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   OLG Düsseldorf, 28.02.1997 - 7 U 45/96   

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OLG Düsseldorf, 28.02.1997 - 7 U 45/96 (https://dejure.org/1997,14663)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.02.1997 - 7 U 45/96 (https://dejure.org/1997,14663)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Februar 1997 - 7 U 45/96 (https://dejure.org/1997,14663)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 1114
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 29.06.2016 - IV ZR 474/15

    Pflichtteilsergänzungsanspruch: Beginn des Laufs der Zehnjahresfrist bei

    Diese geht überwiegend davon aus, dass eine Leistung im Sinne von § 2325 Abs. 3 BGB und damit ein Fristbeginn mit der Eigentumsumschreibung im Grundbuch vorliegt, wenn sich der Erblasser ein Wohnrecht lediglich an einem Teil des Hausgrundstücks vorbehält (OLG Karlsruhe ZEV 2008, 244, 245; OLG Oldenburg ZEV 2006, 80; OLG Bremen OLGR 2005, 233 f.; OLG Celle OLGR 2003, 370, 371; OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1114; LG Rottweil ZErb 2012, 310, 311).

    Es bestand daher die Gefahr eines Ausfalls mit dem Wohnungsrecht bei einer Vollstreckung aus dem im Rang vorgehenden Grundpfandrecht (vgl. zu diesem Gesichtspunkt OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1114).

  • OLG Bremen, 25.02.2005 - 4 U 61/04

    Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkung: Begriff und Zeitpunkt der Leistung

    Hat der Erblasser aber einen spürbaren Vermögensverlust erlitten und musste er daher die Folgen des durch die Eigentumsübertragung geschaffenen Zustandes selbst noch zehn Jahre tragen, beginnt mit der Eintragung des Beschenkten in das Grundbuch die Frist des § 2325 Abs. 3 BGB zu laufen (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1114).
  • OLG Dresden, 30.09.2015 - 17 U 1338/15

    Pflichtteilsergänzungsanspruch - Ausschlussfrist des § 2325 Abs. 3 S. 2 BGB

    In dem anderen, nur gut 1, 5 Jahre zuvor entschiedenen, kam es, trotz auch dort unveränderter realer Wohn- und Nutzungsverhältnisse, zum gegenteiligen Ergebnis (U. v. 18.12.1998 - 7 U 78/98 - Rn. 10 einerseits und U. v. 28.02.1997 - 7 U 45/96 - Rn. 7 andererseits).
  • OLG Celle, 27.05.2003 - 6 U 236/02

    Berücksichtigung einer Schenkung bei einem Pflichtteilsergänzungsanspruch;

    Der Erblasserin war zunächst kein Nießbrauch, sondern nur ein Wohnrecht eingeräumt (zur Frage des Fristbeginns gem. § 2325 Abs. 3 BGB bei Einräumung eines Wohnrechts vgl. auch OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1114 [OLG Düsseldorf 28.02.1997 - 7 U 45/96] einerseits und OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1546 [OLG Düsseldorf 18.12.1998 - 7 U 78/98] andererseits).

    Im vorliegenden Fall stellt die Einräumung des Wohnrechts keinen Umstand dar, der ein Hinausschieben der 10-Jahres-Frist rechtfertigen würde (so für einen ähnlich gelagerten Fall auch OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1114 [OLG Düsseldorf 28.02.1997 - 7 U 45/96] ).

  • OLG Oldenburg, 14.11.2005 - 5 W 223/05

    Pflichtteilsergänzungsanspruch im Falle einer bei Eintritt des Erbfalls zehn

    Sie hat vielmehr mit der Eigentumsübertragung auf den Beklagten einen spürbaren Vermögensverlust erlitten, so dass von einem Vollzug der Schenkung im Sinne des § 2325 Abs. 3 BGB mit der Eintragung des Beklagten am 22. November 1990 auszugehen ist (vgl. OLG Celle OLGR 2003, 370, 371; OLG Bremen vom 25. Februar 2005 - 4 U 61/04; OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1114; LG Münster MittBayNot 1997, 113; Bamberger/Roth-Mayer a.a.O. § 2325 Rz. 31).
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