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   OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 7 U 78/98   

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https://dejure.org/1998,4397
OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 7 U 78/98 (https://dejure.org/1998,4397)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.12.1998 - 7 U 78/98 (https://dejure.org/1998,4397)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Dezember 1998 - 7 U 78/98 (https://dejure.org/1998,4397)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Auskunft über den Wert eines Hausgrundstücks der Erblasserin; Pflicht zur Auskunftserteilung einer Alleinerbin gegenüber einem Pflichtteilsberechtigten über ergänzungspflichtige Schenkungen; Ausschluss der Auskunftspflicht bei Vorliegen einer Schenkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2325 Abs. 3
    Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Grundstücksschenkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Notare Bayern PDF, S. 51 (Leitsatz und Auszüge)

    § 2325 Abs. 3 BGB
    Leistung i. S. d. § 2325 BGB bei vorbehaltenem Wohnungsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1546
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.04.1994 - IV ZR 132/93

    Begriff der Leistung; Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 7 U 78/98
    Deshalb gilt eine Schenkung nicht als im Sinne von § 2325 Abs. 3 BGB geleistet, wenn der Erblasser den "Genuß" des verschenkten Gegenstands nach der Schenkung nicht auch tatsächlich entbehren muß (BGHZ 98, 226 232, BGH, NJW 1994, 1791 ).
  • BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 13/85

    Beginn der Zehn-Jahres-Frist bei schenkweisem Erlaß des Anspruchs auf eine Rente;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 7 U 78/98
    Deshalb gilt eine Schenkung nicht als im Sinne von § 2325 Abs. 3 BGB geleistet, wenn der Erblasser den "Genuß" des verschenkten Gegenstands nach der Schenkung nicht auch tatsächlich entbehren muß (BGHZ 98, 226 232, BGH, NJW 1994, 1791 ).
  • BGH, 29.06.2016 - IV ZR 474/15

    Pflichtteilsergänzungsanspruch: Beginn des Laufs der Zehnjahresfrist bei

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf ist ferner davon ausgegangen, es liege keine Leistung im Sinne von § 2325 Abs. 3 BGB vor, wenn dem Erblasser weiterhin wesentlicher Einfluss auf die Verwendung des Hausgrundstücks eingeräumt werde (FamRZ 1999, 1546 Rn. 10).
  • OLG Schleswig, 02.09.2014 - 3 U 3/14

    Pflichtteilsrecht: Wirkungen der Erbausschlagung "aus allen Berufungsgründen" im

    Die Urteile des BGH vom 21. Dezember 1964 (III ZR 226/62) und vom 9. November 1983 (IVa ZR 151/82) sowie des OLG Düsseldorf vom 18. Dezember 1998 (7 U 78/98) beziehen sich jeweils auf den Sonderfall konkreter Veräußerungsgeschäfte, über die der Pflichtteilsberechtigte wegen des Verdachts der Schenkung Auskunft begehrte und bei denen der Grundsatz gilt, dass er gewisse Anhaltspunkte für die von ihm behauptete unentgeltliche Verfügung des Erblassers darlegen muss.
  • OLG Frankfurt, 24.07.2012 - 11 U 117/10

    Unterscheidung Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch nach § 2314 I BGB

    Zu offenbaren sind nicht nur die ausdrücklich als Schenkungen bezeichneten Zuwendungen, sondern auch sonstige Zuwendungen, bei denen der Verdacht einer gemischten Schenkung besteht (BGH NJW 1984, 487, 488; OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1546).
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2008 - 12 U 124/07

    Pflichtteilsergänzung: Unentgeltliche Zuwendung eines Hausanwesens an einen

    Deshalb gilt eine Schenkung nicht als im Sinne von § 2325 Abs. 3 Halbs. 1 BGB geleistet, wenn der Erblasser den "Genuss" des verschenkten Gegenstands nach der Schenkung nicht auch tatsächlich entbehren muss (BGHZ 98, 232; BGH NJW 1994, 1791; OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1546; OLG Bremen NJW 2005, 1726).

    Weitere Vorsorge für wesentlichen Einfluss auf die weitere Verwendung des Anwesens hatten die Eltern - anders als im vom OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1546 entschiedenen Fall - nicht getroffen.

  • OLG Brandenburg, 14.07.2020 - 3 U 38/19

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten

    Bei gemischten Schenkungen besteht hingegen nach wohl zutreffender Auffassung kein Auskunfts anspruch auf Mitteilung des Werts der ausgetauschten Leistungen (so aber OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1546), sondern lediglich ein Wertermittlungs anspruch nach § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB, der jedoch an den vom Pflichtteilsberechtigten zu erbringenden Beweis der Zugehörigkeit des betreffenden Gegenstandes zum fiktiven Nachlass geknüpft ist (OLG Schleswig ZErb 2012, 168 = NZG 2012, 1423), denn dem Wertermittlungsanspruch kommt nicht die Funktion zu, dem Pflichtteilsberechtigten die Beweisführung über die Zugehörigkeit des Gegenstandes zum Nachlass zu erleichtern (BGHZ 89, 24 ff).
  • OLG Dresden, 30.09.2015 - 17 U 1338/15

    Pflichtteilsergänzungsanspruch - Ausschlussfrist des § 2325 Abs. 3 S. 2 BGB

    In dem anderen, nur gut 1, 5 Jahre zuvor entschiedenen, kam es, trotz auch dort unveränderter realer Wohn- und Nutzungsverhältnisse, zum gegenteiligen Ergebnis (U. v. 18.12.1998 - 7 U 78/98 - Rn. 10 einerseits und U. v. 28.02.1997 - 7 U 45/96 - Rn. 7 andererseits).
  • OLG Brandenburg, 14.09.2021 - 3 U 136/20

    Umfang der Auskunftsrechte des Pflichtteilsberechtigten

    Bei gemischten Schenkungen besteht hingegen nach wohl zutreffender Auffassung kein Auskunfts anspruch auf Mitteilung des Werts der ausgetauschten Leistungen (so aber OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1546), sondern lediglich ein Wertermittlungs anspruch nach § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB, der jedoch an den vom Pflichtteilsberechtigten zu erbringenden Beweis der Zugehörigkeit des betreffenden Gegenstandes zum fiktiven Nachlass geknüpft ist (OLG Schleswig ZErb 2012, 168 = NZG 2012, 1423), denn dem Wertermittlungsanspruch kommt nicht die Funktion zu, dem Pflichtteilsberechtigten die Beweisführung über die Zugehörigkeit des Gegenstandes zum Nachlass zu erleichtern (BGHZ 89, 24 ff).
  • OLG Celle, 27.05.2003 - 6 U 236/02

    Berücksichtigung einer Schenkung bei einem Pflichtteilsergänzungsanspruch;

    Der Erblasserin war zunächst kein Nießbrauch, sondern nur ein Wohnrecht eingeräumt (zur Frage des Fristbeginns gem. § 2325 Abs. 3 BGB bei Einräumung eines Wohnrechts vgl. auch OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1114 [OLG Düsseldorf 28.02.1997 - 7 U 45/96] einerseits und OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1546 [OLG Düsseldorf 18.12.1998 - 7 U 78/98] andererseits).

    Soweit das OLG Düsseldorf gleichwohl auch bei bloßer Einräumung eines Wohnrechts ein Hinausschieben der Zehnjahresfrist angenommen hat (FamRZ 1999, 1546), liegt der Unterschied darin, dass sich die Erblasserin in dem vom OLG Düsseldorf entschiedenen Fall zusätzlich das Recht vorbehalten hatte, ihren Miteigentumsanteil unter bestimmten Umständen zurückzufordern, etwa wenn der Beschenkte das Grundstück ohne ihre Zustimmung veräußern oder belasten sollte.

  • OLG Brandenburg, 10.08.2021 - 3 U 122/20

    Anforderungen an den Inhalt eines notariellen Nachlassverzeichnisses gem. § 2314

    Bei gemischten Schenkungen besteht hingegen nach wohl zutreffender Auffassung kein Auskunfts anspruch auf Mitteilung des Werts der ausgetauschten Leistungen (so aber OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1546), sondern lediglich ein Wertermittlungs anspruch nach § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB, der jedoch an den vom Pflichtteilsberechtigten zu erbringenden Beweis der Zugehörigkeit des betreffenden Gegenstandes zum fiktiven Nachlass geknüpft ist (OLG Schleswig ZErb 2012, 168 = NZG 2012, 1423), denn dem Wertermittlungsanspruch kommt nicht die Funktion zu, dem Pflichtteilsberechtigten die Beweisführung über die Zugehörigkeit des Gegenstandes zum Nachlass zu erleichtern (BGHZ 89, 24 ff).
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