Rechtsprechung
KG, 26.08.1997 - 18 UF 9074/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Hinzuziehung bei der Aufnahme des Endvermögensverzeichnisses im Rahmen des Zugewinnausgleiches; Recht auf Auskunft über die hinzuzurechnenden Vermögensminderungen auf Grund Verschwendung nach Eintritt des Güterstandes aus § 242 BGB ; Relevanz illoyaler ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 1155
- FamRZ 1998, 1514
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Schleswig, 01.09.1986 - 15 UF 297/85 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Karlsruhe, 29.08.1986 - 2 WF 124/86
Zugewinnausgleich; Anfangsvermögen; Auskunft
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 29.10.1981 - IX ZR 92/80
Umfang der Auskunftspflicht
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- OLG Düsseldorf, 18.05.1999 - 24 U 77/98
Verursachung eines Brandes durch den Wohnungsmieter
Dies ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1996, 715), der der Senat gefolgt ist (NJW-RR 1998, 1155), bereits daraus, daß der Beklagte ausweislich des Mietvertrages (§ 9 Nr. 2a)) - anteilig - die Kosten der Sachversicherung zu tragen hatte und daher erwarten durfte, entsprechend einer von ihm selbst abgeschlossenen Sachversicherung abgesichert zu sein und nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (§ 61 VVG) selber den Schaden tragen zu müssen. - OLG Düsseldorf, 17.11.2020 - 1 UF 96/20
Stufenantrag auf Zugewinnausgleich Anspruch auf Hinzuziehung bei der Aufnahme …
Zwar mag für eine teleologische Reduktion des § 1379 Abs. 1 Satz 3 BGB sprechen, dass die Norm zur Zeit ihres Erlasses dem Zweck diente, dem Auskunftsberechtigten, der nach der früheren Fassung des § 1379 BGB keinen Anspruch auf Belegvorlage hatte, eine Kontrolle der Richtigkeit der Auskunft zu ermöglichen (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2011, 1732, 1733; KG, FamRZ 1998, 1514), dieser Gesetzeszweck jedoch nach Normierung eines Beleganspruchs in § 1379 Abs. 1 Satz 2 BGB im Zuge der Güterrechtsnovelle zum 01.09.2009 nicht mehr aktuell ist (so Kogel, FamRB 2011, 316).Denn der Anspruch auf Zuziehung besteht auch noch dann, wenn bereits ein Bestandsverzeichnis aufgestellt worden ist (OLG Hamm, FamRZ 2011, 1732, 1733; KG, FamRZ 1998, 1514).
- OLG Hamm, 21.03.2011 - 8 WF 14/11
Erfüllung des Auskunftsanspruchs zum Zugewinnausgleich bei unterbliebener …
Deshalb muss dem Auskunftsberechtigten auch noch nachträglich die Möglichkeit eingeräumt werden, das bereits erstellte Bestandsverzeichnis zu kontrollieren (KG, NJW-RR 1998, 1155; OLG Karlsruhe, FamRZ 1986, 1105). - AG Flensburg, 24.11.2004 - 92 F 21/04
Auskunft über eine behauptete illoyale Vermögensminderungen des Beklagten im …
In diesem Zusammenhang ist aber zu beachten, dass der sich daraus ergebende Auskunftsanspruch sich nicht auf ein Bestandsverzeichnis im Sinne des § 260 BGB , sondern auf ganz bestimmte Tatbestände beziehen muss ( vgl. OLG Bremen, NJW-RR 1998, S. 1155ff [OLG Bremen 14.11.1997 - 4 UF 62/97] ;… OLG Köln, a.a.O.).
Rechtsprechung
AG Hamburg-Altona, 03.12.1997 - 353 F 114/94 |
Volltextveröffentlichung
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Papierfundstellen
- FamRZ 1998, 1514