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   OLG Frankfurt, 07.01.1999 - 2 UF 273/98   

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OLG Frankfurt, 07.01.1999 - 2 UF 273/98 (https://dejure.org/1999,9487)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.01.1999 - 2 UF 273/98 (https://dejure.org/1999,9487)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Januar 1999 - 2 UF 273/98 (https://dejure.org/1999,9487)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Kassel - 541 F 957/98
  • OLG Frankfurt, 07.01.1999 - 2 UF 273/98

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1150
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.1999 - 2 UF 273/98
    Die vom Prozeßbevollmächtigten der Beklagten zitierten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (NJW 97, 2941; 93, 1635), wonach Parteien der Zugang zu einer Instanz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden darf, betreffen andere Sachverhalte und vermögen die hier getroffene Wertung nicht in Frage zu stellen.
  • BGH, 09.07.1986 - IVb ZB 55/86

    Verbindung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe mit Einlegung der Berufung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.1999 - 2 UF 273/98
    Danach muß der Rechtsmittelführer alles vermeiden, was den Eindruck erweckt, er wolle die Prozeßhandlung von der Gewährung der Prozeßkostenhilfe abhängig machen (vgl. BGH FamRZ 86, 1087 = NJW-RR 87, 376; Beschluß des Senats vom 8.12.1994 - 2 UF 99/94).
  • BGH, 28.11.1984 - IVb ZB 97/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung - Antragsfrist - Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.1999 - 2 UF 273/98
    Davon abgesehen hält der Senat den Prozeßbevollmächtigten, der den Empfang eines Prozeßkostenhilfebeschlusses bestätigt, auch für verpflichtet, seine Handakten selber mit einem Fristvermerk zu versehen, wenn das bis dahin aufgrund der von ihm grundsätzlich vorgesehenen Organisation nicht durch Angestellte, für den Anwalt aus den Handakten erkennbar, geschehen ist (vgl. dazu BGH VersR 91, 124; 85, 147; 80, 764 mit weiteren Hinweisen).
  • BGH, 09.01.1964 - VII ZB 16/63
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.1999 - 2 UF 273/98
    Unter diesen Umständen mußte dem Prozeßbevollmächtigte nach Auffassung des Senats das Bestehen einer Wiedereinsetzungsfrist auffallen und er dem Rechnung tragen (vgl. BGH VersR 71, 1125; 64, 269).
  • BVerfG, 30.05.1997 - 1 BvR 200/96

    Verletzung des Rechts auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.1999 - 2 UF 273/98
    Die vom Prozeßbevollmächtigten der Beklagten zitierten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (NJW 97, 2941; 93, 1635), wonach Parteien der Zugang zu einer Instanz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden darf, betreffen andere Sachverhalte und vermögen die hier getroffene Wertung nicht in Frage zu stellen.
  • BGH, 08.10.1992 - V ZB 6/92

    Bedingungsfeindlichkeit der Berufungseinlegung - Wiederherstellung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.1999 - 2 UF 273/98
    Eine wirksame Berufungseinlegung zusammen mit dem Antrag auf Prozeßkostenhilfe wäre etwa dann gegeben, wenn aus dem Schriftsatz auf den Willen geschlossen werden könnte, daß lediglich die Absicht zum Ausdruck gebracht werden sollte, die Berufung im Fall der Ablehnung des Prozeßkostenhilfeantrags zurückzunehmen (vgl. BGH, VersR 93, 713).
  • BGH, 21.09.1971 - VI ZR 139/71

    Berliner Anwalt - Karlsruhe - Sorgfaltspflichtverletzung - Revisionseinlegung -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.1999 - 2 UF 273/98
    Unter diesen Umständen mußte dem Prozeßbevollmächtigte nach Auffassung des Senats das Bestehen einer Wiedereinsetzungsfrist auffallen und er dem Rechnung tragen (vgl. BGH VersR 71, 1125; 64, 269).
  • BGH, 11.03.1980 - X ZB 4/80

    Sorgfaltspflicht - Rechtsanwalt - Fristwahrung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.1999 - 2 UF 273/98
    Davon abgesehen hält der Senat den Prozeßbevollmächtigten, der den Empfang eines Prozeßkostenhilfebeschlusses bestätigt, auch für verpflichtet, seine Handakten selber mit einem Fristvermerk zu versehen, wenn das bis dahin aufgrund der von ihm grundsätzlich vorgesehenen Organisation nicht durch Angestellte, für den Anwalt aus den Handakten erkennbar, geschehen ist (vgl. dazu BGH VersR 91, 124; 85, 147; 80, 764 mit weiteren Hinweisen).
  • BGH, 17.10.1990 - XII ZB 73/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.1999 - 2 UF 273/98
    Davon abgesehen hält der Senat den Prozeßbevollmächtigten, der den Empfang eines Prozeßkostenhilfebeschlusses bestätigt, auch für verpflichtet, seine Handakten selber mit einem Fristvermerk zu versehen, wenn das bis dahin aufgrund der von ihm grundsätzlich vorgesehenen Organisation nicht durch Angestellte, für den Anwalt aus den Handakten erkennbar, geschehen ist (vgl. dazu BGH VersR 91, 124; 85, 147; 80, 764 mit weiteren Hinweisen).
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