Weitere Entscheidung unten: AG Bad Homburg, 02.12.1998

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.09.1998 - 1 WF 185/98   

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OLG Frankfurt, 18.09.1998 - 1 WF 185/98 (https://dejure.org/1998,9266)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.09.1998 - 1 WF 185/98 (https://dejure.org/1998,9266)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. September 1998 - 1 WF 185/98 (https://dejure.org/1998,9266)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1450
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • AG Flensburg, 31.07.2015 - 93 F 109/14

    Kindesunterhalt: Voraussetzungen für die Geltendmachung eines familienrechtlichen

    Im Übrigen richte sich der Ausgleichsanspruch - wie vom OLG Frankfurt entschieden (Beschluss v. 18.09.1998, 1 WF 185/98 = FamRZ 1999, 1450) - nicht nach den für den barunterhaltspflichtigen Elternteil geltenden Tabellensätzen, sondern nach dem eigenen Einkommen der betreuenden Antragstellerin im maßgeblichen Zeitraum.

    Vielmehr ist von der Frage der Bedarfsermittlung - allein nach dem Einkommen des Barunterhaltspflichtigen - die Frage zu unterscheiden, ob und ggf. inwieweit der betreuende Elternteil nach seinen eigenen Einkommensverhältnissen in der Lage war, den so ermittelten Barbedarf des betreuten Kindes tatsächlich zu decken (vgl. OLG Frankfurt v. 06.02.2007, 3 UF 67/05 - juris Rn. 13 = FamRZ 2007, 909; OLG Frankfurt v. 18.09.1998, 1 WF 185/98 - juris Rnrn.

    6-8 = FamRZ 1999, 1450; Götz, aaO.; Langheim, aaO. [1533]).

    Ob - wie teilweise vertreten - über den Mindestbedarf hinausgehend eine tatsächliche Vorleistung des Barbedarfs in Höhe des sich aus dem Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils ergebenden Tabellensatzes zu vermuten ist (OLG Frankfurt v. 18.09.1998, 1 WF 185/98 - juris Rn. 8 = FamRZ 1999, 1450), kann vorliegend dahin stehen, da es insofern an jeglichem Vortrag zum damaligen Einkommen der Antragstellerin mangelt.

  • OLG Karlsruhe, 12.03.2004 - 16 UF 186/01

    Kindesunterhalt: Schadensersatzanspruch gegen den die Verbesserung seiner

    In diesem Umfang wird eine entsprechende Leistung aus dem Umstand gefolgert, dass die Kinder tatsächlich in der Zeit, in der der Beklagte nichts gezahlt hat, überlebt haben (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1450 ).
  • OLG Rostock, 26.11.2002 - 10 UF 301/01

    Sachdienlichkeit einer Parteierweiterung bei Einführung neuen Prozessstoffes

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  • OLG Frankfurt, 02.07.2010 - 1 WF 68/10

    Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Betreuung des Kindes im Ausland

    3 Da der hier geltend gemachte Ausgleichsanspruch jedoch für die jeweiligen Monate den früheren Regelbedarf nach der Regelbedarf-Verordnung bzw. seit 1.7.1998 den jeweiligen Regelbetrag nach der Regelbetrag-Verordnung nicht übersteigt, kann eine entsprechende Deckung des Barunterhalts durch Leistung der Antragstellerin aus dem Umstand gefolgert werden, dass das Kind in der Zeit, in der kein Barunterhalt gezahlt wurde, dennoch tatsächlich versorgt war (OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1450).
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Rechtsprechung
   AG Bad Homburg, 02.12.1998 - 9 F 423/98   

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https://dejure.org/1998,14958
AG Bad Homburg, 02.12.1998 - 9 F 423/98 (https://dejure.org/1998,14958)
AG Bad Homburg, Entscheidung vom 02.12.1998 - 9 F 423/98 (https://dejure.org/1998,14958)
AG Bad Homburg, Entscheidung vom 02. Dezember 1998 - 9 F 423/98 (https://dejure.org/1998,14958)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1450
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 23.07.2003 - 4 WF 74/03

    Unterhaltsanspruch eines Kindes gegen seine Großeltern; Gerichtsstand bei

    Gesetzliche Unterhaltsansprüche von Kindern gegen andere Unterhaltsverpflichtete sind ungeachtet der, in Bezug auf die Zuständigkeitsfrage, vergleichbaren Interessenlage nicht umfasst (vgl. AG Bad Homburg FamRZ 1999, 1450; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 25. Aufl. Vorbem § 642 Rdn. 4, § 642 Rdn. 2; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 61. Aufl. § 642 Rdn. 1; MünchKommZPO/Coester-Waltjen, 2. Aufl. § 642 Rdn. 2; Gerhardt u. a. [Hrsg.], Handbuch des Fachanwalts Familienrecht 3. Aufl. 6. Kapitel Rdn. 208 b a. E.).
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