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   OLG Celle, 15.07.1997 - 18 UF 191/95   

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OLG Celle, 15.07.1997 - 18 UF 191/95 (https://dejure.org/1997,18904)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.07.1997 - 18 UF 191/95 (https://dejure.org/1997,18904)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Juli 1997 - 18 UF 191/95 (https://dejure.org/1997,18904)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 971
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 20.05.2003 - 4 UF 137/02

    Regelung des Umgang des Kindes mit den Eltern

    Insoweit bedarf es allgemeiner Auffassung zufolge einer konkreten, in der Gegenwart bestehenden Gefährdung des Kindeswohls, der nicht auf geeignete andere Weise, insbesondere durch eine bloße Einschränkung des Umgangs oder dessen sachgerechte Ausgestaltung begegnet werden kann (vgl. BGH FamRZ 1994, 158, 160; OLG Hamm FamRZ 1997, 693, 694; OLG Köln FamRZ 1997, 1097; OLG Celle FamRZ 1998, 971, 972; FamRZ 1998, 1458, 1459; OLG Saarbrücken FamRZ 2001, 369).
  • OLG Brandenburg, 03.02.2003 - 9 UF 171/02

    Umgangsrecht von Eltern und Kind bei Streitigkeiten der Eltern

    Die ablehnende Haltung B geht nicht über Verhaltensweisen hinaus, wie sie von Kindern gleichen Alters auf Grund bestehender Loyalitätskonflikte, die sich in der Ablehnung des getrennt lebenden Elternteils äußern, vorgebracht werden (vgl. OLG Celle, FamRZ 1998, 971).
  • OLG Celle, 09.07.2004 - 12 UF 261/03
    Es würde einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht von T. darstellen, würde er entgegen seinem entschieden geäußerten Willen zum persönlichen Umgang mit seinem Vater gezwungen (BGH FamRZ 1980, 131, 132 f.; OLG Celle FamRZ 1998, 971; Johannsen/Henrich-Jäger, Eherecht, 4. Aufl., § 1684 BGB Rn. 41).
  • AG Bremen-Blumenthal, 15.03.2001 - 71a F 734/00
    Die Weigerung ...s ist nachvollziehbar begründet in eigenen Erkrankungen mit dem Kindesvater, wie sie im Beschluss des Vorverfahrens dargelegt sind, und die verfestigte Abwehr, die sich in körperlicher Symptomatik geäussert hat, und steht als vorrangig dem Interesse des Kindesvaters entgegen (vgl. Celle FamRZ 98, 971, Beharren des Kindes auf seiner Weigerung selbst bei ausgeräumtem Verdacht sexuellen Missbrauchs und Beeinflussung durch Mutter und Stiefvater).
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