, Entscheidung vom 26. März 1996 - 1Z BR 48/96 (https://dejure.org/1996,9287)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluß der weiteren Beschwerde in Verfahren, die den persönlichen Umgang des Vaters mit dem nichtehelichen Kind zum Gegenstand haben; Befristete Sorgerechtseinschränkung zur Ermöglichung der Untersuchung eines Kindes und der Durchführung einer Interaktionsbeobachtung

  • rechtsportal.de

    BGB § 1711; FGG § 63a
    Ausschluß der weiteren Beschwerde in Verfahren, die den persönlichen Umgang des Vaters mit dem nichtehelichen Kind zum Gegenstand haben

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 111 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 26.07.1994 - 1Z BR 39/94
    Auszug aus BayObLG, 26.03.1996 - 1Z BR 48/96
    Jedenfalls ist die weitere Beschwerde in einem solchen Verfahren gemäß § 63a FGG (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift BayObLG FamRZ 1995, 303, 304) ausgeschlossen (vgl. BayObLGZ 1994, 257 f.; Keidel/Kuntze Rn. 5, Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. Rn. 2, jeweils zu § 63a FGG ).
  • BayObLG, 11.10.1994 - 1Z BR 114/94

    Rechtswirkungen der Vaterschaft bei nichtehelichen Kindern

    Auszug aus BayObLG, 26.03.1996 - 1Z BR 48/96
    Jedenfalls ist die weitere Beschwerde in einem solchen Verfahren gemäß § 63a FGG (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift BayObLG FamRZ 1995, 303, 304) ausgeschlossen (vgl. BayObLGZ 1994, 257 f.; Keidel/Kuntze Rn. 5, Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. Rn. 2, jeweils zu § 63a FGG ).
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