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OLG Köln, 06.01.1997 - 26 WF 157/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Annahme eines Ergänzungsantrags; Auskunftspflicht des Ehegatten über den Bestand seines Endvermögens; Unterscheidung zwischen dem generellen und dem allgemeinen Auskunftsanspruchs eines Ehegatten
Verfahrensgang
- AG Düren, 07.10.1996 - 22 F 250/95
- OLG Köln, 06.01.1997 - 26 WF 157/96
Papierfundstellen
- FamRZ 1997, 1336
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.12.1983 - IX ZR 41/83
Einbeziehung von Hausrat in den Zugewinnausgleich
Auszug aus OLG Köln, 06.01.1997 - 26 WF 157/96
(BGH FamRZ 84, 144, 145; OLG Köln, FamRZ 85, 933, 935 jeweils mit weiteren Nachweisen). - BGH, 29.10.1981 - IX ZR 92/80
Umfang der Auskunftspflicht
Auszug aus OLG Köln, 06.01.1997 - 26 WF 157/96
In dieser umstrittenen Rechtsfrage schließt sich der Senat der Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 82, 132 ff.) an, der mit Rücksicht auf den Wortlaut des § 1379 Abs. 1 Satz 1 BGB und den Zweck dieser Regelung davon ausgeht, daß sich die Auskunftspflicht des Ehegatten nach § 1379 Abs. 1 auf das Endvermögen im Sinne des § 1375 Abs. 1 BGB beschränkt. - OLG Köln, 25.04.1985 - 21 UF 254/84
Zugewinnausgleichsanspruch; Zugewinn; Scheidungsverfahren; Tod eines Ehegatten …
Auszug aus OLG Köln, 06.01.1997 - 26 WF 157/96
(BGH FamRZ 84, 144, 145; OLG Köln, FamRZ 85, 933, 935 jeweils mit weiteren Nachweisen).
- OLG Köln, 21.12.1998 - 27 WF 133/98
Auskunftspflicht Ehegatte Endvermögen
Zwar ist die Auskunftspflicht nach § 1379 Abs. 1 BGB nach Wortlaut und Zweck der genannten Vorschrift auf das Endvermögen des Ehegatten i.S.v. § 1375 Abs. 1 BGB beschränkt (vgl. BGHZ 82, 132 ff; OLG Köln FamRZ 1997, 1336). - OLG Hamm, 07.07.2017 - 2 WF 44/17
Umfang der Verfahrenskostenhilfe für die Folgesache Zugewinnausgleich; …
Sofern der Antragsgegner die Richtigkeit der erteilten Auskunft anzweifelt, sind diese Zweifel an der Richtigkeit der erteilten Auskunft nicht in der Auskunftsstufe zu klären; der Antragsgegner mag die Antragsstellerin auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung in Anspruch nehmen (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08. Januar 2016 - 2 UF 103/15 - zitiert nach juris) oder im Verfahren über die Ausgleichsforderung selbst klären (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 06. Januar 1997 - 26 WF 157/96 - FamRZ 1997, 1336). - OLG Köln, 06.06.2001 - 27 UF 232/00
Abwägung nach § 628 Satz 1 Nr. 4 ZPO , ob die Ehescheidung vor einer Folgesache …
Deshalb sind Mängel der Auskunft im Verfahren über die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und, da diese schon abgegeben worden ist, im Streit über die Ausgleichsforderung zu klären (OLG Köln FamRZ 1997, 1336;… Palandt-Brudermüller, § 1379 Rdnr. 13). - AG Ludwigslust, 21.04.2005 - 5 F 516/02 Wenn sich der Auskunftspflichtige allerdings in einem Rechtsirrtum über den Umfang der zu erteilenden Auskunft befindet oder die Auskunft infolge unverschuldeter Unkenntnis vorhandener Vermögenspositionen unvollständig ist, besteht für den Auskunftsberechtigten ein Anspruch auf Ergänzung der erteilten Auskunft ( OLG Köln FamRZ 1997, 1336 m.w.N.).Ein solcher Fall eines Rechtsirrtums seitens des Beklagten ist hier hinsichtlich der von der Klägerin noch verlangten und ihr mit dem vorliegenden Urteil zugesprochenen Auskunftspositionen gegeben.
- AG Flensburg, 24.11.2004 - 92 F 21/04
Auskunft über eine behauptete illoyale Vermögensminderungen des Beklagten im …
Ansonsten sind solche Mängel im Verfahren über die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung oder im Rechtsstreit über die Ausgleichsforderung selbst zu klären (vgl. zum ganzen OLG Köln, FamRZ 1997, S. 1336 [OLG Köln 06.01.1997 - 26 WF 157/96] ).